DB-Killer - - Polizei
Hat jemand schon mal mit der Polizei probeleme gehabt wegen einem herausnehmbaren DB -Killer?
Habe mal gehört, wenn man ihn dabei hat und ihn wieder rein macht müste man nur Strafe zahlen?
Habe aber auch mal gehört , das wenn man ihn raus macht, die Betriebserlaubniss für den Schalldämpfer erlischt , da die Schraube ja mit einem Schweißpunkt gesichert war?
Was habt ihr da für erfahrungen gemacht, mit "deinem Freund und Helfer"
gruß Günther
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Didi 4
Du darst so oder so weiter fahren.Stillgelegt darf da erst mal gar nix werden.
Gibt ne Mängelkarte plus Strafe plus Punkte.
Wenn die Kiste aufgrund von manipulierter Auspuffanlage zu laut ist, darf er genaugenommen eben nicht weiterfahren. Die Betriebserlaubnis (BE) erlischt dadurch und in Folge dessen darf er das Motorrad nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb nehmen. Das hat erstmal nix mit stilllegen zu tun, der Polizist hat mit dem Entzug oder der Erteilung der BE auch nix am Hut. Der überwacht lediglich, dass ein Fzg, ohne BE nicht auf der Straße rumfährt.
Gruß Viech
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31 Antworten
Im März 2007 hat der Europäische Gerichtshof entschieden das eine Manipulation des Schalldämpfers lediglich eine Ordnungswiedrigkeit darstellt. Heisst auf Deutsch:: Die Untersagung der weiterfahrt ist rechtswiedrig. Wenn du falsch parkst kriegst'e ein 15 Eus Knöllchen und gut ist . Weil es eine Ordnungswiedrigkeit ist.
ein fahrzeugführer hat sich vor fahrt beginn immer zu versichern das das fahrzeug in einem verkehrssicheren zustand ist.
wenn man dann freiwillig auch noch die straffe zahlt ob wohl man nicht gefahren ist, ist man selber schult.