DEKRA --> 11cm bodenfreiheit?
Zitat:
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Bodenfreiheit bei Tieferlegung
Welche minimale Bodenfreiheit ist bei der Fahrwerkstieferlegung eines Pkw zulässig ?In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind
* die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit
* den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
* den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
* Straßenbauanzuwenden.
Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.
11cm? öhm sorry, aber mit meinem serienfahrwerk und der rieger-lippe von 6cm hab ich noch etwa 13-14cm.
also dürfte ich zB gar nicht tieferlegen?
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rüdiger_vogel
laut gutachten meines gewindefahrwerks muss ich an der VA zwischen radmitte und radhauskante einen abstand von mindestens 34cm haben. nun möchte ich aber noch 1,5 bis 2cm vorne runter. platz dafür ist ohne ende. trägt mir das wer ein?
ich habe noch ne alte schreibmaschine 😁
also mich hat der tüv auch wieder weggeschickt weil mein verstärkungskreuz bei ihm an der grube aufgesessen is => musste höherschrauben. und dann hat der simpel noch falsch gemessen... nis als ärger mit dem verein
Zitat:
Original geschrieben von Commander XXL
da hat aber einer nen alten fred von mir rausgekramt 😁
wollte schon schimpfen 😉 wieso du nicht vorher uns fragst 😁
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Hi,
hatte kürzlich ein lustiges Erlebnis: Tiefergelegter Golf möchte von mir Fahrwerk etc. eingetragen haben. Hat vorher eine halbe Minute damit verbracht, einen abgesenkten Bordstein (max. 3 cm hoch) zu überfahren. Aussteigen, gucken, nochmal aussteigen, nochmal gucken...
Warum sollte ich jemandem so einen Sch**ß eintragen? Das Auto war nicht mehr normal zu bewegen.
Die 7 Zentimeter sind eine Richtwert bei der DEKRA, kein Dogma. Aber was nicht in meinen Bremsenprüfstand passt, hat eh Pech gehabt und muß sich eine andere Prüfstelle suchen (und 7 Cm passt).
@Alpina 330
Anderer Thread: Getönte Scheiben vorne = Erloschene Betriebserlaubnis. Versicherungsschutz, wenn was passiert, gefährdet.
@rüdiger_vogel
Schon einmal irgendwas von Freigängigkeit und den Radstellungsgrößen Spur und Sturz gehört? Letzterer liegt wahrscheinlich dann außerhalb der Toleranz.
Grüße? Markus
Zitat:
Original geschrieben von zinnenberg
Hi,
@Alpina 330
Anderer Thread: Getönte Scheiben vorne = Erloschene Betriebserlaubnis. Versicherungsschutz, wenn was passiert, gefährdet.Grüße? Markus
Schau mal mein pixum an! da siehst die scheiben, was ist jetzt wenn ich dir sage das das bei mir in den Papieren eingetragen ist?
Hi,
welcher Depp trägt denn Scheibenfolien vorne ein? Der kann ja direkt seine Stempel abgeben, der Ahnungslose. Es gibt keine für Front- und vordere Seitenscheiben zulässige Scheibentönungsfolie.
Grüße: Markus
}Stellungnahme des TÜV zum Thema{
Der § 22a Abs. 1 Nr. 3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folie auf Scheiben. ( Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhalten; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw...)!
Der § 35b Abs. 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtverhältnis unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen im 180° Winkel um den Fahrer herum, auch bei Nacht!
Der § 40 Abs. 1 StVZO fordert, dass Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (Definition: Windschutzscheibe, vordere Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen!
Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan ( vom Stand der Technik her ) ein schwer erfüllbares Kriterium, welches bislang unseren Wissen keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung ( Verspiegelung ) nachweislich eingehalten hat. Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, ( Renault, BMW, Mercedes – Benz ), diese halten die o.g. Kriterien ein und sind nur leicht getönt.
D.h.: solange die Einhaltung der o.g. Kriterien nicht nachgewiesen ist, ist der Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig. Grundsätzlich wäre die natürlich möglich, wenn Sie eine ABG genehmigte Scheibenfolie finden!!! Bedingungen sind: definierte Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit der Folie, etc. Hierbei wäre eine Anbringung jedoch nicht auf allen Scheiben zulässig, so erfüllt bereits eine Colorverglasung mit angebrachter Folie nicht mehr die oben genannten Bedingungen! Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen!
Über das Internet werden meist solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. Der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch keinesfalls auf ein solches Angebot einlassen, denn es gibt bis zum heutigen Zeitpunkt noch keine zugelassene Folie für die Beschichtung der vorderen Scheiben.
War gestern auch beim TüV .... naja, die Distanzscheiben waren net richtig eingetragen. hab eingetragen für HA 15mm und VA garnix. Naja, ich hab die 15mm Scheiben vorne drauf und hinten 25mm 🙂 Reifenprofiel schaut allerdings auch bisserl raus und setz hinten auf, wenn ich mit 3 Leuten im Auto fahre. Naja, er meinte ich soll die von der VA gerade auf die HA schrauben und nächste Woche wieder kommen. 340mm sind auch bei mir eingetragen wegen dem Radlauf .... waren allerdings mit dem Zollstab 330mm und auch da meinte er, kein Thema, dass alles Toleranzgrenze und so nenFahrwerk setzt sich ja auch.
Komm auch net bei dem auf den Prüfstand, weil Auto zu tief "noch 6,5cm" aber er meinte bzw. hat mir vorgeschlagen, dass wir gerade die Stoßstange abmontieren und dann den Rest machen. War superfreundlich der Kerl !!
@ zinneberg: endlich mal ein tüv-prüfer im forum 😁
also als ich noch 8cm zum boden hatte und meine federn hab eintragen lassen, da hat der Prüfer mein Auto um den Bremsenprüftsand herum manövriert.
war allerdings bei der FSP, die jungs haben mich dann auch über die scheinwerferunterkante belehrt und es dann eingetragen 😁
hab noch 7 cm und bin bei der letzten tüv abnahme auf keinen fall in den prüfstand gekommen. da hat der prüfer mich nur gefragt, ob ich probleme habe oder ob er gut bremmst und das wars. solange man die typen behandelt als wären sie gott hat man gute chancen denk ich🙂
Zitat:
Original geschrieben von cyrix19816
hab noch 7 cm und bin bei der letzten tüv abnahme auf keinen fall in den prüfstand gekommen. da hat der prüfer mich nur gefragt, ob ich probleme habe oder ob er gut bremmst und das wars. solange man die typen behandelt als wären sie gott hat man gute chancen denk ich🙂
Ich mag meinen Job und will meine Stempel gerne noch eine Weile haben. Dein Prüfer nicht nur grob fahrlässig, sondern vorsätzlich, wenn er die Bremse nicht zumindest mit dem Verzögerungsmeßgerät prüft. Wenn Dir wegen der Bremsen was passiert, geht er in den Bau.
Grüße: Markus
Zitat:
Original geschrieben von zinnenberg
@rüdiger_vogel
Schon einmal irgendwas von Freigängigkeit und den Radstellungsgrößen Spur und Sturz gehört? Letzterer liegt wahrscheinlich dann außerhalb der Toleranz.Grüße? Markus
spur und sturz sind auch wieder eingestellt worden, trotz einer tieferlegung im nicht mehr tüv-geprüften-bereich. vorne bin ich nur einen cm tiefer als der mindest-abstand laut gutachten sein sollte. und hinten könnte ich noch 3cm weiter runter um den mindestabstand zu erreichen!
sollte doch eintragbar sein...
Zitat:
Original geschrieben von rüdiger_vogel
laut gutachten meines gewindefahrwerks muss ich an der VA zwischen radmitte und radhauskante einen abstand von mindestens 34cm haben. nun möchte ich aber noch 1,5 bis 2cm vorne runter. platz dafür ist ohne ende. trägt mir das wer ein?
Bei mir sind vorne genau 30cm von Radmitte bis Radhaus eingetragen mit 8x17 et 35 .
Da müsste noch was gehen.