Das wars dann wohl mit LPG ab 2017.
Ich zitiere mal einen Umrüster.
Zitat:
Hallo liebe User.....
:-) Ich weiß der Titel des Threads klingt wie ein abgedroschener Werbeslogen.
Ihr könnt aber sicher sein, das es das nicht ist!
Es ist traurig aber wahr, das die 2007 herausgebrachte ECE R115 Regelung ab 2017 jetzt vollständig in Kraft tritt.
Was bedeutet das?
Im Grunde ist dann das "Wilde" Umrüsten, wie es zzt. zu 99% passiert und für den Kunden sowie auch für den Umrüster sehr angenehm ist vorbei.
Es werden somit von den technischen Diensten keine Einzelabgasbestätigungen mehr ausgestellt für Fahrzeuge mit einer EG Typgenemigung. In diese Fahrzeuge muss dann ein System verbaut werden, welche eine vollständige ECE R115 Zertifikat und Dokumentation hat.
ca. 70-80% der Gasanlagenhersteller haben das versäumt und sehr viele Fahrzeuge..... naja sagen wir mal "Mittleren alters" sind somit nicht mehr umrüstbar.
Also fast alle Fahrzeuge ab bj. 1998-heute Es sei denn ein Gasanlagenhersteller hat genau für dieses Fahrzeug eine R115 gemacht.
Man kann sich jetzt vorstellen, das es sich für keinen Gasanlagen Hersteller lohnt, für z.b. Fahrzeuge Euro2-Euro4 als grob gesagt Fahrzeuge aus dem Baujahr 1998-2009 noch R115 Zertifikate erstellen zu lassen.
Diese Fahrzeuge gelten dann zwar als Umrüstbar aus technischer Sicht, aber als nicht abnahmefähig mit der §21 StvzO Weil es keine Einzelabgasbestätigungen mehr gibt und auch keine R115 Zertifikate.
Als grobes Datum für die Einstellung der Erstellung von Einzelabgasbestätungen wurde mir Mitte des Jahres 2017 genannt.
Also! Jetzt umrüsten, bevor dein Auto auch mit zu den nicht abnehmbaren Nischenfahrzeuge gehört.
Für uns als Umrüster gestaltet sich die Sache natürlich traurig, denn in der Praxis bedeutet das:
1. Es sind nur sehr neue Fahrzeuge umrüstbar bzw. abnahmefähig für die ein Hersteller eines Systems eine R115 Zertifikat hat.
2. Oder Fahrzeuge die sehr alt sind mit einer Schadstoffklasse unter Euro2 oder ohne OBD oder Fahrzeuge die keine EG Typengenehmigung besitzen. (z.b. Re-Importe Typ Schl. 0000) Denn nur für diese werden in der Ausnahme Abgasbestätigung ausgestellt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Käfer1500 schrieb am 5. Januar 2017 um 07:53:37 Uhr:
Vielleicht äußert sich ja mal ein erfahrener aktiver Gasumrüster hier zu dem Thema. Zu den bisher zitierten Quellen lpgforum und BfG habe ich nur beschränktes Vertrauen.
Habe mich gestern mal bei allen Prüforganisationen darüber informiert, es ist wahr, daß der Herr Peter Z... dahintersteckt und der die Empöhrungen des VW Abgasskandal ausnutzte und als Grundlage seiner stetigen Zerstörungsstrategie diente, ich hatte mal ein persönliches Gespräch mit demjenigen (er rief mich vor 9 Jahren an und riet mir das generell illegale Umrüsten unbedingt sein zu lassen, ich mache mich damit strafbar und und und (( war etwas irritiert, da dieser Herr ja unweigerlich an dem Ast sägt, auf dem er sitzt und möge sich hier jeder sein Bild über diesen Herren machen...., mir erschien er jedenfalls päpstlicher als der Papst und so kommt er sich auch vor)), ich bekam auch Mailinformation, die ich hier nicht einstellen möchte, da sie vertraulich ist, aber nur soviel, daß es weiterhin so läuft wie bisher und auch die Dekra weiterhin 67er Abgasgutachten ausstellt. Es wird zwar irgendwann nur noch 115er Anlagen geben, aber mit gewissen und menschenmöglichen Übergangsfristen und die werden hier warscheinlich Jahre zuvor angekündigt! Keine Panik leute, irgendwann sterben zwar alle fosilen Brennstoffe als mobiler Energieträger aus aber das dauert noch (meine Meinung dazu lautet, daß es der derzeitige technische Stand und auch der bis 2030 nicht zulassen wird, komplett auf Strom umzuswitchen, diese Herausforderung wird sich noch hinziehen, denn allein die damit ausfallende Mineralölsteuer, mit der die Renten ja bekanntlich finanziert wird, muss umgelegt werden und dieser politische Akt beansprucht mehr Zeit als die Bereitstellung der dafür nötigen el. Energie....!
452 Antworten
Amtlich sieh das dann so aus...
Zitat :
Den Inhalt haben wir ja bereits angekündigt und setzen dann diesen auch zum 30.09.2017 um.
D.h. ab 01.10.2017 läuft der größte Teil der Gas-Umrüstungen nur noch über R115.
Nur Fahrzeuge bis Schlüsselnummer 43 (Euro 2, D3 und D4), sowie genullte US-Importe ohne EG-Typgenehmigung können in der bisherigen Form über Einzel-Abgasgutachten weiterhin in den Verkehr gebracht werden
https://www.vdtuev.de/.../...-fluessiggasanlagen-lpg-ueberarbeitet?...
Gut. Der einzige Haken der wohl für mich bleibt ist das nichts unter Euro3 ggf eine blaue Plakette bekommen dürfte... Abwarten...
Abgesehen von der blauen Plakette, ist das eher eine Sache Sache für echte Liebhaber, künftig noch einen Oldtimer aus dem letzten Jahrtausend umzurüsten.
Liebhaber zwar auch, aber auch die unvernetzte, einfachere und sehr zuverlässige Technik, die Anfang der 90er auf dem Markt war. Meist auch mit guten Ausstattungen und ABS. Teils dann auch mit Airbag. Das für sehr wenig Geld.
Mein Aktueller hat mich in der Summe 1000€ vor knapp 4 Jahren gekostet, fast 100000km bin ich bis jetzt damit gefahren. Hat Klima, Tempomat. Mehr als Verschleissreperaturen gab's nicht. TÜV hat er noch 1.5 Jahre.
Der andere ist das letzte Auto meines verstorbenen Vaters. Der bleibt halt. Ob ich ihn umbau?
Ähnliche Themen
Zitat:
@mozartschwarz schrieb am 29. September 2017 um 11:06:29 Uhr:
Liebhaber zwar auch, aber auch die unvernetzte, einfachere und sehr zuverlässige Technik, die Anfang der 90er auf dem Markt war. Meist auch mit guten Ausstattungen und ABS. Teils dann auch mit Airbag. Das für sehr weinig Geld.
Aber reichlich Steuer und Versicherung !
OK, zahlt man eh nur einmal 😁
Quatsch. Der hat D3 und kostet 130€ Steuer im Jahr. Versicherung gibts dafür auch günstig. Da kommt's aber eh auf tausend Sachen an. Ich zahle um 300 im Jahr, mit Teilkasko und 30tkm.
Die deutschen Wagen ab 90 haben alle G Kat und sind min auf Euro2 hochrüstbar.
Ich frage mich gerade wie Lada Deutschland das macht. Die bieten aktuelle Euro6-Fahrzeuge mit LPG-Umrüstung an. gelten hier ggf. Klein(st)serien-Sonderstellungen? Alleine der alte Lada Niva wird unter unterschiedlichen Namen mit unterschiedlichen KLBA-Nummern verkauft, anscheinend um ja nicht über 1000 Stück per anno zu kommen.
Jepp. Jetzt heisst er ja Lada Taiga. Und wird in Kleinserie vertrieben, da er nicht die Sicherheitsstandards erfüllt. Hat zwar mittlerweile ABS. Aber ESP und AIRBAG fehlt leider. Find den Taiga übrigens richtig klasse.
Hier übrigend die 115'er Freigabe seitens Prins für Lada.
http://www.cargas.de/fileadmin/pdf/R115-Lada.pdf
Hat der nicht den alten C20XE von Opel drinne? Zumindest war da mal was in der Richtung...
Nöh, der hatte vor 40 Jahren nicht mal den FIAT-Motor drin. Der Motor war so ungefähr das einzige, was die Russen selbst konstruierten. Die komplette Allradtehnik kam damals von Porsche. Mein Vater hatte einen Niva der erste Produktionsjahre.
Hatte das halt mal gehört. Wird aber wohl eher mit Putins Umbau zutun haben 😁 http://www.focus.de/.../...ada-niva-mit-opel-motor-auf_aid_474128.html Hätte wohl vorher mal googln sollen.
Mein corsa c 1,0 - 60 PS fährt solange es geht, und ich ihn lang ziehen kann, der hat jetzt ca 250000 km weg . Und hoffe das da noch einige tausend dazu kommen werden.
Mfg fritz
Hi Leute,
kann mir jemand das ganze einfach aufklären.
Ich habe am Freiteg ein Auto (Benziner 2010 BJ) zugelassen. Wenn ich jetzt auf LPG umrüsten will ist es möglich oder nicht ?
http://www.hybridsupply.de/abgasgutachten/
Nach Lesart der DEKRA-Jungs bei uns ist das (vorerst) so umzusetzen, daß für Anlagen und Fahrzeuge, wo 115er Gutachten erstellt wurden, diese auch zu nutzen sind.
siehe dazu: "Das Merkblatt formuliert den Anspruch, dass das Typgenehmigungsverfahren der Gasanlagen stets einer Einzelgenehmigung vorgezogen werden soll; hierzu wurde der Abschnitt 4.2.6.2 des Merkblattes maßgeblich überarbeitet. Die vorgeschlagenen Anpassungen sehen vor, dass Einzelbestätigungen, welche auf den Messergebnissen geprüfter Referenzfahrzeuge basieren, nur ausgestellt werden dürfen, wenn für die gegenständlichen Fahrzeuge keine Genehmigung nach UNECE R115 vorliegen kann und alle Bedingungen der vorgenannten Verkehrsblattverlautbarung erfüllt sind." (zu finden u.a. unter Wolfgangs freundlichem Link)
Ist das Heranziehen der 115er Gutachten nicht möglich, z.B., weil ein Hersteller dies nicht für das Fahrzeug beantragt hat, dann muss nach wie vor 67er Regelung angewendet werden. Für Fahrzeuge neueren Baujahres, die besser als Euro 2 eingestuft sind, kann das u.a. dazu führen, daß man keinen mehr findet, der ein 67er Gutachten erstellt. Das heisst dann, es wird nix mit der Umrüstung. Das gilt allerdings ganz genauso auch für die ausgenullten Reimporte und für Umrüstungen, die im Ausland vorgenommen wurden. Für alle Anderen bleibt es wie gehabt. Und nein, es ist nach wie vor nicht verboten, Einzelgutachten auf 67er Basis zu erstellen, es soll nur deutlich weniger werden und somit die Regulierung der Anlagenzulassung vereinfacht werden - über die Systemzulassung nach ECE 115 halt.
Na, im November werden wir wohl alle schlauer dazu werden...
Gruß
Roman
PS: Praxistauglich wird es dann sicherlich laufen wie in anderen Fällen von Tuning/Umbau auch. Gibt es so eine Kombination schon mal irgendwo eingetragen, so kann man sie auch nachträglich vollziehen. Gibt es so ein Fahrzeug mit dieser Anlage noch nicht, dann bleibt nur die Hoffnung, daß der Anlagenhersteller die 115er dazu ausfertigt. Tut er es nicht - andere Anlage wählen...oder anderes Auto.
Und was macht man, wenn zum Beispiel ein anderer Tank rein soll? Nur als Beispiel - in einen Focus kann man einen Reserveradmuldentank verbauen, AFAIk irgendwas um 40-45l Netto, oder man baut einen "fetten" Zylindertank hinter die Rücksitze. Man kann vermutlich einen Ministutzen am Tankdeckel installieren oder einen fetten ACME in den Kotflügel setzen lassen.
Wie wird das bei der 115er dann gehandhabt? An den eigentlichen "emissionsrelevanten" 115er Komponenten Steuergerät, Düsen, Druckminderer ändert sich ja nix. Alle "Nebenkomponenten" haben ne 67er Zulassung, für das Emissionsverhalten selbst ist der Tank wie Multiventil und Stutzen vollkommen irrelevant. So lange jedenfalls der Tank nicht auf einem Anhänger hinterhergeschleppt wird....