Deppen parken vor Tiefgarage, was tun?

Moin,

ich habe das Problem, dass ich in der Nähe eines Bahnhofes wohne und hier in der Nähe außerdem mehrere Geschäfte sind aber einfach viel zu wenig Parkplätze. Das führt dazu, dass immer wieder welche vor meiner Tiefgaragenausfahrt parken. Manche sind wenigstens nach 10 Minuten wieder weg, andere bleiben stundenlang. Heute steht einer bereits seit 8 Uhr morgens vor der Einfahrt als ich eigentlich ins Auto wollte um zur Arbeit zu fahren... Durfte ich also den Chef anrufen und sagen dass ich das zehnte mal dieses Jahr zu spät zur Arbeit komme da ich nicht aus der Tiefgarage komme.

Da mir das ganze inzwischen gehörig gegen den Strich geht wollte ich fragen welche Möglichkeiten ich habe mich dagegen zu wehren. Die Tiefgarageneinfahrt ist bereits deutlich beschildert und auf der Straße ist auch extra eine Zickzacklinie eingezeichnet um anzuzeigen, dass hier nicht geparkt werden darf. Interessiert nur leider niemand.
Soll ich die Polizei rufen? Abschleppen lassen? Nette Briefchen unter den Scheibenwischer klemmen? Reifen aufstechen? Bin langsam ziemlich frustriert. Und ich denke einige andere Mitbenutzer der Tiefgarage auch.

Bevor hier der große Aufschrei kommt, das mit dem Reifen aufstechen ist NICHT ernst gemeint... Wobei die Versuchung immer größer wird.

mfg, Tobi

Beste Antwort im Thema

In Hamburg gibt es Abschlepper, die den Wagen einbehalten und das Geld vom Halter verlangen. Das ist dort vor Gericht rechtmässig erklärt worden. Vielleicht gibt es solche Firmen auch bei Dir.

Ansonsten kann es helfen, ALLE Nachbarn rauszuklingeln und zu fragen, ob der Falschparker dort ist. Das nervt die nach einiger Zeit so sehr, dass die jeden, der dort parkt, sofort verjagen.

Beachte: NUR bei der blockierten Ausfahrt kannst Du aktiv werden. Wenn Du "nur"einfahren willst, hast Du keine Rechte, ihn abzuschleppen, denn Du kannst woanders parken. Leider leben wir in einem Täterschutzstaat.

Amen

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



nein musst net! du rückst die info wo die kiste steht erst raus wen die mücken aufm tisch liegen. gängige praxis und mit urteilen belegt. über das thema hatten wir es schon vor nem jahr. auto gegen geld. so lautete damals das urteil.
Genau.

Mehr dazu hier:

http://www.motor-talk.de/.../...ung-nach-abschleppen-t3705179.html?...

Wir haben sogar schon ein Taxi abschleppen lassen und später die Kohle vom Unternehmen eingekeklagt 😁

Geduldig 5 Minuten warten und dann Polizei rufen! Alles andere ist ein Werfen mit Wattebällchen....😉

Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo


Wir haben sogar schon ein Taxi abschleppen lassen und später die Kohle vom Unternehmen eingekeklagt 😁

War das vor dem BGH-Urteil?

Ich weiss nicht was ihr immer mit eurem BGH-Urteil habt und euch daran so festlegt bzw. festhaltet ?

Ich habe kürzlich mit einem Pol-Beamten bei uns in der Feuerwehr gesprochen. Er sagte auch, dass es das BGH-Urteil zwar gibt. Allerdings legen da sich nicht alle Abschleppunternehmer daran fest und kassieren die Kohle eben vom Auftraggeber.
Fakt ist jedenfalls, dass man als Privatperson einige viele Dinge zu beachten hat wenn man abschleppen lässt. Leider sieht der ein oder andere sein Geld nicht mehr.

* Beobachte ich jemanden, der vor meiner Garage parkt, "muss" ich ihn drauf ansprechen.
* komme ich nach Hause und jemand steht vor meiner Garage ist es mir zuzumuten, mein Auto auf der Strasse vor dem Haus abzustellen.
* usw.

Das einzige was man im Fall des TE machen kann ist etwas abwarten und dann die Polizei zu informieren... sollen die entscheiden was passiert.

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Wer auf einer Sperrfläche parkt wird vom informierten Ordnungsamt abgeschleppt. So einfach ist das.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo


Wir haben sogar schon ein Taxi abschleppen lassen und später die Kohle vom Unternehmen eingekeklagt 😁
War das vor dem BGH-Urteil?

Weiß nicht, ist aber schon 3 Jahre her.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Ich weiss nicht was ihr immer mit eurem BGH-Urteil habt und euch daran so festlegt bzw. festhaltet ?

Ich habe kürzlich mit einem Pol-Beamten bei uns in der Feuerwehr gesprochen. Er sagte auch, dass es das BGH-Urteil zwar gibt.

und GENAU aus diesem grund sind gottseidank polizeibeamte keiner richter und können NUR FESTSTELLEN und nicht entscheiden ob richtig oder falsch. das machen leute mit mehr bildung und wissen...

du meinst also nur weils ein polizist bei der feuerwehr nach dem 5. bierchen was gesagt hat sollte man gleich ein bgh urteil vergessen? drollig!😮

LEUTE!

wir müssen zurück zum thema!
nach den fotos ist wohl eindeutig klar: es handelt sich um öffnetlichen verkehrsraum.

deshalb ist ist eine diskusion über bgh urteile hier absolut fehl am platz.

die polizei ist da auch nicht zuständig, weil der "ruhende verkehr" halt nun mal vom ordnungsamt überwacht wird.
wenn man ganz lieb fragt, macht die polizei eine halterabfrage, recherchiert eine tel. nummer, und ruft evtl. da an. ( müssen die aber nicht)

d.h.
der ansprechpartner ist das ordnungsamt.

im akuten fall per telefon.

grundsätzlich: schriftlich auf das problem hinweisen. die tiefgarage hat wohl mehr als 5 stellplätze
und deshalb sind mehr als 5 leute betroffen.
wenn da jeden tag post ankommt wg dieser einfahrt, werden die irgentwann auch mal wach.

also: die anderen stellplatzmieter kontakten und gemeinsam was machen.
z.b. musterbreif erstellen und absprechen wer den an welchem tag abschickt.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


und GENAU aus diesem grund sind gottseidank polizeibeamte keiner richter und können NUR FESTSTELLEN und nicht entscheiden ob richtig oder falsch. das machen leute mit mehr bildung und wissen...

du meinst also nur weils ein polizist bei der feuerwehr nach dem 5. bierchen was gesagt hat sollte man gleich ein bgh urteil vergessen? drollig!😮

Und was kann die Polizei dafür, dass es die meisten Abschleppunternehmen das Urteil für Privatleute nicht anwenden?

Zitat:

Original geschrieben von zokkr


Und was kann die Polizei dafür, dass es die meisten Abschleppunternehmen das Urteil für Privatleute nicht anwenden?

Nichts.

Wie kommst du darauf? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Nichts.

Wie kommst du darauf? 😕

Weil onkel-howdy gleich wieder auf den Bullen rumhackt!

btt?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


du meinst also nur weils ein polizist bei der feuerwehr nach dem 5. bierchen was gesagt hat sollte man gleich ein bgh urteil vergessen? drollig!😮

Ich schenke jedenfalls einem Polizisten mit fünf Bier mehr glauben, als diesem "ich verlasse mich voll und ganz auf das BGH-Urteil" Stammtischhalbwissenprolete eines Forums.

Es gibt das BGH-Urteil, keine Frage. Nur bringt mir das herzlich wenig wenn das beauftragte Abschleppunternehmen nur abschleppt gegen Vorauskasse.

Das kannst Du nicht verhindern, das kann ich nicht verhindern und die Kohle ist, wie ich schon sagte, erstmal weg.... BGH hin oder her !

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Es gibt das BGH-Urteil, keine Frage. Nur bringt mir das herzlich wenig wenn das beauftragte Abschleppunternehmen nur abschleppt gegen Vorauskasse.
Das kannst Du nicht verhindern, das kann ich nicht verhindern und die Kohle ist, wie ich schon sagte, erstmal weg.... BGH hin oder her !

Das kann man ganz leicht verhindert, indem man den Auftrag eben an ein Abschleppunternehmen vergibt, welches

keine

Vorauskasse vom Auftraggeber verlangt.

Zitat:

Original geschrieben von murkspitter


LEUTE!

wir müssen zurück zum thema!
nach den fotos ist wohl eindeutig klar: es handelt sich um öffnetlichen verkehrsraum.

deshalb ist ist eine diskusion über bgh urteile hier absolut fehl am platz.

die polizei ist da auch nicht zuständig, weil der "ruhende verkehr" halt nun mal vom ordnungsamt überwacht wird.
wenn man ganz lieb fragt, macht die polizei eine halterabfrage, recherchiert eine tel. nummer, und ruft evtl. da an. ( müssen die aber nicht)

d.h.
der ansprechpartner ist das ordnungsamt.

im akuten fall per telefon.

grundsätzlich: schriftlich auf das problem hinweisen. die tiefgarage hat wohl mehr als 5 stellplätze
und deshalb sind mehr als 5 leute betroffen.
wenn da jeden tag post ankommt wg dieser einfahrt, werden die irgentwann auch mal wach.

also: die anderen stellplatzmieter kontakten und gemeinsam was machen.
z.b. musterbreif erstellen und absprechen wer den an welchem tag abschickt.

Das ist das bei Problem bei Motortalk. Wir diskutieren hier mindestens Deutschlandweit. Und deshalb der Hinweis.

Das mag in deiner Stadt so sein. Es gibt aber Kommunen, wo das OA für derartige Fälle zwar zuständig ist, jedoch gar keinen Aussendienst hat. Und wenn Aussendienst, dann im Bereich der Innenstadt, wo Parkverstöße geahndet werden. Und mobil sind die Leute bei uns nicht. Soll heißen: Es gibt keine Telefonnummer, wo man in akuten Fällen das OA rufen kann.

Hier wird für so etwas grundsätzlich die Polizei gerufen. Und - versuch doch mal nach 15:00 Uhr jemanden beim OA zu erreichen.

Nicht für ruhenden Verkehr zuständig - im Grundsatz richtig. Heißt aber, dass keine "bloßen" Parkverstöße geahndet werden - also Politessenarbeit ( nicht abwertend gemeint ) Mit Behinderung ist das anders.

Aber in solch einem Fall wie diesem, kommt die Polizei, ermittelt und schleppt zur Not auch ab. In diesem Fall, da gleich mehrere Personen betroffen sind, liegt das durchaus im Bereich des Möglichen. Natürlich mit vorangestellten Ermittlungen um den Halter zu erreichen.

Aber Briefe an die Stadt sind ein guter Hinweis. Eventuell mit dem Ziel durch Zeichen auf der Fahrbahn auf das sowieso schon verbotene Parken noch deutlicher hinzuweisen.

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