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Vor Ablauffrist LPG-Tank noch schnell TÜV machen?

Themenstarteram 13. September 2015 um 19:36

Hallo Leute!

Der Radmuldentank in meinem Volvo wurde im Feb.2006 eingebaut und hat ein eingeschlagenes Ablaufdatum 2016. TÜV ist im April 2016 fällig.

Könnte ich einfach im Dezember 2015 frischen TÜV drauf machen und hätte dann die Kosten für den Austausch des Tanks bis Ende 2017 hinausgeschoben oder gibt es nur frischen TÜV, wenn das Ablaufdatum des Tanks noch mind. 2 Jahre hin ist?

MfG

Beste Antwort im Thema

LPG Tanks sind unbegrenzt verwendbar, wenn sie keine äusseren Beschädigungen oder Rostungen aufweisen, es sei denn der Tank hat ein eingeprägtes Verfallsdatum, wenn das darauf vermerkt ist, dann muss er raus.

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Wenn der Tank zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht abgelaufen ist, bekommst du die Plakette.

ich hatte ein ähnliches Problem mit Ablauf 2013, das sich recht glücklich löste.

Die Stako Tanks sind so stabil. dass abhängig von der Homologationsnummer die Tankerneuerung nach 10 Jahren hinfällig ist und geändert wurde, obwohl in den Unterlagen Austausch nach 10 Jahren steht.

Meine Homologationsnummer, für die das zutrifft, lautet E 20 67R 010.... Lautet Deine Homologationsnummer anders, lohnt sich eine Rückfrage . Viel Glück

Tanks nach ECE R 110 Richtlinie brauchen erst nach 20 Jahren ersetzt werden ohne zusätzliche Prüfung nach 10 Jahren und Tanks nach der Druckgasbehälterverordnung müssen nach spätestens 10 Jahren geprüft bzw. ersetzt werden. Das gilt nur für LPG Tanks ,Erdgastanks müssen wegen der hohen Drücke generell nach 10 Jahren geprüft bzw. ersetzt werden.

LPG Tanks sind unbegrenzt verwendbar, wenn sie keine äusseren Beschädigungen oder Rostungen aufweisen, es sei denn der Tank hat ein eingeprägtes Verfallsdatum, wenn das darauf vermerkt ist, dann muss er raus.

Daß ein Tank unbegrenzt haltbar ist, stimmt nur für Tanks nach ECE R67-01. Alte Tanks (z.B. rote Unterflurtanks in WoMos oder Zylindertanks im Kofferraum) sind oftmals noch Tanks nach ECE R67-00. DIE müssen dann nach 10 Jahren neu grundgeprüft und mit einem Stempel versehen werden bzw. werden heute eigentlich grundsätzlich ausgetauscht. Oft ist auch das Multiventil nicht mehr zulässig, eine Druckprüfung also so oder so Blödsinn in Bezug auf die Gesamtanlagenzulassung.

ECE R67-01-Tanks hingegen werden sichtgeprüft und dann belassen wo und wie sie sind. Nur bei begründetem Verdacht einer mechanischen oder Rostbeschädigung wird eine gründlichere Untersuchung angesetzt - macht aber in 9 von von 10 Fällen kein gaserfahrener Prüfer und wenn dann eher mit Endoskop und Klopfhämmerchen. Manchmal wird auch noch die Wanndicke geschallt, aber oft halt nur beschaut und beklopft.

Maximal, daß dort ne Konservierungsauflage als "geringer Mangel" kommt, weil Flugrost oder Beschädigungen der Korrosionsschutzschicht angemerkt werden.

Bei fettem Blattrost oder Löchern/Dellen fliegt das Ding halt raus.

Ob der Tank ein eingeprägtes Verfallsdatum hat oder nicht, ist bei Flüssiggastanks inzwischen total wurscht (durch Änderung der Prüfvorschriften sozusagen aufgehoben). Nur bei Druckgastanks für Erdgas ist das relevant und zwingend einzuhalten. Ich hab sogar jetzt 2 im Bekanntenkreis eingebaute Tanks, die erst NACH dem eingeprägten Verfallsdatum zum Einsatz kommen - keinerlei Problem bei der Abnahme, noch nicht mal mehr ne Frage danach. Manche prüfer sind immer gut auf Stand ;-)

Also kann man da ganz beruhigt auch mit einem "abgelaufenen" Tank nach ECE R67-01 (!) zum TÜV fahren und den Prüfer gegebenenfalls freundlich darauf hinweisen, daß die 10-Jahres-Verfallsfrist inzwischen obsolet ist. Ich sage ganz bewußt "freundlich !!!", denn sonst kommt als Retourkutsche ein "schlechter Allgemeinzustand" und ein "Durchrostungsverdacht" mit Prüfauflage raus ;-( Das heißt dann im E-Fall: Ausbau, Sichtprüfung, Dickenmessung, usw. usw. - kostet Zeit, Geld und Nerven...und bringt meist auch nur ein "OK" zum Wiedereinbau... ;-) Man kann da viel streiten, muß es aber nicht.

Früher war das mal anders. Aber früher hatten wir auch mal nen Kaiser...

Gruß

Roman

 

PS: Das Thema ist in ALLEN Gasforen seitenweise ausdiskutiert inkl. aller nötigen und auch unnötigen Links und Dokumente dazu. Guckst Du Google...

ECE 67R00 Tanks müssen schon seit 2002 umgebaut werden, mit solchen Tanks hätte der schon lange keinen TÜV mehr bekommen.

Themenstarteram 14. September 2015 um 15:16

Danke für Eure zahlreichen und - wie mir scheint - geldsparenden Antworten für mich. Auf meinem Tank steht genau: E20 67R-010615. Damit ist das Ablaufdatum 2016 hinfällig.

@RomanL: Schön, mal eine ausführliche Antwort zu lesen. Mir ist bewusst, dass die Frage in vielen Foren und über google oft zu finden ist, jedoch zumeist mit widersprüchlichen Antworten, oftmals streiten sich die Schreiber nach der dritten oder vierten Antwort nur noch und jeder beschuldigt jeden, dämlich zu sein. Die einheitlichen Antworten hier jedoch geben mir das sichere Gefühl, endlich definitiv zu wissen, was Phase ist.

Danke dafür! :)

MfG Manuel

Zitat:

@RomanL schrieb am 14. September 2015 um 11:25:21 Uhr:

Ob der Tank ein eingeprägtes Verfallsdatum hat oder nicht, ist bei Flüssiggastanks inzwischen total wurscht

Da stimmt so nicht. Im Prinzip sind LPG Tanks aus der Druckgasbehälterverordnung rausgefallen und die 10 jährige Prüffrist entfällt, das stimmt soweit.

Aber wenn der Tankhersteller in seinem Tankgutachten eine Prüfung nach 10 Jahren vorschreibt, muss diese auch gemacht werden - und dieses Fälle gibt es. (aber selten)

Daher wird bei der GAP die Vorlage des Tankgutachtens verlangt - sollte zumindest.

Das sieht die DEKRA anders. Das mit dem "steht aber im Gutachten" wird gern mal von unwissenden Prüfern zelebriert, aber damit kommt kein Prüfer mehr durch.

Was nach wie vor immer gern verwechselt wird, ist eine scheinbare "zwingende Prüffrist" und die Angabe, daß nach 10 Jahren der Korrosionsschutz "nicht mehr gewährleistet" ist (ältere Stako, Atrama,...). Aber wie ich schon schrieb: Das wird maximal zu einer Sichtprüfung (inkl. endoskopischer Innenbesichtigung) führen, wenn es außen schon rottet - niemals aber zu einer Tankprüfung, wie sie früher nach 10 Jahren grundsätzlich vorgeschrieben war (Ausbau, Wasserdruckbeaufschlagung, Dickenmessung,...).

Was die Vorlage des Tankpasses angeht, das würde ich gern mal sehen, wo das geschrieben steht. Dann müssten bestimmt 8 von 10 Tanks stillgelegt werden, weil die Tankpässe dazu schon seit Jahren abhanden gekommen sind.

Fakt ist: Wenn der Tank 1x in einem Fahrzeug abgenommen und eingetragen wurde, kannste das Tankgutachten gern entsorgen. Das ist maximal noch relevant, wenn man den Tank später mal in ein anderes Auto einbauen oder zu diesem Zweck verkaufen möchte. Sonst interessiert sich kein Prüfer jemals wieder dafür. Da wird bei den wiederkehrenden Prüfungen nur verglichen, ob ECE-Nr. und Eintragung noch übereinstimmen und das zulässige Ventilmodell verbaut ist (was man bei DEKRA & Co fix im Rechner nachschaut und damit auch die aktuellen Nachtragungen sieht - anders als im uralten Tankpaß).

So der aktuelle Stand aus einer laufenden Umrüstaktion (mit der DEKRA an der Seite) meinerseits...

Gruß

Roman

 

PS: Wie gesagt, selbst bei Einbau solcher Alttanks nach über 10 Jahren seit Produktionsdatum fragt keine Sau nach so einer Prüfung. Da wird nur der Tankpaß verlangt, weil darin die Herstellungsnummer und die Homologation des einzelnen Tanks nachgewiesen ist - reiner Urkundencheck mit Haken machen, mehr nicht. Die Tanks werden sogar im eingebauten und geschlossenen Zustand "begutachtet"...und mein Abnahmeprüfer ist wirklich gaserfahren und regelmäßig auf Schulung...

Es wäre mal schön bei diesem Thema eine einheitliche Linie von offizeller Seite rein zu bekommen. Ich hab mal zwei Prüfer von unterschiedlichen Organisationen gefragt, wie es aussieht, wenn ein Ablaufdatum auf dem Tank steht. Der eine sagt egal, wenn der Tank nicht verrostet ist und der andere sagt Tank muss neu.

Dann lass Dir mal die Vorschrift zeigen, nach der der Tank neu muß! Dann erledigt sich die Frage alsbald...

Es gibt kein (mir bisher bekanntes) Dokument, wo klipp und klar drin steht, daß ein ECE R67-01 (!) Tank mit Ablaufdatum zu diesem Datum auch raus muß. Wer was Anderes meint, der soll es einfach schriftlich nachlesbar beibringen...Meinung allein ist kein Beweis - und auch keine rechtsverbindliche Handlungsanweisung auf die ein Prüfer sich stützen kann. That's it.

Gruß

Roman

Themenstarteram 15. September 2015 um 15:09

Hatte heute auf Arbeit mal die Möglichkeit mit einem Prüfer von der DEKRA zu sprechen. Seine Aussagen decken sich zu 100% mit denen von Roman.

Damit ist die Sache für mich - sehr positiv - erledigt.

Danke an alle! :)

Zitat:

@RomanL schrieb am 15. September 2015 um 15:22:55 Uhr:

.und mein Abnahmeprüfer ist wirklich gaserfahren und regelmäßig auf Schulung...

Muss er ja auch :-) Nur sollte er dann die Kaffeepausen nicht zu sehr ausdehen und auch die Details mal beachten -die Schulungsunterlagen gibts auch nur noch auf USB Stick...lästig zum nachschlagen und schnell verschmissen....

Nochmal: Wenn der Hersteller ausdrücklich eine Prüfung nach 10 Jahren vorschreibt (was selten, aber durchaus) vorkommt, darf sich auch ein "gaserfahrener" Dekraprüfer nicht drüber hinweg setzen. Daher muss er bei der GAP das Tankgutachten verlangen :-)

Denn -nur daraus ist auch ersichtlich ob zb ein zulässiges Multiventil verbaut wurde (welche oft nicht eingetragen werden)

Ich könnte jetzt im Gegenzug fragen: Wo steht bitte, das sich NICHT an Herstellervorgaben gehalten werden muss?

Man dürfte also mit Reifen die nur bis 180km/h zugelassen sind durchaus auch 240km/H fahren??

Genau so ist es und nicht anders! Und ich mache auch regelmässig Schulungen! Ein vom Hersteller festgelegtes Verfallsdatum ist und bleibt Rechtsbindend, alles Andere ist schlichtweg falsch!

Punkt! Und der Roman weiß auch nicht alles und das was er weiß ist auch nicht alles richtig!

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 16. September 2015 um 00:46:47 Uhr:

Zitat:

@RomanL schrieb am 15. September 2015 um 15:22:55 Uhr:

.und mein Abnahmeprüfer ist wirklich gaserfahren und regelmäßig auf Schulung...

Muss er ja auch :-) Nur sollte er dann die Kaffeepausen nicht zu sehr ausdehen und auch die Details mal beachten -die Schulungsunterlagen gibts auch nur noch auf USB Stick...lästig zum nachschlagen und schnell verschmissen....

Nochmal: Wenn der Hersteller ausdrücklich eine Prüfung nach 10 Jahren vorschreibt (was selten, aber durchaus) vorkommt, darf sich auch ein "gaserfahrener" Dekraprüfer nicht drüber hinweg setzen. Daher muss er bei der GAP das Tankgutachten verlangen :-)

Denn -nur daraus ist auch ersichtlich ob zb ein zulässiges Multiventil verbaut wurde (welche oft nicht eingetragen werden)

Ich könnte jetzt im Gegenzug fragen: Wo steht bitte, das sich NICHT an Herstellervorgaben gehalten werden muss?

Man dürfte also mit Reifen die nur bis 180km/h zugelassen sind durchaus auch 240km/H fahren??

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