Deppen parken vor Tiefgarage, was tun?
Moin,
ich habe das Problem, dass ich in der Nähe eines Bahnhofes wohne und hier in der Nähe außerdem mehrere Geschäfte sind aber einfach viel zu wenig Parkplätze. Das führt dazu, dass immer wieder welche vor meiner Tiefgaragenausfahrt parken. Manche sind wenigstens nach 10 Minuten wieder weg, andere bleiben stundenlang. Heute steht einer bereits seit 8 Uhr morgens vor der Einfahrt als ich eigentlich ins Auto wollte um zur Arbeit zu fahren... Durfte ich also den Chef anrufen und sagen dass ich das zehnte mal dieses Jahr zu spät zur Arbeit komme da ich nicht aus der Tiefgarage komme.
Da mir das ganze inzwischen gehörig gegen den Strich geht wollte ich fragen welche Möglichkeiten ich habe mich dagegen zu wehren. Die Tiefgarageneinfahrt ist bereits deutlich beschildert und auf der Straße ist auch extra eine Zickzacklinie eingezeichnet um anzuzeigen, dass hier nicht geparkt werden darf. Interessiert nur leider niemand.
Soll ich die Polizei rufen? Abschleppen lassen? Nette Briefchen unter den Scheibenwischer klemmen? Reifen aufstechen? Bin langsam ziemlich frustriert. Und ich denke einige andere Mitbenutzer der Tiefgarage auch.
Bevor hier der große Aufschrei kommt, das mit dem Reifen aufstechen ist NICHT ernst gemeint... Wobei die Versuchung immer größer wird.
mfg, Tobi
Beste Antwort im Thema
In Hamburg gibt es Abschlepper, die den Wagen einbehalten und das Geld vom Halter verlangen. Das ist dort vor Gericht rechtmässig erklärt worden. Vielleicht gibt es solche Firmen auch bei Dir.
Ansonsten kann es helfen, ALLE Nachbarn rauszuklingeln und zu fragen, ob der Falschparker dort ist. Das nervt die nach einiger Zeit so sehr, dass die jeden, der dort parkt, sofort verjagen.
Beachte: NUR bei der blockierten Ausfahrt kannst Du aktiv werden. Wenn Du "nur"einfahren willst, hast Du keine Rechte, ihn abzuschleppen, denn Du kannst woanders parken. Leider leben wir in einem Täterschutzstaat.
Amen
79 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Man kann auch ohne was kaputt zu machen die Luft aus einem Reifen lassen.
Alles kein Problem !
Was vielleicht im ersten Moment befreiend ist, im zweiten jedoch nichts bringt, da das Problem (nämlich die zugeparkte Tiefgarage) weiter besteht. Ein ruppiges wegrammen des Fahrzeugs (ganz im Stil von StockCar Crash Challenge - fällt mir gerade so ein) wäre zwar womöglich mit eigenen Kosten verbunden - aber wem es das wert wäre 😁
Zitat:
Original geschrieben von Shibi_
Das Problem ist definitiv nicht die Kennzeichnung der Einfahrt. Es hängt ein Schild dran Einfahrt freihalten, es gibt eine Zickzacklinie auf der Straße und es ist ganz offensichtlich eine Einfahrt. Selbst ein Blinder erkennt, dass dort eine Einfahrt und Parken nicht erwünscht ist.
So einen ähnlichen Vorfall hatten wir vor Jahren auch mal, mit einer Einzelgarage.
Die war auch dauernd zugeparkt, es waren gut lesbare Schilder "Einfahrt frei halten"
angebracht.
Uns erklärte dann
jemanddas dann so argumentiert würde, das man das Fahrzeug
auch kurzfristig woanders parken könnte.
Also am besten Schilder mit der Aufschrift "Ausfahrt frei halten" anbringen, anscheinend
wird das (in Deutschland) sehr unterschiedlich bewertet.
Manchmal hat man mit einer Garage mehr Probleme, als wenn man auf der Straße parkt.... 😕
Zitat:
Original geschrieben von Shibi_
Das habe ich alles. Nur komme ich nicht aus der TG raus um den wegzuziehen. ^^Zitat:
Allrad, 300 PS, und ein starkes Abschleppseil
Zieh' ihn doch einfach in die Tiefgarage rein, und schieb ihn dann in eine Parkbox die keiner nutzt...
Die sucherei nach seiner Karre wird ihn dann etwas beschäftigen! 😁
In Hamburg gibt es Abschlepper, die den Wagen einbehalten und das Geld vom Halter verlangen. Das ist dort vor Gericht rechtmässig erklärt worden. Vielleicht gibt es solche Firmen auch bei Dir.
Ansonsten kann es helfen, ALLE Nachbarn rauszuklingeln und zu fragen, ob der Falschparker dort ist. Das nervt die nach einiger Zeit so sehr, dass die jeden, der dort parkt, sofort verjagen.
Beachte: NUR bei der blockierten Ausfahrt kannst Du aktiv werden. Wenn Du "nur"einfahren willst, hast Du keine Rechte, ihn abzuschleppen, denn Du kannst woanders parken. Leider leben wir in einem Täterschutzstaat.
Amen
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Zitat:
Original geschrieben von Amen
Beachte: NUR bei der blockierten Ausfahrt kannst Du aktiv werden. Wenn Du "nur"einfahren willst, hast Du keine Rechte, ihn abzuschleppen, denn Du kannst woanders parken. Leider leben wir in einem Täterschutzstaat.
Sicher? Eine zugeparkte Einfahrt müsste doch eine Besitzstörung sein, weil die Nutzung des Besitzes nicht möglich ist.
Da müsste jetzt mal ein Jurist passende Urteile raussuchen und zählen, was so im Allgemeinen geurteilt wird :-)
Viele Grüße,
Martin
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
das ist nicht so.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Und wer die Kapelle bestellt der bezahlt auch die Kapelle, sprich du kannst abschleppen lassen aber du zahlst das aucherstmal.
aktuell gibt es ein anderes thhema dazu. da hab ich 2 bgh urteile erwähnt. lese das mal, und dann reden wir nochmal über die realität.
Quatsch, wer den Abschleppwagen bestellt muss den auch erstmal bezahlen.
• Dürfen auch Privatleute abschleppen lassen?
Ja, denn wer unerlaubt auf Privatgrund parkt, begeht eine "Besitzstörung". Das gilt für rein private Grundstücke wie für Geschäftsparkplätze, etwa eines Supermarkts. Für Letzteren darf der Besitzer die Parkregeln vorschreiben, etwa "Nur für Kunden", "Nur während der Öffungszeit" oder "Eine Stunde mit Parkscheibe". Wer dagegen verstößt, darf auch abgeschleppt werden. Privatleute hingegen sollten nicht sofort den Abschlepper rufen, sondern eine Zeit warten, um festzustellen, ob der Fahrer nicht nur ganz kurz halten will, und gleichzeitig versuchen, den Fahrer ausfindig zu machen. Ruft der Parkplatz-Besitzer schließlich einen Abschlepper, muss er die Kosten erst einmal auslegen, um sie sich später vom Fremdparker zurückzuholen. Ausnahme: Der Abschleppunternehmer lässt sich die Forderung abtreten. Wichtig: Selbst darf man den Falschparker aus Rache nicht ebenfalls blockieren, das ist strafbare Nötigung.
Man braucht nicht immer gleich den Bundesgerichtshof. Polizei gab mir die Telefonnr. des Fahrzeughalters, freundliches Gespräch mit vielen Entschuldigungen, nach 5 Minuten war er weg.
Zitat:
Original geschrieben von Handschweiß
Man braucht nicht immer gleich den Bundesgerichtshof. Polizei gab mir die Telefonnr. des Fahrzeughalters, freundliches Gespräch mit vielen Entschuldigungen, nach 5 Minuten war er weg.
Jaja, ein freundliches Geplänkel hin und her und beim nächsten mal macht er es wieder.
Zitat:
Original geschrieben von diezge
wer den Abschlepper bestellt, bezahlt ihn auch. Man kann die Kosten dann allerdings einklagen. Jedoch wird dies nicht viel Erfolg haben.
nein musst net! du rückst die info wo die kiste steht erst raus wen die mücken aufm tisch liegen. gängige praxis und mit urteilen belegt. über das thema hatten wir es schon vor nem jahr. auto gegen geld. so lautete damals das urteil.
Zitat:
Ansonsten kann es helfen, ALLE Nachbarn rauszuklingeln und zu fragen, ob der Falschparker dort ist. Das nervt die nach einiger Zeit so sehr, dass die jeden, der dort parkt, sofort verjagen.
Dann bin ich aber auch nach kurzer Zeit ziemlich unbeliebt hier im Haus.
Zitat:
Beachte: NUR bei der blockierten Ausfahrt kannst Du aktiv werden. Wenn Du "nur"einfahren willst, hast Du keine Rechte, ihn abzuschleppen, denn Du kannst woanders parken. Leider leben wir in einem Täterschutzstaat.
Das ist mal wieder typisch Deutschland.... Und ich darf dann stundenlang nach einem Parkplatz suchen und dann durch halb Augsburg nach hause laufen. Da kann ich den TG Stellplatz auch gleich kündigen. 😮
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
nein musst net! du rückst die info wo die kiste steht erst raus wen die mücken aufm tisch liegen. gängige praxis und mit urteilen belegt. über das thema hatten wir es schon vor nem jahr. auto gegen geld. so lautete damals das urteil.Zitat:
Original geschrieben von diezge
wer den Abschlepper bestellt, bezahlt ihn auch. Man kann die Kosten dann allerdings einklagen. Jedoch wird dies nicht viel Erfolg haben.
Genau.
Mehr dazu hier:
http://www.motor-talk.de/.../...ung-nach-abschleppen-t3705179.html?...
So, ich habe mal zwei Bilder gemacht. Einmal von Oben damit man die Situation überblicken kann und einmal aus der TG heraus als eben wieder einer davor geparkt hat, damit man sieht wie demonstrativ die sich quer vor die Ausfahrt stellen.
Der Rot markierte Bereich auf dem Bild von Oben ist der Bereich um den es geht. Die Stelle mit den Massiven Schlaglöchern in dem makierten Bereich ist die Stelle an der man normalerweise rüber fährt beim aus und einfahren. Von oben sieht es aus als könne man durch starkes einlenken einfach nach rechts über den Einfahrtsbereich fahren, das täuscht aber. Da die Tiefgarageneinfahrt sehr eng ist kann man erst einschlagen wenn man die Einfahrt schon fast komplett verlassen hat. Und dann reicht der Wendekreis bei meinem 4,8m langen Auto nicht mehr aus um auch nur halbwegs um die Ecke zu kommen. Selbst mit viel rangieren nicht, habe ich schon alles versucht. Wenn einer nur halb vor der Einfahrt steht geht es noch, stellt sich einer komplett vor die Einfahrt habe ich keine Chance mehr. Einige Anwohner mit kürzeren Autos kommen teilweise trotzdem noch raus, aber ich und einige weitere mit größeren Autos haben keine Chance.
@TE
Stell dein Auto mal vor die Einfahrt, also so als wenn du gerade reinfahren willst.
Dann mach mal ein Bild von oben. 😁
Wer sich da so hinstellt gehört abgeschleppt, spreche doch mal mit einem örtsansässigen Abschleppunternehmen wie Ihr das Problem gemeinsam lösen könnt, die können in der Regel auch genau beurteilen ob die Autos sofort entfernt werden und wer die Kosten zu tragen hat. Sinnvoll wäre noch ein Schild
http://www.buddelbini.de/gfx/blechschilder/as59151.jpg
Zitat:
Stell dein Auto mal vor die Einfahrt, also so als wenn du gerade reinfahren willst.
Dann mach mal ein Bild von oben.
Da ich die Einfahrt nicht für blockieren will habe ich jetzt einfach das Foto etwas bearbeitet. Ist nichts professionelles aber geht ja nur um ein Auto vor der Einfahrt. Das Auto musst du dir jetzt allerdings noch 1m länger vorstellen. Beim einfahren bin ich mit den Hinterrädern auf dieser Pflastersteinreihe die den Gehweg von dem Einfahrtsbereich trennt wenn ich mit der Front noch ca. 15cm vom Tor entfernt bin.
Edit: Ein Schild mit Einfahrt freihalten ist am Tor angebracht. Kann man auf dem ersten Foto ein wenig sehen. Änderungen der Beschilderung kann ich nicht eigenmächtig vornehmen, ist ja nicht mein Eigentum.