Dashcam
Guten Abend zusammen!
Heute hat der Bundesgerichtshof die Auswertung von Dashcams in Zivilprozessen zugelassen.
Die Entscheidung begrüße ich.
Sich eine Dashcam ins Auto zu kleben ist aus meiner Sicht keine tolle Alternative.
Daher meine Frage in die Runde, ob es bei Fahrzeugen mit verbauter Kamera (z.B. für Speed Limit Info) eine Software geben könnte, die alle Funktionen einer Dashcam übernimmt oder ist das zu weit hergeholt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Wumba schrieb am 16. Mai 2018 um 07:55:57 Uhr:
Du schreibst es nicht. Du schreibst aber auch nicht, was das Urteil tatsächlich sagt. Du stellst eine Tatsache absichtlich so dar, dass man das falsche denken musst, stellst eine Frage, die diese falsche Tatsache benutzt und bist dann sofort angepisst, wenn du auf die falsche Tatsache auch noch hingewiesen wirst.
Ich denke, dass allen klar ist, dass die Nutzung einer Dashcam ausschließlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften zu nutzen ist. Wenn das wirklich explizit noch erwähnt werden muss, dann weiß ich auch nicht mehr.
Und, um in Deinem Sprachjargon zu bleiben, angepisst bin ich auch nicht, aber ich kann doch erwarten, dass auf eine gestellte Frage, eine vernünftige Antwort gegeben wird, ohne das mir unterstellt wird, dass ich absichtlich etwas falsch darstelle oder weglasse.
Und welche falsche Tatsache habe ich benutzt?
Bitte lest zuerst meine Frage, denkt dann nach und antwortet dann.
92 Antworten
Da könnt Ihr sehen wie mein Schnauferl nachher aussah 🙁
https://www.youtube.com/watch?v=D4WUutxHU8k
Es sieht wohl so aus, dass diese Aufnahmen von dem Gericht als Beweismittel zugelassen werden können. Es bedeutet jedoch nicht, dass der Filmer unbestraft davon kommt.
Die gegnerische Seite kann genau so eine Anzeige gegen den Filmer stellen, wegen Datenschutzverletzung eben. Wenn er dann damit auch noch Erfolg hat, dann hat er sogar noch Geld verdient. Denn seine Unfallschuld bezahlt seine Kfz-Versicherung, das Geld aus dem Datenschutzverfahren bekommt aber er (denke ich). Also ich würde es an seiner Stelle auf jeden Fall probieren 😁
Zitat:
@kotakpay schrieb am 21. Mai 2018 um 10:56:49 Uhr:
Die gegnerische Seite kann genau so eine Anzeige gegen den Filmer stellen
So sieht es aus.....alternativ kann es sogar die Polizei und somit die Staatsanwaltschaft selbst in Gang bringen.....das ist wieder ein Sch****.....
Und das ist gut so. Ich bin auch ganz gegen die Dauerfilmerei auf den Strassen. Und wenn mir jemand mit einem angeblichen Videobeweis drohen würde, wäre die Anzeige das erste, was ich machen würde.
Natürlich ist der Nutzen dieser Filmchen da, keine Frage. Aber dem steht eine totale Überwachung des öffentlichen Raumes (in dem Fall Straßenverkehrs) gegenüber, welche nun wirklich nicht sein muss.
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Zitat:
@kotakpay schrieb am 22. Mai 2018 um 08:50:38 Uhr:
Und das ist gut so. Ich bin auch ganz gegen die Dauerfilmerei auf den Strassen. Und wenn mir jemand mit einem angeblichen Videobeweis drohen würde, wäre die Anzeige das erste, was ich machen würde.
Natürlich ist der Nutzen dieser Filmchen da, keine Frage. Aber dem steht eine totale Überwachung des öffentlichen Raumes (in dem Fall Straßenverkehrs) gegenüber, welche nun wirklich nicht sein muss.
Für mich stellt sich die Frage, was mit den Aufnahmen gemacht wird. Werden die in sozialen Medien veröffentlicht oder ausgewertet, dann wollte ich das auch nicht. Dienen sie im Fall der Fälle als Beweis, dann finde ich das absolut ok.
Aber wie willst du es sicherstellen? Das ist genau das Problem, niemand weiß, was mit den Daten passiert.
Aus diesem Grund ist die Filmerei ein NoGo für mich. Ich würde auf jeden Fall eine Anzeige machen oder die Sache meinem Anwalt übergeben, wäre ich in so einer Situation.
Zitat:
@kotakpay schrieb am 22. Mai 2018 um 09:3:38 Uhr:
Aber wie willst du es sicherstellen? Das ist genau das Problem, niemand weiß, was mit den Daten passiert.
Aus diesem Grund ist die Filmerei ein NoGo für mich. Ich würde auf jeden Fall eine Anzeige machen oder die Sache meinem Anwalt übergeben, wäre ich in so einer Situation.
Ich kann Dich zwar auch verstehen, aber die totale Kontrolle kommt so oder so.....und dann wäre es doch schön, wenn man davon zumindest auch profitieren könnte.
Dass solche Dinge im Netz nichts zu suchen haben, ist klar. Beim Upload wird es hoffentlich irgendwann die technischen Möglichkeiten geben, dies automatisch zu prüfen und eine eventuelle Erlaubnis von Beteiligten anzufordern. DSGVO kommt ja auch in ein paar Tagen, aber wer das prüft? Auf jeden Fall wieder die Abzockeranwälte.....
Die Polizei hat doch auch dashcams, darf ich die dann auch verklagen?
Irgendwo ist auch mal gut, wenn man nichtmal seine eigene Unschuld mit Videos beweisen DARF, wo leben wir eigentlich?
Nee darf er nicht. 🙂
Die Privatsphäre ist doch noch gut geschützt hier.
Du weißt ja, solange nicht etwas passiert ist, kann die Polizei nichts machen...
Zitat:
@Celelawar schrieb am 22. Mai 2018 um 14:07:42 Uhr:
Ich kann Dich zwar auch verstehen, aber die totale Kontrolle kommt so oder so.....und dann wäre es doch schön, wenn man davon zumindest auch profitieren könnte.Dass solche Dinge im Netz nichts zu suchen haben, ist klar. Beim Upload wird es hoffentlich irgendwann die technischen Möglichkeiten geben, dies automatisch zu prüfen und eine eventuelle Erlaubnis von Beteiligten anzufordern. DSGVO kommt ja auch in ein paar Tagen, aber wer das prüft? Auf jeden Fall wieder die Abzockeranwälte.....
Mir geht es rein um die Tatsache, dass ich gerade von allen Seiten gefilmt werden würde. Allein dieses Gefühl würde mich in meiner Privatsphäre sehr einschränken.
In der Öffentlichkeit wird man auch gefilmt, klar. Aber wenn ich zum Beispiel in ein Gebäude rein gehe, dann sehe ich wenigstens ein Schild "Achtung! Der Raum ist videoüberwacht." Da weiß ich es wenigstens und kann mich darauf einstellen. So ein Schild ist übrigens Pflicht.
DSGVO kommt sicher, und zwar in 2 Tagen. Ab 25.5.2018 wird man mit all der Filmerei und Fotografiererei in der Öffentlichkeit noch mehr aufpassen müssen. DSGVO sagt, dass schon die Aufnahme einer Person ohne Genehmigung unzulässig und strafbar ist, und das europaweit. Da bin ich mal gespannt, welche Auswirkungen es auf all die Filmer auf den deutschen Strassen haben wird. Nach den ersten Abmahnungen und Gerichtsentscheiden wissen wir mehr.
Zitat:
@kotakpay schrieb am 23. Mai 2018 um 09:09:27 Uhr:
DSGVO sagt, dass schon die Aufnahme einer Person ohne Genehmigung unzulässig und strafbar ist, und das europaweit. Da bin ich mal gespannt, welche Auswirkungen es auf all die Filmer auf den deutschen Strassen haben wird. Nach den ersten Abmahnungen und Gerichtsentscheiden wissen wir mehr.
Hallo,
na, wie man das alles kontrollieren will.
Heißt in Zukunft wird es fast nur noch YT Videos aus den eigenen vier Wänden geben?! 😁
Gruß
Marcel
Zitat:
@Mars_gib_Gas schrieb am 23. Mai 2018 um 09:19:34 Uhr:
Zitat:
@kotakpay schrieb am 23. Mai 2018 um 09:09:27 Uhr:
DSGVO sagt, dass schon die Aufnahme einer Person ohne Genehmigung unzulässig und strafbar ist, und das europaweit. Da bin ich mal gespannt, welche Auswirkungen es auf all die Filmer auf den deutschen Strassen haben wird. Nach den ersten Abmahnungen und Gerichtsentscheiden wissen wir mehr.Da bin ich auch mal gespannt.
In der Schweiz sind ja die Dashcam's weder verboten noch offiziell erlaubt, sie sind aber geduldet. Sie filmen ja hauptsächlich nicht Personen, sondern Fahrzeuge und deren verhalten. Das Auswerten kann ja dann getrost der Polizei oder Staatsanwaltschaft überlassen werden, welche selbst entscheiden kann, ob der Film zugelassen wird oder nicht.
Ist oder war schon mal die Praxis hier.
Dann klebt sich jeder einen Aufkleber an die Windschutzscheibe „Achtung, Dashcam in Betrieb“. ;-) Ist es dann besser?
Wir werden sehen, sobald die ersten Gerichtsurteile kommen werden. Die neue DSGVO besagt, dass schon alleine die Aufnahme einer Zustimmung bedarf, nicht wie früher erst die Veröffentlichung. Mit der Dashcam macht man eben Aufnahmen, also wären diese ein klarer Verstoß gegen DSGVO. Nach dem aktuellen Stand, also ab 25.5.2018, wäre demnach das unerlaubte Filmen mit einer Dashcam ebenfalls ein Verstoß.
Es gibt zwar das ergänzende KUG (Kunsturheberrechtsgesetz), dieses findet aber auf Dashcams keine Anwendung, weil es sich in dem Fall ganz klar um eine Überwachung öffentlichen Raumes handelt.
Ich bin gespannt, wie es nach dem 25.5.2018 aussieht. Ich denke, die ersten Klagen diesbezüglich werden nicht lange auf sich warten lassen. Und sobald es diese Gerichtsentscheide gibt, wissen wir, wie es steht.