Darf man zum Überholen in den Sicherheitsabstand beschleunigen
Hallo Comunity...
Ich habe eine Frage....
Es kommt auf meinem Arbeitsweg leider oft zu Kilometerlangen Schlangen durch LKWs oder Traktoren auf der Bundesstraße und es gibt auf über 20km nur 3 Stellen wo man überhaupt überholen kann.
Ich fahre also mit ausreichend Sicherheitsabstand hinter meinem Vordermann hinterher.....
Darf Ich wenn ich eine Lücke im Gegenverkehr gesehen habe in den Sicherheitsabstand zum Vordermann rein beschleunigen um perfekt die Lücke im Gegenverkehr zu treffen und den Überholvorgang zu verkürzen....
Habe diesbezüglich etwas Zoff mit meiner netten Beifahrerin die mich jedes Mal tierisch anfaucht!
Bitte nur Antworten mit Niveau und Sachkenntniss!!!!
Vielen Dank.....
Beste Antwort im Thema
tja, unsere netten gutmenschen, die ohne licht fahren, weil der grelle heiligenschein alles ausleuchtet .....😁
erstmal aus einem urteil:
Zitat:
Dem Kläger kann allerdings nicht zusätzlich zu dem Verstoß gegen die Pflicht aus § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein pflichtwidrig unzureichender Sicherheitsabstand nach § 4 StVO zur Last gelegt werden. § 4 StVO betrifft den Abstand zu dem Vorausfahrenden vor Beginn des Überholvorganges. Wer überholen will, darf den Abstand (erst) dann verringern, wenn er ausscheren und zügig vorbeifahren kann (Jagusch/Hentschel a. a. O. § 4 Rn. 6 m. w. N.). Wird der Abstand zum Vorausfahrenden im Rahmen eines trotz unklarer Verkehrslage begonnenen Überholvorganges verringert, kann der Verletzung des Gebotes zur Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes nicht als eine zur Verletzung des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO hinzutretende Pflichtverletzung betrachtet werden.
zweitens:
die unterschreitung des sicherheitsabstandes muß längerfristig erfolgen um ahndungswürdig zu sein; die rechtsprechung geht von einer distanz mindestens 250-300m aus.
alle sicherheitsabstandsunterschreitungen darunter sind pillepallle 😛
in der wirklichkeit:
wenn ich im gegenverkehr eine freie lücke sehe, kann ich also 'anlauf nehmen' um nach dem letzten entgegenkommer dicht hinter dem zu überholenden ausscheren.
oder ich schließe an einer stelle, wo ich wahrscheinlich vorbeikomme, dichter auf.
und alles nicht zu beanstanden
ich darf nur nicht 5 km dem anderen an der stoßstange kleben, weil ich ja irgendwann überholen will.
ps:
ich habe in der fahrschule gelernt, daß der überholvorgang mit einer verringerung des sicherheitsabstandes beginnt.
das läßt in mir die überzeugung reifen, das gewisse 'schrittmachenden' forumstrolle gar keinen führerschein haben 🙄
101 Antworten
@andi08 + diedicke:
was ist denn an diesem satz von mir nicht zu verstehen gewesen, dass ihr jetzt wieder mit der "schaut was alles passieren könnte"-masche gegenargumentiert?
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
wenn frei ist und ich das von hinten sehen kann, wird vorbeigezogen. ohne wenn und aber.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
@andi08 + diedicke:was ist denn an diesem satz von mir nicht zu verstehen gewesen, dass ihr jetzt wieder mit der "schaut was alles passieren könnte"-masche gegenargumentiert?
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
wenn frei ist und ich das von hinten sehen kann, wird vorbeigezogen. ohne wenn und aber.
Ich wollte zeigen, zum nachdenken anregen, das Du nicht in die Köpfe der Leute vor Dir schauen kannst und somit auch ein Risiko für Dich besteht.
Ich persönlich finde ich am besten wenn nur aus erster Reihe überholt wird, nicht aus sechster , dritter, fünfter...., je nachdem wer es schafft zuerst sein Lenkrad rumzureißen.
Ich rede nur von einem RISIKO, will keine SCHULDZUWEISUNGEN machen.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich wollte zeigen, zum nachdenken anregen, das Du nicht in die Köpfe der Leute vor Dir schauen kannst und somit auch ein Risiko für Dich besteht.
klar, dumm zugehen kann es immer.
aber demnach dürfte ich schon gar nicht den fuß vor die haustür stellen. 😉
wenn ich kolonnenspringen betreibe, dann habe ich stets ein sehr wachsames auge auf die zu überholenden. ist zwar auch keine 100%ige sicherheit, aber zumindest schaue ich nicht stur geradeaus. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Rasher
Wer überholt darf andere nicht dabei behindern und muss
auch den rückwärtigen Verkehr beachten !!!
So heißt es !
Sehr richtig! Ebenso sollte die Betätigung des Blinkers VOR dem Ausscheren geschehen!
Leider hat die Zahl der Rückspiegel- und Blinkignoranten in den letzten Jahren sowohl auf Landstrassen, als auch auf den Autobahnen zugenommen...🙄
Besonders verwerflich finde ich in diesem Zusammenhang aber vorsätzliches Lückenzufahren nach übelster Oberlehrerart, so nach dem Motto wenn ich hier nicht überholen kann/will, dann darf es auch kein anderer....🙄
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Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich persönlich finde ich am besten wenn nur aus erster Reihe überholt wird, nicht aus sechster , dritter, fünfter...., je nachdem wer es schafft zuerst sein Lenkrad rumzureißen.
Hmmmmm.... Im ersten Ansatz nicht schlecht, ABER was ist, wenn der erste hinter dem langamen Fahrzeug nicht überholt, weil er a) zu dem Langsamen gehört, oder b) Zeit hat und nicht will...
Darf dann der zweite auch nicht überholen? Und wenn der erste ein PKW mit Anhänger ist, der einem LKW folgt? Darf dann keiner mehr überholen?
So einfach ist es also nicht. Die STVO schreibt einen Mindestabstand vor. Bei zwei LKW sogar den doppelten Sicherheitsabstand, um eben ein Überholmanöver zu ermöglichen. Aber wieviel Abstand existiert real?
Noch Fragen??
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich persönlich finde ich am besten wenn nur aus erster Reihe überholt wird, nicht aus sechster , dritter, fünfter...., je nachdem wer es schafft zuerst sein Lenkrad rumzureißen.
da happerts ja bei vielen schon. ewig dicht auffahrend, aber zu blöd zum überholen. da kann die straße noch so frei oder gut ausgebaut sein. hatte es desöfteren schon bei traktoren etc, das sich 2-3 vor mir nicht in der lage fühlten dran vorbeizufahren. und da seh ich nicht ein, wenn ich wirklich gut die möglichkeit habe zu überholen, hinter denen herzutuckern, wenn ich dank des platzes (kein gegenverkehr etc.) überholen kann.
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Hmmmmm.... Im ersten Ansatz nicht schlecht, ABER was ist, wenn der erste hinter dem langamen Fahrzeug nicht überholt, weil er a) zu dem Langsamen gehört, oder b) Zeit hat und nicht will...Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich persönlich finde ich am besten wenn nur aus erster Reihe überholt wird, nicht aus sechster , dritter, fünfter...., je nachdem wer es schafft zuerst sein Lenkrad rumzureißen.Darf dann der zweite auch nicht überholen? Und wenn der erste ein PKW mit Anhänger ist, der einem LKW folgt? Darf dann keiner mehr überholen?
So einfach ist es also nicht. Die STVO schreibt einen Mindestabstand vor. Bei zwei LKW sogar den doppelten Sicherheitsabstand, um eben ein Überholmanöver zu ermöglichen. Aber wieviel Abstand existiert real?
Noch Fragen??
Wollen wir ein Problem draus machen ? Dann können wir uns gut und gerne noch ein paar Tage nur über dieses Detail unterhalten.
Ich wollte einen Denkanstoß geben, nicht mehr und nicht weniger.
Man kann hier nicht jeden Pups besprechen, der gesunde Menschenverstand ist gefordert.
Schönes Wochenende Euch allen.
Zitat:
Original geschrieben von josh2oox
Hallo Comunity...Ich habe eine Frage....
Es kommt auf meinem Arbeitsweg leider oft zu Kilometerlangen Schlangen durch LKWs oder Traktoren auf der Bundesstraße und es gibt auf über 20km nur 3 Stellen wo man überhaupt überholen kann.
Ich fahre also mit ausreichend Sicherheitsabstand hinter meinem Vordermann hinterher.....
Darf Ich wenn ich eine Lücke im Gegenverkehr gesehen habe in den Sicherheitsabstand zum Vordermann rein beschleunigen um perfekt die Lücke im Gegenverkehr zu treffen und den Überholvorgang zu verkürzen....
Habe diesbezüglich etwas Zoff mit meiner netten Beifahrerin die mich jedes Mal tierisch anfaucht!
Bitte nur Antworten mit Niveau und Sachkenntniss!!!!
Vielen Dank.....
Das Problem ist ein anderes. Es geht hier nicht um dürfen oder nicht dürfen. Es geht darum, dass Sie das nicht aushält. Schnell fahren ist ein fahren mit übersicht und das sind auch nach meinen Erfahrungen die Beifahrer schnell überfordert.
Von der Erzählung her halte ich das ganze für kritisch. Ich würde sooo nicht überholen wollen, das wäre mir das Risiko nicht wert. Aber Ihrer/Deiner Begleiterin wird das gleich sein. Wenn sie jedesmal mit Todesängsten konfrontiert wird - reale Todesängste - wird sich an ihrem Verhalten nie etwas ändern.
Hi,
ich möchte mal zwei Beispiele geben:
(i) Vor etwa 15 Jahren bekam ich einen Mahbescheid, als vor mir auf der AB ein Fahrzeug einscherte, ich dabei nicht voll in die Eisen stieg und somit bei der Abstandsmessung den Mindestabstand unterschritt.
(ii) Als ich heute von der Arbeit heimfuhr, fiel ein tiefergelegter Twingo erheblich auf.
Zunächst kam das Fahrzeug mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in einem Ort (ich führ laut Tacho 60 km/h) von hinten angeflogen, fuhr "bis auf wenige Zentimeter" auf und überholte noch kurz vor einer Verkehrsinsel.
Kurz nach Ortsausgang wurde dann von ihm ein Taxi in einer unübersichtlichen Kurve überholt, wobei sowohl das Taxi (ich hielt da schon einen "übergrossen Sicherheitsabstand", als auch der auftauchende Gegenverkehr Vollbremsungen vollführen mussten.
Auch in der nächsten Ortschaft das gleiche Spiel: Der Twingo fuhr knallhart auf und überholte dann man deutlich überhöhter Geschwindigkeit.
Der Knaller kam dann aber auf dem nächsten Stück Landstrasse: Bei einer Brückenbaustelle (30 km/h Tempolimit) mit deutlich verengter Fahrbahn, fuhr der Twingo einem Audi wieder fast ins Heck. Der Audi fühlte sich wohl genötigt und fuhr dann wirklich die 30 km/h, wobei der Twingo hier ebenfalls ohne Rücksicht auf Verluste (in einer fast 90 Grad Linkskurve, in der Baustelle und natürlich bei Überholverbot) zum Überholen ansetzte. Der Audi beschleunigte und der Twingo konnte nicht dagegenhalten.
Dieses Spiel setzte sich dann noch (zumindest) bis zur nächsten Ortschaft fort...
Was ich damit sagen möchte:
Ein deutlich unterschrittener Sicherheitsabstand kann höchst verschiedene Ursachen und Wirkungen haben und m.E. spielt in diesem Zusammenhang der Begriff Nötigung" (durch den Twingo müssten sich auf einer Strecke von etwa 10 km über 10 Fahrzeuge genötigt gefühlt haben) eine wichtige Rolle und kann eigentlich nur durch eine etwas längere Beobachtungszeit (im Fall (i) habe ich natürlich den Sicherheitsabstand nach kurzer Zeit wieder hergestellt) validiert werden.
Noch eins: Der Sicherheitsabstand gilt nicht nur beim Abstand zum vorrausfahrenden Fahrzeug, sondern auch beim Einscheren nach dem Überholen und auch beim Seitenabstand.
In meiner Region gibt es eine Menge schmaler Alleen, wo das Überholen von LKWs (aber auch z.T. von PKWs, die nicht ganz rechts fahren) teilweise recht heikel ist.
Gruß
Burkhardt
Zitat:
Ich persönlich finde ich am besten wenn nur aus erster Reihe überholt wird, nicht aus sechster , dritter, fünfter...., je nachdem wer es schafft zuerst sein Lenkrad rumzureißen.
Ich rede nur von einem RISIKO, will keine SCHULDZUWEISUNGEN machen.
Dann musst Du aber auch ÜBERHOLEN zur Pflicht machen und alle
Autos, Motorräder, usw. mit identischer Motorleistung ausstatten.... 😁
Wo dann schon dabei sind, verbiete noch dem vordersten dann so langsam zu fahren, dass ihn andere überholen wollen ?!?
Also alles in allem - ein VOLLTHEORIE-ANSATZ, der jeglicher praktischen Machbarkeit entbehrt.
Zitat:
Original geschrieben von burpet
....
Der Knaller kam dann aber auf dem nächsten Stück Landstrasse: Bei einer Brückenbaustelle (30 km/h Tempolimit) mit deutlich verengter Fahrbahn, fuhr der Twingo einem Audi wieder fast ins Heck. Der Audi fühlte sich wohl genötigt und fuhr dann wirklich die 30 km/h, wobei der Twingo hier ebenfalls ohne Rücksicht auf Verluste (in einer fast 90 Grad Linkskurve, in der Baustelle und natürlich bei Überholverbot) zum Überholen ansetzte. Der Audi beschleunigte und der Twingo konnte nicht dagegenhalten.
Dieses Spiel setzte sich dann noch (zumindest) bis zur nächsten Ortschaft fort...
So etwas erlebe ich nur als die gaaanz große Ausnahme.
(Max. 2x im Jahr)
Und ich fahre echt reichlich KM.
Vielleicht lag seine Mutter im Sterben ???
Interessiert ja keinen anderen - Nein da gibt es Dussel,
die dann ebenso ohne Rücksicht auf Verluste die Verkehrserziehung vornehmen müssen.
Wenn der Twingo dabei im Gegenverkehr noch eine Familie tötet ???
Dann sehe ich die Schuld mal zu 90% beim Verkehrserzieher.
Natürlich ist dieses Verhalten vom Twingo total verantwortungslos.
Aber
A) viele von uns waren auch mal jung und haben manchen Mist gemacht.
B) Macht das wohl keiner ständig - ich kenne keinen, aber viele Schnellfahrer
C) Lasse ich solche Leute fahren, mache sogar eher extra Platz, dann bin ich sicher und die Gefahr ist gebannt.
D) Kommt das Fehlverhalten des AUDI in solchen Situation scheinbar sehr sehr vielen als vergleichbare Bagatelle vor.
Da sehe ich beim AUDI die gleiche Unreife und Grund zum Nachsitzen wie beim Twingo-Fahrer.
Aber leider komme ich mir mit sieser Ansicht sehr einsam vor.
Partnerschaft und Rücksicht bedeutet auch Rücksicht zum Schutz aller.
Dazu gehört auch Schutz vor allen sinnlosen Risiken.
Mich erstaunt ein wenig, dass Du bei so viel wilder Raserei noch zur Beobachtung dran bleiben konntest 😁
Du hast Deine Frage mit der Überschrift "... Sicherheitsabstand ..." schon selber beantwortet.
Ganz klar nein. Man darf es nicht, es wird aber immer wieder gemacht und wer es macht, hat den "schwarzen Peter".
Dann empfehle ich mal die Lektüre des § 4 StVO :
Zitat:
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Ausnahmen sind von daher zulässig. (Das der Fred schon etwas älter ist, habe ich mitbekommen.)
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
@harra:Nur gut, dass der Thread erst knapp 3 Jahre alt ist. 😁 😉
Hauptsache, nochmal was beigesteuert, was hier vor 3 Jahren auch schon mehrmals geschrieben wurde...