Datenschutz beim Autokauf? Kein Einblick in den Brief erlaubt?

Ich habe gestern einen Gebrauchtwagen angeschaut (einen Audi bei einem Audivertragspartner) und es gab leider Unstimmigkeiten bzgl. Erstzulassung und Auslieferungsdatum. Daraufhin bat ich darum, dass ich mir eine Kopie vom Brief anschauen dürfte (also physisch vor Ort, nicht per E-Mail o.ä.). Dies wurde mir verweigert auf Grund von Datenschutz, weil der Vorbesitzer da drin stehen würde. Ist das wirklich so? Kommt mir sehr komisch vor, wenn ich das Auto kaufen würde, würde ich das doch auch sehen können, es wird ja nicht gelöscht vor Kauf? Mir wurde dann nur gesagt, dass das Auto ein Werkswagen war und danach von privat gefahren wurde.

98 Antworten

Zitat:

@bug99 schrieb am 12. Februar 2022 um 12:56:53 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 12. Februar 2022 um 12:46:58 Uhr:



...
Beim Fall des VW-Händlers gab es keine Gewährleistung, da der Wagen zuvor von Privat gekauft wurde.
...

das spielt keine Rolle!
nur wenn es der Händler im Namen des "Vorbesitzers" verkauft/vermittelt, dann kann man die Gewährleistung ausschließen/beschränken.

Nennt sich dann Kommisionsverkauf ... wobei der Händler dennoch "dran" sein kann wenn er wissentlich eine Fahrzeug mit einem schwerwiegenden Mangel "vermittelt" ohne dies zu erwähnen.

Zitat:

@MvM schrieb am 12. Februar 2022 um 12:46:58 Uhr:


Beim Fall des VW-Händlers gab es keine Gewährleistung, da der Wagen zuvor von Privat gekauft wurde.

Entscheidend ist wer als Verkäufer auftritt - der Händler? Dann kann das Auto jedem zuvor gehört haben. Der Händler verkauft mir, damit gilt die GWL.

Es ist Gang und geben das sich Privatleute Neuwagen kaufen und oft das "private Altfahrzeug" in Zahlung geben ... damit ist für den Gewerblichen dennoch keine GWL vom Tisch.

Das alles hat jetzt aber leider nichts mehr mit der Verweigerung zum Einblick in die Fahrzeugunterlagen zu tun. Das Argument des angeblichen Datenschutzes ist für mich kompletter Unfug und dient lediglich zur Verschleierung. Wo bleibt denn der Datenschutz, wenn ich den Karren dann gekauft habe? Plötzlich darf ich dann ungehinderten Einblick in die Papiere und Dokumentationen haben oder wie?

Für mich gilt deshalb weiterhin: Wer nichts zu verheimlichen hat, lässt mich überall reinschauen.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 12. Februar 2022 um 18:40:43 Uhr:


Das alles hat jetzt aber leider nichts mehr mit der Verweigerung zum Einblick in die Fahrzeugunterlagen zu tun. Das Argument des angeblichen Datenschutzes ist für mich kompletter Unfug und dient lediglich zur Verschleierung. Wo bleibt denn der Datenschutz, wenn ich den Karren dann gekauft habe? Plötzlich darf ich dann ungehinderten Einblick in die Papiere und Dokumentationen haben oder wie?

Für mich gilt deshalb weiterhin: Wer nichts zu verheimlichen hat, lässt mich überall reinschauen.

Danke, sehr treffend formuliert.
Genauso sehe ich das auch!

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Zitat:

@Harig58 schrieb am 12. Februar 2022 um 18:40:43 Uhr:


Das alles hat jetzt aber leider nichts mehr mit der Verweigerung zum Einblick in die Fahrzeugunterlagen zu tun. Das Argument des angeblichen Datenschutzes ist für mich kompletter Unfug und dient lediglich zur Verschleierung. Wo bleibt denn der Datenschutz, wenn ich den Karren dann gekauft habe? Plötzlich darf ich dann ungehinderten Einblick in die Papiere und Dokumentationen haben oder wie?

Für mich gilt deshalb weiterhin: Wer nichts zu verheimlichen hat, lässt mich überall reinschauen.

Eigentlich steht auf den vorerhigen Seiten schon alles. Da müssen wir nicht mehr bei null anfangen.

Ein Käufer ist der Besitzer der Fahrzeugpapiere, inklusive der Daten. Ein Interessent ist dies nicht. Das scheint in deinen, und in den Augen anderer unlogisch zu sein, aber so ist das nunmal. Wir unterhalten uns hier nicht über Meinungen (wer die Daten nicht rausrückt, hat was zu verbergen), sondern über Tatsachen. Das ist ein sehr großer Unterschied. Naja, und es ist Fakt, dass der Datenschutz oft unlogisch ist. Dennoch muss er eingehalten werden. 😉

Der immer wieder geäußerten Meinung, dass man dank Datenschutz Sachen verschleiern könnte stimme ich zu. Das erlaubt einem aber trotzdem nicht, gegen Datenschutzrichtlinien zu verstoßen. Wenn ein Händler einem in die Papiere gucken lässt, und ein anderer nicht, kann das andere gründe haben, als etwas verschleiern zu wollen. Oft ist es Unwissenheit, oder das Ignorieren von Gesetzen, was einem ungerechtfertigten Einblick auf personenbezogene Daten ermöglicht. Als Verkäufer denkt man sich ja oft "Was soll denn schon passieren, wenn ich den Interessenten mal reingucken lasse, um den Wagen schneller los zu werden..."

Wenn ich mir die aktuellen Reglungen zum Datenschutz durchlese, könnte der Verkäufer mit seinem Argument recht haben.

Wenn dem so wäre, müssten die Zulassungsbescheinigung beim Abmelden eines Kfz neu und ohne Halterdaten ausgestellt werden.
Ein Verkäufer,der den Blick in die ZB verwehrt, möchte nicht , dass man einen der Vorhalter sieht,um evtl den ersten Halter s!xt zu erkennen und Rückschlüsse auf einen möglichen Vermietwagen ziehen zu können.
Bevor ich einen KV unterschreibe will ich das Fahrzeug und dessen Papiere prüfen, mache ich das nicht kaufe ich die Katze im Sack.

Ganz gewitzte Händler übernehmen gerne auch das anmelden für den Erwerber und lassen dann eine neue ZB2 erstellen, obwohl rechts noch ein Eintrag frei wäre, nur um den Vorhalter zu verschleiern. Der Käufer bekommt dann natürlich nur die neue ZB2, die andere wandert durch den Reißwolf.

https://www.donaukurier.de/.../...chutz-bei-Audi;art154664,4849696?...

Passend dazu habe ich gerade diesen Artikel gesehen, wird ja immer verrückter...

@windelexpress
... und der Käufer wundert sich dann über die Anzahl der vielen Vorbesitzer.

Im Übrigen ist im Autohaus auch nicht mehr der Vorbesitzer Eigentümer des Fahrzeugs, sondern eben das Autohaus. Das sollte hinsichtlich des Datenschutzes bedacht werden. Nach so mancher Interpretaion hier dürfte dann die gesamte Historie des Fahrzeug niemals preisgegeben werden. Dies ist unrealistisch und darf ernsthaft angezweifelt werden.

@driv3r
Das ist doch prima. Demnach -den Faden weitergesponnen- lassen ja auch die Kennzeichen Rückschlüsse auf eine Person zu. Somit dürften dann alle Nummernschilder verboten oder zumindest nicht einsehbar angebracht werden.
Unterm Strich haben sich da die Datenschützer mal wieder etwas weit aus dem Fenster gelehnt. Gedanklich nicht unbedingt falsch, aber komplett an der Realität vorbei.

wollen den manche Mitschreiber hier, dass man erst nach der Unterschrift unter dem Kaufvertrag die Papiere sehen darf?
oder wann wäre der "richtige" Zeitpunkt?

Ohne die Papiere gesehen zu haben, gibt es von mir weder Unterschrift noch Geld.

Dafür hab ich schon zu viel Ungereimtheiten in den Dokumenten entdeckt

Zitat:

@MvM schrieb am 13. Februar 2022 um 04:46:16 Uhr:


Der immer wieder geäußerten Meinung, dass man dank Datenschutz Sachen verschleiern könnte stimme ich zu. Das erlaubt einem aber trotzdem nicht, gegen Datenschutzrichtlinien zu verstoßen. Wenn ein Händler einem in die Papiere gucken lässt, und ein anderer nicht, kann das andere gründe haben, als etwas verschleiern zu wollen.

Alles richtig.

Man kann Kaufinteressenten deshalb nur eindringlich davor warnen, Fahrzeuge zu kaufen, bei denen die Verkäufer versuchen, die Historie zu verschleiern.

Zitat:

@bug99 schrieb am 13. Februar 2022 um 11:15:48 Uhr:


wollen den manche Mitschreiber hier, dass man erst nach der Unterschrift unter dem Kaufvertrag die Papiere sehen darf?
oder wann wäre der "richtige" Zeitpunkt?

Hier geht es doch nicht darum, was wir wollen, sondern, wie die gesetzlichen Bestimmungen sind. 😉
Darf ein Interessent die Fahrzeugdaten sehen, wenn dort die Daten des vorbesitzers stehen, oder darf dies nur der Käufer.

Was mich an dieser Diskussion wundert ist, dass hier immer wieder geschrieben wird, dass man die Daten haben will, um etwas zu kontrollieren. Aber eine Diskussion, ob die aktuellen Datenschutzrichtlinien eine Datenüberprüfung zulassen scheint die wenigsten zu interessieren.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 13. Februar 2022 um 12:19:22 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 13. Februar 2022 um 04:46:16 Uhr:


Der immer wieder geäußerten Meinung, dass man dank Datenschutz Sachen verschleiern könnte stimme ich zu. Das erlaubt einem aber trotzdem nicht, gegen Datenschutzrichtlinien zu verstoßen. Wenn ein Händler einem in die Papiere gucken lässt, und ein anderer nicht, kann das andere gründe haben, als etwas verschleiern zu wollen.

Alles richtig.

Man kann Kaufinteressenten deshalb nur eindringlich davor warnen, Fahrzeuge zu kaufen, bei denen die Verkäufer versuchen, die Historie zu verschleiern.

Ist es ein verschleiern, wenn man sich an geltende Darenschutzbestimmungen hält?
Die Frage hier ist ganz simpel: Darf man als Interessent die Daten einsehen, oder darf man sie nicht einsehen.
Wenn man die Daten seit der letzten Gesetzesänderung Ende 2021 weiterhin einsehen darf, ist die Diskussion eh vorbei.

Eine mögliche Umgehungslösung, dass man auf einer Kopie die personenbezogenen Daten schwärzt, wurde bereits in den Raum geworfen. Falls weiterhin Interesse am Fahrzeug voranden ist, kann man den Verkäufer ja mal drauf ansprechen.

In den Bundesdeutschen Fahrzeugbrief sind sogar 6 Halter eingetragen. Wie gehst Du damit um?
Schwärzt Du die?

Legt mir ein Verkäufer sowas vor, oder lässt mich die Dokumente nicht einsehen, ist mein Interesse abgehakt.

Gibt nicht wenige, die bei der Zulassungsstelle mit ZB1 und der nicht aktuellen ZB2 aufkreuzen und sich dann wundern,weshalb es ein abtreten gibt.
Sollte man schon prüfen ob ZB1 und 2 die zusammengehörende Zulassungsbescheinigung bilden.
Und dazu gehört, dass man ZB1 und 2 nebeneinander packt und Ziffer 16 der ZB1 mit der Nummer der ZB2 abgleicht.

Und geschwärzte Felder in Dokumenten bzw Kopien davon, sind immer ein Indiz für die Verschleierung von Sachverhalten,die der Interessent nicht vor dem kauf Wissen soll.

Wer behauptet, dass bei einem beabsichtigten Fahrzeugkauf der Einblick in die Papiere gegen den Datenschutz verstößt, möge dies bitte entsprechend darlegen.

Einfach etwas in den Ring zu werfen erscheint mir da etwas zu wenig, der ohnehin gebeutelte Gebrauchtwagenmarkt käme ja völlig zum Erliegen.

Allerdings lasse ich mich auch gerne eines Besseren belehren, wüsste dann aber nicht, wie ich ohne Informationen das nächste Auto kaufen soll.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Februar 2022 um 15:06:23 Uhr:


Jeder Haltereintrag zählt, schon lustig auf was ein scheiß Verkäufer kommen

Frag den Verkäufer einmal, wie er das sehen würde, wenn er das Fahrzeug in Zahlung nehmen sollte ..!😁
Da zählt dann jeder Halter, GARANTIERT!

MfG Günter

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