Definition "geeigneter" Helm und Gesetzeslage

Harley-Davidson

Hi!

Leider setzt sich die seit ein paar Jahren beobachtete extreme Überwachung der beliebtesten Strecken des hiesigen Rheingau-Taunus Kreises unvermindert fort. Mittlerweile muss man wirklich an jedem beliebigen Tag und zu jeder Zeit fest davon ausgehen, dass man im Wisper- und Aartal kontrolliert wird.
So hat mich vorletzte Woche ein berittener Cop angehalten und mich auf meinen Helm angesprochen und es ergab sich eine wenig fruchtbare Diskussion daüber, ob mein Helm nun legal sei oder nicht.

Der Helm den ich getragen habe war ein nach amerikanischer Norm FMVSS 218 geprüfter Halbschalenhelm und entspricht damit der Forderung des US Verkehrsministeriums DOT (landläufig auch "DOT approved" genannt) und ist entsprechend gekennzeichnet. Meinem Kenntnisstand nach, hat in Deutschland ein zulässiger Helm ein "geeigneter" Motorradhelm zu sein. Eine Norm, z.B. die aktuelle ECE Norm 22-05 ist NICHT vorgeschrieben. Ein geprüfter Motorradhelm, wenn auch nach den Anforderungen einer anderen Nation geprüft, ist meines Erachtens als "geeignet" zu betrachten. Ich habe bisher noch nie einen Gesetzestext gesehen, in dem eine Beschreibung eines "geeigneten" Helms zu finden war. Ich habe des öfteren Texte gesehen, in denen Beispiele für eindeutig NICHT geeignete Helme aufgezählt wurden, so z.B. Fahrradhelme, Stahlhelme, Feuerwehrhelme etc., aber nie eine Beschreibung eines "geeigneten" Helms. Ich denke das ist auch durchaus logisch, denn hätte der Gesetzgeber da konkret werden wollen, hätte er es sich ganz leicht machen können, ohne viele Worte, in dem er einfach in die StVO reingeschrieben hätte "Muss der ECE Norm 22-05 entsprechen".

Der Beamte behauptete zunächst inkorrekterweise, mein Helm müsse der ECE Norm entsprechen. Ich habe freundlich erwidert, dass er doch wisse, dass das nicht stimme. Er ruderte leicht zurück und sagte dann "Er muss aber ein geeigneter Motorradhelm sein, und das sei meiner nicht". Ich wiederum fragte warum er das sage, wo mein Helm doch ein geprüfter Motorradhelm und damit durchaus geeignet sei. Dann meinte er, nein, um geeignet zu sein MÜSSE ER ÜBER DIE OHREN UND IN DEN NACKEN GEHEN. Ich fragte ihn, wo das denn stehe, und dass ich mich nicht erinnern könne das jemals irgendwo so gesehen zu haben und dass das vielleicht seine Auslegung oder die seines Dienstherren sei. Das müsse aber auch für den Bürger irgendwo nachvollziehbar sein. Dann fing er damit an, dass mein Helm ein Braincap sei (wo ist der Begriff dann definiert? Zumeist ist damit ein UNGEPRÜFTER "Helm" der quasi nur aus Schale ohne Dammschicht besteht gemeint, was bei meinem Helm nicht der Fall ist, aber wo steht das genau?).

Der Kollege merkte wohl, dass seine Argumentation eher wenig überzeugend war, und ausserdem war er grundsätzlich an diesem sonnigen Tag gut gelaunt und friedlich, so dass ich die Konfrontation auch nicht weiter gesucht habe. Er hat dann gesagt ich solle mal darüber nachdenken und lieber mit einem richtigen Helm fahren, nicht dass er mir dann nächstes Mal ein Ticket geben müsse und ich nicht mehr heimfahren könne, und dann hat mich ziehen lassen...

Meine Frage an euch:
Hat irgend jemand konkret Kenntnis von irgendwelchen Paragraphen, Vorschriften, Gesetzen, die den Begriff "geeignet" POSITIV definieren? Also nicht über Negativbeispiele, sondern über konkrete Vorgaben?
Sollte der Begriff "Braincap" in einer negativ Liste vorkommen, gibt es eine konkrete Definition dafür irgendwo schriftlich und für jeden nachvollziehbar?

Mir ist klar, dass ich bei einer Kontrolle zunächst eh das Nachsehen habe, auch wenn ich noch so sehr im Recht bin, aber ich würde es auf einen Rechtstreit ankommen lassen, wenn ich wieder angehalten werde und mir eine Strafe angedroht wird.

Dann lasst mal hören!
Ciao
Kwik

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 31. Juli 2019 um 18:41:47 Uhr:


Orestor, jeder mag das für sich aus machen. Aber ich kriege schnell Platzangst und Schnappatmung in den Goldfischgläsern; den ich schon mal auf längen Touren und schlechtem Wetter aufsetze aber nur als Klappfunktion. Und ich geriet schon mal in Panik weil ich das Ding mit dicken Handschuhen nicht schnell genug auf bekam.
Einfach gruselig die Situation🙁

Ääächt .... Schnappatmung mit ECE geprüftem Jethelm , der ist zwar gute 3 cm dicker von der Wandung her , aber um gottliebswillen , der Ausschnitt muss natürlich nach vorne sein wenn du den aufsetzt 😛😁

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Die Italiener an der Grenze wissen welche Helme geeignet/genehmigt und damit Tauglich sind.
Kwik, fahr mit Deinem Halbschalenhelm an die Grenze bei Como, dann darfst Du umkehren, in den nächsten Motorradshop fahren, einen ECE gekennzeichneten Helm kaufen, dann darfst einreisen.
Kein Geschwafel, oder gehört, nein wir mussten warten bis der Kumpel mit nem " geeigneten ECE gekennzeichneten Helm" wieder bei uns aufschlug.
Also, die Azzuri haben eine klare Definition 😁😁

Zitat:

@Skipper1965 schrieb am 21. Juli 2019 um 17:46:44 Uhr:


In Italien ist das klar geregelt... ECE Norm sonst du laufen....

Oh man, jetzt sind wir schon in Italien.🙁

Genau. In Italien ist es klar: Geeignet ist ein Helm, der nach ECE Norm 22-05 geprüft ist.

Ich weiss nicht vor welchem Hintergrund, die ursprünglich vorgesehene Regelung, dass ein Motorradhelm bei uns auch die ECE 22-05 erfüllen muss ausgesetzt wurde. Die Motivation dahinter würde vielleicht einiges erklären. Warum man die klare, einfache unmissverständliche Definition für eine vage aufgegeben hat ist mir schleierhaft, insbesondere wo in Deutschland sonst alles totgeregelt wird und andere EU Länder es so halten.

Ich hatte die Ausführung eines RAs, die Scope verlinkt hat, auch schon gesehen. Sie erklärt die Entstehungsgeschichte des momentanen Zustands sicher am besten. Aber auch da bleibt es dabei, dass sich die Kontrollorgane eine Auslegung des Begriffs "geeignet" zurecht gelegt haben, die unter anderem auf der Anwendung des Begriffs "Braincap" basiert. Ich bin sicher, einer Rechtsprüfung hielte es nicht stand. Weder der Begriff geeignet noch der Begriff Braincap, der zur Eingrenzung genutzt wird, ist konkret definiert. Noch dazu hätte der Gesetzgeber die Möglichkeit es sowohl den Kontrollorganen als auch den Bürgern leicht zu machen, in dem er die ECE Norm als einziges Mass der Eignung definiert.

Jedenfalls ist die resultierende Rechtsunsicherheit die sich ergibt bestenfalls zweischneidig. Einerseits haben wir sicher deswegen z.Zt eine relativ laxe Kontrollpraxis. Andererseits ist in Fällen wie dem meinen, wo der Kontrolldruck deutlich steigt diese Rechtsunsicherheit lästig. In Wisper- und Aartal patrouillieren mittlerweile scheinbar ständig Motorradcops. Wenn die sonst nichts zu tun haben, jagen sie einen eben auch schon mal wegen des Helms nach. Wie gesagt, im Zweifelsfall hat der Cop eh erst mal recht, und man kann laufen oder den anderen Helm holen, aber ich bin mittlerweile überzeugt, dass die vor Gericht keine Chance hätten.

Aber bevor Du RECHT bekommst, läufst Du erstmal, wenn der Polizist Dich mit Braincap vorerst lahmlegt.

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Das ist ja das, was ich meinte. In Italien klar geregelt, die Deutschen Politiker sind wieder zu blöd, ein Gesetz klar und unmissverständlich zu formulieren. Die können das nie. Weder hier, noch bei den Steuergesetzen, noch sonst wo. Es gibt immer ungenaue Definitionen.

Schaut Euch mal an was ein Anwalt zu dem Thema im Verkehrsportal sagt ; )
Sowohl DIN + DOT sind bei uns zugelassen
eigentlich alles was den Zweck
eines Motorradhelmes erfüllt .
Leider macht sich so mancher Polizist in letzter Zeit Paragraphen die er dann als solche erklärt, die es aber mit Nichten so gibt.
Ich würde folgendes machen,
Bußgeld nicht annehmen sondern zuschicken lassen, dann Einspruch schriftlich einlegen und dies mit der Begründung das
kein Verstoß vorgelegen hat.Die sollen dann
erklären welcher Verstoß denn eigentlich vorliegt. Zu Beweissicherung müßte der Polizist den Helm eigentlich fotografieren,
da aber seine Aussage das du diesen den er
erklärt getragen hast mehr gilt als Deine
Aussage, falls du widersprichst, steht dieses Thema nicht zur Diskussion.
Mir würde es nicht um die lächerlichen 15€ gehen ,sondern einfach um die Willkür die sich manche Polizisten anmaßen.
Jeder muß für sich entscheiden was er für richtig hält ,meinen Standpunkt kennst du
jetzt.

einhttp://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/helmpflicht.phpfach - verkehrsportal.de

Meiner Meinung nach ist es nicht unbedingt schlau mit einem Diensteifrigen Polizisten zu diskutieren über die Rechtmäßigkeit seiner Vorwürfe. Meist kommen die dann erst mal richtig in fahrt und fangen noch an andere Dinge zu bemängeln. Lass den Meister seine sinnvolle Arbeit erledigen und dann kannst ja immer noch Einspruch einlegen. Da muss er dann sein Handeln begründen. Wenn es dafür keine eindeutige Gesetzeslage gibt, wird er sich sehr wahrscheinlich schwer tun, das vorgeworfene zu beweisen.

In jedem Fall Einspruch einlegen, auch wenn man sich nichts davon verspricht - dadurch verursachst Du im Nachhinein Zeitaufwand und Schreiberei - und das ist unbequem und nervig, sehr unbeliebt.
Du wurdest unnötigerweise genervt, darum würde ich auch so viel Generve verursachen wie nur irgend möglich.
Das ist nur fair.

Ich würde das Verfahren von Desert bevorzugen und hab damit mehrfach schon die bessere und erfolgreichere Erfahrung gesammelt.

Diskutiert man vor Ort kann es, wenn man z. B. grenzwertig laut ist, auch die Weiterfahrt und beschlagnahme zur Beweisaufnahme folgen.

Ich würde mit denen niemals diskutieren, max. nachfragen wenn was unklar ist.

Ich würde einfach einen ECE geprüften Helm aufsetzten , was ist denn blos dagen zu sagen ?
Das etwas schräge Notbedürfnis immer besonders cool daherzukommen ist schon etwas seltsam in der HD Szene .

Jesses, jesses, jesses nein. Man wird doch wohl ein gefaketes ECE Zeichen in einen coolen Helm bekommen.

Die Türken + Chinesen faken:

-Handtaschen
-Uhren
-Bekleidung

-uvm.

Orestor, jeder mag das für sich aus machen. Aber ich kriege schnell Platzangst und Schnappatmung in den Goldfischgläsern; den ich schon mal auf längen Touren und schlechtem Wetter aufsetze aber nur als Klappfunktion. Und ich geriet schon mal in Panik weil ich das Ding mit dicken Handschuhen nicht schnell genug auf bekam.
Einfach gruselig die Situation🙁

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 31. Juli 2019 um 18:41:47 Uhr:


Orestor, jeder mag das für sich aus machen. Aber ich kriege schnell Platzangst und Schnappatmung in den Goldfischgläsern; den ich schon mal auf längen Touren und schlechtem Wetter aufsetze aber nur als Klappfunktion. Und ich geriet schon mal in Panik weil ich das Ding mit dicken Handschuhen nicht schnell genug auf bekam.
Einfach gruselig die Situation🙁

Ääächt .... Schnappatmung mit ECE geprüftem Jethelm , der ist zwar gute 3 cm dicker von der Wandung her , aber um gottliebswillen , der Ausschnitt muss natürlich nach vorne sein wenn du den aufsetzt 😛😁

Vor einiger Zeit hat man in Ostfriesland einen Helmtest durchgeführt. Dazu warf man einen Helm und eine Pudelmütze von einer Brücke. Anschließend begutachtete man beide Teile. Der Helm war zerbrochen, während die Pudelmütze völlig unversehrt war. Daher fahren alle Ostfriesen mit Pudelmütze. 😁 Dot und ECE geprüft versteht sich.

Zitat:

@bestesht schrieb am 31. Juli 2019 um 19:40:46 Uhr:


Vor einiger Zeit hat man in Ostfriesland einen Helmtest durchgeführt. Dazu warf man einen Helm und eine Pudelmütze von einer Brücke. Anschließend begutachtete man beide Teile. Der Helm war zerbrochen, während die Pudelmütze völlig unversehrt war. Daher fahren alle Ostfriesen mit Pudelmütze. 😁 Dot und ECE geprüft versteht sich.

Hahahaha ,

der Test verlang aber nach Wiederholung , diesmal mit Ostfriesen drin 😛

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