Das wars dann wohl mit LPG ab 2017.

Ich zitiere mal einen Umrüster.

Zitat:

Hallo liebe User.....

:-) Ich weiß der Titel des Threads klingt wie ein abgedroschener Werbeslogen.

Ihr könnt aber sicher sein, das es das nicht ist!

Es ist traurig aber wahr, das die 2007 herausgebrachte ECE R115 Regelung ab 2017 jetzt vollständig in Kraft tritt.

Was bedeutet das?

Im Grunde ist dann das "Wilde" Umrüsten, wie es zzt. zu 99% passiert und für den Kunden sowie auch für den Umrüster sehr angenehm ist vorbei.

Es werden somit von den technischen Diensten keine Einzelabgasbestätigungen mehr ausgestellt für Fahrzeuge mit einer EG Typgenemigung. In diese Fahrzeuge muss dann ein System verbaut werden, welche eine vollständige ECE R115 Zertifikat und Dokumentation hat.

ca. 70-80% der Gasanlagenhersteller haben das versäumt und sehr viele Fahrzeuge..... naja sagen wir mal "Mittleren alters" sind somit nicht mehr umrüstbar.

Also fast alle Fahrzeuge ab bj. 1998-heute Es sei denn ein Gasanlagenhersteller hat genau für dieses Fahrzeug eine R115 gemacht.

Man kann sich jetzt vorstellen, das es sich für keinen Gasanlagen Hersteller lohnt, für z.b. Fahrzeuge Euro2-Euro4 als grob gesagt Fahrzeuge aus dem Baujahr 1998-2009 noch R115 Zertifikate erstellen zu lassen.

Diese Fahrzeuge gelten dann zwar als Umrüstbar aus technischer Sicht, aber als nicht abnahmefähig mit der §21 StvzO Weil es keine Einzelabgasbestätigungen mehr gibt und auch keine R115 Zertifikate.

Als grobes Datum für die Einstellung der Erstellung von Einzelabgasbestätungen wurde mir Mitte des Jahres 2017 genannt.

Also! Jetzt umrüsten, bevor dein Auto auch mit zu den nicht abnehmbaren Nischenfahrzeuge gehört.

Für uns als Umrüster gestaltet sich die Sache natürlich traurig, denn in der Praxis bedeutet das:

1. Es sind nur sehr neue Fahrzeuge umrüstbar bzw. abnahmefähig für die ein Hersteller eines Systems eine R115 Zertifikat hat.

2. Oder Fahrzeuge die sehr alt sind mit einer Schadstoffklasse unter Euro2 oder ohne OBD oder Fahrzeuge die keine EG Typengenehmigung besitzen. (z.b. Re-Importe Typ Schl. 0000) Denn nur für diese werden in der Ausnahme Abgasbestätigung ausgestellt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 5. Januar 2017 um 07:53:37 Uhr:


Vielleicht äußert sich ja mal ein erfahrener aktiver Gasumrüster hier zu dem Thema. Zu den bisher zitierten Quellen lpgforum und BfG habe ich nur beschränktes Vertrauen.

Habe mich gestern mal bei allen Prüforganisationen darüber informiert, es ist wahr, daß der Herr Peter Z... dahintersteckt und der die Empöhrungen des VW Abgasskandal ausnutzte und als Grundlage seiner stetigen Zerstörungsstrategie diente, ich hatte mal ein persönliches Gespräch mit demjenigen (er rief mich vor 9 Jahren an und riet mir das generell illegale Umrüsten unbedingt sein zu lassen, ich mache mich damit strafbar und und und (( war etwas irritiert, da dieser Herr ja unweigerlich an dem Ast sägt, auf dem er sitzt und möge sich hier jeder sein Bild über diesen Herren machen...., mir erschien er jedenfalls päpstlicher als der Papst und so kommt er sich auch vor)), ich bekam auch Mailinformation, die ich hier nicht einstellen möchte, da sie vertraulich ist, aber nur soviel, daß es weiterhin so läuft wie bisher und auch die Dekra weiterhin 67er Abgasgutachten ausstellt. Es wird zwar irgendwann nur noch 115er Anlagen geben, aber mit gewissen und menschenmöglichen Übergangsfristen und die werden hier warscheinlich Jahre zuvor angekündigt! Keine Panik leute, irgendwann sterben zwar alle fosilen Brennstoffe als mobiler Energieträger aus aber das dauert noch (meine Meinung dazu lautet, daß es der derzeitige technische Stand und auch der bis 2030 nicht zulassen wird, komplett auf Strom umzuswitchen, diese Herausforderung wird sich noch hinziehen, denn allein die damit ausfallende Mineralölsteuer, mit der die Renten ja bekanntlich finanziert wird, muss umgelegt werden und dieser politische Akt beansprucht mehr Zeit als die Bereitstellung der dafür nötigen el. Energie....!

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CO2 ist jetzt aber nicht gerade ein Schadstoff, es ist ein Treibhausgas was besteuert wird. Es hat sich nur die Steuerlast veringert.
Man könnte auch die Penislänge besteuern, schneidet man sich was ab wird es billiger. Ähnlich sinnvoll.

Zitat:

@Provaider schrieb am 10. Oktober 2017 um 17:36:43 Uhr:


CO2 ist jetzt aber nicht gerade ein Schadstoff, es ist ein Treibhausgas was besteuert wird. Es hat sich nur die Steuerlast veringert.
Man könnte auch die Penislänge besteuern, schneidet man sich was ab wird es billiger. Ähnlich sinnvoll.

Das ist auch nicht richtig, unter LPG ist der Schadstoffausstoß schon erheblich geringer und würde man den Benzintank ausbauen würde die Steuerlast nochmal sinken.

Nur wird HC, NOx, PM,PN, CO oder NMHC nicht besteuert!
D.h. sagt dein Steuerbescheid nichts aus.

Bei mir wurde auch ein geringerer CO2 Wert eingetragen. Und zahle somit 30 € weniger an Steuern.

Wie auch immer. Man tut was für die Umwelt, sein Gewissen und spart noch etwas Geld.

Alles gut 😉

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Fakt ist, kein Emissionsgutachten, kein TÜV.
Aufgrund der Familienbildung konnte die Behörde das bisher ausstellen, was sie nun mal nur unter den bereits genannten Einschränkungen macht.

Wer Privat ein AGG für sein Fahrzeug behördlich fahren lässt, zahlte damals pro Zyklus 900 Plus.
Die heißt Zyklus auf Benzin (und da sollten die Werte schon passen, weshalb meist neue Fahrzeuge genommen werden, wobei nicht jedes geeignet ist) und weitere Zyklen auf Gas, bis es passt.
Gilt dann aber nur für das betroffene Fahrzeug.

Dass der TÜV mitspielt, so lange ihm ein nachvollziehbares amtliches AGG vorgelegt wird, wurde nie in Abrede gestellt.

Zitat:

@RomanL schrieb am 10. Oktober 2017 um 16:20:17 Uhr:


Also meine letzte Info ist die, daß es seitens der DEKRA vorerst keine Behinderungen geben wird, wenn ein zuvor homologiertes Frontkit eingebaut wird. Solange es keine 115er Zulassung für das Fahrzeug gibt, wird sich der Prüfer nicht dagegen stellen, wenn jemand ein 67er Gutachten anschleppt

Und woher soll man das nehmen, wenn TüV und Dekra das nicht mehr ausstellen?

Zitat:

@RomanL schrieb am 10. Oktober 2017 um 16:20:17 Uhr:


Ich sage mal: Erst mal ruhig Blut und die Vorgaben genau lesen! Es geht darum, den Einbau zu VEREINFACHEN und zu standardisieren, nicht ihn nachhaltig zu behindern. Und genau dafür sind die Systemhomologationen a la Ikea-Bausatz R115 vorgesehen.

Genau, was für ein Vorteil, dass man nicht mehr den Tank seiner Wahl einbauen kann, macht die Sache ganz einfach.

Und genau das mit Tank, Tankstutzen und Multiventil als "zulassungspflichtige, aber nicht emissionsbestimmende Bauteile" muss noch sauber administrativ geregelt werden. Ne 115er hat nicht nur zwingend Nachteile. Wie manche mit KME Steuergeräten billigste "Polenanlagen" mit technisch hingeschissenen Injektoren je ein Abgasgutachten bestanden haben wollen entzieht sich meiner Vorstellungskraft. Oder es war verdammt viel Arbeit das EINMAL hinzubekommen, was aber nicht bedeutet dass das JEDER und IMMER hinbekommt. Weil hingeschissenes Gemisch durch nicht kalibrierte oder weglaufende Injektoren nicht nur Abgaswerte versaut, sondern auch Abgastemperaturen.

Zitat:

@mawi2006 schrieb am 10. Oktober 2017 um 23:41:49 Uhr:



Zitat:

@RomanL schrieb am 10. Oktober 2017 um 16:20:17 Uhr:


Ich sage mal: Erst mal ruhig Blut und die Vorgaben genau lesen! Es geht darum, den Einbau zu VEREINFACHEN und zu standardisieren, nicht ihn nachhaltig zu behindern. Und genau dafür sind die Systemhomologationen a la Ikea-Bausatz R115 vorgesehen.
Genau, was für ein Vorteil, dass man nicht mehr den Tank seiner Wahl einbauen kann, macht die Sache ganz einfach.

Klar hat die 115er Vorteile...

Die Werkstatt knallt das Zeug rein, drückt dem Kunden die KBA in die Hand, entreißt ihm die Kohle und fertig, an der Nachkontrolle TÜV vorbei.
Nicht zu vergessen, wir haben Fachkräftemangel und Kohlegeier...
Kommt also der zeitgemäßen Unverantwortlichkeit gelegen...
Alle Meckerer sollten sich mal selbst überprüfen , inwieweit jeder auf seinem Gebiet, sein Scherflein dazu beiträgt... 😁

Zitat:

@GaryK schrieb am 11. Oktober 2017 um 11:04:43 Uhr:


Wie manche mit KME Steuergeräten billigste "Polenanlagen" mit technisch hingeschissenen Injektoren je ein Abgasgutachten bestanden haben wollen entzieht sich meiner Vorstellungskraft. Oder es war verdammt viel Arbeit das EINMAL hinzubekommen, was aber nicht bedeutet dass das JEDER und IMMER hinbekommt. Weil hingeschissenes Gemisch durch nicht kalibrierte oder weglaufende Injektoren nicht nur Abgaswerte versaut, sondern auch Abgastemperaturen.

Was wiederum gegen die Umrüster spricht, die das verbaut haben, die versäumt haben, die Injektoren zu kalibrieren, nicht wahr? Und mal ehrlich, gerade das Steuergerät bei einer Gasanlage spielt doch die kleinste Rolle für die Gemischbildung, dazu gibt es doch das MSG! Wenn das MSG es nicht mehr schafft, das auszuregeln, dann war wieder einmal der Einbauer Schuld und nicht der Hersteller.

Zitat:

Das ist auch nicht richtig, unter LPG ist der Schadstoffausstoß schon erheblich geringer und würde man den Benzintank ausbauen würde die Steuerlast nochmal sinken.

Da ich die diskussion mit einem TÜVler werst vor 2Monaten hatte, es ging um meinen "Euro1".

Vollständig gesagt ist es so angetragen worden:
Egal ob Bi- (Benzin und LPG) oder Monovalent (Benzintank nicht größer 15Liter oder gar nicht mehr vorhanden), die Änderung der Abgasnorm kann nur auf Basis eines Gutachten erfolgen.

Wenn man also einen z.B. Euro3 umrüstet und im erforderlichen AAG steht eine bessere Norm z.B. Euro4, kann die definitiv umgeschrieben werden auf der Zulassungsstelle. Im AGG ist dann auch festgelegt ob das für BI oder Monovalenten Antrieb gilt. Sollte da was unklar sein ist man auf die Gnade in der Zulassungsbehörde angewiesen, idr. eigentlich nicht möglich.

Sollte weder im AGG etwas erwähnt sein oder für Euro1 umrüster ganz ohne AGG auf LPG umgerüstet worden sein, ist auch der Bi oder Monovalente stand egal. Da müsste man ein richtiges Abgasgutachten mit Zyklusmessungen machen für sein Fahrzeug Bei Bivalent auf Benzin und dann auf LPG bei Monovalent nur auf LPG (3 Durchgänge ca 1000€+). Stand 08.2017 Bayern.

Mit dem kann man dann umschlüsseln gehen.

^Tüv Süd.

Auf welcher Basis wurde also "weniger CO2" von der Zulassungsbehörde die Änderung durchgeführt das du 30€ weniger Steuerlast hast?
Das ist eine ehrliche Frage, keine Anschuldigung? 🙂

Zitat:

@mawi2006 schrieb am 11. Oktober 2017 um 12:49:17 Uhr:



Zitat:

@GaryK schrieb am 11. Oktober 2017 um 11:04:43 Uhr:


Wie manche mit KME Steuergeräten billigste "Polenanlagen" mit technisch hingeschissenen Injektoren je ein Abgasgutachten bestanden haben wollen entzieht sich meiner Vorstellungskraft. Oder es war verdammt viel Arbeit das EINMAL hinzubekommen, was aber nicht bedeutet dass das JEDER und IMMER hinbekommt. Weil hingeschissenes Gemisch durch nicht kalibrierte oder weglaufende Injektoren nicht nur Abgaswerte versaut, sondern auch Abgastemperaturen.
Was wiederum gegen die Umrüster spricht, die das verbaut haben, die versäumt haben, die Injektoren zu kalibrieren, nicht wahr? Und mal ehrlich, gerade das Steuergerät bei einer Gasanlage spielt doch die kleinste Rolle für die Gemischbildung, dazu gibt es doch das MSG! Wenn das MSG es nicht mehr schafft, das auszuregeln, dann war wieder einmal der Einbauer Schuld und nicht der Hersteller.

Ich hab eine Staq die ja mit der KME verwand ist. Die ist auch ohne Abgasgutachten eingetragen. Regelt aber einwandfrei. Auspuff völlig sauber, keine Probleme damit eine AU zu machen. Regelt aber auch so, laut meiner Anzeige, Lambda sauber aus. Kein Unterschied zum Benzinbetrieb.

Hochinteressant dass sowas angeblich geht. Thema STVZO §19(2).

Keine Ahnung! Hab den so gekauft. Wurde dazumal umgebaut, als er noch eine E2 also Euro1 hatte. Laut dem Vorbesitzer, der ihn selbst umgebaut hat, ginge das heute (die Aussage war 2014, der Umbau muss um 2010 oder sowas gewesen sein) nicht mehr. Später wurde der dann noch per Upgratekat auf D3 umgeschlüsselt. Ein Tüver hat den mal ziemlich ausführlich auf Gas gemessen. Der hatte Langeweile und ich kein Problem damit. Er war jedenfalls von dem Regelverhalten sehr begeistert. Die Anlage bietet ansich auch jede Menge Möglichkeiten zum perfekten einstellen und kann auch vieles per Selbstoptimierung. Ich musste da ja ran,weil ich ein Ökotuning, dass nur aus einem völlig überplanten Kopf bestand und die Ventile in den Kopf hämmerte, ausbaute. Ich kaufte den mit Motorschaden. Danach musste die Anlage wieder neu eingestellt werden. Soweit ich weiß sind aber sehr gute Ventile verbaut. Hab die Papiere gerade nicht greifbar.

Wenn man eine LPG-Anlage sauber kalibriert, verbaut, einstellt, dann das besser laufen als auf Benzin. Das habe ich damals mit meinem Audi 80 V6 und der ICOM gemerkt. Nachdem ich die ICOM optimiert hatte, hatte der alte Quattro spürbar mehr Leistung auf Gas als auf Benzin. Auf Benzin ist es mir auf der gleichen Autobahn nie gelungen im höchsten Gang (5.) den Motor in die Drehzahlbegrenzung zu fahren. Auf GAS war das bei leichter Steigung auf der A44 reproduzierbar möglich.
Aber bis dahin war es ein langer, lehrreicher Weg und ohne Tipps aus dem Forum und technsicher Unterstützung von Wolfgang wäre mir das nie gelungen.
Hauptpunkt war das Kalibrieren der Injektoren bis alle Töpfe mit optimalem Gemisch liefen. Die Benzininjektoren habe ich nie angepackt, ich denke, dass die auch nicht optimal waren. Die Motorsteuerung konnte nur zwischen linker und rechter Zylinderbank unterscheiden. Dafür gab es je eine Lambdasonde. Aber wenn ein Topf überfettet und einer abgemagert läuft, ist das der Lambdasonde egal, das merkt die nicht.

Die Änderung des CO2 Wertes hat nicht die Zulassungsbehörde festgesetzt. Als ich den Wagen vom Umrüster wieder erhalten hatte, waren sämtliche Unterlagen dabei, nebst vom Tüv einige Dokumente, wo auch zu entnehmen war das sich der CO2 Wert verringert hatte. Die Zulassungsstelle hat die ganze Sache dann neu ausgestellt und nach knapp 1 Monat gab es Post aus Frankfurt/Oder, das ich nun 170€ statt 200€ zu zahlen habe.

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