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Parken im Winter auf geräumten Parkplatz

Themenstarteram 6. Dezember 2010 um 15:50

Moinsen,

also es ist mal wieder soweit, bei uns in der Strasse Winterzeit = Chaoszeit. Räumdienst Fehlanzeige, wir müssen uns selber freibuddeln.

Gestern hab ich mir also mein Auto freigeschaufelt um besser aus der Lücke zu kommen. War auch alles ok, Frau Nachts weggefahren, wiedergekommen, Parkplatz frei, drauf, ich morgens weg gefahren, komme wieder, Parkplatz besetzt. OK, such ich mir halt nen anderen. Gesagt, getan. Gefunden, abgestellt, blöd angemacht worden.

"Du darfst hier nicht Parken, der Parkplatz gehört nur zu Haus nummer sowieso."

Da ist aber nirgends ein Schild Privatparkplatz oder nur Haus xy.

"Wir haben uns den Parkplatz freigeschaufelt, da darfst du nicht parken, ich rufe die Polizei und lasse dich abschleppen."

Bei dieser Person hält sich hartnäckig, das wohl angeblich polizeilich bestätigte Gerücht, dass wenn man sich im Winter einen Parkplatz freischaufelt, man darauf einen Anspruch erwirbt. Egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit und egal wie viele Tage das her ist. Man kann das Auto welches diesen dann nutzt rechtlich sicher abschleppen lassen, so die Meinung desjenigen, der mich unhöflich darauf hingewiesen hat.

Mir wäre ein Besitzanspruch auf einen öffentlichen Parkplatz völlig neu, denn nichts anderes ist dieser nicht ausgewiesene Parkplatz meiner Meinung nach.

Wenn dem tatsächlich so wäre, dann könnten doch die Abschlappedienste im Winter einen exorbitanten Umsatz machen und die Polizei müsste zusätzliches Personal einstellen.

Was ist davon zu halten?

Grüsse

Beste Antwort im Thema

Ich würde den auslachen und fragen ob er noch ganz dicht ist. Danach darf er dann das Gerichtsurteil zeigen. Selten sowas dämliches gehört.

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Ich würde den auslachen und fragen ob er noch ganz dicht ist. Danach darf er dann das Gerichtsurteil zeigen. Selten sowas dämliches gehört.

am 6. Dezember 2010 um 15:56

lol.. so ein quatsch, ich wäre stehen geblieben.. kann er machen was er will

hatte mal eine änliche situation,

da gings darum das "ich hab den parkplatz zuerst gesehen, der ist mir!" , allerdings war dort rechts vor links und ich hatte vorfahrt (parkplatz war auf meiner strasse) ;)

so idioten einfach ignorieren

am 6. Dezember 2010 um 16:04

Rechtlich gesehen hat man mit dem Freiräumen keinen Anspruch auf den Parkplatz, schon gar nicht über Stunden oder gar Tage hinweg.

Natürlich sollte es aus zwischenmenschlicher Sicht aber auch klar sein, dass man nicht einen gerade eben mühsam freigeschaufelten Parkplatz belegt, wenn der Freischaufler gerade seinen Wagen anwirft, um selbst dort zu parken.

Ciao,

Sven

In der Tat Unsinn.

Bist du wenigstens stehen geblieben oder hast du den Platz freigemacht?

Themenstarteram 6. Dezember 2010 um 16:22

Ich bin erst stehengeblieben, habe mich dann aber doch einige Minuten später hinreissen lassen den Wagen um zu parken, weil meine Frau mich darum gebeten hatte um Ärger zu vermeiden, da sie in dem Haus wo besagte Person wohnt einige Leute kennt und keinen Ärger haben möchte.

Habe ihm auch gesagt, dass ich das gerne mal in der Strassenverkehrsordnung oder so sehen würde,.....

Ich fühl mich nun irgendwie gleich viel besser und rechtssicherer.

Das ich niemanden den Parkplatz wegnehme, den er sich grade freigeschaufelt hat, soviel Anstand habe ich. :) Aber der war ja schon seit morgens frei.

Vielleicht verwechselt besagte Person diese Aussage auch mit "soeben freigeschaufelt" und "genereller Anspruch".

Danke schonmal.

Ich muss auch selber die Fahbahn räumen, weil die Stadt in 3 Zonen eingeteilt wurde, wo gestreut wird. Ich bin in Zone 4, also is nix mit streuen.

Habe die gesammte Straße freigeschaufelt. Seil der Matsch auch beim langsamen fahren schon Fußgänger trifft. Sollte ich mich jetzt auf die Straße stellen und sagen, ich hab hier geschaufelt, nur ich darf hier fahren?

Wie meine Vorredner es gesagt haben, es gibt keinen Besitzanspruch, außer er schaufelt es sich jetzt gerade frei, weil er jetzt dort stehen will. Das macht allerdingt keinen Sinn, denn ein Auto kann man auch zum einparken durch den kleinen Schneeberg fahren.

Für den Fall, dass man eine Lücke freischaufelt, um anschließend sofort das Fahrzeug dort zu parken, sehe ich durchaus einen Anspruch des "Freischauflers" auf diese Lücke. Das ergibt sich aus § 12 Abs. 5 StVO:

"An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren."

Ist ein Platz wegen des aufgetürmten Schnees zunächst gar nicht befahrbar und muss erst freigeschaufelt werden, dann erreicht sie der "Freischaufler" unmittelbar zuerst, wie es der Wortlaut der StVO verlangt. Hier fände ich es dann auch, unabhängig von der Rechtslage, ziemlich unverschämt, wenn sich ein anderer schnell in diese Lücke mogelt.

Dieser Anspruch auf eine Parklücke geht aber verloren, sobald das ursprünglich parkende Fahrzeug weggefahren ist. Ein Anrecht auf tagelanges Freihalten dieser Lücke gibt es nicht.

am 6. Dezember 2010 um 16:37

Genialer Einfall. Vielleicht noch ungerechtfertigte Bereicherung, da der andere eine Abnutzung seiner Schneeschaufel erlitten hat? :D Wenn es sowas gäbe, würde ich mir als Großstadtbewohner einen langen und harten Winter herbeisehnen. Endlich mein eigener Parkplatz. :D

Haken dabei: Es gibt hier mehr Autos als Parkplätze, und zwar recht deutlich. Das System funktioniert nur deshalb halbwegs, weil nie alle gleichzeitig zuhause sind. Kenner des Spiels "Reise nach Jerusalem" sind hier auch ganz vorne dabei.

Freund von mir hatte das selbe Problem.

Ist natürlich stehen geblieben.

Das einzige Problem: Am nächsten Morgen war der Beifahrerspiegel mutwillig abgerissen.

Natürlich wars keiner und keiner hat etwas gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von witti00

Was ist davon zu halten?

schlichtweg das übliche stammtischgebrabbel, der leute die mittags zuviel zeit haben und sich das typische unterschichten-tv-programm im free-tv reinziehen weil sie sonst weder arbeit noch hobbies haben......

 

sofern es sich dabei um öffentliche parkplätze handelt, kann dort parken wer und wielange er will.....völlig unabhängig davon wer da freigeräumt hat oder nicht.....

 

also falls der "schneemann" nochmal kommt und rumjammert, soll er doch bitte den entsprechenden stvo-§ vorzeigen, oder er soll die polizei rufen.....

der vorteil wenn er die polizei ruft, besteht darin, das die direkt die personalien vom schneemann haben, falls du am nächsten tag ne zentimeter-dicke eisschicht auf deinem auto hast, weil da nachts einer nen eimer wasser drüber gekippt hat.......

am 6. Dezember 2010 um 18:52

Ich hätte ihn an Ort und Stelle die Polizei rufen lassen.

Nur um zu sehen, wie die ihn dann wegen solchem Kinderkram zur Sau machen.:D

Haben manche Leute sonst keine Probleme?

Andere Leute buchen dafür teuer ein Fitnessstudio. Ist doch so.

Einmal freischaufeln zum Erreichen des Parkplatzes, okay. Aber dauerhaftes Recht, der spinnt doch.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von witti00

weil meine Frau mich darum gebeten hatte um Ärger zu vermeiden, da sie in dem Haus wo besagte Person wohnt einige Leute kennt und keinen Ärger haben möchte.

lach... wie spiessig ist das denn

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