Darf man aus dieser Spur nach rechts abbiegen?
Hallo zusammen,
darf man von der mittleren Spur (s. Screenshot) nach rechts abbiegen? Auf der einen Seite gibt es dort keinen Richtungspfeil, sodass meines Wissens die Richtung frei wählbar wäre. Auf der anderen Seite gibt es aber zur dezidierten Rechtsabbiegerspur eine dicke Linie, die hier vllt. signalisieren soll, dass man nur von dieser Spur nach rechts abbiegen darf. Kennt sich da jemand aus?
Danke im Voraus und LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Beethoven schrieb am 2. März 2018 um 18:13:44 Uhr:
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 2. März 2018 um 16:41:20 Uhr:
Die Frage ist doch nir für Leute wichtig die:
A) nie die rechte Spur nutzen können oder wollen
oder
b) es so eilig haben und kurz vor dem Ableben stehen. Denn beim Warten geht ja wertvolle Lebenszeit verloren.😁
Bist Du denn grundsätzlich gegen mehrspurige Straßen?
Ich denke, das er er auf die Tatsache hinweisen möchte, das es sehr viele VTs gibt deren einzige Motivation es auf der Straße ist, einen persönlichen Vorteil zu haben und diesen vor die Regeln stellen.
Anstellen müssen die sich nicht, und in eine Spur einordnen schon gar nicht.
71 Antworten
Zitat:
@Beethoven schrieb am 2. März 2018 um 18:13:44 Uhr:
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 2. März 2018 um 16:41:20 Uhr:
Die Frage ist doch nir für Leute wichtig die:
A) nie die rechte Spur nutzen können oder wollen
oder
b) es so eilig haben und kurz vor dem Ableben stehen. Denn beim Warten geht ja wertvolle Lebenszeit verloren.😁
Bist Du denn grundsätzlich gegen mehrspurige Straßen?
Eigentlich nicht aber die meisten Autofahrer können damit nicht umgehen. Sieht man ja immer wieder, kaum zweispurig, hängen die wieder links.
hier noch einige Gerichtsurteile dazu, nach aktuelleren Urteilen suche ich noch
"Der aus dem zweiten Fahrstreifen Abbiegende muss insbesondere bedenken, dass dem eng Abbiegenden in der neuen Fahrtrichtung absolut die sog. freie Fahrstreifenwahl zusteht; es muss also mit einem (in diesem Fall völlig erlaubten) "Schneiden" jederzeit gerechnet werden. So jedenfalls das Kammergericht Berlin (Urteil vom 17.12.1990 - 12 U 960/90 ):
Der Kraftfahrer, der sich zuerst rechts eingeordnet hat und rechts abbiegt, ohne dass Fahrstreifen für Rechtsabbieger markiert bzw. vorhanden sind, ist berechtigt, auf den ersten freien Fahrstreifen der Straße einzufahren, in die er abbiegt. Wenn er hieran durch einen parallel mit ihm abbiegenden Verkehrsteilnehmer behindert wird, hat letzterer den gesamten Unfallschaden zu tragen.
Etwas anders sieht dies das OLG Hamm DAR 2005, 285 (Urteil vom 16. 11.2004 -9 U 110/04):
Werden beim zweispurigen Rechtsabbiegen die Fahrstreifen auch nach dem Richtungswechsel weitergeführt, so tritt bei einer Kollision die Betriebsgefahr des aus zweiter Spur abgebogenen Kfz völlig hinter dem Verschulden des Kfz-Führers zurück, der zwar vorschriftsmäßig eng abgebogen ist, jedoch eingangs der neuen Fahrtrichtung wegen eines rechts auf seiner Spur geparkten Fahrzeugs den Fahrstreifen nach links wechselt, auch wenn sich der spurtreue Fahrzeugführer darauf einstellen konnte.
Und auch der BGH (Urteil vom 12.12.2006 - VI ZR 75/06) vertritt nunmehr eine differenziertere Auffassung, wenn vor der Kreuzung in zwei Fahrstreifen Richtungspfeile zum Nebeneinander-Abbiegen und in der neuen Straße entsprechend viele Fahrstreifen vorhanden sind:
Dem am weitesten rechts eingeordneten Rechtsabbieger kann dann nicht stets das Vortrittsrecht zugebilligt werden, wenn paralleles Abbiegen in eine mehrspurige Straße durch Richtungspfeile geboten ist. Deshalb muss bei paarweisem Rechtsabbiegen der links Fahrende den Bogen so weit nehmen, dass er die in der rechten Spur fahrenden Fahrzeuge nicht in Bedrängnis bringt und umgekehrt. "
Also die freie Fahrstreifenwahl hat der Abbieger nur wenn man aus einer Fahrspur in mehrere abbiegen kann.
Wie bereits mehrmals von verschiedenen Gerichten zu lesen ist, muss der Abbieger aus der mittleren Spur besondere Sorgfaltspflicht walten lassen. Narrenfreiheit hat aber auch der aus dem rechten Fahrstreifen, bzw. beim Linksabbiegen, der aus dem linken Fahrstreifen kommt und abbiegt nicht, er muss ebenso Rücksicht auf den anderen Abbieger nehmen.
Es geht dabei aber um unterschiedliche Situationen, insbesondere, wenn nicht während, sondern gleich nach dem Abbiegen die Spur gewechselt wird.
Zusammenfassend:
Wer den Fahrstreifen wechselt, muss dabei Vorsicht walten lassen... ist in der StVO auch noch etwas ausführlicher beschrieben.
Wenn ich in dieser Situation aus der Mitte nach rechts abbiege, rechnet der Fahrer rechts neben mir eben nicht unbedingt damit. Wenn´s kracht, ist die Schuldfrage zu klären, aber meist wird´s dann wohl darauf hinauslaufen, dass beide Beschuldigten ihre eigene Geschichte erzählen:
A: der äußere habe die Kurve geschnitten
B: der innere habe zu weit ausgeholt
Eigentlich logisch, dass ein Gericht dann schnellstmöglich eine einfache und naheliegende Lösung herbeiführt (Haftungsquote 50:50 oder 70:30), die wohl beiden nicht passt, da keiner Schuld haben will. Mir ist in diesem Forum kein solcher Fall bekannt, meist reicht´s also doch irgendwie...
PS:
Die Sperrfläche darf man zwar nicht, kann sie in diesem speziellen Fall aber befahren (also keine bauliche Hinderung)? Dann würde ich von der Mitte abbiegend noch bedenken, dass ein Einsatzfahrzeug (oder ein ganz dreister Fahrer) rechts geradeaus weiterfährt.
Wer in dieser Situation aus der Mittelspur rechts abbiegt und den Autos auf der rechten Spur Vortritt lassen muss, behindert dabei unnötig den nachfolgenden Verkehr, der geradeaus fahren will. Unabhängig ob erlaubt, wäre es nicht nett.
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Zitat:
@einsdreivier schrieb am 3. März 2018 um 08:21:38 Uhr:
Wenn ich in dieser Situation aus der Mitte nach rechts abbiege, rechnet der Fahrer rechts neben mir eben nicht unbedingt damit. Wenn´s kracht, ist die Schuldfrage zu klären, aber meist wird´s dann wohl darauf hinauslaufen, dass beide Beschuldigten ihre eigene Geschichte erzählen:A: der äußere habe die Kurve geschnitten
B: der innere habe zu weit ausgeholtEigentlich logisch, dass ein Gericht dann schnellstmöglich eine einfache und naheliegende Lösung herbeiführt (Haftungsquote 50:50 oder 70:30), die wohl beiden nicht passt, da keiner Schuld haben will.
Nein, den wie schon geschrieben hat derjenige der sich ganz rechts einordnet in dem Fall frei Spurwahl beim abbiegen.
Wer von der Mittelspur abbiegt ist gegenüber der Rechtsabbiegerspur wartepflichtig. Dessen sollte man sich schon bewusst sein wenn man von dort abbiegt.
Ich würde hier nicht nach Rechts abbiegen wenn ich in der Mitte wäre. Die Kollision ist ja schon Vorprogrammiert in diesem Fall.
Nymphenburger Str.
Naja, da scheinen auch in der Rechtsprechung doch unterschiedliche Ergebnisse rauszukommen.
Also, dass alle ganz doll aufpassen und nix erzwingen sollten, darauf können wir uns bestimmt einigen. Das gilt im Straßenverkehr sowieso und überall.
Die Meinungen gehen dort auseinander, wo es darum geht, welche Rechte und Pflichten konkret bestehen.
Wir sind (hoffentlich ...) so weit, dass klar ist: Aus der unmarkierten mittleren Spur der Nymphenburger darf rechts abgebogen werden. Wer das tut, wird also mehrspurig neben denjenigen abbiegen, die aus der dafür vorgesehenen Abbiegespur mit Pfeil heraus abbiegen.
Der Konflikt entsteht, wenn der aus der rechten Abbiegespur rechts Abbiegende - entgegen der Erwartung des neben ihm befindlichen Abbiegers aus der Mittelspur - nicht die rechte Fahrspur der (auch mehrspurigen) Landshuter Allee wählt.
Offenbar sind die Gerichte mehrheitlich der Meinung, dass an einer solchen Stelle - mehrspuriges Abbiegen ist möglich und erlaubt - keine Pflicht besteht, einen quasi mehrspurigen Bogen zu fahren. Sondern dass vielmehr der Abbieger in der rechten Spur Vorfahrt und freie Spurwahl hat, bei einer Kollision also die primäre Schuld immer beim daneben Abbiegenden liegen wird.
Nun, ich muss zugeben, das hätte ich selber so nicht gedacht.
Bei mir entstehen jetzt zwei Fragen.
a) Ändert sich die Situation, wenn auch die mittlere Spur durch Pfeile markiert ist, dort also ein Rechtsabbiegepfeil oder ein Geradeaus/Rechtsabbiegepfeil vorhanden ist? (Eine solche Stelle ist hier in der Nähe, wenn auch mit Linksabbiegen.)
b) Ändert sich die Situation, wenn der Abbiege-Bogen explizit mit mehrspurigen Fahrbahnmarkierungen versehen ist? (An der eben erwähnten Stelle ist das übrigens nicht der Fall.)
Bei b) würde ich das bejahen - hier wegen der Regel, dass Fahrspuren einzuhalten sind.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 04. Mär. 2018 um 18:55:46 Uhr:
Wir sind (hoffentlich ...) so weit, dass klar ist: Aus der unmarkierten mittleren Spur der Nymphenburger darf durchaus sowohl links als auch rechts abgebogen werden.
D.h. wer links abbiegen will MUSS sich in der Mitte einordnen, um sich als Geisterfahrer zu versuchen, weil die linke Spur darf nur gerade aus? 😛
Ja bei Fall b) ändert es sich, dann sind natürlich die Spuren einzuhalten.
Und eigentlich gehe ich davon aus, das es diese Markierungen in Fall a) immer gibt, bin mir aber nicht sicher.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 4. März 2018 um 19:24:07 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 04. Mär. 2018 um 18:55:46 Uhr:
Wir sind (hoffentlich ...) so weit, dass klar ist: Aus der unmarkierten mittleren Spur der Nymphenburger darf durchaus sowohl links als auch rechts abgebogen werden.
D.h. wer links abbiegen will MUSS sich in der Mitte einordnen, um sich als Geisterfahrer zu versuchen, weil die linke Spur darf nur gerade aus? 😛
Verdampfte Axt. Ja richtig, sorry, das ist ein Geradeauspfeil -- da editiere ich oben mal schnell.
- Erledigt. Sorry. Ich wollte keine Verwirrung stiften.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 4. März 2018 um 19:25:11 Uhr:
Ja bei Fall b) ändert es sich, dann sind natürlich die Spuren einzuhalten.
Und eigentlich gehe ich davon aus, das es diese Markierungen in Fall a) immer gibt, bin mir aber nicht sicher.
Nun, an der von mir erwähnten Stelle ist a), aber nicht b) vorhanden:
https://www.google.de/maps/@54.0753703,12.121962,86m/data=!3m1!1e3Ich komme aus der Erich-Schlesinger Straße (links im Bild) und will in den Südring links abbiegen (nach "oben"😉. Die Pfeile sind etwas schwer zu erkennen, weil Google Fahrzeuge retuschiert hat. In der Realität sind die drei Spuren folgendermaßen markiert: links / links und geradeaus / rechts.
Es kann also aus der linken und mittleren Spur zweispurig links abgebogen werden, das ist aufgrund der Verkehrsdichte auch praktisch immer so und klappt gut.
Wenn es mal nicht gut klappt, dann pasiert z. B. folgendes: Ein Linksabbiegender aus der mittleren Spur will auf dem Südring auf der linken(!) Spur weiterfahren. Das habe ich in den letzten Jahren selber mehrfach miterlebt (und verhalte mich deshalb dort extrem aufmerksam).
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 04. Mär. 2018 um 19:37:03 Uhr:
Wenn es mal nicht gut klappt, dann pasiert z. B. folgendes: Ein Linksabbiegender aus der mittleren Spur will auf dem Südring auf der linken(!) Spur weiterfahren. Das habe ich in den letzten Jahren selber mehrfach miterlebt (und verhalte mich deshalb dort extrem aufmerksam).
In deinem Beispiel so zu fahren halte ich fuer bekloppt. Wo soll da der auf der linken Linksabbiegespur (lasp) fahrende noch hin?
Andersrum: wenn von der linken LASp auf die dann Rechte eingefahren wird, hat der vielleicht "nur" uebersehen, dass die Nebenspur auch den Linksabbiegepfeil hat. Waere gar kein Pfeil da, waere das aber sogar erlaubt.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 4. März 2018 um 18:55:46 Uhr:
Wir sind (hoffentlich ...) so weit, dass klar ist: Aus der unmarkierten mittleren Spur der Nymphenburger darf rechts abgebogen werden.
Ich würde nicht sagen, dass "wir so weit sind". Ich halte das Rechtsabbiegen aus der mittleren Spur für unzulässig. Und die Begründung ist ganz einfach der Wortlaut der StVO, der ohne Pfeilmarkierungen vorschreibt, dass sich ein Rechtsabbieger rechts einzuordnen hat (§ 9 Abs. 1 StVO).
Das heißt hier darf die mittlere Spur generell nicht befahren werden?
Warum gibt es sie den dann?
https://goo.gl/maps/ZBf5DC5qDK52