Dashcam im Parkmodus - Stromversorgung

Hallo,

ich weiß jetzt nicht ob ich in der richtigen Unterkategorie geschrieben habe, man möge es mir bitte verzeihen.
Ich habe vor mir eine Dashcam zu kaufen (Mio MiVue 388), der integrierte Akku hält da ja nicht allzu lange. Allerdings würde ich die Dashcam auch gerne im Parkmodus laufen lassen, wenn also z.B. beim ausparken ein anderes Auto meine Stoßstange "übersieht" o.ä. (ist leider schon öfter passiert, netterweise wurde dann weiter gefahren, ohne die Polizei zu verständigen, Stichwort §142 StGb), dass die Kamera dann automatisch angeht und filmt.
Kennt sich hier vielleicht jemand aus? Ist es möglich, eine Powerbank an die Kamera anzuschließen, um die Stromversorgung zu gewährleisten? Über die Autobatterie ist es mir zu kompliziert, mit einer Powerbank scheint mir eleganter. Wie lange hält der Strom dann, um die Kamera zu betreiben?

Ach ja: Bitte keine Grundsatzdiskussion zu Dashcams, auch die einschlägigen und unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen sind mir bekannt. Mir geht es hier nur um die technische Lösung, wie die Cam mit Strom versorgt werden kann, wenn die Zündung aus ist.

Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Wenn euch das erste mal jemand für 1500€ das Auto verkratzt hat, werdet ihr euch wünschen die 100€ investiert zu haben.

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Zitat:

@Handschweiß schrieb am 24. November 2014 um 12:20:03 Uhr:


Zweitbatterie über Trennrelais, wie beim Wohnmobil.

Was exakt dem entspricht, wenn man das Ladekabel der Powerbank in den Zigarettenanzünder/ 12V Steckdose steckt, die über "Zündungsplus", geschaltet ist. Trennrelais kann man sich sparen.

Grundsätzliches Problem eines Zusatzakku/ Powerbank ist nicht die möglichst große Kapazität zur möglichst langen Versorgung der Kamera, sondern die mit der Kapazität ansteigende Ladezeit des Zusatzakku.

Was nutzt eine 22tausender Powerbank, die 4,5 Stunden zum Laden benötigt, wenn man nur 20 Minuten fährt und damit auch nur 20 Minuten das Teil laden kann. Man dann zwar eine 22tausender Powerbank in der Zuleitung hat, dort aber nur 1.000 drin sind, wenn der Motor ausgeschaltet wird.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 24. November 2014 um 12:20:03 Uhr:


Zweitbatterie über Trennrelais, wie beim Wohnmobil.

Für eine Dashcam? 😕

Ist das nicht ein bisschen overkill? Warum nicht gleich eine Selbstschussanlage? Seit 1989 sollten da ein paar irgendwo lagern.

Was bringt die Dashcam eigentlich? OK, man hat aufgenommen, wie jemand sehr nah am eigenen Auto vorbeifährt, aber reicht das als Beweis? Wird dies überhaupt anerkannt?

Hallo,
das ist für den genannten Fall nicht ganz zutreffend aber wer sowas vielleicht vor hat.
Es gibt Kameras die haben eine Stromversorgung die man direkt an die Fahrzeugbatterie anschließen kann und die darauf achtet das diese nicht entladen wird. Für mich war/ist das die bessere Variante, man muß dann nur das Kabel verlegen, an die Fahrzeugbatterie anschließen und gut ist. Bei mir macht das der Freundliche, an der A-Säule würde ich ungern rumbasteln, also wegen den dort verbauten Airbagsystemteilen.

Wegen der Erschütterung: Gibt es nicht auch Kameras, die immer filmen und das aufgenommene für sagen wir 30 Sekunden speichern; dieses Löschen nur bei Erschütterung abgestellt wird? Sprich, wenn mir einer reinfährt, werden die 30 Sek vor dem Crash, die sich ja noch im Speicher befinden, und ein paar Minuten danach nicht gelöscht und separat abgelegt.

Dann dürfte es auch als Beweis zugelassen werden, da keine anlasslose Aufzeichnung im eigentlichen Sinne geschieht.

Energie via Powerbank ist gut, aber auch Dauerplus z.B. vom Radio abgreifen geht. Batteriewechsel dazwischen und gut. So viel Energie wird eine Kamera auch nicht brauchen, denke ich. Vermutlich kann man sie tagelang auch ohne Wächter ans Dauerplus anschließen.

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Dazu muss aber erstmal eine Erschütterung da sein. Habe schon auf der gesamten Seite verkratzte Fahrzeuge gesehen, die sich keinen Mikrometer bei der Berührung bewegt haben.

Naja, das mit der "anlasslosen" Aufzeichnung sei mal dahin gestellt. Wenn dem so wäre, würde man es auch während der Fahrt als Beweismittel zulassen. Der Besitzer kann ja sagen, er fühle sich immer so bedrängt 🙂

Naja, so wie ich es verstanden habe, wäre es ja auch okay, z.b. ein Video von der Fahrt in den Urlaub zu drehen. Es soll ja auch Leute geben, die Züge fotografieren oder Flugzeuge beim Starten filmen.

Aber das mit der Erschütterung stimmt, da muss aß Ding sensibel eingestellt werden.

Vielen Dank für die zahlreichen Hilfestellungen!
Zu dieser Anmerkung: Man sollte aber beachten, dass es nicht erlaubt ist im öffentlichen Raum zu filmen, schon gar nicht verdeckt.
Auch wenn ich diese Diskussion nicht führen wollte, die Rechtssprechungen sind hier unterschiedlich. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass Aufnahmen unzulässig sind, wenn sie an Dritte (Polizei, Internetveröffentlichung etc.) weitergegeben werden und nur für diesen Zweck erstellt werden. Allerdings gibt es am Amtsgericht München zwei völlig unterschiedliche Urteile dazu; einmal wurden die Aufnahmen zugelassen, einmal nicht. Ein Fahrradfahrer, der von einem KFZ abgeräumt wurde, durfte die Aufnahmen als Beweismittel dem Gericht vorlegen. Von demher ist die Rechtssprechung (noch) uneindeutig. Mir geht es darum, dass ich einen möglichen Vorgang auf Video habe, auch wenn ich diesen dann nicht verwenden darf. Erstens ist es von Gericht zu Gericht unterschiedlich, zweitens kann man sowas ja auch ausser- bzw. vorgerichtlich klären, und dazu ist eine solche Aufnahme schon ein Mittel.
Nur kurz zum Hintergrund: Mein Auto wurde beim Ausparken durch ein anderes beschädigt, der Fahrer fuhr weiter. Weil ich sowas schon öfter erlebt habe, habe ich mir seitdem immer das Kennzeichen des vor und hinter mir parkenden Autos und die Uhrzeit notiert. Dass das nervig ist, liegt auf der Hand. Deshalb würde ich es gerne mit einer Dashcam lösen. Im Sommer hat mich ein anderes Auto geschnitten, ich bin mit 50 Km/h gegen den Bordstein geknallt (Ausweichbewegung). Obwohl ich einen Zeugen im Wagen hatte (der andere nicht), gestaltet sich die Schadensregulierung als sehr schwierig. Solange die Rechtslage nicht eindeutig ist, würde ich eben mit der Kamera fahren, um meine Fahrt und die schöne innerstädtische Landschaft aufzuzeichnen 😉 Wenn es eindeutig verboten würde, landet die Kamera auf ebay-Russland.

Ich werde es mal mit der Powerbank probieren. Während der Fahrt mach ichs über den Zigarettenanzünder, bei Stillstand dann über die Powerbank. Wenns raucht und brennt werde ich mich wieder melden 😉

Zitat:

@kerberos schrieb am 23. November 2014 um 21:57:27 Uhr:


Hat nicht jedes Auto ein Dauerplus, wo man das ggf. abgreifen kann?

Kann die Cam überhaupt 360 Grad? Sonst bringt die ja nur teilweise was.

Klar, aber keine Batterie macht da ewig mit 🙂

Im Zweifelsfall 3 Kameras, die sich überlappen

Korinthenmodus an

Mit 3 Cams zu 120 Grad erzielst Du keine Überlappung

Korintenmodus aus

😁 😁 😁

Zwei Kameras reichen, auch auf der BAB sehr praktisch, vor allem bei denen die meinen in meinen Kofferraum schauen zu müssen, sie wird dann schnell entdeckt 😁 Bei der dann entstehenden Erschreckung wird der Dummy nicht erkannt. 😁😁😁 Aber ein halbwegs vernünftiger Abstand hergestellt, also Ziel erreicht.😉

Achtung:

Zitat:

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass Aufnahmen unzulässig sind, wenn sie an Dritte (Polizei, Internetveröffentlichung etc.) weitergegeben werden und nur für diesen Zweck erstellt werden.

Bei einem Unfall, sieht die Polizei das man eine DC an Bord hat wird sie beschlagnahmt und dann fangen die Probleme an.

Zitat:

@manonegra1986 schrieb am 22. November 2014 um 17:42:36 Uhr:


Hallo,

ich weiß jetzt nicht ob ich in der richtigen Unterkategorie geschrieben habe, man möge es mir bitte verzeihen.
Ich habe vor mir eine Dashcam zu kaufen (Mio MiVue 388), der integrierte Akku hält da ja nicht allzu lange. Allerdings würde ich die Dashcam auch gerne im Parkmodus laufen lassen, wenn also z.B. beim ausparken ein anderes Auto meine Stoßstange "übersieht" o.ä. (ist leider schon öfter passiert, netterweise wurde dann weiter gefahren, ohne die Polizei zu verständigen, Stichwort §142 StGb), dass die Kamera dann automatisch angeht und filmt.
Kennt sich hier vielleicht jemand aus? Ist es möglich, eine Powerbank an die Kamera anzuschließen, um die Stromversorgung zu gewährleisten? Über die Autobatterie ist es mir zu kompliziert, mit einer Powerbank scheint mir eleganter. Wie lange hält der Strom dann, um die Kamera zu betreiben?

Ach ja: Bitte keine Grundsatzdiskussion zu Dashcams, auch die einschlägigen und unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen sind mir bekannt. Mir geht es hier nur um die technische Lösung, wie die Cam mit Strom versorgt werden kann, wenn die Zündung aus ist.

Vielen Dank!!

Und die Dashcam filmt dann in alle vier Richtungen?

Und macht auch abends und nachts gute Aufnahmen?

Fazit: Schwachsinn

Wäre mir auch viel zu kompliziert solchen Krempel in mein Auto zu bauen, nur damit ich mich dann vor Gericht noch besser rumstreiten kann.

Und scheisse siehts auch noch aus.

Zitat:

... Fazit: Schwachsinn

Wäre mir auch viel zu kompliziert solchen Krempel in mein Auto zu bauen ...

So kann man Unfähigkeit auch "Faziten" 😁

Ich würde es mal mit einem Citroen Cactus versuchen. Der hat ja so schöne Rundum-Puffer, damit auch gar nichts mehr verkratzt wird 😁

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