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Darf man zum Überholen in den Sicherheitsabstand beschleunigen

Themenstarteram 8. April 2010 um 11:35

Hallo Comunity...

Ich habe eine Frage....

Es kommt auf meinem Arbeitsweg leider oft zu Kilometerlangen Schlangen durch LKWs oder Traktoren auf der Bundesstraße und es gibt auf über 20km nur 3 Stellen wo man überhaupt überholen kann.

Ich fahre also mit ausreichend Sicherheitsabstand hinter meinem Vordermann hinterher.....

Darf Ich wenn ich eine Lücke im Gegenverkehr gesehen habe in den Sicherheitsabstand zum Vordermann rein beschleunigen um perfekt die Lücke im Gegenverkehr zu treffen und den Überholvorgang zu verkürzen....

Habe diesbezüglich etwas Zoff mit meiner netten Beifahrerin die mich jedes Mal tierisch anfaucht!

Bitte nur Antworten mit Niveau und Sachkenntniss!!!!

Vielen Dank.....

Beste Antwort im Thema
am 8. April 2010 um 16:09

tja, unsere netten gutmenschen, die ohne licht fahren, weil der grelle heiligenschein alles ausleuchtet .....:D

erstmal aus einem urteil:

Zitat:

Dem Kläger kann allerdings nicht zusätzlich zu dem Verstoß gegen die Pflicht aus § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein pflichtwidrig unzureichender Sicherheitsabstand nach § 4 StVO zur Last gelegt werden. § 4 StVO betrifft den Abstand zu dem Vorausfahrenden vor Beginn des Überholvorganges. Wer überholen will, darf den Abstand (erst) dann verringern, wenn er ausscheren und zügig vorbeifahren kann (Jagusch/Hentschel a. a. O. § 4 Rn. 6 m. w. N.). Wird der Abstand zum Vorausfahrenden im Rahmen eines trotz unklarer Verkehrslage begonnenen Überholvorganges verringert, kann der Verletzung des Gebotes zur Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes nicht als eine zur Verletzung des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO hinzutretende Pflichtverletzung betrachtet werden.

zweitens:

die unterschreitung des sicherheitsabstandes muß längerfristig erfolgen um ahndungswürdig zu sein; die rechtsprechung geht von einer distanz mindestens 250-300m aus.

alle sicherheitsabstandsunterschreitungen darunter sind pillepallle :p

in der wirklichkeit:

wenn ich im gegenverkehr eine freie lücke sehe, kann ich also 'anlauf nehmen' um nach dem letzten entgegenkommer dicht hinter dem zu überholenden ausscheren.

oder ich schließe an einer stelle, wo ich wahrscheinlich vorbeikomme, dichter auf.

und alles nicht zu beanstanden

ich darf nur nicht 5 km dem anderen an der stoßstange kleben, weil ich ja irgendwann überholen will.

ps:

ich habe in der fahrschule gelernt, daß der überholvorgang mit einer verringerung des sicherheitsabstandes beginnt.

das läßt in mir die überzeugung reifen, das gewisse 'schrittmachenden' forumstrolle gar keinen führerschein haben :rolleyes:

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Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von MPSDriver

 

Jedenfalls waren damit 90 % der bisherigen Antworten als Unsinn entlarvt.

Und doch, es gibt ein Recht zum Überholen. Das folgt aus der allgemeinen Handlungsfreiheit in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Was hat denn nun die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit damit zu tun?

Im übrigen steht im Art. 2 auch noch .......soweit er nicht die Rechte anderer verletzt

Dann wird ja automatisch mein Recht auf nichtüberholtwerden verletzt.:D

Welche Rechte anderer werden verletzt? Vorne schrieb jemand, es gäbe kein Recht zum Überholen. Doch genau das gibt es. Und es folgt aus der von mir genannten Vorschrift. Der Rest steht hier:

Zitat:

§ 5 StVO Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

1.bei unklarer Verkehrslage oder

2.wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist.

(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Und zum letzten Absatz hier ein Urteil:

"Wer auf einer Straße, die eine Geschwindigkeit von 100 km/h erlaubt, auf einer längeren Strecke (hier: 6 km) nur mit 60 bis 65 km/h fährt, führt ein langsameres Fahrzeug iSv StVO § 5 Abs 6 StVO." (OLG Karlsruhe NZV 1992, 122).

am 8. April 2010 um 17:48

Ich kenne den §5 der STVO und was willst du uns damit mitteilen?

am 8. April 2010 um 18:04

Mal was anderes - das hier hat mit der Eingangsfrage eigentlich nix zu tun oder lese ich das falsch?

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

Zitat:

Dem Kläger kann allerdings nicht zusätzlich zu dem Verstoß gegen die Pflicht aus § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein pflichtwidrig unzureichender Sicherheitsabstand nach § 4 StVO zur Last gelegt werden. § 4 StVO betrifft den Abstand zu dem Vorausfahrenden vor Beginn des Überholvorganges. Wer überholen will, darf den Abstand (erst) dann verringern, wenn er ausscheren und zügig vorbeifahren kann (Jagusch/Hentschel a. a. O. § 4 Rn. 6 m. w. N.). Wird der Abstand zum Vorausfahrenden im Rahmen eines trotz unklarer Verkehrslage begonnenen Überholvorganges verringert, kann der Verletzung des Gebotes zur Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes nicht als eine zur Verletzung des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO hinzutretende Pflichtverletzung betrachtet werden.

Die Eingangsfrage dreht sich doch um das Überholen in den Sicherheitsabstand des Überholten rein. Davon ist aber in dem Zitat oben keine Rede!

Gruß

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von josh2oox

Darf Ich wenn ich eine Lücke im Gegenverkehr gesehen habe in den Sicherheitsabstand zum Vordermann rein beschleunigen um perfekt die Lücke im Gegenverkehr zu treffen und den Überholvorgang zu verkürzen....

Pauschal wie immer ein klares NEIN.

S I C H E R H E I T S ABSTAND !!! sagt doch alles.

Geht es denn anders in der Praxis ?

Mir hat noch kein VOPO erzählt in welcher Millisekunde

des Überholvorganges ich den Sicherheitsabstand

VORM AUSSCHEREN unterschritten hätte.

Wenn Du nicht gerade vom Videowagen gefilmt wurdest,

wird es auch schwer...

Wo kein Kläger - da kein Richter.

@MPSDriver

Du hast aber vorhin selber geschrieben daß man nur überholen darf wenn man den Überholten nicht gefährdet. Daß machen aber leider sehr viele dieser Lückenspringer indem sie sich in jede noch so kleine Lücke quetschen. Wenn z.B. ein einziges Auto sich hinter einem LKW nicht zu überholen traut, dann sollte ich erst mal den Fahrzeugen die hinter diesem fahren die Möglichkeit geben dieses Auto und den LKW zu überholen und nicht gleich von hinten zum "Lückenspringen" anfangen, denn das nervt mehr als der Schläfer der sich nicht zu überholen traut und ist vor allem gefährlicher.

Jeder fährt hier ja mit ausreichend Sicherheitsabstand durch die gegend, und das immer und zu jeder Zeit.

 

Beim Überhohlen den Sicherheitsabstand zu verringer ist wohl nicht so tragisch, das mach ich auch immer, erst lass ich mich etwas zurück fallen um einen besseren blick zu haben, und sobald ich sehe das das letzte Auto des Gegenverkehrs ankommt wird Beschleunig und mit genügend Geschwindigkeitsunterschied überhohlt.  Auf die Gegenfahrbahn gezogen wird vielleicht bei 30 Metern, der Sicherheitsabstand ist zwar unterschritten aber nicht massiv. Seh ich das doch noch etwas entgegen kommt dann wird gebremmst und wieder auf abstand gegangen, ich brauch ja auch wieder anlauf für den nächsten Versuch.

 

Schlimmer ist das angesprochene Kollonenspringen. Man behindert dadurch den Hintermann da dieser seinen Sicherheitsabstand wieder herstellen muss. Im Endeffekt hat man dann ein Auto überhohlt und ganze 0,5 Sekunden gespart, mich nervt das wenn ich ständig vom Gas geben muss weil wieder irgend jemand meint er könnte schneller Fahren, will ich dann wieder abstand aufbauen um schwung zu hohlen dann springt garantiert der nächste rein. Vorallem passiert das ja nicht auf freien Geraden, nein meistens auf unübersichtlichen Teilstücken oder wenn Gegenverkehr kommt, eben dann wenn sich sonst keiner Traut.

Zitat:

Original geschrieben von Andi_08

@MPSDriver

Du hast aber vorhin selber geschrieben daß man nur überholen darf wenn man den Überholten nicht gefährdet. Daß machen aber leider sehr viele dieser Lückenspringer indem sie sich in jede noch so kleine Lücke quetschen. Wenn z.B. ein einziges Auto sich hinter einem LKW nicht zu überholen traut, dann sollte ich erst mal den Fahrzeugen die hinter diesem fahren die Möglichkeit geben dieses Auto und den LKW zu überholen und nicht gleich von hinten zum "Lückenspringen" anfangen, denn das nervt mehr als der Schläfer der sich nicht zu überholen traut und ist vor allem gefährlicher.

Leider sammeln sich schnell mehr als nur einer, der sich nicht traut.

Und dann ist da noch der Leistungsunterschied.

Was wirklich nervt ist die fehlende Toleranz und Partnerschaftlichkeit.

Nobody is perfect.

Aber einen Lückenspringer wegen PS-Neid absichtlich nicht wieder rein zu lassen finde ich noch viel riskanter

- und das sind die anderen 50% die sich nicht so toll verhalten !!!

Aber die finden nie Erwähnung -gell :mad:

am 9. April 2010 um 7:13

Zitat:

Original geschrieben von Rasher

Aber einen Lückenspringer wegen PS-Neid absichtlich nicht wieder rein zu lassen finde ich noch viel riskanter

- und das sind die anderen 50% die sich nicht so toll verhalten !!!

Die machen letztlich auch nichts anderes als den Sicherheitsabstand zu unterschreiten. Ansonsten würde selbst bei einem LKW mir vorschriftsmäßigen 60km/h auf der Landstraße 30m zum einscheren bleiben. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Andi_08

Wenn z.B. ein einziges Auto sich hinter einem LKW nicht zu überholen traut, dann sollte ich erst mal den Fahrzeugen die hinter diesem fahren die Möglichkeit geben dieses Auto und den LKW zu überholen und nicht gleich von hinten zum "Lückenspringen" anfangen, denn das nervt ...

soweit kommts noch, dass ich bis hinten auf den tag des jüngsten gerichts warte, dass sich der vorderste mangels PS/Erfahrung/Übersicht/... traut, irgendwann mal das Hinderniss zu überholen. wenn frei ist und ich das von hinten sehen kann, wird vorbeigezogen. ohne wenn und aber.

am 9. April 2010 um 7:24

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

wenn frei ist und ich das von hinten sehen kann, wird vorbeigezogen. ohne wenn und aber.

Sofern der vor dir keine Anstalten macht selber zu überholen auch kein Thema. Man muss ja nicht dahinter warten bis man schwarz wird.

Zitat:

soweit kommts noch, dass ich bis hinten auf den tag des jüngsten gerichts warte, dass sich der vorderste mangels PS/Erfahrung/Übersicht/... traut, irgendwann mal das Hinderniss zu überholen. wenn frei ist und ich das von hinten sehen kann, wird vorbeigezogen. ohne wenn und aber.

Lacht - Du Raudi

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von Andi_08

Wenn z.B. ein einziges Auto sich hinter einem LKW nicht zu überholen traut, dann sollte ich erst mal den Fahrzeugen die hinter diesem fahren die Möglichkeit geben dieses Auto und den LKW zu überholen und nicht gleich von hinten zum "Lückenspringen" anfangen, denn das nervt ...

soweit kommts noch, dass ich bis hinten auf den tag des jüngsten gerichts warte, dass sich der vorderste mangels PS/Erfahrung/Übersicht/... traut, irgendwann mal das Hinderniss zu überholen. wenn frei ist und ich das von hinten sehen kann, wird vorbeigezogen. ohne wenn und aber.

OHNE SCHULDZUWEISUNGEN !!!!

Nur mal so als Denkanstoß was bei solch Ungeduld oft passiert. Egal ob nun mit Auto oder Bike.

"Am Montag, den 5. April 2010 wurde ein 22-jähriger Motorradfahrer aus dem Kreis Nienburg bei einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße B215 lebensgefährlich verletzt. Der Kradfahrer war auf der B215 in Richtung Verden unterwegs und hatte gerade zum Überholen angesetzt, als vor ihm der PKW eines 27-Jährigen ausscherte, um ebenfalls ein langsam fahrendes Fahrzeug zu überholen. Der Motorradfahrer konnte zwar einen Zusammenstoß mit dem PKW noch verhindern, verlor jedoch die Kontrolle über seine Maschine und rutschte über die Fahrbahn in den Seitenstreifen und an einen Zaun. Während das Motorrad liegen blieb, wurde der Kradfahrer zurück auf die Fahrbahn geschleudert. Ersthelfer kümmerten sich um ihn, bevor Rettungsdienst und Notarzt an der Unfallstelle eintrafen. Anschließend wurde er mit dem Rettungshubschrauber in eine Bremer Klinik geflogen. Nach Auskunft der behandelnden Ärzte besteht akute Lebensgefahr. Der 27-jährige Pkw-Fahrer erlitt einen Schock. Die Höhe des entstandenen Sachschadens wird von der Polizei auf etwa 7.500 Euro geschätzt. Die Bundesstraße B215 musste für die Dauer der Unfallaufnahme für knapp eine Stunde voll gesperrt werden. "

@MartinSHL

Ich denke es wird keiner verlangen ständig hinter "Schleichern" hinterherzufahren, aber dazu sollte man den Verkehr erst mal etwas beobachten und nur dann von hinten überholen wenn man sieht daß vorne auch bei genug Möglichkeiten keiner überholt. Aber leider beherrschen das viele Kolonnenspringer nicht und beschweren sich dann noch wenn vor ihnen auch jemand zum Überholen rauszieht und sie abbremsen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

OHNE SCHULDZUWEISUNGEN !!!!

Nur mal so als Denkanstoß was bei solch Ungeduld oft passiert. Egal ob nun mit Auto oder Bike.

"Am Montag, den 5. April 2010 wurde ein 22-jähriger Motorradfahrer aus dem Kreis Nienburg bei einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße B215 lebensgefährlich verletzt. Der Kradfahrer war auf der B215 in Richtung Verden unterwegs und hatte gerade zum Überholen angesetzt, als vor ihm der PKW eines 27-Jährigen ausscherte, um ebenfalls ein langsam fahrendes Fahrzeug zu überholen. Der Motorradfahrer konnte zwar einen Zusammenstoß mit dem PKW noch verhindern, verlor jedoch die Kontrolle über seine Maschine und rutschte über die Fahrbahn in den Seitenstreifen und an einen Zaun. Während das Motorrad liegen blieb, wurde der Kradfahrer zurück auf die Fahrbahn geschleudert. Ersthelfer kümmerten sich um ihn, bevor Rettungsdienst und Notarzt an der Unfallstelle eintrafen. Anschließend wurde er mit dem Rettungshubschrauber in eine Bremer Klinik geflogen. Nach Auskunft der behandelnden Ärzte besteht akute Lebensgefahr. Der 27-jährige Pkw-Fahrer erlitt einen Schock. Die Höhe des entstandenen Sachschadens wird von der Polizei auf etwa 7.500 Euro geschätzt. Die Bundesstraße B215 musste für die Dauer der Unfallaufnahme für knapp eine Stunde voll gesperrt werden. "

Huch, so nah waren wir 2 uns noch nie.

Darum sollte auch jeder das Risiko wirklich abwägen.

Gerade Kradfahrer sind die Schwächeren in der Unfallfolge.

Die Schuldfrage liegt demnach hier zu einem hohen Teil aber beim PKW-Fahrer.

Ich kann da nur jeden PKW-Fahrer warnen.

Mit dem Gewissen evtl. den Kradfahrer getötet zu haben...

Seine Familie, keinen Ernährer, etc.

Das zu verdauen wird länger dauern, als manche Geduldsprobe vorm Ausscheren.

Und wer glaubt, das Feld von hinten aufräumen zu wollen/können,

hat auch die Pflicht sich noch nach hinten zu vergewissern, ob nicht ein "Ferrarri" (oder Krad) von hinten längst dabei ist.

Wird gerne ignoriert - kenne ich !!!

Wer überholt darf andere nicht dabei behindern und muss

auch den rückwärtigen Verkehr beachten !!!

So heißt es !

Trotzdem denke ich, dass es gerechtfertigt ist,

irgendwann auch mal mit dem Überholen los zu legen.

Nur lieber einmal mehr - als einmal zu wenig warten.

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