Das wars dann wohl mit LPG ab 2017.

Ich zitiere mal einen Umrüster.

Zitat:

Hallo liebe User.....

:-) Ich weiß der Titel des Threads klingt wie ein abgedroschener Werbeslogen.

Ihr könnt aber sicher sein, das es das nicht ist!

Es ist traurig aber wahr, das die 2007 herausgebrachte ECE R115 Regelung ab 2017 jetzt vollständig in Kraft tritt.

Was bedeutet das?

Im Grunde ist dann das "Wilde" Umrüsten, wie es zzt. zu 99% passiert und für den Kunden sowie auch für den Umrüster sehr angenehm ist vorbei.

Es werden somit von den technischen Diensten keine Einzelabgasbestätigungen mehr ausgestellt für Fahrzeuge mit einer EG Typgenemigung. In diese Fahrzeuge muss dann ein System verbaut werden, welche eine vollständige ECE R115 Zertifikat und Dokumentation hat.

ca. 70-80% der Gasanlagenhersteller haben das versäumt und sehr viele Fahrzeuge..... naja sagen wir mal "Mittleren alters" sind somit nicht mehr umrüstbar.

Also fast alle Fahrzeuge ab bj. 1998-heute Es sei denn ein Gasanlagenhersteller hat genau für dieses Fahrzeug eine R115 gemacht.

Man kann sich jetzt vorstellen, das es sich für keinen Gasanlagen Hersteller lohnt, für z.b. Fahrzeuge Euro2-Euro4 als grob gesagt Fahrzeuge aus dem Baujahr 1998-2009 noch R115 Zertifikate erstellen zu lassen.

Diese Fahrzeuge gelten dann zwar als Umrüstbar aus technischer Sicht, aber als nicht abnahmefähig mit der §21 StvzO Weil es keine Einzelabgasbestätigungen mehr gibt und auch keine R115 Zertifikate.

Als grobes Datum für die Einstellung der Erstellung von Einzelabgasbestätungen wurde mir Mitte des Jahres 2017 genannt.

Also! Jetzt umrüsten, bevor dein Auto auch mit zu den nicht abnehmbaren Nischenfahrzeuge gehört.

Für uns als Umrüster gestaltet sich die Sache natürlich traurig, denn in der Praxis bedeutet das:

1. Es sind nur sehr neue Fahrzeuge umrüstbar bzw. abnahmefähig für die ein Hersteller eines Systems eine R115 Zertifikat hat.

2. Oder Fahrzeuge die sehr alt sind mit einer Schadstoffklasse unter Euro2 oder ohne OBD oder Fahrzeuge die keine EG Typengenehmigung besitzen. (z.b. Re-Importe Typ Schl. 0000) Denn nur für diese werden in der Ausnahme Abgasbestätigung ausgestellt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 5. Januar 2017 um 07:53:37 Uhr:


Vielleicht äußert sich ja mal ein erfahrener aktiver Gasumrüster hier zu dem Thema. Zu den bisher zitierten Quellen lpgforum und BfG habe ich nur beschränktes Vertrauen.

Habe mich gestern mal bei allen Prüforganisationen darüber informiert, es ist wahr, daß der Herr Peter Z... dahintersteckt und der die Empöhrungen des VW Abgasskandal ausnutzte und als Grundlage seiner stetigen Zerstörungsstrategie diente, ich hatte mal ein persönliches Gespräch mit demjenigen (er rief mich vor 9 Jahren an und riet mir das generell illegale Umrüsten unbedingt sein zu lassen, ich mache mich damit strafbar und und und (( war etwas irritiert, da dieser Herr ja unweigerlich an dem Ast sägt, auf dem er sitzt und möge sich hier jeder sein Bild über diesen Herren machen...., mir erschien er jedenfalls päpstlicher als der Papst und so kommt er sich auch vor)), ich bekam auch Mailinformation, die ich hier nicht einstellen möchte, da sie vertraulich ist, aber nur soviel, daß es weiterhin so läuft wie bisher und auch die Dekra weiterhin 67er Abgasgutachten ausstellt. Es wird zwar irgendwann nur noch 115er Anlagen geben, aber mit gewissen und menschenmöglichen Übergangsfristen und die werden hier warscheinlich Jahre zuvor angekündigt! Keine Panik leute, irgendwann sterben zwar alle fosilen Brennstoffe als mobiler Energieträger aus aber das dauert noch (meine Meinung dazu lautet, daß es der derzeitige technische Stand und auch der bis 2030 nicht zulassen wird, komplett auf Strom umzuswitchen, diese Herausforderung wird sich noch hinziehen, denn allein die damit ausfallende Mineralölsteuer, mit der die Renten ja bekanntlich finanziert wird, muss umgelegt werden und dieser politische Akt beansprucht mehr Zeit als die Bereitstellung der dafür nötigen el. Energie....!

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Bei 115er Zulassung muss der Tank rein, der homologiert wurde. Ansonsten halt 67er, was aber bei neueren Fahrzeugen dann teilweise nicht mehr geht (geht innzwischen auch technisch ja kaum noch, weil die Dinger schon auf Benzin reihenweise vor der Zeit verrecken .-).
Ich tippe aber mal, das war noch nicht die letzte "fachkundige Auslegung" der ECE auf nationaler Ebene. Wenn ich mir anschaue, daß wir -30 Jahre nach den ersten grossen Wellen- noch immer über die Auslegung der 67 reden, dann wird uns die 115 garantiert noch 10 Jahre beschäftigen, eh da halbwegs Klarheit herrscht.
Am Ende wird's darauf hinauslaufen, daß es halt Baukastensysteme nach 115 gibt UND Einzelsysteme nach 67 - letztere halt etwas teurer eingebaut weil AGG... Und jede Wette, es gibt die angeblich jetzt "verbotenen" AGG auch weiterhin. Dafür läßt sich damit einfach zu viel Geld ohne große Arbeit verdienen...

Gruß
Roman

Hallo @RomanL,
Einzelgutachten tatsächlich nur noch für genullte Fahrzeuge und die alten Böcke.
Klar hat die TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH, Geschäftsfeld Technologie- und Umweltzentrumtechnische damit Geld verdient, nur wird eben weniger umgerüstet und in Anbetracht des Diesels haben die Jungs jetzt besseres zu tun, hängen 24 Stunden bei Opel und weiteren rum... 😉

Ich warte einfach mal ab was passiert.
Hoffentlich ändert sich etwas und wird möglich meinen Elch auf LPG zu umrüsten 🙂

War gerade eben beim TÜV mit einem Grand Cherokee Laredo Bauj. 2014

Der TÜV akzeptierte das Einzelgutachten vom 04.09.2017, allerdings fragte man bei der ausstellenden Behörde nach. Der Grund läge an der zu rechnenden Hochkonjunktur von Fälschungen.

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Wobei Fälschungen eigentlich kaum möglich sein sollten. Schließlich muss die "Mutterfamilie" des Motors mal auf einem Abgasprüfstand gelaufen sein und diese Daten liegen dem TÜV unter Garantie vor.

Es geht um die Fahrzeuge die bisher gingen, Fahrzeuge aus der Mutterfamilie.
Wie ich sehen konnte, ging es ums Ausstellungsdatum und interne Registrierungsnummer...

Zitat:

@ICOMworker schrieb am 9. Oktober 2017 um 09:46:23 Uhr:


War gerade eben beim TÜV mit einem Grand Cherokee Laredo Bauj. 2014

Der TÜV akzeptierte das Einzelgutachten vom 04.09.2017, allerdings fragte man bei der ausstellenden Behörde nach. Der Grund läge an der zu rechnenden Hochkonjunktur von Fälschungen.

Hauptsache alles Eingetragen und der Jeep läuft 100%! 😎
Gruß Armin

Ich werfe da mal meine persönlichen Umstände in die Diskussion hinein:

Mit fast 400.000 km ist mein S500 von Modelljahr 2003 zwar gerade erst eingefahren, aber eben auch nicht mehr ganz so "frisch".
Deshalb hatte ich überlegt, mir ein gleiches Modell (vielleicht 1 - 2 Jahre jünger, also 2004/2005) mit deutlich weniger Kilometern anzuschaffen.
Meinen bisherigen Wagen könnte ich, da viele Teile erneuert wurden, als Ersatzteilträger behalten (abgemeldet), gegebenenfalls daraus beim neuen fehlende Extras ergänzen (z. B. das seltene Kühlfach hinten).

Nach bisherigem Wissensstand hatte ich diese Idee schon begraben, und wollte meinen aktuellen Wagen für immer (30 Jahre+) weiter fahren.

Seht Ihr da wegen der Gutachtenproblematik noch eine Chance, bei einem baugleichen Wagen wieder eine Vialle eingetragen zu bekommen?

lg Rüdiger🙂

für mich klingt das, als wäre autogas bald tot – wie in skandinavien.

von borel gab es einst eine liste von autos, die umrüstbar wären; gibt es auch eine vergleichbare liste von fahrzeugen, die jetzt überhaupt noch umrüstbar sind?
lang wird diese wohl kaum sein…

Klar gibt es diese Listen.

Jeder Anlagenhersteller/Vertrieb hat seinen Fahrzeuglistenpark mit ECE R115er Anlagen.
In diesen Fahrzeuglisten ist dann nicht nur aufgeführt ob es sich um eine reine 115er handelt oder ein Einzelgutachten notwendig ist, sondern auch welcher Motor Gasfest ist und welche Tanks möglich sind.

Je Anlagengeschmack einfach mal Anfragen.

Jetzt da eine Liste zu erwarten, die alle Anlagenfabrikate und Möglichkeiten beinhaltet wäre schön, aber kaum machbar.

Vielleicht macht sich ja jemand die Mühe und stöbert beim Kraftfahrt-Bundesamt, ergattert eine Liste aller Gas-KBA's und schreibt eine Zusammenfassung 😉

war ja auch nur so 'ne idee…

Also meine letzte Info ist die, daß es seitens der DEKRA vorerst keine Behinderungen geben wird, wenn ein zuvor homologiertes Frontkit eingebaut wird. Solange es keine 115er Zulassung für das Fahrzeug gibt, wird sich der Prüfer nicht dagegen stellen, wenn jemand ein 67er Gutachten anschleppt und nachweist, daß es solche umgerüsteten Fahrzeuge schon mal gab. Problem wird eher sein, daß die bisherigen Aussteller derzeit etwas verunsichert sind und nicht so ganz wissen, ob AGG zu erstellen nachher noch legal ist. Verboten ist es definitiv bisher nicht - und das ist auch nirgendwo rauszulesen.
Was da diskutiert wird, ist ein technisches Merkblatt des deutschen Sachverständigenverbandes, sozusagen eine Arbeitsanordnung für Verbandsmitglieder und Handlungsempfehlung (!) für andere Parteien. Ehe das wirklichen Gesetzescharakter mit Verbotseigenschaft bekommt, muss es erst mal noch durch den Verkehrsausschuss, und dem liegt es bislang nicht mal vor.

Ich sage mal: Erst mal ruhig Blut und die Vorgaben genau lesen! Es geht darum, den Einbau zu VEREINFACHEN und zu standardisieren, nicht ihn nachhaltig zu behindern. Und genau dafür sind die Systemhomologationen a la Ikea-Bausatz R115 vorgesehen.

Letztlich ist es auch künftig jederzeit möglich, Motorenumbauten oder Tuning a la Gasanlage zu veranstalten, wenn man nachweist, dass das Abgasverhalten nach dem Hoimologationsprüfzyklus nicht verschlechtert wird. Reine Kostenfrage, keine des Gesetzes :-)

Gruß
Roman

Also das Abgasverhalten meines Autos Euro 5 hat sich durch die Umrüstung verbessert, habe gerade den neuen Steuerbescheid bekommen und 52 Euro weniger Steuern im Jahr zu zahlen.
(390,- zu 338,- Euro E500)

Wie kann sich das Abgas verhalten durch LPG verbessern

Zitat:

@saverserver schrieb am 10. Oktober 2017 um 17:18:29 Uhr:


Wie kann sich das Abgas verhalten durch LPG verbessern

Durch Zahlen im Abgasgutachten, der CO2 Ausstoß hat sich um 30 verbessert, die Zulassungsstelle hat es eingetragen und der Zoll hat den neuen Steuerbescheid geschickt.
Beim der alten Besteuerung nach Hubraum konnte sich nichts ändern, aber bei der Besteuerung nach CO2 Ausstoß ist durch das Gas das Abgasverhalten verbessert und wird wohl in einem Gemisch aus Benzin und Gas gesehen.
Frag mich nicht, das einzige was zählt ist die Ersparnis.

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