Defekte Hinterradbremse

VW Passat B6/3C

Hallo und Danke für die Aufnahme. :-)

Ich habe im Oktober meinen Passat gekauft, Erstzulassung Dezember 2007. Beim Reifenwechsel Mitte November habe ich meine Werkstatt um eine Sichtkontrolle gebeten - ich sollte beim nächsten Wechsel die hinteren Bremsklötze ersetzen lassen, zudem wären die Reifen schon älter, könnten daher lauter sein und sollten beim nächsten Mal auch ersetzt werden. Der Wagen lief dann eine Woche, ehe ich zwei Wochen Homeoffice hatte und nur am WE damit fuhr.

Vom 13.-22. Dezember dann insgesamt 750km gefahren, bis ein Freund auf der Rückbank meinte, dass die Bremse hinten links "im Arsch" sei - Metall auf Metall, ständiges Schleifen während der Fahrt. (Geräusche beim Bremsen waren mir aufgefallen, aber auf das Alter der Räder geschoben worden.) Termin für Bremsklotz + Scheibe am 07.01. gehabt, solange den Wagen nicht bewegt. Bei Abholung meinte die Werkstatt, dass der Kolben nur schwerlich zurückgeschoben werden konnte und ich prüfen solle, ob die Bremsen bei einer Landfahrt unterschiedlich warm werden. Nach einer 20km Fahrt roch man beim Aussteigen das Gummi, Felge hinten links spürbar wärmer. Seitdem nicht mehr bewegt.

Ist der Bremssattel hinüber? Die Werkstatt veranschlagt 400,- Euro. Ich habe nochmal den TÜV-Bericht von September angesehen:
Betriebsbremsanlage
1. Achse 213 links 226 rechts
2. Achse 201 links, 211 rechts
Feststellbremsanlage
2. Achse 174 links, 210 rechts
Oder liegt es aufgrund der starken Abweichung an der elektrischen Feststellbremse, dass die klemmt?

Letzte Frage: Ist der Gebrauchtwagenhändler in der Pflicht, den Schaden zu übernehmen? War der Schaden wohl bei Kauf vorhanden?

Dankeschön bereits im voraus. :-)

33 Antworten

Kurzer Zwischenbericht:
Letzte Woche hatte der Händler mich angerufen. Er könne mir 25% Kostenbeteiligung anbieten, da er keine Lust auf Streit hätte, oder dass er den Wagen zurückkauft. Ansonsten hätte ich Pech, er habe mir bloß eine zweiwöchige Gewährleistung auf generelle Sachmängel gegeben. Vorgestern ging nach Vorankündigung dann meine offizielle Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein an ihn raus, die jetzt zur Abholung bei der Post liegt. Ich rechne nicht mit einer Abholung - schätze eher, dass der Händler die Annahme verweigert hat.

Direkt den Gerichtsvollzieher mit Brief hinterherschicken um Zeit zu sparen, oder reicht die Nichtabholung für den Anwalt aus?

Die Nichtabholung müsste für den Anwalt reichen.
Einen Gerichtsvollzieher mit Brief würde zumindest ein Statement sein.

Zitat:

@Zodiak schrieb am 21. Januar 2022 um 11:35:53 Uhr:


Ansonsten hätte ich Pech, er habe mir bloß eine zweiwöchige Gewährleistung auf generelle Sachmängel gegeben.

Ich bin mir sehr sicher, daß ein Händler beim Verkauf an Privat-Endkunden (B2C oder wie auch immer man das nennt) das überhaupt nicht kann. Bzw. wenn er es macht, ist es hinfällig.

Fähnchenhändler?

Ich bin euch noch den Endbericht schuldig.

Der Anwalt meinte, dass die Nichtabholung nicht ausreichen würde. Ich hätte besser mit Einschreiben+Einwurf vorgehen sollen. Letztlich hat der Händler den Brief doch noch abgeholt.

Er schickte mir dann eine Nachricht, fünf Tage vor Fristende, dass er sich den Weg zum Rechtsanwalt sparen möchte und wir doch eine gemeinsame Lösung finden sollen.

Ich antwortete ihm drei Tage vor Fristende, dass Rechtslage und Kaufvertrag eindeutig seien. Entweder er repariert, oder er erteilt die Freigabe. Sonst gehe ich halt noch einmal zu meinem Anwalt und dieser würde dann fortan mit ihm kommunizieren.

Einen Tag vor Fristende bekam ich eine Sprachnachricht vom Händler, dass er die 400,- übernimmt und die Rechnung auf seinen Namen ausgestellt werden soll.

Nachdem er dem Autohaus diese Übernahme bestätigt hat, habe ich mein Auto reparieren lassen können. Fünf Tage nach Fristende, aber da wollte ich nun kein weiteres Fass aufmachen. Konnte zum Glück weiterhin auf ein Auto aus dem Familienkreis ausweichen.

Abschließend noch einmal ein herzliches Dankeschön für eure Meinungen, Ratschläge und Tipps. Vergelt's Gott. :-)

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