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Darf man aus dieser Spur nach rechts abbiegen?

Themenstarteram 2. März 2018 um 14:08

Hallo zusammen,

darf man von der mittleren Spur (s. Screenshot) nach rechts abbiegen? Auf der einen Seite gibt es dort keinen Richtungspfeil, sodass meines Wissens die Richtung frei wählbar wäre. Auf der anderen Seite gibt es aber zur dezidierten Rechtsabbiegerspur eine dicke Linie, die hier vllt. signalisieren soll, dass man nur von dieser Spur nach rechts abbiegen darf. Kennt sich da jemand aus?

Danke im Voraus und LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Beethoven schrieb am 2. März 2018 um 18:13:44 Uhr:

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 2. März 2018 um 16:41:20 Uhr:

Die Frage ist doch nir für Leute wichtig die:

A) nie die rechte Spur nutzen können oder wollen

oder

b) es so eilig haben und kurz vor dem Ableben stehen. Denn beim Warten geht ja wertvolle Lebenszeit verloren.

:D

Bist Du denn grundsätzlich gegen mehrspurige Straßen?

Ich denke, das er er auf die Tatsache hinweisen möchte, das es sehr viele VTs gibt deren einzige Motivation es auf der Straße ist, einen persönlichen Vorteil zu haben und diesen vor die Regeln stellen.

Anstellen müssen die sich nicht, und in eine Spur einordnen schon gar nicht.

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am 4. März 2018 um 22:05

Wer links abbiegen will, muss sich auf dem linken Fahrstreifen einordnen und wer rechts abbiegen wil, muss sich auf dem rechten Fahrstreifen einordnen. Natürlich "soll" auch der mittlere Fahrstreifen benutzt werden, aber warum man hier keine Pfeile angebracht hat, weiß wohl nur die Behörde. Ich halte das für ein Versäumnis und nicht für eine regelkonforme, korrekte Ausführung.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 04. Mär. 2018 um 23:5:54 Uhr:

Ich halte das für ein Versäumnis und nicht für eine regelkonforme, korrekte Ausführung.

Warum? Das wird doch millionenfach so ausgefuehrt, dass nur eine Spur eine explizite Kennzeichnung hat. Die linke ist nur deshalb fuer nur geradeaus gekennzeichnet, damit keiner Geisterfahrer spielt.

am 5. März 2018 um 6:42

"Millionenfach" dürfte wohl leicht übertrieben sein. Ansonsten spricht auch nichts dagegen, dass man nur die ganz rechte Spur für Rechtsabbieger markiert, so wie im Ausgangsfall. Dann hat sich jeder Rechtsabbieger, der von dort abbiegt, auch korrekt nach § 9 StVO eingeordnet. Ich kann aber nicht erkennen, warum ich mich abweichend von § 9 StVO einordnen darf, wenn ein Fahrstreifen keine entsprechenden Pfeile hat.

Bald wird aus der mittleren Spur sowieso eine Fahrradspur ... und die biegen ab wie sie lustig sind. ... :o unbeleuchtet und ohne Handzeichen natürlich. .:(

Zitat:

@Florian333 schrieb am 5. März 2018 um 07:42:11 Uhr:

"Millionenfach" dürfte wohl leicht übertrieben sein.

Eher zigmillionenfach.

Ich bin in Google-Maps mal wahllos einer Hauptstraße im Nachbarort Unterföhring gefolgt:

https://www.google.de/maps/@48.1950219,11.6431872,92m/data=!3m1!1e3

Die Kreuzung hat von Nordosten und Südwesten kommend je einen Linksabbiegepfeil aber keine Kennzeichnung für die jeweils nebenan liegende Spur. Hier ist nicht mal ein durchgehender Strich zwischen den Spuren. Und das ist sehr häufig so der Fall.

Ansonsten spricht auch nichts dagegen, dass man nur die ganz rechte Spur für Rechtsabbieger markiert, so wie im Ausgangsfall. Dann hat sich jeder Rechtsabbieger, der von dort abbiegt, auch korrekt nach § 9 StVO eingeordnet.

Ich glaube dem widerspricht auch absolut keiner.

Zitat:

Ich kann aber nicht erkennen, warum ich mich abweichend von § 9 StVO einordnen darf, wenn ein Fahrstreifen keine entsprechenden Pfeile hat.

Weil keine Regelung dagegen spricht?

Wir sind uns aber glaube ich einig, dass es z.B. im Beispiel des TE eine ganz schlechte Idee ist, von der mittleren Spur aus rechts abzubiegen, was ich ja schon in meinem ersten Beitrag schrieb. Denn wer von der Nymphenburger Straße kommend nach links(!) in die Landshuter Allee will, muss stattdessen an dieser Kreuzung zwingend erst rechts abbiegen, um anschließend 50m später einen U-turn nach links durchzuführen. Der, der an der Kreuzung also auf der rechten Spur steht, möchte möglicherweise sofort auf die dann linke Spur, denn 50m sind nicht viel für einen Spurwechsel.

am 5. März 2018 um 10:15

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 5. März 2018 um 10:07:00 Uhr:

Weil keine Regelung dagegen spricht?

Die Regelung, die dagegen spricht, steht doch direkt in dem Satz, auf den du geantwortet hast. Warum liest du so selektiv?

am 5. März 2018 um 10:57

Die Frage war doch ob es erlaubt ist von der mittleren Spur abzubiegen. Ja, ist erlaubt. Ob es eine gute Idee ist, ist eine andere Frage.

am 5. März 2018 um 11:09

Zitat:

@ceinsler schrieb am 5. März 2018 um 11:57:35 Uhr:

Die Frage war doch ob es erlaubt ist von der mittleren Spur abzubiegen. Ja, ist erlaubt.

Ich habe meine Meinung wenigstens begründet: Wer rechts abbiegen will, muss sich rechts einordnen (§ 9 StVO). Kannst du für deine Meinung auch eine Begründung bringen?

am 5. März 2018 um 11:34

Zitat:

@Florian333 schrieb am 5. März 2018 um 12:09:51 Uhr:

Zitat:

@ceinsler schrieb am 5. März 2018 um 11:57:35 Uhr:

Die Frage war doch ob es erlaubt ist von der mittleren Spur abzubiegen. Ja, ist erlaubt.

Ich habe meine Meinung wenigstens begründet: Wer rechts abbiegen will, muss sich rechts einordnen (§ 9 StVO). Kannst du für deine Meinung auch eine Begründung bringen?

Dann Google mal nach: Verkehrslexikon-Paarweises Nebeneinander Abbiegen!!

Wenn die Abbiegenden nun aber nicht verlobt sein wollen ... :)

am 5. März 2018 um 13:30

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. März 2018 um 14:16:18 Uhr:

Wenn die Abbiegenden nun aber nicht verlobt sein wollen ... :)

Das steht auf einem anderen Blattpapier,und hat mit der Frage des TE nichts im Sinn.

Na! Gehst du zum Lachen in den Keller?

Warum bei unmarkierter Fahrspur ein mehrspuriges Abbiegen trotz des Einordnungsgebots erlaubt ist, wurde kürzlich irgendwo anders schon mal durchexerziert.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 5. März 2018 um 11:15:07 Uhr:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 5. März 2018 um 10:07:00 Uhr:

Weil keine Regelung dagegen spricht?

Die Regelung, die dagegen spricht, steht doch direkt in dem Satz, auf den du geantwortet hast. Warum liest du so selektiv?

§9 (1) geht nicht auf mehrere Spuren je Richtung ein, daher kommt dieser Paragraf hier so nicht zur Anwendung. Es wird nur von FahrBAHN gesprochen. Andernfalls wäre es ziemlich widersinnig, sich zum Abbiegen nach links "in der Mitte"(!) einzuordnen.

Im übrigen habe nicht ich die Regelung erfunden, sondern Gerichte konkretisiert. Oder schlimmer: Es gibt kein Urteil, das das Abbiegen aus einer Spur ohne Richtungspfeile verbietet. Es gibt nur Urteile dazu, dass man aus dieser Spur den Fahrzeugen auf den benachbarten Spuren beim Abbiegen zwingend Vorfahrt gewähren muss.

am 5. März 2018 um 17:36

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 5. März 2018 um 16:03:58 Uhr:

Es wird nur von FahrBAHN gesprochen. Andernfalls wäre es ziemlich widersinnig, sich zum Abbiegen nach links "in der Mitte"(!) einzuordnen.

Fahrbahn ist die Summe aller Fahrstreifen, also auch jene des Gegenverkehrs. Es ist also völlig richtig, dass man sich zum Linksabbiegen zur Fahrbahnmitte hin einordnet. Und natürlich gilt das nicht, wenn es mehrere markierte und mit Pfeilen versehene Abbiegespuren gibt, dann gilt nämlich "Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Regeln vor".

am 5. März 2018 um 17:58

Sorry Florian, das du das anders siehst interssiert reichlich wenig solange du nicht Richter am BGH bist.

Die herschende juristische Meinung hat damit nun mal kein Problem, was dutzende Urteile bestätigen.

Das sollte man auch einfach akzeptieren können.

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