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Darf man sein eigenes Auto auf einem öffentlichen Parkplatz unter Strom setzen?

Themenstarteram 10. September 2011 um 14:13

Wie es der Titel schon sagt, würde ich gerne wissen ob es rechtlich korrekt ist seinen eigenen Wagen, im öffentlichen Verkehrsraum unter unter Strom zu setzen?

Vorgeschichte, Letzte Woche war es ziemlich schwül bei uns in der Gegend und als ich vom Einkaufen und aus dem klimatisierten Wagen stieg, habe ich einen leichten Kreislaufkollaps bekommen. Um nicht umzufallen wollte ich mich kurz an der Dachkante des Passats meines Nachbarn abstützen. Zong da habe ich richtig einen gewischt bekommen und bin dann doch umgefallen :mad:

Wie auch immer, heute habe ich meinen Nachbarn dann persönlich getroffen und ihn darauf angesprochen.

Er meinte er hat die Karosserie wegen der Marder und Kinder (!) unter Strom gesetzt, gleiche Spannung wie am Rinderzaun, würde niemanden umbringen und erlaubt ist es auch. Damit war das Thema für ihn gegessen.

Nun würde ich gerne wissen ob das tatsächlich der Wahrheit entspricht, vorallem im Hinblick auf die vielen Kinder die bei uns in der Straße spielen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Woher weißt Du, daß hier Eigentum beschädigt wird?

Weil es nicht ausbleibt. Selbst die Fettfinger auf dem Lack sind schon zu viel.

Du hast irgendwelche Probleme, mal drüber nachdenken ;)

War Dein 999. Beitrag,

versuche wenigstens im 1000. etwas sinnvolles zu schreiben.

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Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ich und nur ich entscheide wer meine Kiste angrabbelt und sonst niemand.

Na wenn du so entscheidungsgewaltig bist, dann kannst du ja vorher sicher auch entscheiden, mit deiner Karre nicht auf'm Fußweg vor anderer leute Einfahrt zu parken.

Hab ich das? Ich finde es sehr schade, dass weder freddi oder du auf mein Angebot eingeht, also scheint es euch doch was auszumachen.

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

 

Jungs, jetzt kriegt euch doch mal wieder ein. Was für Beschimpfungen man hier lesen muss - auch von der kinderfreundlichen Seite muss ich mal sagen.

irgendwie kamen die Beschimpfungen jetzt nur aus der "kinderfreundlichen" Ecke.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

 

Jungs, jetzt kriegt euch doch mal wieder ein. Was für Beschimpfungen man hier lesen muss - auch von der kinderfreundlichen Seite muss ich mal sagen.

irgendwie kamen die Beschimpfungen jetzt nur aus der "kinderfreundlichen" Ecke.

Hab ich gemerkt ;) Da scheint sich so mancher beim Ballspiel in der Garageneinfahrt des Nachbarn ertappt zu fühlen, damit sein geliebter "Reihensechser" keine Delle von den eigenen verzogenen Rangen kriegt trallallala :D

Wann macht denn der Tecci jetzt endlich zu? ;)

Ich habe jetzt nicht alle 18 Seiten gelesen, sondern nur bis 4.

Hat sich eigendlich mal jemand über die technische Seite Gedanken gemacht ?

Im Prinzip wird ja wie immer nur wieder rumgemotzt.

Welches Potenzial hat die Karosse ? Massepotenzial ?

Nun setze ich ich die Karosse hoch auf einige tausend hochohmige Volts.

Na da freut sich doch jede Elektronik, da jubeln die Steuerteile !

Edit: Achso, die Frage war ja erlaubt oder nicht erlaubt.

Also ich denke , mal angenommen die technischen Probleme wären gelöst wäre es nicht erlaubt.

Übrignes auch blöde Idee, jede Reaktion ergibt eine Gegenreaktion, die wäre dann sicherlich dier Tritt ins Blech. Vor Schreck natürlich.

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

 

 

irgendwie kamen die Beschimpfungen jetzt nur aus der "kinderfreundlichen" Ecke.

Hab ich gemerkt ;) Da scheint sich so mancher beim Ballspiel in der Garageneinfahrt des Nachbarn ertappt zu fühlen, damit sein geliebter "Reihensechser" keine Delle von den eigenen verzogenen Rangen kriegt trallallala :D

Wann macht denn der Tecci jetzt endlich zu? ;)

Tecci ist nicht mehr da, der konnte sich diesen Schwachsinn nicht mehr anhören!

am 13. September 2011 um 14:29

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Natürlich nicht aber da wäre es eben mal eine Ausnahmesituation gewesen. Wenn du aber den Zusammenhang zwischen sinnlosen antatschen oder klopfen nicht verstehst, dann tust du mir leid.

Ich kann gerne mal vorbeikommen und mich auf den Moped setzen, die Spiegel mit meinen eisverklebten Händen anfassen und ein wenig am Gashahn spielen, dürfte dir ja nichts ausmachen. Am besten noch auf den Sitz steigen, wenn der Kübel auf dem Ständer steht.

Ich habe auch keine Ahnung warum das so schwer zu verstehen ist, dir/euch macht es vielleicht nichts aus, mir und einigen anderen schon. Ich und nur ich entscheide wer meine Kiste angrabbelt und sonst niemand. Es ist auch völlig egal, ob das der 80 jährige ist, die 40 jährige Helga oder das 4 jährige Kind. Dass habt ihr zu akzeptieren. Punkt, aus ende und fertig.

Bei dem von Dir skizzierten Szenario kannst Du die Beschädigung des Motorrades nicht ausschließen, ist also nicht vergleichbar.

Und solange Du Dich im öffentlichen Verkehrsraum befindest hast Du weder dem 80jährigen noch der 40 jährigen Helga noch dem 4 jährigen Kind irgendwelche Vorschriften hinsichtlich Deiner persönlichen Befindlichkeiten zu machen. Das kannst Du nur zu Hause.

Wenn es dabei um mein Eigentum geht, dann kann ich es sehr wohl.

am 13. September 2011 um 14:34

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Wenn es dabei um mein Eigentum geht, dann kann ich es sehr wohl.

Wo ist das festgelegt? Diese, an sich sehr einfache, Frage von vor einigen Seiten ist immer noch nicht beantwortet ... :D

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Wenn es dabei um mein Eigentum geht, dann kann ich es sehr wohl.

Wo ist das festgelegt? Diese, an sich sehr einfache, Frage von vor einigen Seiten ist immer noch nicht beantwortet ... :D

Nur weil es nicht verboten ist, ist esnoch lange nicht erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

 

Nur weil es nicht verboten ist, ist es noch lange nicht erlaubt.

GILT AUCH FÜR UNTER STROM SETZEN SEINES EIGENEN AUTOS AUF EINEM ÖFFENTLICHEN PARKPLATZ

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

 

Nur weil es nicht verboten ist, ist es noch lange nicht erlaubt.

GILT AUCH FÜR UNTER STROM SETZEN SEINES EIGENEN AUTOS AUF EINEM ÖFFENTLICHEN PARKPLATZ

Hey GUT die Kurve zum Thema gekriegt. :)

:D

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

 

Nur weil es nicht verboten ist, ist es noch lange nicht erlaubt.

GILT AUCH FÜR UNTER STROM SETZEN SEINES EIGENEN AUTOS AUF EINEM ÖFFENTLICHEN PARKPLATZ

Ja, haben wir doch schon lange geklärt. Ist doch sehr schade :mad:

Hey ich habe versucht die Sache mal auf die technische Schiene zu lenken ! Interressiert das keinen oder ist es schon geklärt ?

Wenn geklärt , klärt mich mal bitte auf ! Dann kann weiter rumgemotzt und ums heilige Blechle geheult werden.

Damit dürfte das Thema eindeutig geklärt sein

Quelle

http://www.marder-stop.com/.../...ungsgenerator-1KV-Kemo-M062::14.html

Dieser Mini Hochspannungs Weidezaungenerator erzeugt aus einer Batteriespannung von 9...12 Volt eine pulsierende schwache Hochspannung von ca. 1000 Volt. Für Kleintier-Elektrozäune, als Einbrecherschutz usw. Zum Betrieb eignet sich gut ein Handelsübliches stabilisiertes Netzteil oder Autobatterie. Das Module gibt Hochspannung in sehr langsamer Folge ab (ca 2-4Impulse/Sek). Es führt daher im Normalfall nicht zur Muskelverkrampfung und das Tier kann sich vom Zaun wieder lösen. Wenn Sie schwächere Impulse benötigen, zb für Kleintiere, dann können sich durch vorschalten eines Widerstandes die Spannung veringern. Je höher der Widerstand desto geringer die Spannung (Widerstand zb 10-220kOhm 0,25W)

ACHTUNG: Es ist zu beachten das der Spannungsimpuls zwar sehr gering ist (bei 1000V <2mA), trotzdem kann der Elektrische schlag Kranken und vorbelasteten Menschen schaden zufügen oder sogar tödlich enden (Menschen mit Herzschrittmachern z.b.). Es sind gut sichtbare Warnschilde an den Weidezaun anzubringen, und die zur Zeit geltenen VDE bestimmungen zu beachten, diese können Sie bei Ihren örtlichen Elektroinstallations Betrieb erfragen.

Sollten sie den Weidezaungenerator als Einbrecherschutz verwenden wollen, weisen wir Sie hiermit drauf hin das es ohne Sondergenemigung VERBOTEN ist, und Sie dadurch ernsthaft in Schwierigkeiten geraten können. (zb Er fällt vor Schreck die Treppe runter und Sie müssen ihm Schmerzensgeld bezahlen usw). Erkundigen Sie sich daher bitte vorher bei Ihrer örtlichen Polizei.

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