Definition "geeigneter" Helm und Gesetzeslage
Hi!
Leider setzt sich die seit ein paar Jahren beobachtete extreme Überwachung der beliebtesten Strecken des hiesigen Rheingau-Taunus Kreises unvermindert fort. Mittlerweile muss man wirklich an jedem beliebigen Tag und zu jeder Zeit fest davon ausgehen, dass man im Wisper- und Aartal kontrolliert wird.
So hat mich vorletzte Woche ein berittener Cop angehalten und mich auf meinen Helm angesprochen und es ergab sich eine wenig fruchtbare Diskussion daüber, ob mein Helm nun legal sei oder nicht.
Der Helm den ich getragen habe war ein nach amerikanischer Norm FMVSS 218 geprüfter Halbschalenhelm und entspricht damit der Forderung des US Verkehrsministeriums DOT (landläufig auch "DOT approved" genannt) und ist entsprechend gekennzeichnet. Meinem Kenntnisstand nach, hat in Deutschland ein zulässiger Helm ein "geeigneter" Motorradhelm zu sein. Eine Norm, z.B. die aktuelle ECE Norm 22-05 ist NICHT vorgeschrieben. Ein geprüfter Motorradhelm, wenn auch nach den Anforderungen einer anderen Nation geprüft, ist meines Erachtens als "geeignet" zu betrachten. Ich habe bisher noch nie einen Gesetzestext gesehen, in dem eine Beschreibung eines "geeigneten" Helms zu finden war. Ich habe des öfteren Texte gesehen, in denen Beispiele für eindeutig NICHT geeignete Helme aufgezählt wurden, so z.B. Fahrradhelme, Stahlhelme, Feuerwehrhelme etc., aber nie eine Beschreibung eines "geeigneten" Helms. Ich denke das ist auch durchaus logisch, denn hätte der Gesetzgeber da konkret werden wollen, hätte er es sich ganz leicht machen können, ohne viele Worte, in dem er einfach in die StVO reingeschrieben hätte "Muss der ECE Norm 22-05 entsprechen".
Der Beamte behauptete zunächst inkorrekterweise, mein Helm müsse der ECE Norm entsprechen. Ich habe freundlich erwidert, dass er doch wisse, dass das nicht stimme. Er ruderte leicht zurück und sagte dann "Er muss aber ein geeigneter Motorradhelm sein, und das sei meiner nicht". Ich wiederum fragte warum er das sage, wo mein Helm doch ein geprüfter Motorradhelm und damit durchaus geeignet sei. Dann meinte er, nein, um geeignet zu sein MÜSSE ER ÜBER DIE OHREN UND IN DEN NACKEN GEHEN. Ich fragte ihn, wo das denn stehe, und dass ich mich nicht erinnern könne das jemals irgendwo so gesehen zu haben und dass das vielleicht seine Auslegung oder die seines Dienstherren sei. Das müsse aber auch für den Bürger irgendwo nachvollziehbar sein. Dann fing er damit an, dass mein Helm ein Braincap sei (wo ist der Begriff dann definiert? Zumeist ist damit ein UNGEPRÜFTER "Helm" der quasi nur aus Schale ohne Dammschicht besteht gemeint, was bei meinem Helm nicht der Fall ist, aber wo steht das genau?).
Der Kollege merkte wohl, dass seine Argumentation eher wenig überzeugend war, und ausserdem war er grundsätzlich an diesem sonnigen Tag gut gelaunt und friedlich, so dass ich die Konfrontation auch nicht weiter gesucht habe. Er hat dann gesagt ich solle mal darüber nachdenken und lieber mit einem richtigen Helm fahren, nicht dass er mir dann nächstes Mal ein Ticket geben müsse und ich nicht mehr heimfahren könne, und dann hat mich ziehen lassen...
Meine Frage an euch:
Hat irgend jemand konkret Kenntnis von irgendwelchen Paragraphen, Vorschriften, Gesetzen, die den Begriff "geeignet" POSITIV definieren? Also nicht über Negativbeispiele, sondern über konkrete Vorgaben?
Sollte der Begriff "Braincap" in einer negativ Liste vorkommen, gibt es eine konkrete Definition dafür irgendwo schriftlich und für jeden nachvollziehbar?
Mir ist klar, dass ich bei einer Kontrolle zunächst eh das Nachsehen habe, auch wenn ich noch so sehr im Recht bin, aber ich würde es auf einen Rechtstreit ankommen lassen, wenn ich wieder angehalten werde und mir eine Strafe angedroht wird.
Dann lasst mal hören!
Ciao
Kwik
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 31. Juli 2019 um 18:41:47 Uhr:
Orestor, jeder mag das für sich aus machen. Aber ich kriege schnell Platzangst und Schnappatmung in den Goldfischgläsern; den ich schon mal auf längen Touren und schlechtem Wetter aufsetze aber nur als Klappfunktion. Und ich geriet schon mal in Panik weil ich das Ding mit dicken Handschuhen nicht schnell genug auf bekam.
Einfach gruselig die Situation🙁
Ääächt .... Schnappatmung mit ECE geprüftem Jethelm , der ist zwar gute 3 cm dicker von der Wandung her , aber um gottliebswillen , der Ausschnitt muss natürlich nach vorne sein wenn du den aufsetzt 😛😁
40 Antworten
Zitat:
@Orestor schrieb am 31. Juli 2019 um 20:46:57 Uhr:
Zitat:
@bestesht schrieb am 31. Juli 2019 um 19:40:46 Uhr:
Vor einiger Zeit hat man in Ostfriesland einen Helmtest durchgeführt. Dazu warf man einen Helm und eine Pudelmütze von einer Brücke. Anschließend begutachtete man beide Teile. Der Helm war zerbrochen, während die Pudelmütze völlig unversehrt war. Daher fahren alle Ostfriesen mit Pudelmütze. 😁 Dot und ECE geprüft versteht sich.
Hahahaha ,
der Test verlang aber nach Wiederholung , diesmal mit Ostfriesen drin 😛
Ich fürchte, die bewegen sich selbst im freien Fall zu langsam, als daß ihre Dickschädel beim Aufprall Schaden nehmen könnten 😉.
Grüße
Uli
Zitat:
@Orestor schrieb am 31. Juli 2019 um 17:35:36 Uhr:
Ich würde einfach einen ECE geprüften Helm aufsetzten , was ist denn blos dagen zu sagen ?
Das etwas schräge Notbedürfnis immer besonders cool daherzukommen ist schon etwas seltsam in der HD Szene .
Seltsam finde ich jetzt allerdings Deinen Kommentar.....??
Erinnert mich genau an diese wenig originellen Unterstellungen von Spießern, die vorbeifahrenden Sportwagen- /u. Motorradfahrern nachsagen - sei es mit oder ohne Auspuffgeräusch - daß da einer sein minderbelebtes Sexualleben kompensiert oder ein sonstwie ganz trauriger und doofer Komplexler ist.
Ich meine diese selbsternannten Gedankenleser, die nicht auf die Idee kommen, daß da möglicherweise ein geistesgesunder lebenfroher oder durchschnittlich grantiger Mensch vielleicht nur Interesse und Spaß an einem schönen Auto oder einem eigentümlichen Motorrad hat.
Wobei diese tragischen Zeitgenossen das ja manchmal auch nur zur Abwertung Anderer einfach so nachplappern, in der Hoffnung sich dadurch selbst wertiger zu präsentieren.
Daß es bei Dir so schlimm ist, will ich damit nicht sagen / hoffen, aber Deine Aussage haut in die gleiche Kerbe....so ist für Dich dann jeder Nicht-ECE-Helm Nutzer ein wanna-be-cool-man / woman .....
Das gibt`s garantiert auch, aber Verallgemeinerungen finde ich immer schwierig.
Ich bin z.B. 2006 von Jet auf Integralhelm umgestiegen - zum Einen aus gesundheitlicher Notwendigkeit, zum Anderen kannte ich sämtliche Geschmacksnoten der verfügbaren Scheibenwischwasser-Hersteller mit den Jahren bereits in- uns auswendig und hatte Steine und Dreck in der Fresse irgendwann satt.
Noch nicht mal die amerikanischen Harley-Hipster hatten zu dem Zeitpunkt den Integralhelm als neues Gadget entdeckt und wiederbelebt und daher die Hersteller auch noch keine Vintage-Neuauflagen im Programm, und in D gilt Vollvisier ja sowieso im Crusiserbereich allgemein eher weniger als "cool".
Was mir egal war bzw. sogar eher zusätzliche Motivation, zur Klischeevermeidung.
Von den Helmen, die ich probiert hatte, kam mir einer in Paßform, Preis, Optik, was weiß ich noch, am Besten entgegen - das war aber einer in ausschließlich DOT Norm (von der ja nicht wenige Fachleute behaupten, die Testmethoden wären nicht "schwächer" als die der ECE , nur anders).
Will sagen, es wird auch noch andere Gründe geben, warum sich einer einen Helm pickt ohne ECE-Wapperl, und ob persönlicher Geschmack immer gleich zwanghaft cool sein wollen genannt werden muß...
Und warum man mit dem Ausspruch "was ist denn schon dabei, einen ECE-Helm zu tragen" quasi das fehlerhafte und/oder willkürliche Vorgehen entschuldigt, wenn ein Schutzmann einen ungeprüften aber geeigneten oder einen DOT geprüften Helm beanstandet, obwohl gegen keine Vorschrift verstoßen wurde, da komme ich dann gar nicht mehr mit.
Wenn man nicht betroffen ist, kann man leicht was raushauen, aber die Beanstandeten, die gegen gar keine Vorschrift verstoßen haben, brauchen doch nicht auch noch solche Sprüche aus "den eigenen Reihen" / der eigenen Interessengruppe.
Nix für ungut, ich sag`s mit Gelassenheit ohne Provokationsabsicht, nur mit Verwunderung.
Für mich müßte die Frage eher heißen "Was ist denn schon dabei, einen Motorradfahrer mit Helm ohne vorgeschriebenes ECE Siegel, der jedoch eine DOT Norm hat oder sonstwie eindeutig als zum Motorradfahren geeigneter Helm erkennbar ist und somit keiner Vorschrift widerspricht, in Ruhe zu lassen"
Ore, das war ja ziemlich lustig aber ein ECE Jethelm ist für mich genau so wenig sicher wie einer ohne. Flieg mal auf die Fresse.
Ich sprach daher nur vom Goldfischglas, denn nur ein solcher geprüfter Helm kann einigermaßen überhaupt Sicherheit geben.
Das stand da aber auch geschrieben.
Und jetzt ergieb dich weiter in deinen Ergüssen.
Ich fahr das was mir gefällt.
🙂🙂🙂
Zitat:
@Orestor schrieb am 31. Juli 2019 um 17:35:36 Uhr:
Das etwas schräge Notbedürfnis immer besonders cool daherzukommen ist schon etwas seltsam in der HD Szene .
Das etwas schräge Notbedürfnis von Unbeteiligten sich in coolen Harleyforen rumzutreiben ist schon etwas seltsam...
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Der Hersteller Bandit schreibt u.a. ...in Deutschland zugelassen, jedoch ohne ECE-Zulassung...
Wenn der seine Helme so bewirbt, sollte er diese Eigenschaft eigentlich auch belegen können, oder?
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/helmpflicht.php
Wichtig ist nur der letzte Absatz :
Dies bedeutet im Klartext, dass auch nach dem 31. Dezember 1992, bis zum heutigen Tag, Schutzhelme verwendet werden dürfen, die abweichend von § 21a Absatz 2 StVO nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Anders ausgedrückt: Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.
Interessant wäre auch zu erfahren, wie sich ein Versicherungsfall darstellen würde, z. B. Motorradfahrer nach Unfall mit Kopfverletzungen und Helm ohne ECE-Norm.
Da mittlerweile in Frankreich und Italien Polizei geschult nach ECE-Homologation sucht (nicht nur bei Helmen, auch bei Motorradkleidung, Handschuhen, etc.) wäre es ratsam, darauf zu achten. Muss natürlich jeder selbst für sich entscheiden.
Zitat:
@Paschmi schrieb am 6. Juli 2020 um 12:24:07 Uhr:
Interessant wäre auch zu erfahren, wie sich ein Versicherungsfall darstellen würde, z. B. Motorradfahrer nach Unfall mit Kopfverletzungen und Helm ohne ECE-Norm.Da mittlerweile in Frankreich und Italien Polizei geschult nach ECE-Homologation sucht (nicht nur bei Helmen, auch bei Motorradkleidung, Handschuhen, etc.) wäre es ratsam, darauf zu achten. Muss natürlich jeder selbst für sich entscheiden.
ob der helm eine ece zulassung hat oder nicht, ist hier nicht von entscheidender bedeutung. er muss halt als motorradschutzhelm konzipiert sein.
ggf. muss man allerdings den nachweis dazu führen. eine ece zulassung erleichtert das natürlich. aber auch die prüfung nach dot wird anerkannt.
diffiziler wird es bei evtl. weiterführenden schadenersatz- oder schmerzensgeldansprüchen an den unfallverursacher (z.b. für wiederherstellende chirugie, dauerhaft bleibende beeinträchtigungen etc.)
hier entscheidet das gericht im einzelfall. und hierbei kommt dann durchaus die frage auf, ob der geschädigte sich mit zumutbarem aufwand hätte schützen können.
bsp.: (jetzt mal nicht auf den helm bezogen) folgeoperationen o.ä. wegen schwerer hautverletzungen. hat der geschädigte beim unfall lediglich shorts und tshirt getragen ist es wahrscheinlich, das seine ansprüche (mindestens) stark quotiert werden.
analog gilt so etwas im übrigen auch für z.b. gesichtsverletzungen, wenn der geschädigte "lediglich" einen jethelm statt eines "zumutbarem" integralhelm getragen hat.
aber wie erwähnt: wir haben in D ja keine präzedenzfallrechtsprechung, sondern immer eine einzelfallregelung. daher der spruch "auf hoher see und vor deutschen gerichten....."
man stelle sich nämlich z.b. folgende fallkonstellation vor :
eine person hat (von irgendwoher) eine schwere schädigung der halswirbelsäule (bandscheibenvorfall oder so).
jetzt rempelst du den wagen dieser person bei irgendeiner gelegenheit an. eigentlich völlig unkritisch, durch die vorschädigung erleidet die geschädigte person aber massive verletzungen.
sollst du/dein versicherer jetzt plötzlich für alle folgekosten aufkommen? oder hätte der geschädigte nicht vernüftigerweise auf das autofahren verzichten müssen?
@Paschmi
Frankreich :Helme + Handschuh
Italien : Helme
andere Länder auch nur Helme.
Welches Land schreibt das bei Motorradkleidung vor ?
Moin,
EN 17092. Verplichtet nicht den Fahrer zum Tragen (ist aber wohl nur eine Frage der Zeit), aber nicht zertifizierte Kleidung darf vom Händler nicht mehr als "Motorradschutzkleidung" verkauft werden.
Gruß Thomas