Dashcam
Hallo zusammen,
ich spiele mit dem Gedanken, in meine Autos ne Dashcam zu installieren. Es soll was Kleines werden - nicht so "polnisch" mit Saugfuß und Kabel zum Zigarettenanzünder. Auf der Suche bin ich über sowas gestolpert ... Dashcam
Etwas unpraktisch ist daran denke ich, dass man die Bedienung mangels integriertem Monitor blind machen muss - oder man schließt einen externen Monitor an. Hier wäre jetzt die Frage, ob das RNS810 (bei mir ohne TV) irgendwo die Möglichkeit zum Anschluss einer solchen Cam bietet?
Alternativ habe ich noch eine ähnliche Cam mit Monitor gefunden - höhere Auflösung inklusive. Die ist aber offenbar noch nicht in Deutschland kaufbar (keinen deutschen Shop gefunden). Den GPS-Sensor finde ich aber eher überflüssig. Dashcam mit Monitor
Mich würden eure Erfahrungen mit sowas interessieren. Ich bin auch offen für Vorschläge zu noch kleineren Geräten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dickschiffuser
...und was haltet ihr von der hier? Mit eigenem Akku und 230grad HD View doch auch nicht übel, oder ?
http://www.pearl.de/a-NX4082-5443.shtml
Das erste was mir dazu in der Beschreibung auffällt ist die Diskrepanz zwischen angeblicher Videoaufzeichnung (Full-HD-Video-Auflösung: 1920 x 1080 Pixel bei 25 fps ) und dem verwendeten Sensor (CMOS-Farbsensor 1,3 MP).
Zum besseren Verständnis: 1920 x 1080 = 2.073.600. Sprich dem Sensor fehlen eine dreiviertel-Million an Pixeln um die beworbene Video-Auflösung überhaupt theoretisch zu erreichen. Und dabei sprechen ich noch gar nicht von Auflösungsverlusten durch die Optik... Oder anders ausgedrückt, bestenfalls erzeugt diese Kamera einen halbwegs brauchbaren Video-Stream von ca. 800x600 bis ca. 1000x700 Auflösung (den ein Algorithmus mit Kantenschärfung etc. auf Full-HD aufpumpt). Mehr ist angesichts der einfachen Optik einfach nicht drin. Wenn man das dann in Zusammenhang mit einem Blickwinkel von 230° bringt, sagt einem der gesunde Menschen- oder Ingenieurverstand, daß auf diesen Videos mit Sicherheit keine Details wie Kennzeichen o. ähn. erkennbar sein werden.
76 Antworten
Momentan befindet man sich damit aber noch in einer absoluten Grauzone!
Man darf zwar sich und sein Eigentum filmen, aber nicht andere Personen, erkennbare Gesichter, fremdes Eigentum etc.
Wenn man an seinem Haus Kameras zur Überwachung anbringt dürfen diese auch nicht den öffentlichen Raum filmen, sondern nur das eigene Grundstück! Dazu gibt es diverse rechtliche Auseinandersetzung u.A. bei der Deutschen Bahn welche Kameras an Bahnhöfen hat die ihnen nicht gehören sondern der Stadt! 😉
Selbst wenn du damit etwas Films heißt das nicht dass es ein verwertbarer Beweis ist, vielmehr besteht die Möglichkeit das Persönlichkeitsrechte verletzt werden! Aus disem Grund werden auch die Beifahrer aus Blitzerfotos entfernt.
Von dem her.....rausgeschmissenes Geld!
Zitat:
Original geschrieben von VpitV
Momentan befindet man sich damit aber noch in einer absoluten Grauzone!Man darf zwar sich und sein Eigentum filmen, aber nicht andere Personen, erkennbare Gesichter, fremdes Eigentum etc.
Wenn man an seinem Haus Kameras zur Überwachung anbringt dürfen diese auch nicht den öffentlichen Raum filmen, sondern nur das eigene Grundstück! Dazu gibt es diverse rechtliche Auseinandersetzung u.A. bei der Deutschen Bahn welche Kameras an Bahnhöfen hat die ihnen nicht gehören sondern der Stadt! 😉
Selbst wenn du damit etwas Films heißt das nicht dass es ein verwertbarer Beweis ist, vielmehr besteht die Möglichkeit das Persönlichkeitsrechte verletzt werden! Aus disem Grund werden auch die Beifahrer aus Blitzerfotos entfernt.
Von dem her.....rausgeschmissenes Geld!
Sorry, aber das ist totaler Blödsinn, einfach mal den Link
http://gks-rechtsanwaelte.de/.../von Seite 1 lesen oder eine Vielzahl der juristisch Meinungen zu diesem Thema.
Es geht, laienhaft ausgedrückt, um die Tatsache, dass die Aufnahme mit einer Dashcam ungerichtet erfolgt, was bei den o.a. Beispielen eben nicht zutrifft.
Der angeführte "Pappkarton" auf dem Beifahrersitz bei den Blitzerfotos hat etwas damit zu tun, dass der Beifahrer für das Vergehen völlig unerheblich ist und tatsächlich aus Datenschutzgründen entfernt wird.
Das Dein rgument Teilweise Quatsch ist, belegt alleine die Tatsache, dass auf jedem Nachrichtenfilm i.d.R. immer auch Personen im Hintergrund aufgenommen werden, die niemand um ihr Einverständnis zur Ausstrahlung gebeten hat.
Heute genau vor mir ein ganz blöder und unnötiger Parkplatzrempler.
Die Cam hat es natürlich aufgenommen.
War der unschuldige Autofahrer froh, als er mich als Zeugen benenn wollte und ich ihm daraufhin anbot die Filmsequenz zur Verfügung zu stellen. Der Unfallverursacher hat das mitbekommen und klein beigegeben. Und die Schuldfrage wurde nicht mehr diskutiert, die blockierte Straße geräumt. 🙂
Momo
Zitat:
Original geschrieben von twj
OK, hier nun wie gewünscht Bilder von der Rollei Dashcam.Der Anschluß ist an Dauerplus vom 🙂 realisiert worden - wie weiß ich nicht, der Einbau hat jedenfalls 150,-- Euro gekostet.
Hast Du das gleiche Problem wie ich? Die Kamera verliert sämtliche Datumsdaten und muss neu eingestellt werden. Hatte ich jetzt schon drei mal. Alle anderen Daten bleiben erhalten.
peso
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von VpitV
Momentan befindet man sich damit aber noch in einer absoluten Grauzone!Man darf zwar sich und sein Eigentum filmen, aber nicht andere Personen, erkennbare Gesichter, fremdes Eigentum etc.
Wenn man an seinem Haus Kameras zur Überwachung anbringt dürfen diese auch nicht den öffentlichen Raum filmen, sondern nur das eigene Grundstück! Dazu gibt es diverse rechtliche Auseinandersetzung u.A. bei der Deutschen Bahn welche Kameras an Bahnhöfen hat die ihnen nicht gehören sondern der Stadt! 😉
Selbst wenn du damit etwas Films heißt das nicht dass es ein verwertbarer Beweis ist, vielmehr besteht die Möglichkeit das Persönlichkeitsrechte verletzt werden! Aus disem Grund werden auch die Beifahrer aus Blitzerfotos entfernt.
Von dem her.....rausgeschmissenes Geld!
Kannst Du uns Unwissenden ein einziges Gesetz zeigen, dass den Betrieb einer Kamera im Auto verbietet? Selbst Deine angeblichen Urteile sind Einzelfallentscheidungen, denen bestimmte Gründe zugrunde liegen. Nach Deiner Meinung darf man gar keine Unbeteiligten mehr fotografieren.
Zusammenfassung = Deine Aussage entbehrt jeglicher Grundlage.
peso
Zitat:
Original geschrieben von Momo7
Heute genau vor mir ein ganz blöder und unnötiger Parkplatzrempler.Die Cam hat es natürlich aufgenommen.
War der unschuldige Autofahrer froh, als er mich als Zeugen benenn wollte und ich ihm daraufhin anbot die Filmsequenz zur Verfügung zu stellen. Der Unfallverursacher hat das mitbekommen und klein beigegeben. Und die Schuldfrage wurde nicht mehr diskutiert, die blockierte Straße geräumt. 🙂
Momo
Du musst die Sequenzen auf 3 Minuten begrenzen. Ansonsten wird der Filmausschnitt zu umfangreich. Wenn es sein muss, kannst Du die Sequenz der Internatwache NRW zur Verfügung stellen.
Ich glaube eher, dass man Deinen ""unzulässigen"" Aufnahme glaubt, als einer reinen Zeugenaussage. Da die Überwachung von Verkehrsrüpeln eingestellt wurde, dürfte die Verbreitung von DasCams die Verkehrsmoral wieder heben.
peso
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Hast Du das gleiche Problem wie ich? Die Kamera verliert sämtliche Datumsdaten und muss neu eingestellt werden. Hatte ich jetzt schon drei mal. Alle anderen Daten bleiben erhalten.Zitat:
Original geschrieben von twj
OK, hier nun wie gewünscht Bilder von der Rollei Dashcam.Der Anschluß ist an Dauerplus vom 🙂 realisiert worden - wie weiß ich nicht, der Einbau hat jedenfalls 150,-- Euro gekostet.
peso
Ist bei mir früher auch ab und an passiert, seit ich die Kamera an Dauerstrom angeschlossen habe, ist das nicht mehr vorgekommen.
Bei längerem Stillstand nehme ich aber die Kamera vom Strom, damit der Bewegungssensor nicht die Batterie leersaugt.
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Du musst die Sequenzen auf 3 Minuten begrenzen. Ansonsten wird der Filmausschnitt zu umfangreich. Wenn es sein muss, kannst Du die Sequenz der Internatwache NRW zur Verfügung stellen.Zitat:
Original geschrieben von Momo7
Heute genau vor mir ein ganz blöder und unnötiger Parkplatzrempler.Die Cam hat es natürlich aufgenommen.
War der unschuldige Autofahrer froh, als er mich als Zeugen benenn wollte und ich ihm daraufhin anbot die Filmsequenz zur Verfügung zu stellen. Der Unfallverursacher hat das mitbekommen und klein beigegeben. Und die Schuldfrage wurde nicht mehr diskutiert, die blockierte Straße geräumt. 🙂
Momo
Ich glaube eher, dass man Deinen ""unzulässigen"" Aufnahme glaubt, als einer reinen Zeugenaussage. Da die Überwachung von Verkehrsrüpeln eingestellt wurde, dürfte die Verbreitung von DasCams die Verkehrsmoral wieder heben.
peso
Habe ich auf 3 Minuten eingestellt.
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Hast Du das gleiche Problem wie ich? Die Kamera verliert sämtliche Datumsdaten und muss neu eingestellt werden. Hatte ich jetzt schon drei mal. Alle anderen Daten bleiben erhalten.Zitat:
Original geschrieben von twj
OK, hier nun wie gewünscht Bilder von der Rollei Dashcam.Der Anschluß ist an Dauerplus vom 🙂 realisiert worden - wie weiß ich nicht, der Einbau hat jedenfalls 150,-- Euro gekostet.
peso
Ja, das Problem habe ich auch. Ich drücke dann auf zurück und OK und die Cam holt sich das Datum dann später vom GPS.
Der Akku ist zu schwach. Und da ich den Erschütterungssensor nicht aktiviert habe, frage ich mich, warum die Cam so viel Strom verbraucht, dass der Akku leer wird.
Ein Firmwareaupdate habe ich bereits gemacht. Hat aber nicht verändert.
Zitat:
Original geschrieben von twj
Sorry, aber das ist totaler Blödsinn, einfach mal den Link http://gks-rechtsanwaelte.de/.../ von Seite 1 lesen oder eine Vielzahl der juristisch Meinungen zu diesem Thema.Zitat:
Original geschrieben von VpitV
Momentan befindet man sich damit aber noch in einer absoluten Grauzone!Man darf zwar sich und sein Eigentum filmen, aber nicht andere Personen, erkennbare Gesichter, fremdes Eigentum etc.
Wenn man an seinem Haus Kameras zur Überwachung anbringt dürfen diese auch nicht den öffentlichen Raum filmen, sondern nur das eigene Grundstück! Dazu gibt es diverse rechtliche Auseinandersetzung u.A. bei der Deutschen Bahn welche Kameras an Bahnhöfen hat die ihnen nicht gehören sondern der Stadt! 😉
Selbst wenn du damit etwas Films heißt das nicht dass es ein verwertbarer Beweis ist, vielmehr besteht die Möglichkeit das Persönlichkeitsrechte verletzt werden! Aus disem Grund werden auch die Beifahrer aus Blitzerfotos entfernt.
Von dem her.....rausgeschmissenes Geld!
Es geht, laienhaft ausgedrückt, um die Tatsache, dass die Aufnahme mit einer Dashcam ungerichtet erfolgt, was bei den o.a. Beispielen eben nicht zutrifft.
Der angeführte "Pappkarton" auf dem Beifahrersitz bei den Blitzerfotos hat etwas damit zu tun, dass der Beifahrer für das Vergehen völlig unerheblich ist und tatsächlich aus Datenschutzgründen entfernt wird.Das Dein rgument Teilweise Quatsch ist, belegt alleine die Tatsache, dass auf jedem Nachrichtenfilm i.d.R. immer auch Personen im Hintergrund aufgenommen werden, die niemand um ihr Einverständnis zur Ausstrahlung gebeten hat.
Blödsinn ist das sicher nicht!
Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie 1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, 2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder 3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. (Recht am eigenen Bild etc.)
Bei Straftaten o.Ä. werden die Aufnahmen sicherlich zugelassen, sollten sie aber z.B. ins Internet gestellt werden, ohne Wissen und Einverständnis des Gefilmten führt das zu großen Problemen für den der die Daten zur Verfügung gestellt hat, sprich den uploader!
Darüber hinaus sollten Nutzer solcher Dashcams bedenken, dass Videomaterial nicht nur für Entlastung sorgen kann. Wird der Filmer etwa selbst von der Polizei wegen eines Vergehens angehalten, können die Beamten bei einem Anfangsverdacht das Aufzeichnungsgerät sicherstellen und die Daten auch zum Nachteil des Betroffenen auswerten.
An sich finde ich die Sache mit den Kameras nicht schlecht, gerade wenn man bedenkt was für Menschen auf den Straßen unterwegs sind. Jedoch wird es nicht jedem behangen wenn er ständig gefilmt wird. Spätestens wenn jeder 3 mit einer Google Glas rumrennt wird es jeder bemerken! Sicherlich hat auch keiner von euch das Buch "1984" gelesen......
Du wirfst hier einige Dinge durcheinander. Von einer Veröffentlichung wurde überhaupt nicht gesprochen. Wir reden hier von einer ständig mitlaufenden Kamera, die das aktuelle Verkehrsgeschehen aufzeichnet. Wenn ich jetzt eine Anzeige gegen einen Verkehrsrüpel erstatte und einen Film beifüge, dürfte das zur rechtlichen Beurteilung mehr als ausreichen. In der Regel ist in dem Film leider nicht der Fahrer erkennbar.
peso
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Du wirfst hier einige Dinge durcheinander. Von einer Veröffentlichung wurde überhaupt nicht gesprochen. Wir reden hier von einer ständig mitlaufenden Kamera, die das aktuelle Verkehrsgeschehen aufzeichnet. Wenn ich jetzt eine Anzeige gegen einen Verkehrsrüpel erstatte und einen Film beifüge, dürfte das zur rechtlichen Beurteilung mehr als ausreichen. In der Regel ist in dem Film leider nicht der Fahrer erkennbar.peso
Dagegen spricht ja auch nichts.
Aber es ist in meinen Augen kein schönes Gefühl wenn jeder jeden überwacht! Gab es das nicht schon mal? (Stasi)
Und wie das gefilmte Material einem selber zur lasst fallen kann, ist hier zu lesen:
[url=http:// http://mobil.kostenlose-urteile.de/...el-im-Zivilprozess.news16223.htm]http://mobil.kostenlose-urteile.de/...el-im-Zivilprozess.news16223.htm[/url]
Das Buch 1984 von G. Orwell kann ich euch wirklich wärmsten empfehlen, danach denkt man ganz anders darüber!
Ich kenne das Buch von Orwell und finde, dass Du hier ernsthaft übertreibst. Hier dreht es sich nicht um eine politische Überwachung, sondern es handelt sich um reinen Selbstschutz. Wieso unterstellst Du, dass DasCamNutzer als Hilfsgendarmen arbeiten? Ich war heute den ganzen Tag unterwegs und habe zwei Rechtsüberholer gefilmt. Aber soll ich diese jetzt anzeigen?
Wenn es jetzt aber zum Crash gekommen wäre, würden sich alle Beteiligten - außer dem Verursacher- über diesen Filmausschnitt freuen.
peso
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Ich kenne das Buch von Orwell und finde, dass Du hier ernsthaft übertreibst. Hier dreht es sich nicht um eine politische Überwachung, sondern es handelt sich um reinen Selbstschutz. Wieso unterstellst Du, dass DasCamNutzer als Hilfsgendarmen arbeiten? Ich war heute den ganzen Tag unterwegs und habe zwei Rechtsüberholer gefilmt. Aber soll ich diese jetzt anzeigen?
Wenn es jetzt aber zum Crash gekommen wäre, würden sich alle Beteiligten - außer dem Verursacher- über diesen Filmausschnitt freuen.peso
Fraglich ist warum diese Rechts überholt haben? Hat jemand das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten und die linke Spur blockiert? Macht 80 € und einen Punkt!
Problematisch wird es wenn man permanent links fährt und andere behindert bzw. nötigt dauerhaft hinter einem zu fahren und sie somit am überholen hindert....jeder kennt diese Oberlehrer und Sonntagsfahrer die links 120 auf einer freien Autobahn den Verkehr aufhalten...
Gut wenn man das filmt, besser wenn man sich selber dabei filmt! 😁
Soll jeder machen was er für richtig hält, nicht immer sind die Dinge die man für gut befindet wirklich von positivem Nutzen...
Zitat:
Original geschrieben von VpitV
Fraglich ist warum diese Rechts überholt haben? Hat jemand das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten und die linke Spur blockiert? Macht 80 € und einen Punkt!Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Ich kenne das Buch von Orwell und finde, dass Du hier ernsthaft übertreibst. Hier dreht es sich nicht um eine politische Überwachung, sondern es handelt sich um reinen Selbstschutz. Wieso unterstellst Du, dass DasCamNutzer als Hilfsgendarmen arbeiten? Ich war heute den ganzen Tag unterwegs und habe zwei Rechtsüberholer gefilmt. Aber soll ich diese jetzt anzeigen?
Wenn es jetzt aber zum Crash gekommen wäre, würden sich alle Beteiligten - außer dem Verursacher- über diesen Filmausschnitt freuen.peso
Gut wenn man das filmt, besser wenn man sich selber dabei filmt! 😁
Soll jeder machen was er für richtig hält, nicht immer sind die Dinge die man für gut befindet wirklich von positivem Nutzen...
Leider verstehe ich nicht, was Du mit Deiner Aussage bezwecken willst. In beiden Fällen war ich nicht Betroffener sondern habe es nur gefilmt. Aber auch, wenn es sich um einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot handelt, rechtfertigt es kein Rechtsüberholen.
Trotzdem ist Dein Hinweis interessant:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen
gegen das Rechtsfahrgebot beim Gegenverkehr, beim Überholt werden, in Kurven, an Kuppen oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch Gefährdung eines Anderen 2 P 80 nein
gegen das Rechtsfahrgebot auf Kraftfahrtstraße oder Autobahnen und dadurch Behinderung eines Anderen 1 P 80 nein
peso