Deppen parken vor Tiefgarage, was tun?
Moin,
ich habe das Problem, dass ich in der Nähe eines Bahnhofes wohne und hier in der Nähe außerdem mehrere Geschäfte sind aber einfach viel zu wenig Parkplätze. Das führt dazu, dass immer wieder welche vor meiner Tiefgaragenausfahrt parken. Manche sind wenigstens nach 10 Minuten wieder weg, andere bleiben stundenlang. Heute steht einer bereits seit 8 Uhr morgens vor der Einfahrt als ich eigentlich ins Auto wollte um zur Arbeit zu fahren... Durfte ich also den Chef anrufen und sagen dass ich das zehnte mal dieses Jahr zu spät zur Arbeit komme da ich nicht aus der Tiefgarage komme.
Da mir das ganze inzwischen gehörig gegen den Strich geht wollte ich fragen welche Möglichkeiten ich habe mich dagegen zu wehren. Die Tiefgarageneinfahrt ist bereits deutlich beschildert und auf der Straße ist auch extra eine Zickzacklinie eingezeichnet um anzuzeigen, dass hier nicht geparkt werden darf. Interessiert nur leider niemand.
Soll ich die Polizei rufen? Abschleppen lassen? Nette Briefchen unter den Scheibenwischer klemmen? Reifen aufstechen? Bin langsam ziemlich frustriert. Und ich denke einige andere Mitbenutzer der Tiefgarage auch.
Bevor hier der große Aufschrei kommt, das mit dem Reifen aufstechen ist NICHT ernst gemeint... Wobei die Versuchung immer größer wird.
mfg, Tobi
Beste Antwort im Thema
In Hamburg gibt es Abschlepper, die den Wagen einbehalten und das Geld vom Halter verlangen. Das ist dort vor Gericht rechtmässig erklärt worden. Vielleicht gibt es solche Firmen auch bei Dir.
Ansonsten kann es helfen, ALLE Nachbarn rauszuklingeln und zu fragen, ob der Falschparker dort ist. Das nervt die nach einiger Zeit so sehr, dass die jeden, der dort parkt, sofort verjagen.
Beachte: NUR bei der blockierten Ausfahrt kannst Du aktiv werden. Wenn Du "nur"einfahren willst, hast Du keine Rechte, ihn abzuschleppen, denn Du kannst woanders parken. Leider leben wir in einem Täterschutzstaat.
Amen
79 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
mir sind gerade noch 2 sachen eingefallen:James bond hat mal ein auto mit raketenabschussvorrichtung gehabt.
eleganter währe aber die technik des "turbo pusters" von Kitt😁
beides alte klamotten, gibt es beim nächsten biturbo bestimmt gegen aufpreiss😁😁😁😁😁
Anscheinend lebst du nicht mehr so in der Realität.
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
wo parken die?in der einfahrt? also auf privatem gelände?
dann kannst du bzw der grundstuckseigner abschleppen lassen.
Und wer die Kapelle bestellt der bezahlt auch die Kapelle, sprich du kannst abschleppen lassen aber du zahlst das aucherstmal.
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
wo parken die?in der einfahrt? also auf privatem gelände?
dann kannst du bzw der grundstuckseigner abschleppen lassen.oder im öffentlichen verkehrsraum? also auf den gehweg?
dann ist das ordnungsamt zuständig.
in dem fall kanst du zusätlich die polizei rufen und mal versuchen einen strafantrag zu stellen.
die straftat braucht man nicht zu benennen.
Polizei rufen ist völlig richtig. Strafantrag stellen ist leider völliger Blödsinn. Wofür? Es gibt hier keine Straftat die angezeigt werden könnte.
Die Polizei wird in der Regel versuchen den Halter zu benachrichtigen. Wenn das nicht gelingt wird der Wagen dann wohl abgeschleppt oder im Sichtbereich versetzt.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Und wer die Kapelle bestellt der bezahlt auch die Kapelle, sprich du kannst abschleppen lassen aber du zahlst das aucherstmal.Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
wo parken die?in der einfahrt? also auf privatem gelände?
dann kannst du bzw der grundstuckseigner abschleppen lassen.
das ist nicht so.
aktuell gibt es ein anderes thhema dazu. da hab ich 2 bgh urteile erwähnt. lese das mal, und dann reden wir nochmal über die realität.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Polizei rufen ist völlig richtig. Strafantrag stellen ist leider völliger Blödsinn. Wofür? Es gibt hier keine Straftat die angezeigt werden könnte.Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
wo parken die?in der einfahrt? also auf privatem gelände?
dann kannst du bzw der grundstuckseigner abschleppen lassen.oder im öffentlichen verkehrsraum? also auf den gehweg?
dann ist das ordnungsamt zuständig.
in dem fall kanst du zusätlich die polizei rufen und mal versuchen einen strafantrag zu stellen.
die straftat braucht man nicht zu benennen.
Die Polizei wird in der Regel versuchen den Halter zu benachrichtigen. Wenn das nicht gelingt wird der Wagen dann wohl abgeschleppt oder im Sichtbereich versetzt.
ach ja?
mal angenommen:
du bist mein vorgesetzter, und ich will auf deine position.
ich parke dir ständig deine einfahrt zu, und du kommst deshalb ständig zu spät.
das ganze gefällt mir, und meiner frau und meinen kumpels auch.
dann parke nicht nur ich vor deiner tiefgarage, sondern auch meine frau, und meine kumpels.
dann bekommt der eine oder andere arbeitskolege ( der dich nicht so gut ab kann) wind davon.
der hat auch eine frau und ein paar kumpels.
du bekommst eine abmahnung nach der anderen.
häufiges zu spät erscheinen blablabla.
und dann bin ich einmal auf deinem posten😁
der kollege rückt auf meine stelle nach,
mein kumpel findet eine frei gewordene stelle, und seine frau ist auch froh( mal falsch geparkt zu haben)
das ist dann nicht strafbar?
als arbeitsloser hast du ja dann zeit bis die einfahrt frei ist.😁😁😁😁😁
Tatsächlich ist das keine Straftat - das einzige, was er hier geltend machen könnte, sind zivilrechtliche Ansprüche. Falschparken an sich ist nur eine Ordnungswidrigkeit.
Aber das ist nur Haarspalterei, welcher Begriff denn nun der richtige ist.
Wobei - wenn ich mal so auf unser Rechtssystem schaue, bin ich mir nicht mehr sicher, ob zivilr. da was gemacht werden kann
Zitat:
Allrad, 300 PS, und ein starkes Abschleppseil
Das habe ich alles. Nur komme ich nicht aus der TG raus um den wegzuziehen. ^^
Zitat:
selbst wenn wir wollten, dürften wir kein 3. verbot z.b. in form von zickzacklinien oder schildern dort anbringen!
Selbst das ist schon dort. Sogar vor ein paar Monaten neu gemacht worden weil das alte mit der Zeit etwas verblichen war. Hilft trotzdem nichts.
Die Parken auf der Straße auf der Zickzacklinie. Dummerweise reicht der Wendekreis meines Autos nicht aus um über den Gehweg an den Autos vorbeizukommen. Ich kann morgen mal ein Foto von der Situation machen.
Ich wollte gerade schauen ob man das gut auf Google Maps sieht und musste feststellen, dass dort ein Auto zu verewigt ist, dass dort im Parkverbot steht. ^^
Aber letztendlich: Polizei rufen und die lassen den dann abschleppen. Das klingt vernünftig auch wenn ich dann vermutlich trotzdem mindestens 30-40 Minuten warten darf bis ich raus komme.
Die Daten für Zivilrechtliche Anklagen aufzuschreiben halte ich nicht für so Sinnvoll, ich bin kein Mensch der seine Freizeit gerne mit Anwälten und Gerichten verbringt nur um am Ende 50€ Schadenersatz zu bekommen für 50 Stunden Briefe Schreiben, Anwaltsbesuche und Gerichtsverhandlungen...
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
das ist nicht so.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Und wer die Kapelle bestellt der bezahlt auch die Kapelle, sprich du kannst abschleppen lassen aber du zahlst das aucherstmal.
aktuell gibt es ein anderes thhema dazu. da hab ich 2 bgh urteile erwähnt. lese das mal, und dann reden wir nochmal über die realität.
Hallo,
wer den Abschlepper bestellt, bezahlt ihn auch. Man kann die Kosten dann allerdings einklagen. Jedoch wird dies nicht viel Erfolg haben.
Meinem Nachbarn ist es so ergangen. Tiefgarage vom gleichen PKW schon mehrfach zugeparkt. Freundliche Hinweise unterm Scheibenwischer haben nichts geholfen. Als er mal dringend wo hin musste, rief er den Abschleppdienst und musste ich bezahlen. Die Kosten wollte er sich vom Falschparker holen und verständigte seinen Anwalt. Die Sache ging vor Gericht und das Gericht urteilte, dass Abschleppen in diesem Fall unverhältnismäßig gewesen war. Was er dann vom Gericht zugesprochen kam, waren die Taxikosten für diese Fahrt in Höhe von 45 €.
Daher: Wenn die Tiefgarage zugeparkt ist, lieber ein Taxi rufen und nicht den Abschleppdienst.
Und für zukünftige Fälle gibt es Sperren, Ketten, Poller...
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von zokkr
Wobei - wenn ich mal so auf unser Rechtssystem schaue, bin ich mir nicht mehr sicher, ob zivilr. da was gemacht werden kann
du meinst also: (wie ich auch)
- der dreiste ist immer im recht!
- datenschutz ist täterschutz
- usw
Polizei rufen aufnehmen lassen und abschleppen.
Taxi rufen und mit dem zur Arbeit fahren.
Der Chef soll die Ausfallkosten berechnen... und:
Das alles dem Falschparker unter die Nase halten.
Mit selber abschleppen bzw. Hubwagen und Palette wäre ich etwas vorsichtig, da der Schuss ordentlich nach hinten los geht.
Zitat:
Deshalb sollstest du dich oder Ihr euch mal mit dem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung setzen ob nicht möglicherweise baulichen Maßnahmen zur Verbesserung eurer Situation helfen könnten zb. Parkverbotsschilder oder ( Betonringe im Einfahrtsbereich) oä.
So schöne Poller die aus dem Boden schießen wären ganz nett... Am besten mit so viel Schwung, dass es die Falschparker 10 Meter weiter schleudert... Aber ob ich das Ordnungsamt davon überzeugen kann? 🙄
Das Problem ist definitiv nicht die Kennzeichnung der Einfahrt. Es hängt ein Schild dran Einfahrt freihalten, es gibt eine Zickzacklinie auf der Straße und es ist ganz offensichtlich eine Einfahrt. Selbst ein Blinder erkennt, dass dort eine Einfahrt und Parken nicht erwünscht ist. Aber manche Menschen interessiert das schlichtweg nicht.
Wie du schon sagtest, mach einfach mal ein paar Bilder wie das da bei dir ausschaut.
Am besten mit Falschparker.
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
du meinst also: (wie ich auch)- der dreiste ist immer im recht!
- datenschutz ist täterschutz
- usw
Der dreiste ist eigentlich fast nie im Recht - nur ist es hier in D einfach außergewöhnlich schwierig, sowas zu bestrafen!
Datenschutz halte ich für sinnvoll - was nötig wäre ist nicht eine Abschaffung des Datenschutzes (was du befürwortest, wie ich deiner Aussage entnehmen kann), sondern eine Verschärfung der Maßnahmen in D - damit meine ich vor allem Sofortmaßnahmen. Das kann von mir aus ruhig sehr drastisch sein, ich würde es für angebracht halten, den Falschparker bei wirklichen Behinderungen (das gilt nicht, wenn er n Stück aufm Bürgersteig steht, sondern wie hier zB ein Parkhaus / Tiefgarage zuparkt, davon sind ja immerhin sehr viele Personen betroffen) einfach - mit Inkaufnahme eventueller Schäden am Fahrzeug - wegzu"bewegen". Ganz im Sinne von Selbstjustiz - allerdings mit Grenzen. So sollte es verboten sein, weiteren mutwilligen Schaden "aus Rache" zu verursachen, also beispielsweise noch zusätzlich Reifen zerstechen.
Wobei ich ja zugeben muss, dreist bin ich selber auch gerne, bloß das was hier beschrieben wird geht für mich weit über Dreistigkeit hinaus!
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
ach ja?Zitat:
Original geschrieben von AS60
Polizei rufen ist völlig richtig. Strafantrag stellen ist leider völliger Blödsinn. Wofür? Es gibt hier keine Straftat die angezeigt werden könnte.
Die Polizei wird in der Regel versuchen den Halter zu benachrichtigen. Wenn das nicht gelingt wird der Wagen dann wohl abgeschleppt oder im Sichtbereich versetzt.
mal angenommen:
du bist mein vorgesetzter, und ich will auf deine position.
ich parke dir ständig deine einfahrt zu, und du kommst deshalb ständig zu spät.
das ganze gefällt mir, und meiner frau und meinen kumpels auch.
dann parke nicht nur ich vor deiner tiefgarage, sondern auch meine frau, und meine kumpels.
dann bekommt der eine oder andere arbeitskolege ( der dich nicht so gut ab kann) wind davon.
der hat auch eine frau und ein paar kumpels.
du bekommst eine abmahnung nach der anderen.
häufiges zu spät erscheinen blablabla.
und dann bin ich einmal auf deinem posten😁
der kollege rückt auf meine stelle nach,
mein kumpel findet eine frei gewordene stelle, und seine frau ist auch froh( mal falsch geparkt zu haben)
das ist dann nicht strafbar?als arbeitsloser hast du ja dann zeit bis die einfahrt frei ist.😁😁😁😁😁
Sonst alles gut mit dir???
Ein anderer Kommentar fällt mir zu so einem Postimg nicht ein.