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Darf der Arbeitgeber das private Auto kontrollieren?

Themenstarteram 4. Oktober 2011 um 6:10

Hallo,

unsere Sicherheitsabteilung der Firma hat sich überlegt die Autos der Mitarbeiter auf die richtige Bereifung zu kontrollieren!?

Sprich, der Chef der Arbeitssicherheit und sein Mitarbeiter laufen über den Parkplatz (ca. 80 PKW) und verteilen rote, bzw. grüne Zettel unter dern Scheibenwischern. Rot bekommt ein PKW mit Sommerreifen, Grün eines mit Winterreifen.

Ich finde die Aktion schon sehr fraglich, da ich der Meinung bin, dass jeder selbst für sein PKW verantwortlich ist. Auf der anderen Seite, ist die Fahrt zur Firma ja auch Arbeitsweg, wo es eine gewisse Haftung für den Arbeitgeber gibt.

Was meint ihr?

Ist das OK, dass die Firma die Bereifung kontrolliert und Zettel verteilt, oder haben die an den privaten Autos nichts zu suchen??

Gruß,

Stefan

Beste Antwort im Thema
am 4. Oktober 2011 um 8:34

Oh der böse böse Arbeitgeber. Das geht nun wirklich zu weit. Wie kann er sich nur erdreisten sich um das Wohl seiner Angestellten zu sorgen. An den Pranger mit ihm. Der führt bestimmt ganz schlimmes im Schilde.

Kann es sein, dass manche von euch schon so weit in die Ellenbogengesellschaft abgedriftet sind, dass sie eine gut gemeinte Aktion schon garnichtmehr erkennen? Wie armselig manche doch sind.

Und wenn demnächst mal einer vollgepackt vor der geschlossenen tür steht und ein kollege diese aufhalten möchte, dann schreit ihn bitte sofort an, was ihm denn einfällt. Der will euch nur hinterher anscheissen das ihr eure arbeit nicht selber hinbekommt.

Mfg Zille

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Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

in der Pflege kann man zb auch nicht mehr bezahlen, weil die Krankenkasse ja auch nicht mehr Geld dafür geben und Privat kann sich das kaum einer leisten.

Tja, da man inzwischen auch in Polen bald nicht mehr bereit ist für 3,50 pro Stunde zu arbeiten, wird es mit den Fachkräften bald knapp werden. Wenn dazu noch Stasi-Methoden auf Parkplätzen dazu kommen, müssen wohl bald wieder Anwerber nach Anatolien fahren- hochbegabte Kuhhirten anwerben...:rolleyes:

"Stasi-Methoden", nur weil der AG seine Mitarbeiter drauf hinweist dass Winterreifen toll wären im Winter? :D Jetzt übertreib doch nicht gleich so :)

Zitat:

Original geschrieben von stef 320i

"Stasi-Methoden", nur weil der AG seine Mitarbeiter drauf hinweist dass Winterreifen toll wären im Winter? :D Jetzt übertreib doch nicht gleich so :)

Immerhin erspare ich mir die " Nazi-Keule " :D

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wenn du in deiner offenen Garage bei geschlossenem Gartentor ein Auto stehen hast an dem die HU abgelaufen ist und ich lauf vorbei und seh das - kann ich dich anzeigen. :D

Das sind auch so Mythen die hier immer umgeistern.

Kein Mythos.

Es geht dabei nicht um öffentlichen Verkehrsraum sondern nur um zugelassen oder nicht zugelassen.

Zugelassen = HU Pflicht.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Wenn Anfang März +15 Grad sind, dann wäre es ok?

Nein.

Außer der Arbeitgeber macht nen Aushang, daß es jetzt schon erlaubt ist wegen den Temperaturen und der 15. März der Parkordnung nicht mehr gilt.

am 6. Oktober 2011 um 7:28

Zitat:

Original geschrieben von stef 320i

"Stasi-Methoden", nur weil der AG seine Mitarbeiter drauf hinweist dass Winterreifen toll wären im Winter? :D Jetzt übertreib doch nicht gleich so :)

Du darfst nicht vergessen, der typische Deutsche denkt nur in den Kategorien "Verbote", "Überwachung" und "Bestrafung". Daß ein AG einfach nur ein paar Euro bei der BG wegen Unfallprävention sparen will ist da nicht vorgesehen.

Der einzig kritikwürdige Punkt ist die offenbar mieserable Kommunikation im betreffenden Unternehmen. Da der TE nichts über die Hintergründe der Aktion schreibt gehe ich davon aus, daß er sie nicht kennt weil sie nicht kommuniziert wurden.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

 

Es geht dabei nicht um öffentlichen Verkehrsraum sondern nur um zugelassen oder nicht zugelassen.

Zugelassen = HU Pflicht.

Ja, sobald der auf der Straße steht stimmt das. Der Rest ist eben MT-Mythos,aber darüber streite ich mich hier nicht mehr rum :o

Ja klar die Mythen...

Und wir brauchen wirklich nicht streiten.

Zitat:

Bei der sogenannten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO zur Überwachung des verkehrssicheren Zustandes eines Kraftfahrzeuges ist es anerkannten Rechts, daß die Nichtbenutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr trotz Zulassung die Vorführpflicht des Halters nicht berührt. Entscheidend ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige Benutzung. Anknüpfungspunkt für die Vorführungspflicht des Halters ist nicht die tatsächliche Benutzung des Fahrzeuges, sondern der Umstand, daß das Fahrzeug durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zur Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr rechtlich zugelassen ist

http://dejure.org/.../rechtsprechung?...

http://vrpmuse2006.makrolog.de/.../ShowDocument?...

Das interessiert alles einen Toten und einen Richter noch viel weniger, der eine macht es so, der andere so.Urteile sind Einzelfallentscheidungen und keiner von uns kennt den Fall.Bindende Wirkung haben sie eh nicht. Aber wir aus der Praxis sind ja alle blöd-deswegen streite ich mich hier nicht mehr rum :o .

Ah jetzt hast du also keine Lust mehr?

Erst bezeichnest du etwas als Mythos, aber wenn es mit einem Urteil untermauert ist kommt von dir nix mehr - naja praktisch außer heißer Luft...

Ich bitte um anderslautende Urteile (und nicht nur bei totalzerlegten Fahrzeugen).

Müßte ja aus der Praxis möglich sein...

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Ah jetzt hast du also keine Lust mehr?

Erst bezeichnest du etwas als Mythos, aber wenn es mit einem Urteil untermauert ist kommt von dir nix mehr - naja praktisch außer heißer Luft...

Ich bitte um anderslautende Urteile (und nicht nur bei totalzerlegten Fahrzeugen).

Müßte ja aus der Praxis möglich sein...

Ich schreibe es dir noch mal gaaaanz laaaaaangsam: Deine Urteile jucken mich nicht,die sind kein Gesetz.Die STVO gilt für den öffentlichen Verkehrsraum und sonst nichts. Liefer mir mal den konkreten Fall,auf dem dieses " Urteil " fußt- dann reden wir weiter,in einem eigenen Fred.Hier ist das komplett überflüssig.

am 6. Oktober 2011 um 8:10

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

......

Zitat:

i]Original geschrieben von EierFanta©

Ich sehe auch nicht das Problem:

mit diesem problem wirst du spätestens dann konfrontiert sein, wenn du eine baustelle in einer fremdfirma betreust und selbst material wie werkzeugkisten (wo u.a. dann auch plomben entfernt werden müssen), pläne, mischanweisungen oder auch ne simple digitalkamera im kofferraum hast - was andere (auch zum schutze deines eigenen unternehmens) nicht sehen können/dürfen/sollen...

und da kann der werksschutz sich dann auf den kopf stellen, handstände machen und mim nackten arsch fliegen fangen...das nutzt ihn alles nichts...da hilft dann (selbst in einem atomkraftwerk) nurnoch das hinzuziehen der polizei... ;)

Ich werde mit diesem Problem nie konfrontiert sein, da ich nicht irgendwelche Baustellen betreuen muss. In einer riesigen Verwaltung, wo ca. 1200 Personen arbeiten und der Arbeitgeber auf dem Werksgelände ca. 800 kostenlose Parkplätze zur Verfügung stellt habe ich keine Problem damit, dass Regeln aufgestellt werden, die befolgt werden müssen, zum Wohle aller Beschäftigten. Wer das nicht will, soll ins kostenpflichtige Parkhaus fahren oder sich auf der Straße einen Parkplatz suchen.

Ich räume aber ein, dass es ein Problem geben kann bei der von Dir geschilderten Situation. Ich persönlich habe es aber noch nie erlebt, dass mein Arbeitgeber aus reiner Willkür irgendwelche Kontrollen und Sanktionen durchgeführt hat, von daher vielleicht meine "Unbedarftheit". :)

Jetzt schrauben wir das Thema mal wieder runter:

 

  1. Der TE wusste nicht warum diese Aktion durchgeführt wird. Möglichkeit 1: Schlechte Kommunikation des AG; Möglichkeit 2: Der TE pennt dauernd und schaut nur nach der Kaffeemaschine, statt ans schwarze Brett, in die Rundmails oder die internen Informationsumläufe
  2. Es steht nichts von Verboten, Bestrafen, Anzeigen oder anderen Reprässalien, auch wird nichts von unangekündigten Werksschutzkontrollen geschrieben, sondern nur, dass die rumlaufen und schauen: "Winterreifen" = grüne Zettel und "Sommerreifen" = rote Zettel.
  3. Die Frage war "Darf der das?". Die Mehrheitsmeinung ist "Ja", da es nicht verboten ist. Einige Stimmen sagen "Nein", konnten leider für mich noch keine schlüssige Begründung liefern inkl. Gesetzesgrundlage. Ist aber auch egal, wir sind kein Rechtsforum und eigentlich ist genau das hier nicht erwünscht.
  4. Eine Bewertung warum der AG das macht und wie das die Leute finden ist sehr unterschiedlich. Ich habe Verständnis dafür, aber solche Aktionen haben ihre Grenzen. Die notwendige Kommunikation ist sehr wichtig und dies bedeutet, dass die Botschaft ankommen muss.
  5. Dann driften wir noch stundenlang ab und diskutieren über irgendwelche Randthemen oder was, was hier gar nicht gefragt wurde.

 

Gruß

 

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi

  • Dann driften wir noch stundenlang ab und diskutieren über irgendwelche Randthemen oder was, was hier gar nicht gefragt wurde.

  • [/list]

Richtig.Im Grunde mal wieder viel Lärm um nichts.Vielleicht sollte ein Mod das hier schließen,bringt eh nichts mehr obwohl ich von der Rechtmäßigkeit immer noch nicht überzeugt worden bin ;).

öffentlich oder nicht öffentlicher Verkehrsraum ist durchaus interessant und auch gerichtlich nicht immer eindeutig was denn als Absperrung reicht.

 

@R 129 Fan:

Das ist ein konkreter Fall. Schau dir den Link an.

Aber ich glaube ich verstehe dein Verständnisproblem.

Du hast recht was die StVO betrifft.

Aber bei der HU geht es über die StVZO.

Seit 13 Seiten kann ich hier nur permanent den Kopf schütteln.

Insbesondere über User, welche - nach eigenen Angaben - selbst als Staatsorgan tätig sind und dann dennoch so ein gestörtes Verhältnis haben. Darüberhinaus finde ich den Ton, den derjenige an den Tag legt, mehr als fragwürdig.

Auf korrekte und plausibel nachvollziehbare Argumentationen wird nicht eingegangen, aber die eigene falsche Meinung vehement verteidigt und alle angepöbelt, welche nicht der selbigen sind.

Für mich persönlich eine recht fragwürdige Art, um eine Diskussion zu führen.

Auch über einige andere, die hier ein offensichtlich ziemliches weltfremdes Bild vom Leben und arbeiten haben,kann ich mich nur wundern.

 

Zum Thema selbst:

An der Aktion ist sicherlich absolut nix auszusetzen, wenngleich sie bei den Anfang der Woche noch herrschenden Temperaturen als etwas "spießig" betrachtet werden kann. Da hat es der AG mit der O bis O Regel wohl etwas zu ernst genommen.

Da hier nicht mehr viel Sachliches zu erwarten ist, mache ich den Thread zu.

Gruß MartinSHL

MT-Moderation

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