Darf der Arbeitgeber das private Auto kontrollieren?
Hallo,
unsere Sicherheitsabteilung der Firma hat sich überlegt die Autos der Mitarbeiter auf die richtige Bereifung zu kontrollieren!?
Sprich, der Chef der Arbeitssicherheit und sein Mitarbeiter laufen über den Parkplatz (ca. 80 PKW) und verteilen rote, bzw. grüne Zettel unter dern Scheibenwischern. Rot bekommt ein PKW mit Sommerreifen, Grün eines mit Winterreifen.
Ich finde die Aktion schon sehr fraglich, da ich der Meinung bin, dass jeder selbst für sein PKW verantwortlich ist. Auf der anderen Seite, ist die Fahrt zur Firma ja auch Arbeitsweg, wo es eine gewisse Haftung für den Arbeitgeber gibt.
Was meint ihr?
Ist das OK, dass die Firma die Bereifung kontrolliert und Zettel verteilt, oder haben die an den privaten Autos nichts zu suchen??
Gruß,
Stefan
Beste Antwort im Thema
Oh der böse böse Arbeitgeber. Das geht nun wirklich zu weit. Wie kann er sich nur erdreisten sich um das Wohl seiner Angestellten zu sorgen. An den Pranger mit ihm. Der führt bestimmt ganz schlimmes im Schilde.
Kann es sein, dass manche von euch schon so weit in die Ellenbogengesellschaft abgedriftet sind, dass sie eine gut gemeinte Aktion schon garnichtmehr erkennen? Wie armselig manche doch sind.
Und wenn demnächst mal einer vollgepackt vor der geschlossenen tür steht und ein kollege diese aufhalten möchte, dann schreit ihn bitte sofort an, was ihm denn einfällt. Der will euch nur hinterher anscheissen das ihr eure arbeit nicht selber hinbekommt.
Mfg Zille
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194 Antworten
Meiner Meinung nach wollte der Arbeitgeber mit der Reifen-Zettelaktion nur seine Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern (über-)erfüllen. Es handelt sich ja hier auch nur um freundliche Hinweise und keine Rüffel.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Meiner Meinung nach wollte der Arbeitgeber mit der Reifen-Zettelaktion nur seine Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern (über-)erfüllen. Es handelt sich ja hier auch nur um freundliche Hinweise und keine Rüffel.
Drahkke !
Das ist ja das leidige Thema !
Was hat AG nun falsch gemacht 😕😕😕🙂
mfg trixi1262
R129 ist Schuld !😁
Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Was hat AG nun falsch gemacht 😕😕😕🙂
Meiner Ansicht nach hat er nichts falsch gemacht, sondern nur seine Fürsorgepflicht ernst genommen, was man von zahlreichen anderen Arbeitgebern ja nicht immer behaupten kann.
Im Oktober mit/bei 26 Grad Celisius.....😰
Ohne Worte! Wo liegt da der Sinn? Bitte keinen jetzt ausdenken, sondern der TE soll mal Stellung dazu nehmen! Was sagt der Interessenvertreter der Arbeitnehmer?
Oder wird das "Weihnachtsgeld" in Naturalien ausgezahlt....der eine einen dicken Norweger-Pullover der andere Ling Long-Winterreifen....😁
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Im Oktober mit/bei 26 Grad Celisius.....😰
Da es sich hierbei um eine Wetterkapriole handelt, taugt dieser Sachverhalt hier leider nicht als Argument.
Aha, okay....darf denn der Sommerreifen nur im Sommer benutzt werden oder auch im Dezember bei 3 Grad plus und trocken.....oder im Januar bei 8 Grad plus, ohne Schnee und Eis....😉
Bitte aufhören....fangen wir gleich wieder über Sinn und Unsinn von Winterreifen, bzw. geeignetes Schuhwerk je nach Witterung....bezogen auf den PKW natürlich...an...dann musst du im Winter wöchentlich die Reifen wechseln......Sommer- Winter....eine Woche Sommer.....zwei Wochen Winterreifen....viel Spaß...als Diskjockey...nur mit Reifen....😉
P.S. Welches Wetter haben wir denn normaler Weise im Oktober.....10-12 Grad plus.....oder?
Vielleicht muss bald ein Wind-Reifen her, wegen den Herbststürmen!😁
Da ich mir der Problematik durchaus bewußt bin, habe ich inzwischen beide Fahrzeuge in unserer Familie auf Allwetterreifen umgerüstet.
Aha...und...was machste um die Nachteile von Allwetterreifen auszugleichen....Sorry...voll OT von mir...nur so als Anregung.....wie alle Jahre wieder....😉
Also der TE soll mal antworten.....auf meinen Post....😎
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
aber zu 100%!Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Sorry,das stimmt nicht ganz !
die kompetenzen und der zuständigkeitsbereich des werksschutzes/pförtners endet dort, wo ich "NEIN" sage...ab da ist dann die polizei (feldjäger usw.) zuständig...
völlig egal, was im arbeitsvertrag oder der hausordnung etc. steht...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
dabei wird man dann - wenn man das rechtlich prüfen lässt - feststellen, das ziemlich viele ag in ihren arbeitsverträgen gerne mal gegen geltendes recht verstoßen...die entsprechenden textpassagen hinfällig und somit nichtig sind! 😉Zitat:
Man sollte stets das Kleingedruckte lesen
Gib es auf, Magirus.Die übliche Phalanx von nichtwissenden Besserwissern ( Schraubenmeister, Zille und Co.), die im übrigen schuld daran sind, daß sich die wenigen aus der Praxis, die etwas von der Sache verstanden haben angewidert abgewendet haben,begreifen es eh nicht.Damit meine ich ausdrücklich nicht Trixi.
Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Was hat AG nun falsch gemacht 😕😕😕🙂
Er " kontrolliert" Reifen an Privatfahrzeugen, was nur die zuständigen Behörden dürfen.Das hat nichts mit " Fürsorgepflicht","Wegeunfällen" oder ähnlichen Blödsinn zu tun. Es handelt sich hier um Verstöße gegen die STVO, wobei bei plus 27 Grad wohl kaum die Voraussetzungen des schwammigen Winterreifenparagraphen gegeben sind.Gez. R 129 - Sündenbock 😎
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Der Rest kommt bestimmt später, wenn Du groß bist.
Da hast du ja noch einen laaaangen Weg vor dir......😁
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Er " kontrolliert" Reifen an Privatfahrzeugen, was nur die zuständigen Behörden dürfen.Das hat nichts mit " Fürsorgepflicht","Wegeunfällen" oder ähnlichen Blödsinn zu tun. Es handelt sich hier um Verstöße gegen die STVO, wobei bei plus 27 Grad wohl kaum die Voraussetzungen des schwammigen Winterreifenparagraphen gegeben sind.Gez. R 129 - Sündenbock 😎
Mmmmmhhhhhhh, das muss ich doch mal ganz scharf überlegen, welcher "zuständigen Behörde" ich in den letzten Jahrén beigetreten bin. Wie so oft kommen gerade jetzt wieder Leute zu mir und sagen:" Kontrollier doch mal meine Reifen. " Ich wusste gar nicht, das das eine staatliche Sache ist und ich mich auch noch der "Amtsanmaßung" Schuldig mache. 😕😕
Muss ich jetzt auf die "Stille Treppe"??😮😮
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Muss ich jetzt auf die "Stille Treppe"??😮😮MFG Thomas
Tja, das ist mal wieder dein unausgegorener Blödsinn,Meisterlein.Das kontrollieren von Reifen in Werkstätten oder bei der HU ist wohl komplett etwas anderes als das ungenehmigte Herumschnüffeln an Privateigentum.Da gibt es einen Auftrag im Einverständnis mit dem Fzg. Besitzer.Du solltest mal einen zweijährigen Lehrgang in Polizei-, Verwaltungs- und Ordnungsrecht belegen, zur Zeit weißt du überhaupt nicht von was du da überhaupt schreibst.Such dir in deiner Stammkneipe ein paar Ebenbürtige und leg dich nicht mit Typen an, die diesen Kram bis zum Erbrechen eingetrichtet bekommen haben.Ferner empfehle ich mal den Fred-Titel zu lesen und die Antworten von denen, die ein bißchen mehr Ahnung haben als ein Hinterhofwerkstattbesitzer. Ich erkläre es dir aber letztmalig zum wiederholten Male: Ein Arbeitgeber hat an den Privatfahrzeugen seiner Mitarbeiter gar nichts zu kontrollieren, ob es dir paßt oder nicht.Aber nimm es locker,Typen wie du sorgen mit ihren Einlassungen wenigstens für Lachanfälle 😁 .
@R129:
Mit Verlaub: du schreibst hier bullshit.
Aber ich lade dich gerne ein, es zu versuchen mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug auf unser Firmengelände zu gelangen oder sich einer stichprobenartigen Fahrzeugkontrolle zu widersetzen. Noch besser: versuch bei einer solchen Kontrolle mal verbotene Waren (z.B. Alkohol) einzuschmuggeln oder gegen das generelle Rauchverbot zu verstoßen.
Du wirst dich über die Sanktionen, die dich dann mit völliger Einverständnis der Behörden ereilen sehr wundern.
Wenn hier jemand meint, er müßte sich mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug in einem besonders schützenswerten Bereich bewegen, der wird eben erst garnicht eingelassen. Bei Fällen, in denen das Fahrzeug erkenntlich fahrunsicher ist (defekte Beleuchtung, Reifen, fehlende Sicherheitsausrüstung, überladen, ....... etc.) wird auch sofort die zuständige Verkehrspolizei verständigt, die dann erstmal an Ort und Stelle das Fahrzeug stillegt. Sollte mal einer am Tor durchschlüpfen (niemand ist unfehlbar) und einem Lademeister oder anderem Mitarbeiter fällt ein entsprechender Mangel auf, so wird auch dieser entsprechend vorgehen und dies mit voller Rückendeckung der Werksleitung.
Sicherheit geht eindeutig vor Deinen (eingebildeten) Partikulärinteressen und innerhalb des Werksgeländes (und im Falle von Subunternehmern und Speditionen auch auf vertraglichem Wege außerhalb) wird das auch ohne wenn und aber durchgesetzt.
Und das ist gut so !
Gruß SRAM
Zitat:
Original geschrieben von SRAM
Aber ich lade dich gerne ein, es zu versuchen mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug auf unser Firmengelände zu gelangen oder sich einer stichprobenartigen Fahrzeugkontrolle zu widersetzen. Noch besser: versuch bei einer solchen Kontrolle mal verbotene Waren (z.B. Alkohol) einzuschmuggeln oder gegen das generelle Rauchverbot zu verstoßen.Du wirst dich über die Sanktionen, die dich dann mit völliger Einverständnis der Behörden ereilen sehr wundern.
Wenn hier jemand meint, er müßte sich mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug in einem besonders schützenswerten Bereich bewegen, der wird eben erst garnicht eingelassen. Bei Fällen, in denen das Fahrzeug erkenntlich fahrunsicher ist (defekte Beleuchtung, Reifen, fehlende Sicherheitsausrüstung, überladen, ....... etc.) wird auch sofort die zuständige Verkehrspolizei verständigt...
In so einer Firma würde ich niemals arbeiten wollen. Uns würde es im Traum nicht einfallen, private Mitarbeiterfahrzeuge zu kontrollieren.