Dashcam

BMW 4er F36 (Gran Coupé)

Guten Abend zusammen!
Heute hat der Bundesgerichtshof die Auswertung von Dashcams in Zivilprozessen zugelassen.
Die Entscheidung begrüße ich.

Sich eine Dashcam ins Auto zu kleben ist aus meiner Sicht keine tolle Alternative.

Daher meine Frage in die Runde, ob es bei Fahrzeugen mit verbauter Kamera (z.B. für Speed Limit Info) eine Software geben könnte, die alle Funktionen einer Dashcam übernimmt oder ist das zu weit hergeholt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Wumba schrieb am 16. Mai 2018 um 07:55:57 Uhr:


Du schreibst es nicht. Du schreibst aber auch nicht, was das Urteil tatsächlich sagt. Du stellst eine Tatsache absichtlich so dar, dass man das falsche denken musst, stellst eine Frage, die diese falsche Tatsache benutzt und bist dann sofort angepisst, wenn du auf die falsche Tatsache auch noch hingewiesen wirst.

Ich denke, dass allen klar ist, dass die Nutzung einer Dashcam ausschließlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften zu nutzen ist. Wenn das wirklich explizit noch erwähnt werden muss, dann weiß ich auch nicht mehr.
Und, um in Deinem Sprachjargon zu bleiben, angepisst bin ich auch nicht, aber ich kann doch erwarten, dass auf eine gestellte Frage, eine vernünftige Antwort gegeben wird, ohne das mir unterstellt wird, dass ich absichtlich etwas falsch darstelle oder weglasse.
Und welche falsche Tatsache habe ich benutzt?
Bitte lest zuerst meine Frage, denkt dann nach und antwortet dann.

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Trotzdem ein schönes Gedankenexperiment.
🙂

Nur mal so nebenbei, wie verhält es sich dann mit Aktion-Cams? Sind die dann nicht auch „illegal“?

Ja, wenn du sie verwendest um durch die Straßen zu laufen und Daten zu sammeln, wie z.B. KFZ Kennzeichen, dann sind auch die Aufnahmen von Action Cams illegal. Wenn der Inhalt des Filmes mit der Action Cam eine Downhill Abfahrt durch den Wald ist, und es kommt irgendwo ein Auto mit KFZ Kennzeichen vor, dann ist der Film hingegen legal. Deshalb icst nicht die Action Cam selbst illegal, genau wie die Dash-Cams, sondern der Film, der dabei herauskommt. Wenn du eine Dash-Cam verwendest, um eine Runde über den leeren Nürburgring zu fahen, dann ist die Aufnahme in jedem Fall legal.

Und wie dem ADAC Link zu entnehmen ist: wer die Cam mitlaufen lässt, um Beweismaterial zu erhalten, der kann von einer illegalen Aufnahme in jedem Fall ausgehen. Die Verwertung in einem Prozess ist nach dem BGH Urteil dennoch möglich, aber durch die Bekanntgabe des illegalen Filmmaterials wird es mindestens mal eine Ordnungswidrigkeit geben.

Alles klar, Danke.

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Zitat:

@CletusVanDamme schrieb am 13. Juni 2018 um 13:32:44 Uhr:



Zitat:

@Wumba schrieb am 13. Juni 2018 um 12:43:21 Uhr:


Alleine aus dem Grund, dass es Urteile über die Dashcams überhaupt jemals gebraucht hat, siehst du schon, dass der Einsatz der Dashcams ILLEGAL ist.

Das ist Unsinn.

Das ist kein Unsinn. Das Aufnehmen selber verstößt nach wie vor gegen Datenschutz. So gesehen sind diese Aufnahmen illegal und dennoch können sie im Zweifelsfall verwertet werden.

Wenn einer von euch in so eine Situation mit Dashcam gerät, also Unfall mit Videobeweis, soll er mal gegen den Filmer klagen. Danach wissen wir auf jeden Fall mehr.

Mein Kommentar hatte damit nichts zu tun.

Und was ist dann deiner Meinung nach Unsinn? Legale Beweise sind immer als Beweise zulässig. Darüber urteilt kein Gericht, weil sie per se immer zugelassen sind. Was schließt du also aus der Tatsache, dass über die Verwendung von Dashcam Aufnahmen geturteilt wird?

Daraus schließe ich jedenfalls nicht, dass alle Aufnahmen illegal sind, nur weil es ein Urteil zur Verwertung einer illegalen Aufnahme gibt. Das ist schlichtweg unlogisch und rechtlich unsinnig.

Zitat:

@Wumba schrieb am 14. Juni 2018 um 19:33:06 Uhr:


Und was ist dann deiner Meinung nach Unsinn? Legale Beweise sind immer als Beweise zulässig. Darüber urteilt kein Gericht, weil sie per se immer zugelassen sind. Was schließt du also aus der Tatsache, dass über die Verwendung von Dashcam Aufnahmen geturteilt wird?

In dem Fall überwiegt das Interesse der Unfallaufklärung, deswegen sind die Aufnahmen als Beweismittel zugelassen worden. Das Filmen selber ist aber nach wie vor illegal.

Ein Beispiel extra für dich:
Du fährst mit deinem Auto und filmst alles und jeden. In diesem Moment machst du dich strafbar, weil du unbeteiligte Personen ohne Genehmigung filmst, also öffentlichen Raum unbefugt überwachst. Das ist ein Verstoß gegen den Datenschutz. Du machst dich damit strafbar.
Kommt es dabei zu einem Unfall und du hast ihn "zufällig" gefilmt, kann das Gericht deine Aufnahmen als Beweismittel zulassen, muss aber nicht. Obwohl deine Aufnahme illegal war, könnte es also als Beweismittel gewertet werden, weil das Interesse der Unfallaufklärung überwiegen könnte.
Das ist die aktuelle Gesetzeslage. Ich hoffe, du verstehst es jetzt.

Interessant wird dagegen, was denn passiert, wenn es Unfallzeugen gibt, die das Gegenteil bezeugen. Zum Beispiel besteht man fest auf eigener Unschuld und möchte ein Beweisvideo vorzeigen. Die Zeugen sagen dagegen, dass du schuldig bist. Was dann passiert, würde mich interessieren. Wird man das eigentlich illegale Video als Beweismittel zulassen oder verlässt man sich auf Aussagen der Zeugen?

Solange Dir ein Mittel zur Verfügung steht, Deine Unschuld nachzuweisen, ist das als Rechtsmittel zugelassen. Vielleicht nicht von vorn herein, aber wenn man eine anwaltliche Vertretung hat, die dieses Beweisstück als finalen Beweis Deiner Unschuld und damit die Falschaussage des Gegners belegen kann, wird das Gericht dem Folge leisten.
Vergeßt mal das ständige Filmen während der Fahrt, das ist nicht Gegenstand der Betrachtung. Hier wurde bereits erschöpfend über die zugelassenen Verwendungen geschrieben, in sofern spare ich mir einen neuerlichen Verweis auf die Rahmenbedingungen.

Achtung liebes Internet, bitte nicht alles glauben was einzelne Nutzer behaupten und schreiben!

Genau durch solche verquerten Aussagen entsteht überhaupt eine Unsicherheit!

Wie CletusVanDamme bereits geschrieben hat. Ist der kausale Zusammenhang - auch wenn dieser in einigen Augen verlockend aussieht - schlicht nicht korrekt.

Bitte Quellen nutzen und nicht diese Stammtischweißheiten glauben.

Illegal ist im übrigen ein sehr hartes Wort, was im Rahmen der Dashcam-Gespräche nicht verwendet werden sollte. Aber genau, gerne auch den ADAC-Bericht durchlesen.

Hier ganz wichtig: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15.05.2018 unter dem Aktenzeichen VI ZR 233/17, dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar ist.

Zitat:

@Wumba schrieb am 13. Juni 2018 um 21:05:20 Uhr:


Ja, wenn du sie verwendest um durch die Straßen zu laufen und Daten zu sammeln, wie z.B. KFZ Kennzeichen, dann sind auch die Aufnahmen von Action Cams illegal.

Auch diese Aussage ist überhaupt nicht haltbar. Selbstverständlich darf ich als Privatmensch mit meiner Action Camera über eine Straße laufen und auch Autos filmen. Ich darf damit auch eine Strecke mit dem Fahrrad fahren und filmen. Was ich allerdings nicht darf, ist diese Aufnahmen veröffentlichen.

Zitat:

motorradonline [url=https://www.motorradonline.de/.../aerger-um-actioncams.812338.html]


Klartext: Der Einsatz von Actioncams im Straßenverkehr ist in der Regel illegal. Nur wenn feststeht, dass die Aufnahmen zu rein privaten Zwecken gemacht werden und den persönlichen Bereich nicht verlassen, bestehen keine Bedenken.

Noch einmal an dieser Stelle, bitte glaubt nicht alles was ihr lest, sondern hinterfragt. Warum soll man Wumba mehr glauben als mir? Warum soll man mir mehr glauben als Wumba? Nehmt die Aussage auf und recherchiert weiter. Oder lest die Quellen und bewertet diese!

Aber verbreitet nicht solch ein Mist. Damit werden nur weitere Falschaussagen gestreut!

Noch ein paar Quellen:
https://www.nrwision.tv/.../wo-und-was-darf-ich-filmen.html
https://www.srf.ch/.../...-kurz-erklaert-darf-ich-wahllos-leute-filmen

Abseits dazu:

Zitat:

@Wumba schrieb am 13. Juni 2018 um 12:43:21 Uhr:


Nun zu deiner Einschätzung der DSGVO:
An vielen Stellen ist noch nicht klar, wie genau diese DSGVO umgesetzt werden wird. Man kann einfach sagen, dass einem die DSGVO egal ist und wenn es einen erwischt, bezahlt man halt die 30.000€. Wers hat, sollte es durchaus darauf ankommen lassen. Vielleicht geht es ja gut. Wer die Euros nicht so locker stecken hat sollte sich das gut überlegen. Ich persönlich möchte nicht Versuchskaninchen spielen.

Wie und woher kommst du plötzlich mit 30.000€ ? Auch dies sind schon wieder Behauptungen die nirgends belegt werden können.

Da du dazu aufrufst, nichts und niemandem zu glauben, frage ich mich jetzt, warum du überhaupt etwas schreibst. Denn dem kann man dann wohl ebenso wenig glauben.

Als Beweis nimmst du zwei Links. Einer davon aus der Schweiz, der sich nicht auf deutsches Recht bezieht. Weiterhin gehen beide Links von einer Recherche eines Fernsehsenders aus. Wie viel richtige Dinge das Fernsehen so verbreitet ist ja nun auch umstritten. Ist das ein Beweis? Aber selbst wenn man diese als Beweis nimmt sagt der 1. Link sowohl im 2. als auch im 4. Absatz der Einsatz von DashCam Videos als rechtlich mindestens fragwürdig eingestuft.

Wenn du auf Links stehst:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Dashcam-Aufnahmen-sind-zwar-nicht-erlaubt-koennen-aber-als-Beweismittel-gelten-4049320.html
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=83549&pos=0&anz=88

Da steht in der Entscheidung drin:

Zitat:

Die vorgelegte Videoaufzeichnung ist nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig. Sie verstößt gegen § 4 BDSG, da sie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgt ist und nicht auf § 6b Abs. 1 BDSG oder § 28 Abs. 1 BDSG gestützt werden kann.

. Bitte erkläre mir, wo daraus hervorgeht, dass eine solche Aufnahme legal ist.

Die 30.000€ sind nach unserem Anwalt die Mindeststrafe bei Verstössen gegen die DSGVO. Höchststrafen legen bei 20.000.000€ oder 4% des Jahreseinkommens, je nachdem was höher ist.

Was wäre denn eigentlich, wenn eine Dashcam so schlau wäre, Gesichter und Nummernschilder zu erkennen und diese bei der Aufnahme unkenntlich machen würde?

Zitat:

@Wumba schrieb am 16. Juni 2018 um 08:42:19 Uhr:


Die 30.000€ sind nach unserem Anwalt die Mindeststrafe bei Verstössen gegen die DSGVO.

Dann hat er dir Mist erzählt. Es gibt kein Mindestbußgeld.

Habe ich auch noch nicht gehört.

Ich habe zuerst an die 300.000 Euro Maximalstrafe gedacht, die es vorher gab.

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