Dashcam

BMW 4er F36 (Gran Coupé)

Guten Abend zusammen!
Heute hat der Bundesgerichtshof die Auswertung von Dashcams in Zivilprozessen zugelassen.
Die Entscheidung begrüße ich.

Sich eine Dashcam ins Auto zu kleben ist aus meiner Sicht keine tolle Alternative.

Daher meine Frage in die Runde, ob es bei Fahrzeugen mit verbauter Kamera (z.B. für Speed Limit Info) eine Software geben könnte, die alle Funktionen einer Dashcam übernimmt oder ist das zu weit hergeholt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Wumba schrieb am 16. Mai 2018 um 07:55:57 Uhr:


Du schreibst es nicht. Du schreibst aber auch nicht, was das Urteil tatsächlich sagt. Du stellst eine Tatsache absichtlich so dar, dass man das falsche denken musst, stellst eine Frage, die diese falsche Tatsache benutzt und bist dann sofort angepisst, wenn du auf die falsche Tatsache auch noch hingewiesen wirst.

Ich denke, dass allen klar ist, dass die Nutzung einer Dashcam ausschließlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften zu nutzen ist. Wenn das wirklich explizit noch erwähnt werden muss, dann weiß ich auch nicht mehr.
Und, um in Deinem Sprachjargon zu bleiben, angepisst bin ich auch nicht, aber ich kann doch erwarten, dass auf eine gestellte Frage, eine vernünftige Antwort gegeben wird, ohne das mir unterstellt wird, dass ich absichtlich etwas falsch darstelle oder weglasse.
Und welche falsche Tatsache habe ich benutzt?
Bitte lest zuerst meine Frage, denkt dann nach und antwortet dann.

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Zitat:

@Micha1895 schrieb am 23. Mai 2018 um 09:56:10 Uhr:


Dann klebt sich jeder einen Aufkleber an die Windschutzscheibe „Achtung, Dashcam in Betrieb“. ;-) Ist es dann besser?

Du hast es nicht kapiert. Wenn du einen videoüberwachten Raum betrittst, dann geht man davon aus, dass du das Schild mit dem Hinweis, oft Kamera Zeichen, gesehen hast. Das gilt als eine Zustimmung.

In dem Strassenverkehr wird es nicht funktionieren, weil man eben nicht widersprechen kann. Man wird also zwangsweise gefilmt, und genau das ist ein Verstoß gegen die neue Datenschutz Grundverordnung (DSGVO).

Wer aktuell mit den Dashcams rumfährt, dem würde ich empfehlen, diese zumindest vorerst mal zu deinstallieren und abzuwarten. Aber das muss natürlich jeder für sich selbst wissen.

Aber dann darf die Polizei ihr Kameras - egal ob Bild oder Video auch einpacken. Oder sehe ich das falsch?

Gefilmt wird man zum Beispiel auch schon von denen, wenn man noch nicht rechtswidrig unterwegs ist.

Zitat:

@Celelawar schrieb am 23. Mai 2018 um 14:17:24 Uhr:


Aber dann darf die Polizei ihr Kameras - egal ob Bild oder Video auch einpacken. Oder sehe ich das falsch?

Gefilmt wird man zum Beispiel auch schon von denen, wenn man noch nicht rechtswidrig unterwegs ist.

Korrekt!

Tollcollect ebenfalls

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Polizei darf vieles, was du nicht darfst. Und was nun?
Man kann doch nicht die Exekutve als Beispiel nehmen.

Das ist richtig, aber es geht ja um den Schutz von Personendaten.....normal ist es ja auch so, dass erstmal ein hinreichender Verdacht da sein muss, bevor die Polizei was machen darf. Siehe auch Hausdurchsuchung und so. Das dürfen die auch nicht einfach so.

Gestern hat auf der Autobahn ein von vorne ankommendes Hitzeschildblech die Frontschürze durchbrochen bei unserem zwei Monate alten M2. Hätten wir davon Aufnahmen, könnte man vielleicht herausbekommen, wer dieses verloren hat.....aber so müssen wir nun die SB und Hochstufung selbst bezahlen.

Bei meinem 4er hätte mich das noch mehr angekotzt, weil da zwar eine Kamera drin ist, ich dieser aber gestern Morgen den Strom wegen der DSGVO abgeklemmt habe.

Zitat:

@Celelawar schrieb am 26. Mai 2018 um 08:37:48 Uhr:


Gestern hat auf der Autobahn ein von vorne ankommendes Hitzeschildblech die Frontschürze durchbrochen bei unserem zwei Monate alten M2. Hätten wir davon Aufnahmen, könnte man vielleicht herausbekommen, wer dieses verloren hat.....aber so müssen wir nun die SB und Hochstufung selbst bezahlen.

Bei meinem 4er hätte mich das noch mehr angekotzt, weil da zwar eine Kamera drin ist, ich dieser aber gestern Morgen den Strom wegen der DSGVO abgeklemmt habe.

Puh - sieh‘s positiv, auf Höhe der Windschutzscheibe hätte es ggf. übler enden können

So sehe ich es auch. Sieht wirklich übel aus.....

Zitat:

@Celelawar schrieb am 26. Mai 2018 um 20:28:36 Uhr:


So sehe ich es auch. Sieht wirklich übel aus.....

Schnell wieder reparieren lassen und nicht mehr drüber nachdenken, kannst eh nichts mehr dran ändern. Und dem 440i geht’s ja noch gut. ;-)

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht was die DSGVO mit einer Dashcam zu tun hat.

Manche Webseitenbetreiber haben auch ihre Webseite abgeschaltet, angeblich aufgrund der DSGVO. Da ihnen das Risiko zu groß ist.

Fakt ist: Dashcam-Aufnahmen können als Beweismittel in Unfallprozessen zugelassen werden (BGH-Urteil)

Ohne dies nun selbst ausführen zu müssen: Zitat von teltarif

Zitat:

Viele Kritiker werden sicher einwenden, dass der BGH das aktuelle Urteil ganz bewusst noch vor dem 25. Mai gefällt hat, um nicht die ab dann zwingend geltende Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) anwenden zu müssen. Das mag sogar richtig sein, denn die DSGVO ergänzt unzählige Dokumentations- und Nachweispflichten für alle, die Daten verarbeiten. Wegen der vielen Änderungen wird der BGH sicher erstmal abwarten, wie die unteren Instanzen die DSGVO auslegen, statt mit eigenen Urteilen basierend auf der DSGVO vorzupreschen.

Nur: Bezüglich der Abwägung zwischen dem Datenschutzinteresse des Unfallverursachers und dem Aufklärungsinteresse des Unfallopfers bringt die DSGVO nichts neues. Es wird auch künftig das Interesse des Opfers überwiegen.

Andere Seiten/Anwälte und Co. sagen auch hierzu, dass die Aufnahme dann verstößt, wenn immer aufgezeichnet wird. Also permanent und anlasslos. Dieser Umstand ist aber schon lange bekannt.

Zitat:

Eine Dashcam-Aufnahme verstößt jedenfalls dann gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, wenn permanent und anlasslos das gesamte Geschehen auf und entlang der Fahrstrecke aufgezeichnet wird. Denn es gibt regelmäßig weder eine Einwilligung (§ 4 BDSG a.F. bzw. Art. 7 DSGVO) noch einen gesetzlichen Erlaubnistatbestand (§ 6 b Abs. 1 BDSG a.F. bzw. § 4 BDSG n.F. sowie § 28 Abs. 1 BDSG a.F.), die einen derartigen Einsatz legitimieren würden. Im Umkehrschluss kann eine bloß vorübergehende und anlassbezogene Aufzeichnung des Geschehens also zulässig sein.

Quelle:

Verfassungsblog.de

Hier noch eine Auflistung vieler wichtiger Urteile zu Dashcams.

Was will der Autor (Ich) damit schreiben?

Am Ende wird viel Panikmache betrieben. Ja, wenn ich keine Kamera verwende bin ich auf der 100% sicheren Seite. Allerdings fahre ich Auto 😉 Also so sicher ist es dann auch wieder nicht!

Es werden viele Dinge gesagt/geschrieben aber am Ende wenig bewiesen bzw. nur ungenügend qualifizierte Aussagen getroffen.

Wie generell bei der Anwendung und Auslegung der DSGVO, es kommt darauf an, wie viel Risiko man selbst eingehen kann und möchte:
Keine Webseite = kein Risiko
Opt In in allen Belangen = geringes Risiko
Opt-Out beim Tracking = geringes Risiko +1
keine Datenschutzbestimmung auf der Webseite = höchstes Risiko
...

Ich möchte nur ganz kurz darauf eingehen, dass du nun ganz viele Urteile zitierst und daraus schlussfolgerst, dass du die Dashcams einsetzen darfst. Alleine aus dem Grund, dass es Urteile über die Dashcams überhaupt jemals gebraucht hat, siehst du schon, dass der Einsatz der Dashcams ILLEGAL ist. Wäre der Einsatz legal, dann bräuchte es kein Urteil: legale Aufnahmen darfst du IMMER als Beweise benutzen. Das große Neue ist eben genau nicht, dass Dashcams legal werden, sondern dass du auch illegale Aufnahmen als Beweise benutzen darfst. Einzige logische Folgerung: Dashcams sind und bleiben ILLEGAL!

Nun zu deiner Einschätzung der DSGVO:
An vielen Stellen ist noch nicht klar, wie genau diese DSGVO umgesetzt werden wird. Man kann einfach sagen, dass einem die DSGVO egal ist und wenn es einen erwischt, bezahlt man halt die 30.000€. Wers hat, sollte es durchaus darauf ankommen lassen. Vielleicht geht es ja gut. Wer die Euros nicht so locker stecken hat sollte sich das gut überlegen. Ich persönlich möchte nicht Versuchskaninchen spielen.

Zitat:

@Wumba schrieb am 13. Juni 2018 um 12:43:21 Uhr:


Alleine aus dem Grund, dass es Urteile über die Dashcams überhaupt jemals gebraucht hat, siehst du schon, dass der Einsatz der Dashcams ILLEGAL ist.

Das ist Unsinn.

Zitat:

@Wumba schrieb am 13. Juni 2018 um 12:43:21 Uhr:


Wäre der Einsatz legal, dann bräuchte es kein Urteil: legale Aufnahmen darfst du IMMER als Beweise benutzen.

Daraus, dass sich ein Urteil mit der Frage befasst hat, ob eine illegale Aufnahme verwertet werden darf, zu schließen, dass folglich alle Aufnahmen illegal sind, ergibt keinen Sinn.

Zitat:

@Wumba schrieb am 13. Juni 2018 um 12:43:21 Uhr:


Einzige logische Folgerung: Dashcams sind und bleiben ILLEGAL!

Nein, das ist nicht logisch.

Bin mir nicht sicher, ob der Link schon mal gepostet wurde, aber notfalls hier nochmal als seriöse Quelle und hoffentlich zur Einbremsung der Hobby-Juristen: https://www.adac.de/.../

Ja, endlich kommt das mit dem Link mal, hatte das auch schon ein paar Mal in der Copyfunktion.
Diese ständige halbprivate Interpretiererei ist meganervig und führt zu nichts. Würde man die Dashcams und privates Filmen verbieten, wäre Youtube um 2/3 aller Spackenvideos ärmer und viele Leute müßten sich wieder mit dem realen Leben befassen 😉
Wären private Leute weniger geil auf Ansehen, Klicks und Folger, wäre eine ganze Industrie arbeitslos, aber das hat ja mit dem Thema nix mehr zu tun.

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