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DashCam im tatsächlichen Rechtsstreit: trügerische Sicherheit? Tipps zum Verhalten?

Themenstarteram 20. März 2021 um 10:09

Hallo,

wir hatten letzten August einen unverschuldeten Unfall (siehe Foto) auf der Autobahn A3 (Höhe Parkplatz Ludergraben): der Verursacher hat einfach gelogen > der Sachverständige konnte den Hergang nicht zweifelsfrei klären > also ein "Vergleich", bei dem ich nun auf 6000,-€ Schaden sitzen bleibe...

Deshalb haben wir nun in allen Autos eine DashCam für vorne und hinten. ("APEMAN C860"). Diese neue, gefühlte "Sicherheit" mag jedoch trügerisch sein, da vor Gericht der Gegneranwalt dieses Beweismittel "zerzupft".

Wer hat Erfahrungen zum tatsächlichen Nutzen in einem selbst erlebten Rechtsstreit?

Meine Gedanken dazu:

1. Montage-Position DashCam ändern? der Sachverständige könnte erwidern, dass das DashCam-Video nicht zweifelsfrei klärt, dass die Aufnahme wirklich aus meinem Auto stammt. Deshalb könnte man die DashCam eher mittig im Auto anbringen, damit wäre mehr auf den Videos zu sehen, u.a. Lenkrad, Tacho, Hände vom Fahrer, Seitenscheiben

2. Audio-Aufnahme aktivieren? Wenn man die Audio-Aufnahme-Funktion der DashCam aktiviert könnte man Gespräche, Radio, Blinker und Unfallgeräusche im Video hören. ggf. wird der Gegneranwalt einwerfen, dass das Radio so laut und die Gespräche so intensiv waren, dass der Fahrer abgelenkt war...

3. der Polizei die DashCam direkt aushändigen? möglicherweise will die Polizei die gesamte DashCam am Unfallort gleich als Beweismittel mitnehmen. Auf der SD-Karte sind jedoch ggf. auch Videos aus anderen Situation, die ich nicht herausgeben will. Verweigere ich also am Unfallort die Herausgabe der Kamera? Sollte ich ggf. erst garnicht erwähnen, dass ich eine DashCam laufen habe?

Wer weiß was dazu?

Gruß

Thomas

Unfall 21.08.20 A3
Unfall 21.08.20 A3
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64 Antworten
am 20. März 2021 um 10:21

Die Dashcam ist ein Zeuge. Da gibt es nichts zu zerrupfen, und es ist egal, ob die Cam im Auto war, oder an einer Drohne. Beurteilt wird, was gesehen wird, mehr nicht - höchstens weniger (bis gar nicht).

Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Du kannst Dashcam-Aufnahmen auch ohne Ton zur Verfügung stellen, wenn Du meinst.

Im Einzelfall kannst Du auch nur ein Bild abgeben. Das hat den Mittelfinger eines anderen VT gekostet (Bild hat gereicht - von mir eingereicht).

Die Dashcam-Aufnahme gibst Du DEINEM Anwalt, sonst niemandem, und Ihr besprecht, was Sache ist. Die Polizei hat sich dafür nicht zu interessieren.

Dashcam-Apps für das Mobiltelefon kann man per Bluetooth am CAN-Bus des Autos anschließen, und alle verfügbaren Telemetrie-Daten mit abspeichern, wenn Du meinst, das Blinken nachweisen zu wollen.

Themenstarteram 20. März 2021 um 10:29

Zitat:

@xis schrieb am 20. März 2021 um 11:21:37 Uhr:

Dashcam-Apps für das Mobiltelefon kann man per Bluetooth am CAN-Bus des Autos anschließen, und alle verfügbaren Telemetrie-Daten mit abspeichern, wenn Du meinst, das Blinken nachweisen zu wollen.

danke für die schnellen Infos.

Gibt es Standalone-DashCams, die man mit dem CAN-Bus verbinden kann?

Macht es Sinn die Telemetrie-Daten zusätzlich zur DashCam abzuspeichern? gibt es hierfür Logger für die OBD-Buchse? (nicht die von den Kfz-Versicherer)

am 20. März 2021 um 10:35

Das alles weiß ich nicht :-)

zu 1.:

Gute Dashcams zeichnen auf dem Video sowohl die GPS-Position als auch die GPS-Uhrzeit mit auf.

Das/die Auto-Kennzeichen des Unfallgegnes bzw. das von Zeugen helfen auch, Dinge zu klären.

Meine Dashcam hängt mittig unter dem Innenspiegel.

zu 2.:

Audio ist ein Streitfall, selbst gesprochene Erklärungen vor und während des Unfalls sind sicher hilfreich. Auch als Hinweis oder als Erinnerung, was einem wann so alles dazu eingefallen ist. Auch das Blinkerticken könnte Klarheit bringen ob man nun geblinkt hat oder nicht.

WICHTIG: Ungenehmigte Ton-Aufnahmen des gesprochenen Wortes anderer Menschen sind VERBOTEN und können im 5-stelligen Euro-Bereich betraft werden. Das gilt allgemein. Ich weiß nicht, wer bei Dir alles mitfährt, Dein Partner wird Dir sicher die Einwilligung geben. (Aber ob ich mein blödes Gesschwätz, das ich beim fahren so absondere, wirklich speichern möchte??? Wohl eher nicht!!!).

Zu 3.:

Dass die Polizei die Dashcam beschlagnahmt ist denkbar und auch rechtlich möglich. Du kannst die Herausgabe nicht verweigern.

Ich würde, sofern ich nach dem Unfall dazu noch in der Lage bin, die Kamera entfernen, bevor die Polizei kommt und deren Existenz nicht erwähnen. Zu Hause kann ich dann die essentiellen Sequenzen aus dem Video rausschneiden und auf eine leere Karte kopieren und dabei den Ton entfernen - falls nötig.

ABER: Falls Deine Kamera so eingestellt ist, dass sie ununterbrochen läuft und grundsätzlich das Verkehrsgeschehen pausenlos aufnimmt, ist sie nach deutschen Recht ILLEGAL. Das darf sie nicht!

Das ist zwar absolut hirnrissig, aber es steht so im Gesetz. Deshalb gibt es die g-load-gesteuerte automatische Aufnahmenspeicherung oder ich muss sie, bei Erkennen von evtl. relevanten Situationen, selbst aktivieren.

Auch deshalb ist es zu vermeiden, der Polizei den Zugriff auf die komplette Speicherkarte zu ermöglichen.

Das könnte die gesamte Aufnahme für Dich wertlos machen, weil sie, weil illegal entstanden, deshalb vom Gericht evtl. nicht anerkannt werden könnte.

Hallo,

Ich kenne einen Unfall, der von dem

hinterher fahrenden Auto mit einer DasCam

auf genommen wurde.

Die Polzei hat die Aufnahmen gesichert.

Gruss

summercap

Zitat:

@summercap schrieb am 20. März 2021 um 11:36:49 Uhr:

Hallo,

Ich kenne einen Unfall, der von dem

hinterher fahrenden Auto mit einer DasCam

auf genommen wurde.

Die Polzei hat die Aufnahmen gesichert.

Gruss

summercap

Wenn die Polizei die Aufnahmen sichert / konfisziert, ist das für Dich in Ordnung.

Solltest Du aber als Zeuge ungefragt das Video zur Verfügung stellen, ist das aus Datenschutzgründen illegal. Datenschutzverstöße werden hier bei uns hoch bestraft. Das beschriebene Verhalten (ein Dritter filmt einen Vorgang, an dem er selbst nicht beteiligt ist und liefert dann selbst und freiwillig ohne Aufforderung der Polizei, quasi als Zeuge, das Video mit) kann ebenfalls zu 5-stelligem Bußgeld führen. NEVER EVER so etwas machen. Ein Hinweis an die Polizei, dass man davon ein Video hat ist hilfreich. Aber dann muss DIE POLIZEI das BESCHLAGNAHMEN. Alles andere bringt Stress - sofern der Beschuldigte einen "guten" Anwalt hat, der macht Dich platt...

am 20. März 2021 um 10:51

...würde ich so sehen wie @Dofel, insbesondere Punkt 3. ... selbst wenn man das Video garnicht rausrückt kann es eine gute Hilfestellung für die eigene Aussage sein um einen Ablauf nachvollziehen zu können... oder sich bei Unfallflucht auch nur an ein Kennzeichen „erinnern“ zu können.

GPS-Daten und auch die Geschwindigkeit / Telemetriedaten kann man sich meiner Meinung nach sparen... im Ernstfall, wenn’s wirklich drauf ankommt lässt sich die Fahrzeugposition als auch die Geschwindigkeit anhand der aufgenommenen Bilder ggf. unter Zuhilfenahme der Kameradaten (Fokus/ Brennweite, etc.) und auch aufgenommenen Festpunkten z.B. Verkehrsschildern, Leitpfosten, Fahrbahnmarkierungen,... etc. ermitteln.

Je nach Situation und benötigter Genauigkeit eben mit mehr oder weniger Aufwand... von einfacher Geometrie, Bestimmung von Zeit & Wegstrecke bis hin zu nachträglicher Vermessung entsprechender Festpunkte z.B. ob die Leitpfosten an der Stelle wirklich genau im Abstand von 50m stehen... usw.

PS: ich beziehe mich auf den Beitrag von 11:36... bzgl. Datenschutz sehe ich keine Probleme, so lange man nur einzelne Sequenzen bzw. möglichst nur einzelne Bilder / Bildausschnitte rausrückt.

Hallo Dofel.

Es sollte ja nun hinlänglich bekannt sein,

was mit Dashcam Aufnahmen erlaubt und

nicht erlaubt ist.

Die Aufnahmen dienten der Beweissicherung.

Wenn das richtig ist was Du schreibst,dann

darf man sich nicht freiwillig als Zeuge melden.

Gruss

summercap

Themenstarteram 20. März 2021 um 11:01

Zitat:

Zu 3.:

Dass die Polizei die Dashcam beschlagnahmt ist denkbar und auch rechtlich möglich. Du kannst die Herausgabe nicht verweigern.

Ich würde, sofern ich nach dem Unfall dazu noch in der Lage bin, die Kamera entfernen, bevor die Polizei kommt und deren Existenz nicht erwähnen.

die Polizei wird dann sicherlich alle Videos auf der Karte durchschauen.

Was passiert, wenn z.B. ein Video davon zeigt, dass ich vor 1 Stunde "etwas verbotenes" im Strßenverkehr gemacht habe?

habe ich mit der Komplett-Rausgabe der DashCam ggf. mehr Nachteile als Vorteile?

am 20. März 2021 um 11:14

Deswegen Handy. Das darf nicht beschlagnahmt werden und darf auch nicht durchsucht werden. Bildschirmsperre vorausgesetzt, kann da nicht viel passieren.

Mit der Kamera halte ich die Annahme auch für kritisch, dass wegen eines einfachen Unfalls beschlagnahmt werden könnte, aber ich sehe die Vorteile überwiegen, zumal ich mich vage an eine Studie erinnere, dass Nutzer von Dashcams im Schnitt vorsichtiger fahren. Letzteres kann ich für mich bestätigen.

Wenn Du öfter Verbotenes im Straßenverkehr machst,solltest Du Dir lieber keine DC zulegen.

Außer Du möchtest die Verkehrserziehung selbst ins Rollen bringen

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. März 2021 um 12:15:42 Uhr:

Wenn Du öfter Verbotenes im Straßenverkehr machst,solltest Du Dir lieber keine DC zulegen.

Außer Du möchtest die Verkehrserziehung selbst ins Rollen bringen

Richtig toller Tipp. Wo hast du den denn her?

Der TE hat doch Bedenken, sich selbst zu belasten.

Ich nicht

am 20. März 2021 um 12:34

Zitat:

@xis schrieb am 20. März 2021 um 12:14:09 Uhr:

..., zumal ich mich vage an eine Studie erinnere, dass Nutzer von Dashcams im Schnitt vorsichtiger fahren. Letzteres kann ich für mich bestätigen.

...und auch bei anderen VK erlebt man manchmal einen ominösen Sinneswandel, sobald sie die Kamera entdecken.

Ich hatte z.B. schon so manchen, der in der Überholschlange auf der linken Spur einer Autobahn erst mit aggressiv bedrängendem Fahrstil & Kühlergrill an der Heckklappe klebend urplötzlich eingesehen hat, dass 2-3m Abstand auch bei langsamer LKW-Geschwindigkeit von um die 90km/h vielleicht etwas wenig sind.;)

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