DB-Killer - - Polizei
Hat jemand schon mal mit der Polizei probeleme gehabt wegen einem herausnehmbaren DB -Killer?
Habe mal gehört, wenn man ihn dabei hat und ihn wieder rein macht müste man nur Strafe zahlen?
Habe aber auch mal gehört , das wenn man ihn raus macht, die Betriebserlaubniss für den Schalldämpfer erlischt , da die Schraube ja mit einem Schweißpunkt gesichert war?
Was habt ihr da für erfahrungen gemacht, mit "deinem Freund und Helfer"
gruß Günther
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Didi 4
Du darst so oder so weiter fahren.Stillgelegt darf da erst mal gar nix werden.
Gibt ne Mängelkarte plus Strafe plus Punkte.
Wenn die Kiste aufgrund von manipulierter Auspuffanlage zu laut ist, darf er genaugenommen eben nicht weiterfahren. Die Betriebserlaubnis (BE) erlischt dadurch und in Folge dessen darf er das Motorrad nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb nehmen. Das hat erstmal nix mit stilllegen zu tun, der Polizist hat mit dem Entzug oder der Erteilung der BE auch nix am Hut. Der überwacht lediglich, dass ein Fzg, ohne BE nicht auf der Straße rumfährt.
Gruß Viech
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Thiwoo
kommts da auch auf die laune des grünen / blauen an ??
das sowieso. ansonsten kommt mutti locker mal 5 jahre in knast! 😛 😉
aber ne gute frage. würd mich auch mal interessieren.
Zitat:
Original geschrieben von Thiwoo
hat jemand ne ahnung wies aussieht wenn mein mopet auf meine mutter zugelassen ist, ich aber ohne db killer erwischt werde... bekommen dann beide punkte weil ja der halter für sein fahrzeug verantwortlich ist oder so??
hab da schon n paar berichte gelesen aber leider schreibens die einen so die anderen so 😁 kommts da auch auf die laune des grünen / blauen an ??
Nein, soweit ich weiß nicht.
Das würde nur gelten, wenn das Fzg. die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen würde.
Dann hätte sowohl der Fahrer als auch der Halter ein Problem.
Da ein DB-Killer nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, würde ich behaupten, dass nur der Fahrer eins auf den Sack bekommt.
Gruß Viech
Zitat:
Original geschrieben von viech
Nein, soweit ich weiß nicht.Zitat:
Original geschrieben von Thiwoo
hat jemand ne ahnung wies aussieht wenn mein mopet auf meine mutter zugelassen ist, ich aber ohne db killer erwischt werde... bekommen dann beide punkte weil ja der halter für sein fahrzeug verantwortlich ist oder so??
hab da schon n paar berichte gelesen aber leider schreibens die einen so die anderen so 😁 kommts da auch auf die laune des grünen / blauen an ??
Das würde nur gelten, wenn das Fzg. die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen würde.
Dann hätte sowohl der Fahrer als auch der Halter ein Problem.
Da ein DB-Killer nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, würde ich behaupten, dass nur der Fahrer eins auf den Sack bekommt.Gruß Viech
Hallo,
sehr viel gelesen habt Ihr hier anscheinend nicht. Laut StVo führt eine Veränderung zum erlöschen der Betriebserlaubnis, also sowohl der Halter, der die Fahrt ohne DB-Killer zulässt, sowie der Fahrer bekommen ärger.
Kommt Ihr an die Richtigen, z.B. Verkehrspolizisten evtl. auf nem Bike, dann hats sich ausgelacht. Hier ziehen die schon mal das Bike ein zum Messen des Höhrpegels. Also nicht zu sicher fühlen und hinter her jammern!
MfG
Hatte auch meine lauter, doch auf längerer Strecke ist es einfach nur noch nervig!
Ich finde die Diskusionen über DB-Eater immer witzig! Ich meine es muß jeder für sich entscheiden ob er es verantworten und vor allen Dingen bezahlen kann mit nem Fahrzeug ohne BE zu fahren oder nicht!
Mir wäre es auf jeden Fall zu heiß weil ich mir nicht sicher bin ob meine Versicherung zahlen würde wenn mal ein größerer Personenschaden auftritt! Wenn die dann am sichergestellten Bike sehen das da ein nicht zugelassener Endtopf dran ist und deshalb da Fahrzeug eigentlich garnicht auf der Straße gewesen sein dürfte sehe ich schwarz! Und ich hätte keinen Bock drauf unter Umständen bis an mein Lebensende wegen nem blöden DB-Eater zu zahlen!
So genug schwarzgemalt!
Wie gesagt, das muß jeder mit sich selbst ausmachen! Ich für meinen Teil hab mir ne Maschine gekauft die ab Werk laut genug ist! Mir reichen meine legalen 102 Dezibel vollkommen! :-)
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Zitat:
Original geschrieben von mauser22
Hallo,sehr viel gelesen habt Ihr hier anscheinend nicht. Laut StVo führt eine Veränderung zum erlöschen der Betriebserlaubnis, also sowohl der Halter, der die Fahrt ohne DB-Killer zulässt, sowie der Fahrer bekommen ärger.
Dann schreib mir die laufende Nummer im Bußgeldkatalog (BKatV), in der drinsteht, dass der Fahrer und der Halter gestraft werden, falls das Fzg. ohne BE unterwegs war. Ich hab im BKatV unter Nr. 178 nur gefunden, dass bestraft wird, wer ein Fzg. ohne BE auf öffentlichen Straßen in Betrieb nimmt. Vom Halter ist dort nicht die Rede.
Anders sieht die Sache bei z.B. Überladung oder abgefahrenen Reifen aus, da sind der Fahrer und der Halter verantwortlich.
Und um ein bisschen klugzuscheißen, wenn du schon nicht richtig bescheid weißt:
StVO heißt Straßenverkehrsordnung.
Wenn schon, dann müsste das in der StVZO = Straßenverkehrszulassungsordnung drinstehen. Dort wird nämlich alles geregelt was mit der Zulassung und Betriebserlaubnis von Fahrzeugen zu tun hat.
Gruß Viech
Zitat:
Original geschrieben von Grünstein
Moin, also meines Wissen gibt´s da keine Punkte sondern nur 25€ GeldbuseMut zur Lücke
MfG Toni
Sag ich ja!!! Es gibt keine PKT mehr für fahren ohne Eater!! Nur Verwarnung!! Also wer damit kein Problem hat jedes Mal 25 Euro abzudrücken und auf den Sound verzichten will, soll ohne fahren! Wer klüger denkt und auch keine andren Mitmenschen belästigen will, und dabei auch noch geld spart, der sollte den Eater drinlassen!!! Das ist eure Entscheidung....!
Moin, also wenn ich bei mir die DB Killer rausmache hört man mich quer durchs Dorf ^^
Aber auf längeren Strecken geht einem das dann sicherlich aufm Sack.
Ich fahr ne Suzuki SV1000 (Zweizylinder im V) mit LeoVince Töpfen :-D
MFG Toni
Hallo
In Österreich können dir die Beamten das Kennzeichen vor Ort abnehmen und danach musst du dein Motorrad bei der Typisierungsstelle vorführen ( kein Kennzeichen, keine Weiterfahrt!!!)
Lg
Zitat:
Original geschrieben von Grünstein
Moin, also meines Wissen gibt´s da keine Punkte sondern nur 25€ GeldbuseMut zur Lücke
MfG Toni
Hab mir den Artikel durchgelesen und frage mich, was das soll. Der §18 (und andere §§ auch) mag durch die FZV ersetzt worden sein, aber dass die BE durch Manipulation an Motor-/Abgassystem erlischt steht im §19. Und der §19 hat nach wie vor Gültigkeit.
Hatte erst vor 4 Wochen wieder nen Fall, bei dem ein manipulierter Originalauspuff 50 Euro Strafe + 25 Verwaltungsgebühr und 3 Punkte zur Folge hatte. Der Erfahrungsbericht kam aus erster Hand und nicht über 5 Ecken...
Ich denke, wenn nur 25 Euro für die illegale/manipulierte Abgasanlage fällig werden, ist derjenige eben an einen verständnisvollen Beamten geraten der absichtlich nicht bemerkt, dass es sich um einen illegalen/manipulierten Auspuff handelt und somit nur die Lautstärke beanstandet, als ob der Endtopf durch Verschleiß zu laut geworden wäre. Das gibts nämlich auch für Tante Frieda in ihrem 190er Benz, bei dem die Prallbleche im Endtopf durchgefault sind und der 190er deshalb röhrt wie ein Elch. Die zahlt dann ebenfalls 25 Piepen.
Gruß Viech
In dem Fall nur der Halter!! Aber bei Reifenporblemen dann doch beide!!! Ich hab 2 Bikes über mich laufen und mein Bruder wurde mal wegen fahren ohne BE angehalten(wegen Auspuff) und durfte weiterfahren und ich hab dann das Knöllchen und die Mängelkarte nach Hause bekommen....!
Zitat:
Original geschrieben von viech
Hab mir den Artikel durchgelesen und frage mich, was das soll. Der §18 (und andere §§ auch) mag durch die FZV ersetzt worden sein, aber dass die BE durch Manipulation an Motor-/Abgassystem erlischt steht im §19. Und der §19 hat nach wie vor Gültigkeit.Zitat:
Original geschrieben von Grünstein
Moin, also meines Wissen gibt´s da keine Punkte sondern nur 25€ GeldbuseMut zur Lücke
MfG Toni
Hatte erst vor 4 Wochen wieder nen Fall, bei dem ein manipulierter Originalauspuff 50 Euro Strafe + 25 Verwaltungsgebühr und 3 Punkte zur Folge hatte. Der Erfahrungsbericht kam aus erster Hand und nicht über 5 Ecken...
Ich denke, wenn nur 25 Euro für die illegale/manipulierte Abgasanlage fällig werden, ist derjenige eben an einen verständnisvollen Beamten geraten der absichtlich nicht bemerkt, dass es sich um einen illegalen/manipulierten Auspuff handelt und somit nur die Lautstärke beanstandet, als ob der Endtopf durch Verschleiß zu laut geworden wäre. Das gibts nämlich auch für Tante Frieda in ihrem 190er Benz, bei dem die Prallbleche im Endtopf durchgefault sind und der 190er deshalb röhrt wie ein Elch. Die zahlt dann ebenfalls 25 Piepen.Gruß Viech
Hallo Viech,
danke für die Belehrung!
Hast ja nun doch die §§ selbst herausgefunden! Nix mit Klugscheißen!
Wenn jemand ohne DB-Killer fährt und diesen nicht dabei hat um ihn reinzufummeln, dann darf er das Bike vor Ort stehenlassen. Ansonsten gibs ne Owi und er darf weiter! Ist doch gar nicht so schwer, nur hat nicht jeder so das Verständnis für solche Sachen, nicht war?
Zitat:
Original geschrieben von gsxr88
Habe mal gehört, wenn man ihn dabei hat und ihn wieder rein macht müste man nur Strafe zahlen?
Wenn Du Pech hast, dreht Dir die Polizei dann sogar Vorsatz an.
Gruss
Jürgen