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Darf man zum Überholen in den Sicherheitsabstand beschleunigen

Themenstarteram 8. April 2010 um 11:35

Hallo Comunity...

Ich habe eine Frage....

Es kommt auf meinem Arbeitsweg leider oft zu Kilometerlangen Schlangen durch LKWs oder Traktoren auf der Bundesstraße und es gibt auf über 20km nur 3 Stellen wo man überhaupt überholen kann.

Ich fahre also mit ausreichend Sicherheitsabstand hinter meinem Vordermann hinterher.....

Darf Ich wenn ich eine Lücke im Gegenverkehr gesehen habe in den Sicherheitsabstand zum Vordermann rein beschleunigen um perfekt die Lücke im Gegenverkehr zu treffen und den Überholvorgang zu verkürzen....

Habe diesbezüglich etwas Zoff mit meiner netten Beifahrerin die mich jedes Mal tierisch anfaucht!

Bitte nur Antworten mit Niveau und Sachkenntniss!!!!

Vielen Dank.....

Beste Antwort im Thema
am 8. April 2010 um 16:09

tja, unsere netten gutmenschen, die ohne licht fahren, weil der grelle heiligenschein alles ausleuchtet .....:D

erstmal aus einem urteil:

Zitat:

Dem Kläger kann allerdings nicht zusätzlich zu dem Verstoß gegen die Pflicht aus § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein pflichtwidrig unzureichender Sicherheitsabstand nach § 4 StVO zur Last gelegt werden. § 4 StVO betrifft den Abstand zu dem Vorausfahrenden vor Beginn des Überholvorganges. Wer überholen will, darf den Abstand (erst) dann verringern, wenn er ausscheren und zügig vorbeifahren kann (Jagusch/Hentschel a. a. O. § 4 Rn. 6 m. w. N.). Wird der Abstand zum Vorausfahrenden im Rahmen eines trotz unklarer Verkehrslage begonnenen Überholvorganges verringert, kann der Verletzung des Gebotes zur Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes nicht als eine zur Verletzung des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO hinzutretende Pflichtverletzung betrachtet werden.

zweitens:

die unterschreitung des sicherheitsabstandes muß längerfristig erfolgen um ahndungswürdig zu sein; die rechtsprechung geht von einer distanz mindestens 250-300m aus.

alle sicherheitsabstandsunterschreitungen darunter sind pillepallle :p

in der wirklichkeit:

wenn ich im gegenverkehr eine freie lücke sehe, kann ich also 'anlauf nehmen' um nach dem letzten entgegenkommer dicht hinter dem zu überholenden ausscheren.

oder ich schließe an einer stelle, wo ich wahrscheinlich vorbeikomme, dichter auf.

und alles nicht zu beanstanden

ich darf nur nicht 5 km dem anderen an der stoßstange kleben, weil ich ja irgendwann überholen will.

ps:

ich habe in der fahrschule gelernt, daß der überholvorgang mit einer verringerung des sicherheitsabstandes beginnt.

das läßt in mir die überzeugung reifen, das gewisse 'schrittmachenden' forumstrolle gar keinen führerschein haben :rolleyes:

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101 Antworten
am 28. Januar 2013 um 11:17

Ich hab jetzt nur die ersten 4 Antworten gelesen und lese viel falsches.

Zum Überholen darf der SA nur unterschritten werden, wenn man faktisch auch überholen kann und zügig ausschert! Der Vordermann darf aber nicht zu einem Rüberfahren (z.b. auf der BAB) genötigt werden. Dort gibt es ja mehrere Fahrstreifen in eine Richtung.

Ist nur ein Fahrstreifen in jede Richtung (z.b. Landstraße), so wird im Fahrstreifen der SA verkürzt und dann ausgeschert.

Die erste Phase des Überholens ist das Aufholen / der Entschluss. Hier wird der SA mit Überholgeschwindigkeit verkürzt, es wird so weit wie möglich links im Fahrstreifen gefahren und es wird ausgeschert. Dann kommt das eigentliche Vorbeigelangen und das Wiedereinscheren.

Es darf bei der Unterschreitung des SA, niemals der Gefährdungsabstand erreicht werden. (nicht nur vorübergehender 0,8s Abstand, z.B. bei 100kmh also 22,22m)

 

Oh mea culpa...gar nicht auf das Datum der Beiträge geachtet :D Vergesst den Post.

Zitat:

Original geschrieben von josh2oox

Darf Ich wenn ich eine Lücke im Gegenverkehr gesehen habe in den Sicherheitsabstand zum Vordermann rein beschleunigen um perfekt die Lücke im Gegenverkehr zu treffen und den Überholvorgang zu verkürzen....

Habe diesbezüglich etwas Zoff mit meiner netten Beifahrerin die mich jedes Mal tierisch anfaucht!

Bitte nur Antworten mit Niveau und Sachkenntniss!!!!

Vielen Dank.....

Ich habe so das Gefühl, dass es bei deinen Überholmanövern desöfteren relativ knapp zur Sache geht.

Grundlos wird dich deine Beifahrerin jedenfalls nicht anfauchen.

Ich wäre vorsichtig bei solchen Aktionen... man ist schneller Fussgänger als man erwartet. ;)

Ich kenne das von einem Kollegen.

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Ich hab jetzt nur die ersten 4 Antworten gelesen und lese viel falsches.

Zum Überholen darf der SA nur unterschritten werden, wenn man faktisch auch überholen kann und zügig ausschert! Der Vordermann darf aber nicht zu einem Rüberfahren (z.b. auf der BAB) genötigt werden. Dort gibt es ja mehrere Fahrstreifen in eine Richtung.

Ist nur ein Fahrstreifen in jede Richtung (z.b. Landstraße), so wird im Fahrstreifen der SA verkürzt und dann ausgeschert.

Die erste Phase des Überholens ist das Aufholen / der Entschluss. Hier wird der SA mit Überholgeschwindigkeit verkürzt, es wird so weit wie möglich links im Fahrstreifen gefahren und es wird ausgeschert. Dann kommt das eigentliche Vorbeigelangen und das Wiedereinscheren.

Es darf bei der Unterschreitung des SA, niemals der Gefährdungsabstand erreicht werden. (nicht nur vorübergehender 0,8s Abstand, z.B. bei 100kmh also 22,22m)

 

Oh mea culpa...gar nicht auf das Datum der Beiträge geachtet :D Vergesst den Post.

Kannst du das irgendwie belegen? Sicherheitsabstand ist Sicherheitsabstand, egal was ich vorhabe oder auch nicht.

am 28. Januar 2013 um 12:28

Die schriftliche Quelle ist Lehrstoff im Verkehrsrecht einer Polizeifachhochschule.

Diese kann ich natürlich aus copyright Gründen nicht darstellen.

Ich würde mal § 4 StVO in die Runde werfen - Hervorhebungen von mir:

Zitat:

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

am 28. Januar 2013 um 13:24

Ich fülle die Vorschrift dann mal mit Leben ;)

"In der Regel so groß" bedeutet, dass er auch mal größer sein kann.

So z.b. wenn man befürchtet dass der Bremsweg des Vordermannes kleiner ist als der eigene Anhalteweg (durch Witterung und Straßenverhältnisse, unterschiedl. Bremsverzögerungen...)

"In der Regel so groß" bedeutet aber auch, dass er mal kleiner sein kann.

So z.b. in dichtem Stadtverkehr. Da muss man eine erhöhte Aufmerksamkeit haben und jederzeit mit dem Bremsen des VOrdermannes rechnen. (OLG Hamm)

Es gibt da diesen 0,75s Abstand bei Verkehrsspitzenzeiten in der Stadt.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Zitat:

 

Ich habe so das Gefühl, dass es bei deinen Überholmanövern desöfteren relativ knapp zur Sache geht.

Grundlos wird dich deine Beifahrerin jedenfalls nicht anfauchen.

Ich wäre vorsichtig bei solchen Aktionen... man ist schneller Fussgänger als man erwartet. ;)

Ich kenne das von einem Kollegen.

Dafür mal einen Daumen. Viele Fahrer sind doch von sich und Ihrem Können überzeugt.

Manchmal sollten sie dann auf ihre Beifahrer hören. Diese haben möglicherweise eine etwas realistischere Wahrnehmung des Verkehrsgeschehens.:D

Zur Frage: Etwas verkürzen im legalen Bereich ist beim Beschleunigen sicher drin. Dann sollte man aber rüber.

Wenn es dann nicht reicht war es einfach zu knapp( falsch eingeschätzt s.o.)

Moorteufelchen

Also jeder halbwegs normale Mensch wird doch zunächst auf seinem Fahrstreifen beschleunigen und dann erst auf die Gegenfahrbahn wechseln.

Logischerweise kommt es dabei zur Unterschreitung des Sicherheitsabstands.

Ist mir persönlich relativ gleich, was die StVO dazu sagt.

Der Gesunde Menschenverstand sagt mir, dass ich so kurz wie möglich im Gegenverkehr sein möchte.

Irgendeine Scheiße kann immer passieren, aber da knall ich lieber mit einer Differenzgeschwindigkeit von max 30km/h auf meinen Vordermann als mit einer Differenzgeschwindigkeit von 200 Sachen in den Gegenverkehr.

So einfach ist das.

Zitat:

Original geschrieben von bnutzinger

Also jeder halbwegs normale Mensch wird doch zunächst auf seinem Fahrstreifen beschleunigen und dann erst auf die Gegenfahrbahn wechseln.

Logischerweise kommt es dabei zur Unterschreitung des Sicherheitsabstands.

Warum? Man muss ja nicht zwangsweise genau den Sicherheitsabstand einhalten, sondern darf auch eine größere Lücke lassen. So könnte man auf der eigenen Spur beschleunigen ohne den Abstand zu unterschreiten.

Mach ich allerdings nicht so ;)

Wenn du ein Auto mit hinreichend Leistung und "Antritt" fährst, dann gewöhnst du dir an, frühzeitig auf die Gegenfahrbahn auszuscheren und erst dann das Gaspedal durchzutreten. Sonst hängst du dem Vordermann auf der Stoßstange.

Als ich zum ersten mal einen 911er Turbo gefahren habe, hat man mich auf dieses wünschenswerte Verhalten explizit aufmerksam gemacht, denn der alte 911er Turbo hatte ein ausgeprägtes Turboloch: erst gar nichts, dann volle Rakete.

Joar, ich schere auch manchmal auf die Gegenfahrbahn aus und vergewissere mich, dass wirklich alles frei ist, bevor ich auf den Pinsel trete. Wird aber mit nem 75 PS-Auto im 5ten Gang tendenziell gefährlicher als mit 100 PS mehr und Beschleunigung aus dem Dritten heraus.

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD

Wenn du ein Auto mit hinreichend Leistung und "Antritt" fährst, dann gewöhnst du dir an, frühzeitig auf die Gegenfahrbahn auszuscheren und erst dann das Gaspedal durchzutreten. Sonst hängst du dem Vordermann auf der Stoßstange.

Als ich zum ersten mal einen 911er Turbo gefahren habe, hat man mich auf dieses wünschenswerte Verhalten explizit aufmerksam gemacht, denn der alte 911er Turbo hatte ein ausgeprägtes Turboloch: erst gar nichts, dann volle Rakete.

Das kann auch auf andere Weise schiefgehen, nämlich wenn im Ausscheren der Motor Leistung aufbaut. Gibt es ne Bodenwelle oder andere Dinge die dann in der Drehung deine Räder durchdrehen lassen, wird es ungemütlich für Dich und den Nachfolgeverkehr.

SO auch mal bei einer Lkw-FS gesehen, die die Autobahnauffahrt herunterkam und der Fahrer am Ende der Kurve beschleunigen wollte. Schon rutschte der Lkw hinten wegen dem Drehmoment und der nassen Straße weg. Passiert ist nichts, da mir das Problem bereits bekannt war und aufgrund des ganzen Lagebilds mit so einer Aktion zu rechnen war.

Klar ist das eigentlich verboten, aber bei ner schwachen Möhre mußt Du u.U. Anlauf holen.

Anonsten kommt es auf die Lage an, denke aber auch an Schlaumeier die dann plötzlich vor Dir rausziehen müssen oder Verkehrssituationen die ein Ausscheren des Vordermanns bewirken können.

Hier mußt Du trotzdem reagieren können!!!!

Das waren bei mir bisher: Oberlehrer, der kilometerweit hinterschleicht und trotz bester Gelegenheit nicht überholen kann/will, dann aber kurz nach meinem Ausscheren dann ohne Blinker auch nach links zog.

Der zweite Fall war auch ein Fahrer mit leerem Blinkerwasser, dem dann einfiel plötzlich links abzubiegen, das ganze in Höhe eines Feldweges.

Nun ja, ich gehe mal von einigermaßen Zivilen Fahrzeugen aus.

Wenn man natürlich Porsche und Ähnliches fährt kann man so ein Überholmanöver auch anders handhaben.

Da ist die größte Schwierigkeit wohl auf zu passen, dass am ende des Überholvorgangs die Nadel nicht auf 180 steht :D

Oder man, wie es gesperrt beschreibt, im Straßengraben landet.

Ich nutze auch den Raum vor mir und hole Schwung, um so wenig wie möglich im Gegenverkehr zu sein. Ja, man darf es nicht. Man darf so vieles nicht, was mit der Praxis aber dann kollidiert, weil es nicht machbar ist.

Wenn man den Verkehr vor sich beobachtet und nicht bei unklarer Verkehrslage überholen muss, ist der kurzzeitig unterschrittene Sicherheitsabstand sicherlich das kleinste Problem. Für mich.

Wobei ich selbst mit unserem schwächsten Fahrzeug nicht so auf den Vordermann draufkrabbele, so dass mein Beifahrer durchdreht. Und das kann auch mal meine wenig fahrende, unsichere Schwiegermutter sein. ;)

cheerio

Mal sehen...

Du:

Du willst schnell überholen und versuchst den Überholvorgang so kurz wie möglich zu halten... dafür fährst du aber zu dicht auf...

Wenn der Fahrer vor dir nun eine Vollbremsung wegen Tieren oder whatever hinlegt hast du ein Problem...du zahlst jeglichen Schaden!

Wenn geblitzt wird zählt dein Argument nicht - es ist nämlich nicht erlaubt...

Der Fahrer vor dir:

Fühlt sich durch deine Fahrweise möglicherweise bedrängt... provoziert... genötigt... soetwas kann auch zur Anzeige gebracht werden...

Bei einem Blitzer wie oben erwähnt bist du sowieso fällig...

Alles in allem würde ich sagen: Mit einem 60PS Auto sollte man nicht unbedingt immer Überholen...vorallem dann nicht wenn man nicht weit genug sieht... 60PS sind Ok zum mitschwimmen... zum Überholen aber nicht wirklich der Knaller...

 

Zitat:

Original geschrieben von josh2oox

Habe diesbezüglich etwas Zoff mit meiner netten Beifahrerin die mich jedes Mal tierisch anfaucht!

Sie ist wirklich nett... sie versucht dir vor Schaden zu bewahren...zu einem kannst du wirklich mal geblitzt werden oder fährst einem Zivilbeamten zu dicht auf...das wird nicht billig...

Zum anderen und das ist viel wichtiger finde ich es einfach nicht angebracht mit 60PS zu überholen...

Wenn dir dein Leben schon nichts Wert ist dann denk bitte auch an das Leben der Leute im Gegenverkehr und deiner "bösen" Beifahrerin...

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