Datenschutz beim Autokauf? Kein Einblick in den Brief erlaubt?

Ich habe gestern einen Gebrauchtwagen angeschaut (einen Audi bei einem Audivertragspartner) und es gab leider Unstimmigkeiten bzgl. Erstzulassung und Auslieferungsdatum. Daraufhin bat ich darum, dass ich mir eine Kopie vom Brief anschauen dürfte (also physisch vor Ort, nicht per E-Mail o.ä.). Dies wurde mir verweigert auf Grund von Datenschutz, weil der Vorbesitzer da drin stehen würde. Ist das wirklich so? Kommt mir sehr komisch vor, wenn ich das Auto kaufen würde, würde ich das doch auch sehen können, es wird ja nicht gelöscht vor Kauf? Mir wurde dann nur gesagt, dass das Auto ein Werkswagen war und danach von privat gefahren wurde.

98 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. Februar 2022 um 20:39:49 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 15. Februar 2022 um 20:21:27 Uhr:


Oder du bist doch nicht so empfindlich, und vertraust den Händler soweit, dass im Feld "Name" auch wirklich nur der Name steht.

Einem Händler vertrauen? Träum mal schön weiter. Gibt kaum ein Klientel welchem ich weniger Vertrauen schenke.

Ich bekomm die Versuche von Händlern mehr als genug mit,wie diese andere über den Tisch ziehen wollen.
Da wird nicht mal halt vorgemacht indem man in eine Ausnahmegenehmigung einfach eine falsche FIN einträgt, um das Ding in Verkehr bringen zu können, eine Fin, die nicht mal in den Identitnummernkreis der Ausnahmegenehmigung passt.

Dass sich die Händler jetzt noch hinterm Datenschutz verstecken können, passt diesen ganz gut.
Aktuell ist die Zeit ja leider Händlerfreundlich , aber auch das wird sich wieder ändern. Und dann müssen sie sich auch wieder um Kundenakquise bemühen.

Vielleicht zeigen sie dir auch die Papere von einem Fahrzeug, aber verkaufen dir ein ganz anderes... 😉

Ich mag vielleicht ein wenig dümmlich rüber kommen, aber in Bezug auf sowas Verarscht mich kein Händler, ganz sicher.
Aber es gibt ja leider genug Kunden, die nicht so in der Materie stecken und dann auch noch blindes Vertrauen in den Verkäufer haben.

Zitat:

@MvM schrieb am 15. Februar 2022 um 21:05:17 Uhr:


Vielleicht zeigen sie dir auch die Papere von einem Fahrzeug, aber verkaufen dir ein ganz anderes... 😉

Vielleicht ist das sogar bei mir passiert, aber nachprüfen konnte ich das ohne die Unterlagen eben nicht... Deswegen habe ich vom Kauf Abstand genommen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. Februar 2022 um 21:10:35 Uhr:


Ich mag vielleicht ein wenig dümmlich rüber kommen, aber in Bezug auf sowas Verarscht mich kein Händler, ganz sicher.
Aber es gibt ja leider genug Kunden, die nicht so in der Materie stecken und dann auch noch blindes Vertrauen in den Verkäufer haben.

Ich gebe dir in allen 3 Punkten recht.

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Keine Argumente , dann persönlich?

Ich habe jetzt lange recherchiert, konnte aber weder in der aktuellen Datenschutzverordnung noch in der "speziellen" DSGVO für den Automobilhandel nichts entdecken, was den Einblick in Fahrzeugpapiere verhindern könnte.

Einzig richtig ist, dass Autohäuser und Werkstätten zum sorgsamen Umgang und Speicherung von Kundendaten verpflichtet sind. Das ist nicht neu und gab es früher auch schon, wurde nur lediglich etwas "nachgeschärft" und bleibt in weiten Teilen trotzdem vage. Die Hauptsache bleibt jedoch die Verhinderung und Preisgabe zur Weiterverarbeitung.

Auf diesen Zug sind nun viele "Datenschutzdienste" aufgesprungen, es lässt sich ja auch viel Geld damit verdienen. Weil Datenschutz nun mal Chefsache ist und sich die wenigsten damit auskennen oder beschäftigen wollen, werden diese Dienste inkl. Schulungen von den Autohäusern natürlich dankbar angenommen. Allerdings erhält man die garantierte Sicherheit i.d.R. nur, wenn man alle Daten komplett unter Verschluss hält. Die schon von der aktuellen Datenschutzverordnung angebebenen Auslegungen "gewissenhaft" und "soweit erforderlich" zu praktikablen Lösungen werden dabei einfach ausgeklammert. Das treibt dann schon mal seltsame Blüten.

Zitat:

@Driv3r schrieb am 14. Februar 2022 um 09:44:58 Uhr:


Diese Daten (ZB2) durfte ich auch nicht einsehen, das kenne ich aber schon länger. Ich durfte sogar bei einem auf mich zugelassenen Audi, keinen Ausdruck der Servicehistorie bekommen weil Datenschutz...

Dann darfst du deinen Autohändler noch mal dringend zu einer Nachschulung zum Thema Datenschutz schicken! Das ist ein übler Vorwand, dir die Daten nicht auszuhändigen.

Im Serviceheft bzw. Servicehistorie sind keine persönlichen Daten enthalten. Allenfalls der Auftraggeber, der kann aber geschwärzt werden.

Ach ja: Das Datenschutzgesetz erlaubt es dir, vom Hersteller und Händler alle über dich und deinem Fahrzeug gespeicherten Daten aushändigen zu lassen!

Zitat:

Mit dem Auskunftsrecht garantiert Ihnen Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein bedeutsames Betroffenenrecht. Danach können Sie als betroffene Person von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über Sie gespeichert sind bzw. verarbeitet werden.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Februar 2022 um 08:38:49 Uhr:


Keine Argumente , dann persönlich?

Wen oder was meinst du? 😕😕😕
Hast du den Beitrag verwechselt?

Zitat:

@Glg11 schrieb am 16. Februar 2022 um 19:23:41 Uhr:



Ach ja: Das Datenschutzgesetz erlaubt es dir, vom Hersteller und Händler alle über dich und deinem Fahrzeug gespeicherten Daten aushändigen zu lassen!

Audi behauptet ja scheinbar dass es sich um interne Daten handelt. Sie würden mir vermutlich mitteilen, was sie über mich gespeichert haben, aber nicht was sie über das Auto gespeichert haben.

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