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Defekte Hinterradbremse

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 10. Januar 2022 um 19:22

Hallo und Danke für die Aufnahme. :-)

Ich habe im Oktober meinen Passat gekauft, Erstzulassung Dezember 2007. Beim Reifenwechsel Mitte November habe ich meine Werkstatt um eine Sichtkontrolle gebeten - ich sollte beim nächsten Wechsel die hinteren Bremsklötze ersetzen lassen, zudem wären die Reifen schon älter, könnten daher lauter sein und sollten beim nächsten Mal auch ersetzt werden. Der Wagen lief dann eine Woche, ehe ich zwei Wochen Homeoffice hatte und nur am WE damit fuhr.

Vom 13.-22. Dezember dann insgesamt 750km gefahren, bis ein Freund auf der Rückbank meinte, dass die Bremse hinten links "im Arsch" sei - Metall auf Metall, ständiges Schleifen während der Fahrt. (Geräusche beim Bremsen waren mir aufgefallen, aber auf das Alter der Räder geschoben worden.) Termin für Bremsklotz + Scheibe am 07.01. gehabt, solange den Wagen nicht bewegt. Bei Abholung meinte die Werkstatt, dass der Kolben nur schwerlich zurückgeschoben werden konnte und ich prüfen solle, ob die Bremsen bei einer Landfahrt unterschiedlich warm werden. Nach einer 20km Fahrt roch man beim Aussteigen das Gummi, Felge hinten links spürbar wärmer. Seitdem nicht mehr bewegt.

Ist der Bremssattel hinüber? Die Werkstatt veranschlagt 400,- Euro. Ich habe nochmal den TÜV-Bericht von September angesehen:

Betriebsbremsanlage

1. Achse 213 links 226 rechts

2. Achse 201 links, 211 rechts

Feststellbremsanlage

2. Achse 174 links, 210 rechts

Oder liegt es aufgrund der starken Abweichung an der elektrischen Feststellbremse, dass die klemmt?

Letzte Frage: Ist der Gebrauchtwagenhändler in der Pflicht, den Schaden zu übernehmen? War der Schaden wohl bei Kauf vorhanden?

Dankeschön bereits im voraus. :-)

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33 Antworten

Reihenfolge:

Gutachter, Anwalt und anschließend Reparatur.

Wenn du eine Reparatur ohne Freigabe in Auftrag gibst, dann könnte das am Ende Probleme mit der Gewährleistung geben.

Verbessert mich, wenn ich falsch liege

Erstmal ein Schreiben an das Autohaus. Mängelmeldung.

Defekter Bremssattel. Instandsetzen bis xx.xx.xxxx

Terminabstimmung mit mir.

Das wirkt meist schon wunder und spart Zeit.

Angemessene Frist, m.M.n. 14 Tage.

Wenn bis dahin keine Antwort kommt, kannst du noch immer einen Anwalt kontaktieren - der wird dann den Fall weiter Aufrollen und da das AH bereits eine Fristsetzung hatte, kann dein Anwalt da direkt weitermachen, sprich am Ende deiner Frist ansetzen. Das heißt es geht dir keine Zeit verloren. Das Schreiben aber nicht an den Verkäufer im AH Adressieren, sondern entweder direkt an den Verkaufsleiter, oder nur ans AH.

Den Gutachter besorgt dann dein Anwalt.

Und ja Instandsetzung erst nach Freigabe.

Zitat:

@Zodiak schrieb am 12. Januar 2022 um 08:55:57 Uhr:

Da der Händler der Meinung ist, dass der Bremssattel nicht unter die Gewährleistung fällt, die Meinung im Internet in Richtung "Sicherheitsrelevantes Bauteil und damit Sachmangel" geht,

Unpräzise (und damit nicht korrekte) Aussage. "Sicherheitsrelevant" sind die Bremsbeläge auch, aber die sind auch Verschleißteile, und Verschleißteile unterliegen meist nicht der Gewährleistung.

Hier geht es aber darum, dass fest verbaute Teile, die keine expliziten Verschleißteile sind, nämlich die Sättel, betroffen sind.

Reihenfolge wäre IMHO Fristsetzung, Anwalt, evtl. Gutachter uswusf. (das würde der Anwalt am besten wissen).

Bei der Fristsetzung sehe ich nur das Problem, wie das bei einem notwendigen Fahrzeug aussieht. Man kann ja nicht wochenlang drauf verzichten, nur weil die Werkstatt sich querstellt.

Das Fahrzeug ist aktuell nutzbar. Zwar eingeschränkt, aber es geht.

Für die Dauer der Instandsetzung kann man einen Ersatzwagen bekommen, aber auch hier gilt die Schadenminderungspflicht, sprich wenn du einen Termin abmachst, dann sollte der nicht in den Zeitraum fallen, wo du mit dem Auto die Welt umrunden wolltest - die Kilometer kann man dir dann in Rechnung stellen.

Dir dürfen durch die Instandsetzung keine Kosten entstehen.

Stellt sich das AH nun quer, hast du um das Fahrzeug weiter nutzen zu können auch die Möglichkeit, das Fahrzeug auf eigene Kosten Instandsetzen zu lassen- und danach auf dem Rechtsweg dir nur die entstandenen Kosten ersetzt haben zu wollen, aber das erst NACH Ablauf der Fristsetzung.

Wichtig ist beim Schreiben auch, dass du den Bremssattel als Mangel definierst, nicht den Verschleiß.

Weiterhin mit rein, dass der Wagen verwendet wird, sofern er es dann wird. Ein unbrauchbares Fahrzeug kommt damit noch nicht zustande.

Themenstarteram 12. Januar 2022 um 18:22

Der Autohändler stellt sich leider quer seiner gestrigen Mail nach, ich müsse ihn doch verstehen, er hätte bereits viel Geld investiert (Rücklicht, Abstandspieper, Navigationssystem) und mir mündlich wie schriftlich lediglich eine Gewährleistung auf Motor und Getriebe gegeben (mündlich hat er das nie erwähnt, im Kaufvertrag steht nichts, nur die Sachmängelhaftung im Kleingedruckten).

Hatte ihn gestern gebeten, seine endgültige Entscheidung bis heute mitzuteilen. Würde das ganze dann morgen meinem Anwalt vortragen. Verkehrs- oder Vertragsrecht? Ich vermute Vertragsrecht, da der Gutachter die Expertise bringt? :-)

Danke für die tolle Hilfe!

Zitat:

@Zodiak schrieb am 12. Januar 2022 um 19:22:27 Uhr:

Der Autohändler stellt sich leider quer seiner gestrigen Mail nach, ich müsse ihn doch verstehen, er hätte bereits viel Geld investiert (Rücklicht, Abstandspieper, Navigationssystem) und mir mündlich wie schriftlich lediglich eine Gewährleistung auf Motor und Getriebe gegeben (mündlich hat er das nie erwähnt, im Kaufvertrag steht nichts, nur die Sachmängelhaftung im Kleingedruckten).

Der hätte kein Autohändler werden sollen. Die Gesetzeslage ist eindeutig. Er kann die Sachmängel-Haftung als Gewerbetreibender IMHO nichtmal "im Kleingedruckten" einschränken.

Irgendwas Zivilrechtliches. Vertragsrecht, Verbraucherrecht wie auch immer die das nennen, Verkehrsrecht ists nicht.

Mails sind offiziell noch Schall und Rauch- auch wenn die immer öfter als offizielle Fristsetzung gelten. Daher wirkt ein Brief mitunter wunder, denn du machst dir die Mühe das Autohaus anzuschreiben und das zeigt denen, dass du es ernst meinst, in der Anonymität des Internets kann man viel machen. Am besten dann noch entweder mit dem Juristischen Kunstgriff "Einwurfeinschreiben" oder wenn du selbst noch einen drauf setzen willst, als Einschreiben mit Rückschein.

Deine Fristsetzung ist zu kurz und dazu noch falsch. Du bittest ihn darum dir eine Entscheidung mitzuteilen, nein. Du setzt ihm eine Frist deinen Wagen Instandzusetzen.

Das sähe bei mir in etwa so aus:

S.g.D.u.H,

Ich habe am xx das Fahrzeug wvwzzz3c..... bei Ihnen erworben. Wie bereits am xx per Mail an Herrn/Frau xxx mitgeteilt, ist bei dem Fahrzeug der Bremssattel hinten links(?) Schwergängig und führt zu erhöhten Temperaturen und Verschleiß.

Ich setzte Ihnen eine Frist den Mangel bis (14 Tage ab Datum Schreiben) instand zusetzen, oder eine Reperaturfreigabe für eine andere Werkstatt zu erteilen. Sollten Sie der gesetzten Frist nicht nachkommen, werde ich weitere rechtliche Schritte veranlassen.

MfG

Das reicht meist schon, du hast gesagt was du sagen willst, du hast den Verkäufer aufgefordert den Wagen instandzusetzen - und wie gesagt, der Anwalt kann nahtlos auf diese Fristsetzung aufbauen, so dass dir dabei keine Zeit verloren geht.

hallo,

Mails sind mittlerweile rechtsverbindlich ;)

Zitat:

E-Mails gelten laut deutschem Recht als elektronische Erklärungen, was bedeutet, dass auch Verträge via E-Mail abgeschlossen werden können. Dies gilt aber nur, wenn die E-Mail erfolgreich zugestellt wird. ...

einige Verträge müssen aber dennoch Postalisch abgewickelt/zugestellt werden, hat aber überhaupt nichts mit Auto-Kaufvertragen zu tun

Zitat:

@tomworld schrieb am 12. Januar 2022 um 20:48:31 Uhr:

hallo,

Mails sind mittlerweile rechtsverbindlich ;)

Wie lautet in Deutschland die Rechtsgrundlage für deine Behauptung und was ist, wenn man gar keine Mails lesen kann? In Deutschland gibt es keine Pflicht, das man ein elektrisches Komunikationsgerät besitzen muss. Und dazu zählt auch ein Gerät, mit dem man elektronische Briefe lesen kann.

Themenstarteram 12. Januar 2022 um 21:57

Ich habe mal ein paar Daumen verteilt. Ihr seid wirklich klasse und nett zu einem "Neuling", der eigentlich nur mit seinem Auto zur Arbeit kommen will. Danke, egal wie es ausgeht! :-)

Dann also morgen erst nochmal einen Brief aufsetzen. Ist 14 Tage wirklich das Minimum an Frist? Puuh. Naja. Muss der Wagen der Frau, Schwiegermutter und Oma halt herhalten.

Die Frist muss "angemessen" sein, also fer Verkäufer muss Zeit haben, die Teile zu besorgen und nen Termin zur Instandsetzung zu organisieren, dass er den Termin im regelmäßigen Werkstattbetrieb nicht unbedingt von heut auf morgen hat, steht glaube ich ausser Frage.

Es können auch 10 Tage angemessen sein, aber ich nehme gern 14, damit ist man auf der sicheren Seite - und der Händler kann die zu kurze Frist nicht als Grund wählen die Klage später, sollte er sich weigern jetzt aktiv zu werden abzuweisen. Zumal man ohnehin "pauschal" 3 Tage Laufzeit für den Brief abzieht, ungeachtet der Tatsächlichen Zustellung, damit bleiben dann noch 11 Tage.

Themenstarteram 13. Januar 2022 um 7:35

Alles klar, dann nehme ich die 14 Tage. Die Entfernung zum Händler beträgt 79 Kilometer, der Verschleiß an den neuen Bremsklötzen erscheint mir unverhältnismäßig hoch, wenn ich den Wagen dahinfahren müsste. Kann ich das noch treffend und unverfänglich formulieren?

Naja, dir dürfen durch den Mangel/Instandsetzung "keine Kosten " entstehen.

Daher der Hinweis mit der Rep.freigabe für eine dichtere Werkstatt.

Du kannst ergänzend etwas in dieser Art mit rein nehmen: Die Bremse erhitzt sich aufgrund des schwergängigen Sattels mittlerweile nach kurzer Fahrtstrecke sehr stark. Ich fühle mich bei der Fahrt zu ihnen nicht socher, da ich befürchte die Bremse blockiert wärend der Fahrt komplett und bitte Sie daher den Wagen für eine Instandsetzung in Ihrem Hause, bei mir an der Ihnen bekannten Anschrift abzuholen.

Du musst immer dran denken, du bist Verbraucher ;) damit hast du relativ viele Rechte, du musst Sie dem Händler nur dalegen. Der Teil mit der Abholung ist in der Tat als Bitte Formuliert, denn ob der Schaden wirklich so schwerwiegend ist, kann ich nicht beurteilen - und du wahrscheinlich auch erst nach 79km ;)

Folgefehler durch den eigentlichen Mangel müssen auch instandgesetzt werden, allerdings bin ich da grad unsicher wie das bei den Belägen ist, da die ja offiziell Verschleißteile sind

Themenstarteram 13. Januar 2022 um 8:14

Wenn der den Bremssattel jetzt anstandslos repariert bzw mich am Wohnort reparieren lässt, bin ich zufrieden. Die neuen Bremsklötze nehme ich auf meine Kappe - ich hätte es ja vielleicht eher bemerken können und nicht erst nach 6t km, nachdem die Bremsscheibe Rillen aufwies. Wenn die Bremsklötze durch die Fahrt zum Händler erneut durch mich auszutauschen wären, wäre ich aber angefressen.

Dein Ansprechpartner ist AUSSCHLIEßLICH der andere Vertragspartner (Gebrauchtwagenhändler).

Schriftl. die Mängel aufzählen und FRISTSETZUNG zur Instandsetzung (ca. 14 Tage). Einschreiben MIT Rückschein-NICHT Einwurfeinschreiben!

NICHTS selbst machen oder andere machen lassen! Du könntest dadurch die Sachmängelhaftung verlieren!

Leicht ankündigen, dass Du ansonsten Deine Ansprüche gerichtlich durchsetzen willst (der Ton macht die Musik, auch wenn Du im Recht bist).

Der Vertragspartner muss darauf irgendwie reagieren.

Im schlechtesten Fall Anwalt aufsuchen. Der wird Dir zu einem Kfz-Gutachter (meist öffentlich und bestellter SV) raten und ein Beweissicherungsgutachten erstellen lassen.

Es schadet nichts, wenn Du im vornherein eine Kfz-Prüfstelle aufsuchst und die Bremsen checken läßt (Bremsprüfstand, zerstörungsfreie Untersuchung der Bremse und Einschätzung, was los ist).

So hast Du beim Anwalt (und er auch gegenüber dem Händler) eine bessere Ausgangsposition, denn die Prüfer in der Prüfstelle sind Experten....kostet ca. 50€, wenn überhaupt soviel...

Aber Achtung: Das sind dann alles nur Parteigutachten.

Vor Gericht wird meist ein anderer (beim Gericht registrierter) Gutachter sich das Fahrzeug noch einmal anschauen und ein Gutachten verfassen, woran sich der Richter beim Urteil stark orientiert.

Und das kann alles insgesamt teuer werden (ca. 1000 €); die verlierende Partei vor Gericht zahlt; der Rechtsanwalt wird immer von einer Partei bezahlt, egal ob gewonnen oder verloren. Die Kosten für Deine Aufwendungen bei der Kfz-Prüfstelle werden vom Anwalt mit eingepreist.

Deshalb immmer guten Anwalt (ADAC oder Verkehrsrecht), jedoch nie einen Feld-Wald- und Wiesen-Anwalt beauftragen!

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