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Definition "geeigneter" Helm und Gesetzeslage

Themenstarteram 20. Juli 2019 um 20:52

Hi!

Leider setzt sich die seit ein paar Jahren beobachtete extreme Überwachung der beliebtesten Strecken des hiesigen Rheingau-Taunus Kreises unvermindert fort. Mittlerweile muss man wirklich an jedem beliebigen Tag und zu jeder Zeit fest davon ausgehen, dass man im Wisper- und Aartal kontrolliert wird.

So hat mich vorletzte Woche ein berittener Cop angehalten und mich auf meinen Helm angesprochen und es ergab sich eine wenig fruchtbare Diskussion daüber, ob mein Helm nun legal sei oder nicht.

Der Helm den ich getragen habe war ein nach amerikanischer Norm FMVSS 218 geprüfter Halbschalenhelm und entspricht damit der Forderung des US Verkehrsministeriums DOT (landläufig auch "DOT approved" genannt) und ist entsprechend gekennzeichnet. Meinem Kenntnisstand nach, hat in Deutschland ein zulässiger Helm ein "geeigneter" Motorradhelm zu sein. Eine Norm, z.B. die aktuelle ECE Norm 22-05 ist NICHT vorgeschrieben. Ein geprüfter Motorradhelm, wenn auch nach den Anforderungen einer anderen Nation geprüft, ist meines Erachtens als "geeignet" zu betrachten. Ich habe bisher noch nie einen Gesetzestext gesehen, in dem eine Beschreibung eines "geeigneten" Helms zu finden war. Ich habe des öfteren Texte gesehen, in denen Beispiele für eindeutig NICHT geeignete Helme aufgezählt wurden, so z.B. Fahrradhelme, Stahlhelme, Feuerwehrhelme etc., aber nie eine Beschreibung eines "geeigneten" Helms. Ich denke das ist auch durchaus logisch, denn hätte der Gesetzgeber da konkret werden wollen, hätte er es sich ganz leicht machen können, ohne viele Worte, in dem er einfach in die StVO reingeschrieben hätte "Muss der ECE Norm 22-05 entsprechen".

Der Beamte behauptete zunächst inkorrekterweise, mein Helm müsse der ECE Norm entsprechen. Ich habe freundlich erwidert, dass er doch wisse, dass das nicht stimme. Er ruderte leicht zurück und sagte dann "Er muss aber ein geeigneter Motorradhelm sein, und das sei meiner nicht". Ich wiederum fragte warum er das sage, wo mein Helm doch ein geprüfter Motorradhelm und damit durchaus geeignet sei. Dann meinte er, nein, um geeignet zu sein MÜSSE ER ÜBER DIE OHREN UND IN DEN NACKEN GEHEN. Ich fragte ihn, wo das denn stehe, und dass ich mich nicht erinnern könne das jemals irgendwo so gesehen zu haben und dass das vielleicht seine Auslegung oder die seines Dienstherren sei. Das müsse aber auch für den Bürger irgendwo nachvollziehbar sein. Dann fing er damit an, dass mein Helm ein Braincap sei (wo ist der Begriff dann definiert? Zumeist ist damit ein UNGEPRÜFTER "Helm" der quasi nur aus Schale ohne Dammschicht besteht gemeint, was bei meinem Helm nicht der Fall ist, aber wo steht das genau?).

Der Kollege merkte wohl, dass seine Argumentation eher wenig überzeugend war, und ausserdem war er grundsätzlich an diesem sonnigen Tag gut gelaunt und friedlich, so dass ich die Konfrontation auch nicht weiter gesucht habe. Er hat dann gesagt ich solle mal darüber nachdenken und lieber mit einem richtigen Helm fahren, nicht dass er mir dann nächstes Mal ein Ticket geben müsse und ich nicht mehr heimfahren könne, und dann hat mich ziehen lassen...

Meine Frage an euch:

Hat irgend jemand konkret Kenntnis von irgendwelchen Paragraphen, Vorschriften, Gesetzen, die den Begriff "geeignet" POSITIV definieren? Also nicht über Negativbeispiele, sondern über konkrete Vorgaben?

Sollte der Begriff "Braincap" in einer negativ Liste vorkommen, gibt es eine konkrete Definition dafür irgendwo schriftlich und für jeden nachvollziehbar?

Mir ist klar, dass ich bei einer Kontrolle zunächst eh das Nachsehen habe, auch wenn ich noch so sehr im Recht bin, aber ich würde es auf einen Rechtstreit ankommen lassen, wenn ich wieder angehalten werde und mir eine Strafe angedroht wird.

Dann lasst mal hören!

Ciao

Kwik

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 31. Juli 2019 um 18:41:47 Uhr:

Orestor, jeder mag das für sich aus machen. Aber ich kriege schnell Platzangst und Schnappatmung in den Goldfischgläsern; den ich schon mal auf längen Touren und schlechtem Wetter aufsetze aber nur als Klappfunktion. Und ich geriet schon mal in Panik weil ich das Ding mit dicken Handschuhen nicht schnell genug auf bekam.

Einfach gruselig die Situation:(

Ääächt .... Schnappatmung mit ECE geprüftem Jethelm , der ist zwar gute 3 cm dicker von der Wandung her , aber um gottliebswillen , der Ausschnitt muss natürlich nach vorne sein wenn du den aufsetzt :p:D

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Hallo kwik,

Deinen ärger kann ich seht gut nachvollziehen.

Ein forenmitglied hat hier dazu auch schon mal eine sehr lange, detaillierte und fundierte Abhandlung geschrieben.. ( bin zu faul die jetzt über die Suche zu recherchieren) ;)

Quintessenz dieser Abhandlung ist genau das, was du hier "monierst".

Die grundsätzliche Problematik besteht für den mopedfahrer darin: er bekommt ein Ticket mit der Begründung, der getragene kopfschutz sei kein geeigneter motorradhelm..... (das einem die Weiterfahrt untersagt werden kann habe ich in diesem Zusammenhang noch nicht "gehört")

Jetzt legt der mopedfahrer Widerspruch ein. Wie soll denn der mopedfahrer belegen, welchen Helm er zum Zeitpunkt der Kontrolle getragen hat?

Das Ticket lautet ja nicht: der Verkehrsteilnehmer trug einen Helm mit DOT- Prüfzeichen, sondern lediglich: "trug einen ungeeigneten Helm".

Es ist letztlich ermessenssache des Beamten vor Ort. Irrt sich der Beamte, ist dies kein "dienstvergehen". Die Nachteile hat der "Bürger" zu tragen.

Um die o.g. Problematik der Beweisführung zu umgehen, kannst du dich genau genommen nur der Anordnung widersetzen. Und dies bis zu dem Punkt, wo der Beamte dies dann festsetzen müsste. Denn jetzt müssen von Amts wegen auch alle Beweismittel dokumentiert werden.

Und dennoch kann das ganze immer noch schlecht für dich ausgehen....Es grenzt m.e. Teils hart an Willkür, was manche Polizisten da abziehen.

Moin, mein chromatöser Bruder :D

Du bist aber auch wat 'n Outlaw... :eek:

Kauf Dir doch einfach ein Aquarium mit Prüfzeichen (die gibt es doch in "Böse" :D ), dann is Ruhe.

Hab ich zum Schluß auch gemacht. ;)

Wir sind doch vieel zu hübsch, als im Fall des Falles mit dem Gesicht zu bremsen... :(

Grüße

N.O.

TW die Beweisführung liegt aber doch wohl eher bei der Staatsmacht.

Ich würde einfach vor Ort alles über mich ergehen lassen, nix dazu sagen und nicht vor Ort zahlen wenn er meint er müsste einen Strafzettel ausstellen und würde mir das Pamphlet ins Haus kommen lassen auf das ich gleich einen Einspruch einlegen würde.

Auch hier muss der Blaue mir beweisen welchen Helm ich denn überhaupt auf hatte und das dieser auch ungeeignet ist und nicht umgekehrt.

So würde ich die Rechtslage beurteilen.

So ähnlich war es auch bei mir mal in einem Handyvergehen beim Autofahren. Die Blauen mussten sich lang machen und haben im Endeffekt verloren.

Ich kenne keine Definition zu einem geeignetem Helm. Sollte es mittlerweile eine geben dann wären ich und bestimmt auch alle anderen daran sehr interessiert.

Ohne Fahren, Ticket kassieren Weiter fahren, oder Doc kennen der Helmbefr. ausstellt.

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 7:18

Hi Eule, alte Chromhaut!

Wo treibst du dich eigentlich dieser Tage rum?

Ich habe ja noch andere Helme, aber bei 35 C und mehr fahre ich auch einfach gerne mal ein wenig luftiger rum!

Alle meine Recherchen ergeben immer das gleiche:

Ohne ECE Norm ist eindeutig erlaubt.

Der Helm muss geeignet sein. Braincaps gelten als nicht geeignet.

Mein "Problem" ist, das HALBSCHALEN allgemein und von der Rennleitung insbesondere immer mit BRAINCAPS gleichgesetzt werden. Das ist aber m.E. nicht korrekt, denn mit DOT Prüfzeichen versehene Helme sind für das Motorradfahren geprüfte Helme, die zwar im Detail nach anderen, aber eindeutig für den Zwecke einer Schutzwirkung beim Motorradfahren (oder Stürzen) ausgelegten Prüfkriterien getestet sind. Die Auslegung, und mehr ist es nicht, dass ein Helm Ohren und Nacken abdecken muss um geeignet zu sein, ist zwar gängig, aber nirgends wirklich festgeschrieben. Wenn doch, möge mir irgendwer zeigen WO!

Ein Braincap (ist auch in den USA eigentlich kein stehender Begriff, sondern ein scherzhaft verwendeter Begriff für das, was die dort zumeist als "Novelty helmet", also lose übersetzt als Spielzeughelm bezeichnen.) hat keine energieabsorbierende Schicht, hat oft noch nicht mal eine wirklich harte Schale und keinen vernünftigen Kinnriemen und hat allgemein eben eine spielzeugartige Qualität. Ein DOT geprüfter Halbschalenhelm hat ganz klar eine deutlich bessere Schutzwirkung. Dass ein Integralhelm oder ein Jethelm MEHR Schutzwirkung bietet ist ja unbestritten, aber zu behaupten ein DOT geprüfter Halbschalenhelm sei pauschal ungeeignet ist meines Erachtens nicht richtig.

Mir ist klar, dass ich das im Zweifelsfall rechtlich durchsetzen müsste, aber es würde mich eben nach wie vor interessieren, ob es doch irgendwo steht, und zwar als Gesetzestext und nicht in einer Interpretation durch Gesetzeshüter, Internetspezialisten etc.

Ich bleibe dabei: ein nach einer irgendwie gearteten Eignungsprüfung für Motorradhelme zugelassener Helm, ob er Ohren abdeckt oder nicht, ist als Motorradhelm geeignet.

Definition "Geeignet"

Definition Braincap

Wer sie im Gesetzestext findet, kriegt von mir ne Mark.

Ich bin immer noch der Meinung das die dir das nachweisen müssen und nicht einfach nur eine Meinung kund tun dürfen.

Aber wer will schon bis vor Gericht ziehen?

Ich hätte es gemacht. Aber ich steh auch auf son Scheiß;)

Da iss abber aaner e‘ Muschi! Kenn nur aaner der Dir des aussm www rausfildern kann. User Ioniesos

Zitat:

@Kwiksilver schrieb am 21. Juli 2019 um 09:18:48 Uhr:

Hi Eule, alte Chromhaut!

Wo treibst du dich eigentlich dieser Tage rum?

Immer noch in Hangover :D

Allerdings z. Zt. ohne Möppi... :(

Und aus Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Motorradhelm

Helmpflicht für Kraftradfahrer besteht in der Bundesrepublik Deutschland seit 1976 (nach DIN 4848), in der ehemaligen DDR ebenfalls seit 1976 (nach StVO). 1980 wurde ein Verwarnungsgeld bei Fahrten ohne Schutzhelm (für Fahrer und Sozius) eingeführt. Zum 1. Januar 1990 wurde die bisherige DIN 4848 durch die ECE-22 Norm ersetzt. Durch zwei Ausnahmeverordnungen wurde diese Vorschrift so gestaltet, dass auch Helme, die nicht nach ECE geprüft wurden, in der Bundesrepublik zulässig sind, solange sie aufgrund ihrer Bauart als Schutzhelme geeignet sind.[3]

Und genau da sind wir wieder bei der Eingangsfrage: Welcher Bauart müssen sie denn sein, um als geeignet zu gelten?

Eine längere Abhandlung ist auch hier zu finden: http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/helmpflicht.php

Gruß SCOPE

Eben, mit dem Text sind wir genau wieder beim Anfang.

Und hier steht wieder nur https://www.stvo.de/.../181-21a-sicherheitsgurte-schutzhelme geeigneter Schutzhelm und nicht wie in Scope´s Link einen genehmigten Helm.

Der Beitrag scheint veraltet zu sein. Es war ja mal tatsächlich so das nur ECE Helme erlaubt waren aber dank EU wurde das mal gekippt. So mein Wissen.

Für ein "geeignet" bedarf es Kriterien die JEDER nachvollziehen kann und bei denen man weiß: Erlaubt oder eben aus diesen und jenen Gründen nicht. Wo stehen diese und wer hat sie festgelegt?

Gruß SCOPE

In Italien ist das klar geregelt... ECE Norm sonst du laufen....

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