Dashcam erlaubt oder nicht´?
Hallo Zusammen,
da wir im Juli mit dem Auto nach Türkei fahren wollte ich die fahrt Aufnehmen ist das Erlaubt oder soll ich es lieber sein lassen?
ich danke euch im voraus
Mfg
Beste Antwort im Thema
In der Türkei würde ich das Teil auf jeden Fall verschwinden lassen. Könnte mir vorstellen das man dort recht sensibel reagiert wenn zufällig Polizei- oder Militärstandorte auf dem Video zu sehen sind.
So wie der Sultan gerade drauf ist dürfte man sich ganz schnell unter Terror oder Spionageverdacht im Gefängnis wiederfinden wenn man filmend durchs Land fährt.
Aktuell interessiert dort die Gesetzeslage in vielen Dingen einfach niemanden mehr.
38 Antworten
Zitat:
@Florian333 schrieb am 29. Mai 2017 um 15:45:33 Uhr:
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 29. Mai 2017 um 09:44:25 Uhr:
Ich glaube kaum das der TE wissen wollte ob sie in Deutschland erlaubt sind. Da sind sie es ...... Wenn man es überhaupt so pauschal ausdrücken will, dann müsste man eher sagen, dass eine dauerhafte Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum nicht zulässig ist. Das gilt auch dann, wenn man das Videomaterial nicht veröffentlicht.
Und auch das ist so nicht richtig...
Eine anlasslose Spaßaufnahme, egal wie lange, wird durch gar nichts reglementiert, wenn man von den oben erwähnten Sonderfällen, wie militärische Einrichtungen, einmal absieht.
Eine "Video-Überwachung" des öffentlichen Raumes ist dagegen nicht erlaubt, wenn zum Beispiel vom heimischen Wohnzimmerfenster der öffentliche Parkstreifen gefilmt werden soll, um den Antennen-Knicker zu überführen. Das sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe.
@twindance: seit wann wird hier Fachwissen eingefordert? Juristen sind die meisten hier nicht, und in anderen Threads habt ihr Mods doch auch keine Probleme mit Meinungsbekundungen und Mutmaßungen. Teilweise kommen die sogar aus euren Reihen. Fangen wir jetzt ausgerechnet hier damit an?
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 29. Mai 2017 um 16:16:01 Uhr:
Eine anlasslose Spaßaufnahme, egal wie lange, wird durch gar nichts reglementiert, wenn man von den oben erwähnten Sonderfällen, wie militärische Einrichtungen, einmal absieht.
§ 6b BDSG lässt sich auch ganz anders interpretieren.
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__6b.html
Würde diese Auslegung nicht bedeuten, dass Videoaufnahmen in der Öffentlichkeit generell verboten sind?
Lies einmal §1: Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
Bin selbst nur Laie, aber was die Laien immer zusammenzimmern...
Könntest du nicht eher damit argumentieren?
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nlichkeitsrecht_(Deutschland)#Allgemeines_Pers.C3.B6nlichkeitsrecht
Und zum Thema allgemein - meine Laiensichtweise wie gehabt:
Man stelle sich vor man filmt zufällig einen Unfall. Dann verpixelt man eben sämtliche Personen und Kennzeichen, somit sind keine Daten erkennbar? Würde die Aufnahme also Rechte von irgendwem einschränken?
Dann führt man das Video im Gericht vor und fragt den Unfallgegner: Ist das nicht derselbe Typ Wagen, den sie fahren? Und der Unfall an sich... der passt doch - zeitlich wie auch örtlich...? Sind sie also sicher, dass sie dem Herren nicht die Vorfahrt genommen haben? (das nur als Beispiel)
Leider hat noch kein Experte hier sich diesbezüglich geäußert... tja... könnte man also vielleicht genau so machen... könnte... wenn man überhaupt filmen dürfte? Ich weiß es nicht, habe nur eine Meinung und viele Fragen. Beantwortet sie euch selbst.
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 29. Mai 2017 um 16:16:01 Uhr:
xxxxxxxxxxxxx
@twindance: seit wann wird hier Fachwissen eingefordert? Juristen sind die meisten hier nicht, und in anderen Threads habt ihr Mods doch auch keine Probleme mit Meinungsbekundungen und Mutmaßungen. Teilweise kommen die sogar aus euren Reihen. Fangen wir jetzt ausgerechnet hier damit an?
JA!
Dieser Aufruf ist der Tatsache geschuldet, dass das Thema sowohl in den News als auch im Forum dutzende Male breitgetreten wurde. Wer sich in irgendwelchen weitläufigen Grundsatzdebatten ergehen möchte, nutzt bitte diese Themen. Hier hat ein TE eine ganz einfache Frage gestellt - wer dazu beitragen, kann ist herzlich willkommen. Das ganze allgemeine Geschwafel verwässert den Thread enorm, lässt jegliche wirkliche Information untergehen und ist absolut kontraproduktiv in der Beantwortung der Frage.
Ansonsten gilt hier wie immer und überall - bei Fragen oder Unstimmigkeiten bzgl. Moderation - PN, aber die Threads bleiben von derartigen Nebendiskussionen frei!
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Zitat:
@einsdreivier schrieb am 29. Mai 2017 um 17:50:12 Uhr:
Man stelle sich vor man filmt zufällig einen Unfall. Dann verpixelt man eben sämtliche Personen und Kennzeichen, somit sind keine Daten erkennbar? Würde die Aufnahme also Rechte von irgendwem einschränken?
Es gibt ja Fälle (auch bei Fotos), bei denen das Anfertigen der Aufnahme zulässig ist und nur die Veröffentlichung weiteren Einschränkungen unterliegt. Dann kann das Verpixeln eine Möglichkeit sein. Wenn aber bereits das Anfertigen einer Aufnahme verboten ist, dann bleibt es auch bei nachträglicher Verpixelung so.
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 29. Mai 2017 um 16:16:01 Uhr:
Zitat:
@Florian333 schrieb am 29. Mai 2017 um 15:45:33 Uhr:
... Wenn man es überhaupt so pauschal ausdrücken will, dann müsste man eher sagen, dass eine dauerhafte Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum nicht zulässig ist. Das gilt auch dann, wenn man das Videomaterial nicht veröffentlicht.
Und auch das ist so nicht richtig...
Eine anlasslose Spaßaufnahme, egal wie lange, wird durch gar nichts reglementiert,
was ist eine "anlasslose Spaßaufnahme"? Schöner Begriff, von dir???
Jede Aufnahme fremder Personen o. ihr Einverständnis ist erstmal verboten (Recht am eigenen Bild).
Die berühmten Ausnahmen betreffen zb "Personen des absoluten Zeitgeschehens". Die dürfen ohne ihre Einwilligung gefilmt/fotografiert werden.
Meine Herren - bitte streng zur Fragestellung des TE 😉!
Zitat:
@audijazzer schrieb am 29. Mai 2017 um 21:53:26 Uhr:
Jede Aufnahme fremder Personen o. ihr Einverständnis ist erstmal verboten (Recht am eigenen Bild).
Auf die Frage des TE bezogen, ob er während dem Fahren filmen darf, trifft das nach meinem Kenntnisstand nicht zu. Er filmt ja nicht gezielt Personen sondern sondern lediglich das Verkehrsgeschehen. Das ist ein Unterschied. Da die Kennzeichen auch ein Teil des Verkehrsgeschehens im öffentlichen Raum sind, müssen sie auch nicht verpixelt werden. Die Ausnahme wäre, wenn man jemanden gezielt diskreditieren wollte. Das will der TE aber offensichtlich nicht.
So kenne ich das. Sollte da jemand anderes wissen, bin ich belehrbar 🙂
Zitat:
@audijazzer schrieb am 29. Mai 2017 um 21:53:26 Uhr:
Jede Aufnahme fremder Personen o. ihr Einverständnis ist erstmal verboten (Recht am eigenen Bild).
Stimmt nicht. Bei Foto-Aufnahmen ist es im Grundsatz genau umgekehrt: Die Aufnahme ist an sich prinzipiell immer erlaubt, Ausnahmen gibt es u.a. in § 201a StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html). Das gilt aber wiederum nicht für Tonaufnahmen und Videoaufnahmen.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 29. Mai 2017 um 21:53:26 Uhr:
Die berühmten Ausnahmen betreffen zb "Personen des absoluten Zeitgeschehens". Die dürfen ohne ihre Einwilligung gefilmt/fotografiert werden.
Das betrifft nicht die Aufnahme an sich, sondern nur deren Veröffentlichung.
Ihr solltet doch alle Abmahnanwälte werden und z. B. vor Konzerten oder gar auf Schulfesten die Handys der Zuschauer bzw. Eltern konfiszieren. Wenn da mal nicht fremde Menschen fotografiert oder gefilmt werden.
Zum Thema? In Deutschland ist´s wohl eindeutig (erlaubt?) - in der Türkei habe ich aber so gar keine Ahnung und ich würde es unterlassen. In Österreich sowieso (oder auch nicht https://www.oeamtc.at/.../...esterreichischen-strassenverkehr-16180594) und in den anderen Staaten?
Am besten in die Türkei fliegen und bei Bedarf einen Leihwagen nehmen - da ist das Risiko durch die Selbstbeteiligung begrenzt! Ja, so würde ich es wohl machen. Einfache Lösung und womöglich die einfachste und günstigste - insbesondere kann man dann wenigstens gut schlafen, muss sich nicht ums eigene Auto sorgen (ich halte die Reise außerdem für stressfreier).
Zitat:
@catcherberlin schrieb am 29. Mai 2017 um 02:15:22 Uhr:
Die ersten Gerichte haben die Dashcam als Beweismittel zugelassen...das heißt aber nicht, dass es alle tun...verboten ist es jedenfalls nicht, wenn keine Persönlichkeitsrechte verleztz werden...
Hallo mir geht es nicht um Beweismittel etc ich möchte die Fahrt Aufnehmen für mich selber ich werde das Video nicht ins Netzt stellen mir geht es darum ob ich die Dashcam einfach so auf der Scheibe anbringen kann und die Fahrt Filmen kann ohne ärger zu bekommen
unsere Route ist geplant es geht von Duisburg aus nach Österreich über Linz / (Wien > Ungarn (Budapest /Szeged ) > Serbien (Belgrad /Nis ) > Mazedonien (Skopje / Gevgelija ) > Griechenland (Saloniki / Kavala ) und anschließend Türkei (Istanbul)
Danke und bleibt bitte beim Thema