Darf der Arbeitgeber das private Auto kontrollieren?

Hallo,

unsere Sicherheitsabteilung der Firma hat sich überlegt die Autos der Mitarbeiter auf die richtige Bereifung zu kontrollieren!?

Sprich, der Chef der Arbeitssicherheit und sein Mitarbeiter laufen über den Parkplatz (ca. 80 PKW) und verteilen rote, bzw. grüne Zettel unter dern Scheibenwischern. Rot bekommt ein PKW mit Sommerreifen, Grün eines mit Winterreifen.

Ich finde die Aktion schon sehr fraglich, da ich der Meinung bin, dass jeder selbst für sein PKW verantwortlich ist. Auf der anderen Seite, ist die Fahrt zur Firma ja auch Arbeitsweg, wo es eine gewisse Haftung für den Arbeitgeber gibt.

Was meint ihr?

Ist das OK, dass die Firma die Bereifung kontrolliert und Zettel verteilt, oder haben die an den privaten Autos nichts zu suchen??

Gruß,

Stefan

Beste Antwort im Thema

Oh der böse böse Arbeitgeber. Das geht nun wirklich zu weit. Wie kann er sich nur erdreisten sich um das Wohl seiner Angestellten zu sorgen. An den Pranger mit ihm. Der führt bestimmt ganz schlimmes im Schilde.

Kann es sein, dass manche von euch schon so weit in die Ellenbogengesellschaft abgedriftet sind, dass sie eine gut gemeinte Aktion schon garnichtmehr erkennen? Wie armselig manche doch sind.

Und wenn demnächst mal einer vollgepackt vor der geschlossenen tür steht und ein kollege diese aufhalten möchte, dann schreit ihn bitte sofort an, was ihm denn einfällt. Der will euch nur hinterher anscheissen das ihr eure arbeit nicht selber hinbekommt.

Mfg Zille

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@R 129 Fan

Mit dem Zitieren hast du wohl auch nicht so, oder? Die Antwort passt nicht zu dem Zitierten Text. Aber Egal, nur so nebenbei.

Dann muss ich also erst 2 Jahre lang Polizei-, Verwaltungs- und Ornungsrecht lernen, um zu Wissen, das ich als Privatperson in einem ÖFFENTLICH zugänglichen Raum keinen Blick auf Reifen von anderen Privatleuten werfen darf. 😰😰

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan
Er " kontrolliert" Reifen an Privatfahrzeugen, was nur die zuständigen Behörden dürfen.

MFG Thomas

Jetzt lass doch den armen R-Dingesbums mal in Ruhe.

Woher soll er sich den mit solchen Sachen wie Werkschutz und Co auskennen? Zum H4 Schalter kommt man auch ohne Kontrollen.

Aber lass ihn einfach in dem Glauben, dass jeder nett gemeinte Hinweis Amtsanmassung ist. Der Klügere gibt halt nach.

R... hat Recht und wir unsere Ruhe.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von SRAM


Bei Fällen, in denen das Fahrzeug erkenntlich fahrunsicher ist (defekte Beleuchtung, Reifen, fehlende Sicherheitsausrüstung, überladen, ....... etc.) wird auch sofort die zuständige Verkehrspolizei verständigt, die dann erstmal an Ort und Stelle das Fahrzeug stillegt.
.

Den Bullshit gebe ich mal geflissentlich zurück.Hier geht es nicht m " verkehrsunsichere " Fahrzeuge, die auch du Held des Ladeshofes nicht aufhalten darfst wenn sie nicht dir gehören.Nennt man Nötigung.Euer Hoheit kann höchstens einen Tip an die zuständigen Stellen geben, die dann wie sogar halbrichtig geschrieben, daß Fahrzeug anhalten und die Weiterfahrt untersagen können.Du hast an fremden Fahrzeugen im übrigen nichts, aber auch gar nichts zu kontrolieren. Ist schwer zu begreifen für dich, aber laß dir das mal von einem Anwalt deines Vertrauens erklären.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Woher soll er sich den mit solchen Sachen wie Werkschutz und Co auskennen? Zum H4 Schalter kommt man auch ohne Kontrollen.

Mfg Zille

Ja Zillelein, der " Werkschutz " mit seinen weitreichenden Befugnissen.Bei dir ist Hopfen und Malz verloren.Der wichtige Werkschutz hat im Falle eines Falles die zuständigen Behörden zu informieren-aber das begreifst du eh nicht, vergessen wir das einfach.

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Zitat:

Original geschrieben von wesso


Hallo,

unsere Sicherheitsabteilung der Firma hat sich überlegt die Autos der Mitarbeiter auf die richtige Bereifung zu kontrollieren!?

Sprich, der Chef der Arbeitssicherheit und sein Mitarbeiter laufen über den Parkplatz (ca. 80 PKW) und verteilen rote, bzw. grüne Zettel unter dern Scheibenwischern. Rot bekommt ein PKW mit Sommerreifen, Grün eines mit Winterreifen.

Ich finde die Aktion schon sehr fraglich, da ich der Meinung bin, dass jeder selbst für sein PKW verantwortlich ist. Auf der anderen Seite, ist die Fahrt zur Firma ja auch Arbeitsweg, wo es eine gewisse Haftung für den Arbeitgeber gibt.

Was meint ihr?

Ist das OK, dass die Firma die Bereifung kontrolliert und Zettel verteilt, oder haben die an den privaten Autos nichts zu suchen??

Gruß,

Stefan

Klar dürfen die das. Wenn der Parkplatz nicht öffentlich ist und zum Firmengelände gehört, dürften die Dir sogar verbieten mit Sommerreifen im Winter auf dem firmeneigenen Parkplatz zu parken. Die dürften Dir - rein theoretisch - sogar ohne Nennung von Gründen das Parken verbieten, einfach so. 😉 😁

Aber mal im ernst: Ich kann so eine Aktion aber nicht verstehen. Bei uns wird im Intranet darauf hingewiesen, dass die "kalte Jahreszeit" kommt und Winterreifen aufzuziehen sind, aber das wird doch jedem selbst überlassen.🙄 Aber ähnliches gibts bei uns auch: In unserer firmeneigenen Tiefgarage werden Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen, wird man 3mal mit mehr als 15 km/h erwischt, verliert man die Tiefgaragenparkberechtigung und muss sich in der Umgebung was suchen. Morgens passiert fast nie was, nur abends zum Feierabend wird man öfters angehalten. 😁 Aber hier sehe ich noch einen Sinn, weil es mehrmals gekracht hatte bei uns in der Tiefgarage und seit dem wohl nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


...die auch du Held des Ladeshofes nicht aufhalten darfst wenn sie nicht dir gehören.Nennt man Nötigung.

Merkst du eigentlich noch, was für einen Unsinn du hier von dir gibst?

Lies doch mal den ersten Post. Es ging um Hinweise in Form von roten und grünen Zetteln und nicht um "aufhalten von Fahrzeugen".

Aber vielleicht erkennst du das ja, wenn der Restalkohol verflogen ist.

@ R 129 Fan

Was ist los mit dir? Warum so Ungeschmeidig? Bist du durch die Polizeianwärter-Prüfung gerasselt und versuchst dich jetzt hier als "kleiner Rächer" für Recht und Ordnung?
Oder lebst du nach dem 2-Meinungsprinzip? Deine Meinung und die falsche Meinung?

Der Werkschutz ( nicht immer nur dickbäuchige Pförtner) darf sehrwohl PKW und LKW am Befahren eines Werksgeländes und auch unter anderem Fahrzeugzeuge am Verlassen des Geländes hindern, wenn z.B. die Sicherungsausstattung nicht zur Ladung passt.
Dafür ist ein Werkschutz da.

MFG Thomas

Zitat:

die auch du Held des Ladeshofes nicht aufhalten darfst wenn sie nicht dir gehören.

Das dürfte ich sogar als Privatperson. Nennt sich Jedermann-Recht und ist gestattet, wenn Gefahr im Verzug ist.

Ich habe selbst schon einen Gefahrguttransporter (das sind die mit den netten orangen Rauten mit Zahlen drauf 😉 ) mit tropfendem Tankverschluß auf einer öffentlichen Strasse angehalten und die Gefarenabwehr verständigt. Der Fahrer war sehr kooperativ, nachdem er die Zentrale am Handy hatte..... 😉

Gruß SRAM

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom


@ R 129 Fan

Was ist los mit dir? Warum so Ungeschmeidig? Bist du durch die Polizeianwärter-Prüfung gerasselt und versuchst dich jetzt hier als "kleiner Rächer" für Recht und Ordnung?
Oder lebst du nach dem 2-Meinungsprinzip? Deine Meinung und die falsche Meinung?

Der Werkschutz ( nicht immer nur dickbäuchige Pförtner) darf sehrwohl PKW und LKW am Befahren eines Werksgeländes und auch unter anderem Fahrzeugzeuge am Verlassen des Geländes hindern, wenn z.B. die Sicherungsausstattung nicht zur Ladung passt.
Dafür ist ein Werkschutz da.

MFG Thomas

Ja, ist zwar Blödsinn, aber kauf dir mal einen Bagger mit Blaulicht-dann hast du überall Vorfahrt.Dein famoser Werkschutz kann Unbefugten untersagen das Gelände zu betreten oder zu befahren, und das war es auch schon.Alles weitere hat bereits ein Vorposter geschreiben, dem ist nichts hinzuzufügen.

Zitat:

Original geschrieben von SRAM


und die Gefarenabwehr verständigt.

Gruß SRAM

Ach,daß hast du nicht selber gemacht? Manoooooooo 😁 Aber langsam kommst du dahinter, gaaaanz langsam....😁 Deine Räubergeschichte hat zwar nichts mit dem Thema zu tun, aber mach mal weiter...Ich höre immer gerne Geschichten..😁

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Nachdem der Fahrer durch den Werksschutz eine Einfahrgenehmigung erhalten hat, darf der Werksschutz auch bei der Ausfahrt des Fahrzeuges dieses kontrollieren.
der werksschutz darf höchstens freundlich fragen, ob ich meinen kofferraum und das handschuhfach für ihn öffne...hier enden dann allerdings auch schon die kompetenzen des pförtners!

das öffnen des kofferraums oder gar eine durchsuchung des fahrzeuges erfordert die ausdrückliche genehmigung des fahrers (völlig egal ob da eines, zwei oder zehn schilder stehen, das der werksschutz fahrzeuge kontrolliert)...

und wenn der fahrer die dem werksschutz nicht gibt, hat der pförtner exakt die o.g. zwei möglichkeiten...entweder er lässt mich unkontrolliert fahren ODER er ruft die polizei...

verschafft er sich ohne meine zustimmung zugang zum handschuhfach/kofferraum etc., rufe ich die polizei und der pförtner kann schonmal nen termin beim arbeitsamt beantragen - der wird dann allerdings fruchtlos bleiben, da man in diesem gewerbe als vorbestrafter keine stelle mehr bekommt! 😰

Stimmt schon was Du sagst. 🙂 Aber:

Wenn der Arbeitnehmer von vornherein zustimmt, dass auf dem Firmengelände Kfz-Durchsuchungen zulässig sind, braucht der zuständige Mitarbeiter des Werkschutzes nicht mehr nach der Erlaubnis des Fahrers zu fragen.

Bei uns kommst Du gar nicht aufs Werksgelände und in die Tiefgarage wenn Du nicht vorher Dein Einverständnis schriftlich gegeben hast. Erst dann bekommst Du die Parkberechtigung die auf Deinem Werksausweis freigeschaltet wird. Da könnte man jetzt natürlich sagen "die können mich mal, dann parke ich woanders" aber mach das mal in Köln und such einen Parkplatz. Die meisten öffentlichen sind kostenpflichtig.

Ich sehe auch nicht das Problem: Wenn man nichts zu verbergen hat, warum soll ich nicht zustimmen das die meinen Wagen durchsuchen? Ist bisher noch nie vorgekommen.

Zitat:

Original geschrieben von wesso


Hallo,

unsere Sicherheitsabteilung der Firma hat sich überlegt die Autos der Mitarbeiter auf die richtige Bereifung zu kontrollieren!?

Sprich, der Chef der Arbeitssicherheit und sein Mitarbeiter laufen über den Parkplatz (ca. 80 PKW) und verteilen rote, bzw. grüne Zettel unter dern Scheibenwischern. Rot bekommt ein PKW mit Sommerreifen, Grün eines mit Winterreifen.

Ich finde die Aktion schon sehr fraglich, da ich der Meinung bin, dass jeder selbst für sein PKW verantwortlich ist. Auf der anderen Seite, ist die Fahrt zur Firma ja auch Arbeitsweg, wo es eine gewisse Haftung für den Arbeitgeber gibt.

Was meint ihr?

Ist das OK, dass die Firma die Bereifung kontrolliert und Zettel verteilt, oder haben die an den privaten Autos nichts zu suchen??

Gruß,

Stefan

Guten Morgen !

Ich hole den Startthread noch mal hoch , weil doch die eigendliche
Fragestellung sehr verwässert wurde.😕
Es geht hier nicht um die komplette Kontrolle des Fahrzeuges ,sondern lediglich um eine Sichtkontrolle der Bereifung !
Und genau auf diese Fragestellung beziehen sich meine Antworten und Feststellungen
mfg trixi1262

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©


Wenn der Arbeitnehmer von vornherein zustimmt, dass auf dem Firmengelände Kfz-Durchsuchungen zulässig sind, braucht der zuständige Mitarbeiter des Werkschutzes nicht mehr nach der Erlaubnis des Fahrers zu fragen.

Das ist logischerweise was anderes und auch rechtmäßig.

Soviel ich weiß wirkt sich Unfallprävention günstig auf die BG-Beiträge aus. Da würde ich mal den Hintergrund der Aktion vermuten.

Wer da gleich einen Eingriff in seine Privatsphäre wittert hat doch einen an der Waffel.

Zitat:

Original geschrieben von trixi1262


sondern lediglich um eine Sichtkontrolle der Bereifung !

....die den Arbeitgeber nichts angeht, wie bereits erläutert.Der kann sich um den Unfallschutz in seiner Klitsche kümmern, was auf der Straße abgeht geht ihn nichts an - so einfach ist das.

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