Datenschutz beim Autokauf? Kein Einblick in den Brief erlaubt?

Ich habe gestern einen Gebrauchtwagen angeschaut (einen Audi bei einem Audivertragspartner) und es gab leider Unstimmigkeiten bzgl. Erstzulassung und Auslieferungsdatum. Daraufhin bat ich darum, dass ich mir eine Kopie vom Brief anschauen dürfte (also physisch vor Ort, nicht per E-Mail o.ä.). Dies wurde mir verweigert auf Grund von Datenschutz, weil der Vorbesitzer da drin stehen würde. Ist das wirklich so? Kommt mir sehr komisch vor, wenn ich das Auto kaufen würde, würde ich das doch auch sehen können, es wird ja nicht gelöscht vor Kauf? Mir wurde dann nur gesagt, dass das Auto ein Werkswagen war und danach von privat gefahren wurde.

98 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. Februar 2022 um 16:02:34 Uhr:


In den Bundesdeutschen Fahrzeugbrief sind sogar 6 Halter eingetragen. Wie gehst Du damit um?
Schwärzt Du die?

Dann ist das Fahrzeug schon mindesten 17 Jahre alt, denn ab dann gab es die ZUB I und II.

Und ob bei diesem Alter noch die Historie eine große Rolle spielt wage ich zu bezweifeln.

Es ist aber ein Unterschied, ob das Auto in den 17 Jahren vielleicht 2 oder vielleicht 8 Halter hatte, oder? Ich jedenfall würde daraus schon Rückschlüsse ziehen können und ein Auto mit vielen Haltern würde ich beispielsweise gar nicht kaufen.

Die meisten Autos sind mit 17 Jahren abgerannst und haben viele Kilometer gespult.
Da kann der mit 8 Haltern pfleglicher behandelt worden sein als der mit nur zweien, das sagt gar nichts aus.

Und bei 8 Haltern ist er noch älter, da die ZUB ja 2014 eingeführt wurde und bestimmt nicht innerhalb weniger Wochen oder Monate soviele Wechsel statt gefunden haben.
Auserdem ist ab dem 7. Halter ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt worden und du siehst erstmal nur 2 Halter auf dem neueren.
Wenn dann wegen dem hier heiligen Datenschutz nur die erste, geschwärzte Seite als Kopie auf den Tisch kommt merkst du erst nach Kauf und der Übergabe der Originale daß ganz hinten im neueren Brief drinnen steht, sinngemäß: Als 6. Halter war eingetragen XXXX.

Der Kaufpreis von ca. 500€ für die alte Möhre dürfte hier auch gleichbleidend sein, egal ob 2 oder 8 Halter.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 12. Februar 2022 um 18:40:43 Uhr:


Das alles hat jetzt aber leider nichts mehr mit der Verweigerung zum Einblick in die Fahrzeugunterlagen zu tun. Das Argument des angeblichen Datenschutzes ist für mich kompletter Unfug und dient lediglich zur Verschleierung. Wo bleibt denn der Datenschutz, wenn ich den Karren dann gekauft habe? Plötzlich darf ich dann ungehinderten Einblick in die Papiere und Dokumentationen haben oder wie?

Es ist ein Unterschied ob ein Käufer versucht den Vorbesitzer zu kontaktieren oder ob unzählige "Käufer in spe" das tun.

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@Siggi1803
Man kann alles kleinreden. Dennoch: In den neuen Papieren sieht man zwar nur max. 2 Eintragungen, die Anzahl der Vorbesitzer ist trotzdem angegeben. Und ein Alter von 17 Jahren sagt erst einmal gar nichts, hängt ohnehin von der Marke ab. Einen 17 Jahre alten Corsa bekommst Du für eine Handvoll Euros, da wirde die Anzahl der Besitzer kaum eine Rolle spielen. Für eine S-Klasse oder einen Bentley mit nur zwei Vorbesitzern musst Du deutlich tiefer in die Tasche greifen, da ist auch die Historie sehr interessant. Also alles eine Sache der Betrachtung.

@Harig58
Man kann auch alles "totreden" nur damit man am Ende immer Recht hat.

Hier geht es sicher nicht zu 99% um Nobelmarken sondern um Altagsfahrzeuge.
Und wenn es einer nötig hat einen Bentley mit "älterem Charme" zu erwerben wird sich sicher nicht von einem Verkäufer im Autohaus abspeisen lassen ein Auto zu kaufen ohne die Historie zu sehen.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 13. Februar 2022 um 17:09:17 Uhr:


Wer behauptet, dass bei einem beabsichtigten Fahrzeugkauf der Einblick in die Papiere gegen den Datenschutz verstößt, möge dies bitte entsprechend darlegen.

Einfach etwas in den Ring zu werfen erscheint mir da etwas zu wenig, der ohnehin gebeutelte Gebrauchtwagenmarkt käme ja völlig zum Erliegen.

Allerdings lasse ich mich auch gerne eines Besseren belehren, wüsste dann aber nicht, wie ich ohne Informationen das nächste Auto kaufen soll.

Mit einer offiziellen Quelle zu dieser genauen Thematik kann ich nicht dienen, aber hier die Meldung die mir das BMW System immer an den Kopf schmeißt, wenn ich auf irgendwelche Fahrzeugdaten zugreifen will:

"Die verfügbaren Fahrzeugdaten sind rechtlich als personenbezogene Daten zu qualifizieren und unterfallen somit den gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz. Die Daten dürfen somit ohne Legitimationsnachweis und Zustimmung des jeweiligen Halters oder Fahrzeugnutzers nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
Jede einzelne Abfrage von Fahrzeugdaten wird im System protokolliert."

Uns wurde in der entsprechenden Schulung auch explizit gesagt, dass wir keine Fahrzeugpapiere an Interessenten geben dürfen.

Sinn macht das mMn nicht.
Dran halten würde ich mich trotzdem, ich weiß schließlich nie ob da ein echter Interessent oder ein Tester vor mir sitzt.
Auf Wunsch gebe ich die Dokumente eben geschwärzt raus.

Wenn dazu aber jemand den genauen Auszug aus der DSGVO oder ein entsprechendes Gerichtsurteil hat, würde mich das auch mal interessieren.

Jetzt wäre aber natürlich interessant wie "unberechtigte Dritte" definiert werden. Ein Kaufinteressent hat meiner Meinung nach ein berechtigtes Interesse diese Daten einzusehen.
Aber solange du geschwärzt alles rausgibst ist es ja okay.

Logisch ja, rechtlich nein.
Ich bin aber natürlich kein Jurist, und kann hier auch nur wiedergeben was mir gesagt wurde.

Zitat:

@unkreativ98 schrieb am 13. Februar 2022 um 23:49:29 Uhr:


Logisch ja, rechtlich nein.
Ich bin aber natürlich kein Jurist, und kann hier auch nur wiedergeben was mir gesagt wurde.

Da wäre ich mir gar nicht mal so sicher. Knackpunkt sind meiner Meinung nach zwei Dinge.

1. Muss der Verkäufer eines Fahrzeuges an einen Händler nicht damit rechnen, dass seine Daten Interessenten zugänglich gemacht werden? Hier wäre es ganz einfach die Sache zu lösen, beim Inzahlungsnahmevertrag unterschreibt der ehemalige Halter, dass er damit einverstanden ist, dass Interessenten eine Kopie vom Brief zu gesicht bekommen.

2. Das Berechtigte Interesse ist folgendermaßen definiert: "Nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO ist eine Datenverarbeitung zulässig, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. Vorzunehmen ist an dieser Stelle also eine Interessensabwägung zwischen den Interessen des Verantwortlichen einerseits und den Grundrechten und Grundfreiheiten des Betroffenen andererseits."
Dadrunter kann jetzt jeder das subsumieren, was er für richtig hält, in meinen Augen kann man beide Seiten begründen.

Ich tippe mal wenn es eine einfache Lösung gäbe, wäre die Rechtsabteilung schon darauf gekommen.
Oder halt ein Verbraucherschutzverein.
Über das Thema haben sich Leute mit sehr viel mehr juristischer Ahnung schon viele Gedanken gemacht, von daher bringt es wohl nicht viel zu spekulieren.

Zitat:

@unkreativ98 schrieb am 13. Februar 2022 um 23:39:28 Uhr:



Zitat:

@Harig58 schrieb am 13. Februar 2022 um 17:09:17 Uhr:


Wer behauptet, dass bei einem beabsichtigten Fahrzeugkauf der Einblick in die Papiere gegen den Datenschutz verstößt, möge dies bitte entsprechend darlegen.

Einfach etwas in den Ring zu werfen erscheint mir da etwas zu wenig, der ohnehin gebeutelte Gebrauchtwagenmarkt käme ja völlig zum Erliegen.

Allerdings lasse ich mich auch gerne eines Besseren belehren, wüsste dann aber nicht, wie ich ohne Informationen das nächste Auto kaufen soll.

Mit einer offiziellen Quelle zu dieser genauen Thematik kann ich nicht dienen, aber hier die Meldung die mir das BMW System immer an den Kopf schmeißt, wenn ich auf irgendwelche Fahrzeugdaten zugreifen will:

"Die verfügbaren Fahrzeugdaten sind rechtlich als personenbezogene Daten zu qualifizieren und unterfallen somit den gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz. Die Daten dürfen somit ohne Legitimationsnachweis und Zustimmung des jeweiligen Halters oder Fahrzeugnutzers nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
Jede einzelne Abfrage von Fahrzeugdaten wird im System protokolliert."

Uns wurde in der entsprechenden Schulung auch explizit gesagt, dass wir keine Fahrzeugpapiere an Interessenten geben dürfen.

Sinn macht das mMn nicht.
Dran halten würde ich mich trotzdem, ich weiß schließlich nie ob da ein echter Interessent oder ein Tester vor mir sitzt.
Auf Wunsch gebe ich die Dokumente eben geschwärzt raus.

Wenn dazu aber jemand den genauen Auszug aus der DSGVO oder ein entsprechendes Gerichtsurteil hat, würde mich das auch mal interessieren.

Also darf bei Euch ein Kaufinteressent auch nicht ins Scheckheft gucken, bevor er den Wagen bezahlt hat?

Beim TE ging es um die ZB2 die er nicht sehen durfte, nicht um die Historie der Werkstattbesuche, die meiner Meinung nach aber ebenfalls zu den Daten gehören, die für eine Kaufentscheidung von Relevanz sind und somit nicht hinter dem Datenschutz geheim gehalten werden sollten.
Geb ich einen Wagen beim freundlichen in Zahlung, guck der sehr wohl in die Historie und sagt mir dann den Preis.
Umgekehrt lässt er mich nicht rein gucken, bevor ich mich für eines seiner Fahrzeuge entscheide.

Welche Person das Auto vorher hatte, ist mir ja eigentlich egal. Es geht um andere Themen.
Wenn man das Auto trotzdem unbedingt haben möchte, sollte man in den Kaufvertrag ungefähr reinschreiben: "Der Vertrag gilt als nicht geschlossen, wenn folgende Angaben in den Papieren nicht zutreffen...Anzahl der Vorbesitzer..., keine Autovermietung, bei Niederlassung nach Scheckheft gewartet, folgende Reparaturen wurden durchgeführt, TÜV ist neu..." und was einem sonst noch wichtig ist.

@unkreativ98
Genau was Du schreibst, ist für mich der wunde Punkt. Man hat zwar keine offizielle Quelle und etwas Genaues weiß man auch nicht...

Aber so wie ich es nun verstehe, handelt es sich hier um eine Anweisung Deines Arbeitgebers. Da kommt man dann natürlich schwerlich drum herum, wird aber für manch einen Kunden eher zu einer negativen Entscheidung führen.
Aber Danke für die Aufklärung.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. Februar 2022 um 05:33:53 Uhr:


Beim TE ging es um die ZB2 die er nicht sehen durfte, nicht um die Historie der Werkstattbesuche, die meiner Meinung nach aber ebenfalls zu den Daten gehören, die für eine Kaufentscheidung von Relevanz sind und somit nicht hinter dem Datenschutz geheim gehalten werden sollten.

Diese Daten durfte ich auch nicht einsehen, das kenne ich aber schon länger. Ich durfte sogar bei einem auf mich zugelassenen Audi, keinen Ausdruck der Servicehistorie bekommen weil Datenschutz...

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