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dauerhaftes Rasseln beim Kaltstart, Steuerkette? + VW Gebrauchtwagen Garantie

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 18. April 2021 um 16:31

Hallo zusammen,

es geht wohl mal wieder um das leidliche Thema Steuerkette. Sorry für den etwas längeren Text.

Es geht um einen 1.2 TSI 105 PS, also einer der betroffenen Motoren, EZ 08/2012, 130k km. Den Wagen habe ich letztes Jahr August bei einem VW Händler gekauft (Vorbesitzer waren meiner Eltern) und habe 1 Jahr PerfectCar Gebrauchtwagengarantie dazu bekommen (die auch die Steuerkette einschließt). Steuerkette wurde noch nicht gewechselt. Der VW Händler ist leider nicht der direkt bei mir vor Ort, sondern etwas auswärts.

Im Januar war ich dann beim örtlichen VW Autohaus weil ich das klassische Kaltstartrasseln (also das, was sich nach einigen Sekunden wieder legt, wenn der Öldruck aufgebaut ist) vernommen habe und auf Nummer sicher gehen wollte, so lange ich noch die Garantie habe. Dort hat wurde dann nur der Kettenspanner gewechselt und mir gesagt, jetzt ist alles i.O. Meiner Meinung nach war es danach nicht wirklich besser, aber da das über die Garantie abgewickelt wurde und mich so nichts gekostet hat & wenigstens irgendwas gemacht wurde, hatte ich ein besseres Gefühl.

Jetzt ist es seit einigen Wochen so, dass der Motor insbesondere im Kaltstart ungewöhnlich klingt, allerdings können mir meine paranoiden Ohren da auch täuschen, daher im Anhang das Audiofile. Das Rasseln am Anfang ist unverändert, aber das sich danach einstellende Geräusch klingt für mich sehr laut, daher würde mich eure Meinung dazu interessieren.

Als ich deshalb nochmal bei der örtlichen Werkstatt war, teilte man mir mit, dass es wohl beim Wechsel des Kettenspanners Probleme bei der Abrechnung gab, denn die PerfectCar Garantie ist offenbar an den Händler, bei dem ich gekauft habe gebunden und die weigerten sich, das zu bezahlen. Mein Händler hat es dann selbst bezahlt, ist aber natürlich nicht daran interessiert, dass es nochmal so läuft, deshalb wurde mir nahegelegt damit zu dem anderen Händler zu fahren.

Das ist für mich natürlich deutlich zeitaufwändiger, der Wagen muss ja über Nacht da bleiben, damit der Motor wieder abkühlt und am Ende bekomme ich ja auch nur zu hören, dass alles im Rahmen ist, weil kein Interesse an nem kostspieligen Wechsel im Rahmen der Garantie besteht. Deswegen würde ich gern vorher meine Optionen evaluieren.

Habt ihr jetzt vielleicht einen heißen Tipp für mich, wie ich noch innerhalb der Garantie zu einer neuen Steuerkette komme? Die große Hoffnung wäre natürlich, dass sich der Zustand in den nächsten Monaten so sehr verschlimmert, dass die Motorkontrollleuchte angeht und ich so was handfestes habe. Kann ich mir irgendwie dokumentieren lassen, dass der jetzige Zustand eindeutig auf eine Steuerkette am Lebensende hindeutet, um bei einem eindeutigen Schaden nach Garantieende, nachzuweisen, dass das Problem schon im Garantiezeitraum auftrat?

Vielen Dank schonmal :)

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13 Antworten

Warum hast du bei dem Problem nicht als erstes deinen Händler/Verkäufer kontaktiert?

Wenn du mit mir ein Problem hast, möchte ich ja auch, dass Du damit zu mir kommst oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Das Problem der Ketten ist ja auch, dann man das evtl Spiel aauslesen lassen kann. Dazu gint es wohl Referenzwerte. Sollte deine Kette datin liegen, wird es schwer. Ich würde dem Händler wo das Auto mit der Garantie erworben wurde ansprechen. Problem, könnte jetzt werden, dass deiese besagte Versicherung die erste Reperatur registriert hat und eine weitere ablehnt, da diese erdtmalig von jemand anderen ausgeführt wurde. Vlätter mal die Versicherungsunterlagen durch, so spart man sich einiges an Vermutungen. Steht dort, dass nur der Händler/Verkäufer nachbessern kann und darf dann seh ich schon schwarz.

Das Geräusch wird vleibwn und du kannst dir ein Angebot einholen.

Fragt sich nur, wieso der reparierende Betrieb Probleme mit der Begleichung der Rechnung hatte. Er muss sich doch eine Freigebe holen, dann wäre das Problem gar nicht aufgetreten.

Themenstarteram 18. April 2021 um 18:18

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Ich habe als ich letztes Jahr nochmal zum Räderwechsel beim ersten Händler war das Thema auch angesprochen (also bevor ich bei dem anderen Autohaus war) und da meinte man, dass ich ruhig auch zu nem anderen VW Autohaus damit gehen kann, wenn das für mich einfacher ist. Das hab ich dann ja auch gemacht und vorher auch extra nochmal nachgefragt, ob das wirklich klappt die Garantie woanders in Anspruch zu nehmen. Dort wurde das von dem Mitarbeiter in der Annahme auch so bestätigt, weshalb ich nicht noch mal extra in den Unterlagen nachgeschaut habe. Weil der aber noch recht neu dort war, wusste er darüber nicht so genau Bescheid, wie er im Nachhinein zugab.

Und das erste Autohaus ist laut Versicherungsbedingungen auch im Recht, es wurde wohl wirklich keine Freigabe im Vornherein eingeholt. Ich nehme mal an, dass das zweite Autohaus dann gemerkt hat, dass Sie das hätten vorher richtig klären müssen und deshalb die Kosten nicht an mich weitergeleitet haben.

Wenn sich aufgrund dessen für mich ein Nachteil ergibt, wäre das echt ärgerlich, v.a. weil ich die beiden Aussagen von den Betrieben ja nur mündlich habe.

Wie ich das mit der Diagnose von gelängter Steuerkette verstanden habe, ist da ja (wenn noch keine Leuchte angeht) die einzige Möglichkeit direkt an der Kette zu messen, was ja offenbar einen nicht unbeträchtlichen Arbeitsaufwand bedeutet, die freizulegen. Wenn ich jetzt also darauf bestehe, dass das gemacht wird und dann festgestellt wird, dass es noch innerhalb des Referenzrahmens ist, muss ich ja sicher die Kosten dafür selber tragen. Gewissermaßen ein Glücksspiel... kann das jemand abschätzen, wieviel das kosten würde?

Mach es nicht zu kompliziert. Wenn du einen Schaden melden möchtest, sollte auch einer vorhanden sein. Wenn dich die Steuerkette nervt oder du glaubst das diese einen Mangel hat und der sich verschlechtern könnte dann greif an. Suche die Police zur Versicherung raus. Fahr zu einem VW Autohaus und lasse die Werte der Steuerzeiten auslesen. Dieses Protokoll sagt dir was in der Norm ist und was nixht. Ist es in der Norm, finde einen Weg das aus deinem Kopf zu bekommen. Ist es nicht aus der Norm, nimm Kontakt zu deinem Verkaufer oder der Versicherung auf und melde einen“Schaden“.

Wa mir nicht so ganz in den Kopf will, Vorbesitzer waren deine Eltern? Die haben also den Wagen mit Verlust dem AH überlassen und du kaufst den Wagen (mit Aufschlag) dann dem AH wieder ab? Hut ab dafür!

Wo hast du denn das gelesen?:confused:

Im Eingangspost schreibt der TE: "Den Wagen habe ich letztes Jahr August bei einem VW Händler gekauft (Vorbesitzer waren meiner Eltern)" Vielleicht hab ich da auch was falsch interpretiert, deshalb meine Frage.

Nein, hast du wohl nicht. Das habe ich überlesen. Da hat dann aber einer richtig mit Zitronen gehandelt und Geld verbrannt. Oder es war ein "Kuhhandel".;)

Themenstarteram 19. April 2021 um 14:42

Ich dachte mir schon dass das für Verwirrung sorgt, es gab damals ein bisschen hin und her ob ich den Wagen wirklich übernehme oder meine Eltern ihn für ihren neuen in Zahlung geben. Also die ich meine Entscheidung getroffen hatte, hatten meine Eltern dem Händler aber schon zugesagt und die wollten dann nicht mehr davon abrücken. Haben aber angeboten mir den Wagen zum gleichen Preis (4500€) + Garantie (~200€) weiterzugeben. Da hab ich zugestimmt, natürlich auch bisschen in der Hoffnung die Garantie zu nutzen.

Aber das sollte ja nix an dem Sachverhalt ändern, außer dass der Händler mir vielleicht nicht so ganz wohlgesonnen ist, wenn sie aus ihrem Deal keinen Gewinn schlagen können.

Ich verstehe den Te nicht,was macht er hier so ein Wesen über die zusätzliche Garantie ?

Der Händler ist doch dir gegenüber gewärleistungsplichtig,immerhin noch bis August.Diese kann auch nicht augeschlossen werden.

Die kannst du aber nur bei dem Händler geltend machen.

Lasse die Garantie doch erstmal aus dem Spiel,dies ist ein beliebter Trick um sich Probleme von der Backe zu schaffen.

AEG

Themenstarteram 19. April 2021 um 15:44

Die Gewährleistung gilt doch nur für Mängel die schon beim Kauf bestanden, nach 6 Monaten außerdem noch mit Beweislastumkehr, oder? Wenn der Motor beim Kauf noch nicht ungewöhnlich klang, jetzt aber schon deutet das für mich darauf hin, dass er beim Kauf vermutlich noch innerhalb des Referenzrahmens war und erst durch die weitere Nutzung und damit verbundenen Verschleiß jetzt (wenn überhaupt) ein nachweisbarer Schaden entstand.

In dem Fall würde für mein Verständnis die Gewährleistung nicht greifen, die Garantie hingegen schon, oder liege ich da falsch?

Korrekt! Wenn da die Steuerkette mit drin ist, also im Garantieumfang.

Ich würde das so auch nicht angehen. Ich würde zum ersten Händler Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt der evtl defekten Steuerkette erklären. Wenn er von sich aus sofort auf die Gewährleistung kommt, würde ich an die eigens abgeschlossene Zusatzversicherung erinnern. In diesem Fall, sollte auch die komplette Abwicklung über den Händler laufen. Ich würde erstmal auch nichts vom ersten Reparaturversuch erwähnen und wenn die Versicherung sich dazu äussert, dass diente der Problemfindung und war für Sie (die Versicherung) ja sowieso ohne Zahlung denn diese hast du ja übernommen oder angeleiert. Alles andere macht in meinen Augen keinen Sinn. Das einzige, keine Ahnung, wie ausgestattet der Händler ist. Wenn er die Steierkette auslesen möchte und dir Werte nennt die im Rahmen sind, dann musst du weitergucken.

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