Darf der Arbeitgeber das private Auto kontrollieren?

Hallo,

unsere Sicherheitsabteilung der Firma hat sich überlegt die Autos der Mitarbeiter auf die richtige Bereifung zu kontrollieren!?

Sprich, der Chef der Arbeitssicherheit und sein Mitarbeiter laufen über den Parkplatz (ca. 80 PKW) und verteilen rote, bzw. grüne Zettel unter dern Scheibenwischern. Rot bekommt ein PKW mit Sommerreifen, Grün eines mit Winterreifen.

Ich finde die Aktion schon sehr fraglich, da ich der Meinung bin, dass jeder selbst für sein PKW verantwortlich ist. Auf der anderen Seite, ist die Fahrt zur Firma ja auch Arbeitsweg, wo es eine gewisse Haftung für den Arbeitgeber gibt.

Was meint ihr?

Ist das OK, dass die Firma die Bereifung kontrolliert und Zettel verteilt, oder haben die an den privaten Autos nichts zu suchen??

Gruß,

Stefan

Beste Antwort im Thema

Oh der böse böse Arbeitgeber. Das geht nun wirklich zu weit. Wie kann er sich nur erdreisten sich um das Wohl seiner Angestellten zu sorgen. An den Pranger mit ihm. Der führt bestimmt ganz schlimmes im Schilde.

Kann es sein, dass manche von euch schon so weit in die Ellenbogengesellschaft abgedriftet sind, dass sie eine gut gemeinte Aktion schon garnichtmehr erkennen? Wie armselig manche doch sind.

Und wenn demnächst mal einer vollgepackt vor der geschlossenen tür steht und ein kollege diese aufhalten möchte, dann schreit ihn bitte sofort an, was ihm denn einfällt. Der will euch nur hinterher anscheissen das ihr eure arbeit nicht selber hinbekommt.

Mfg Zille

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Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von trixi1262


sondern lediglich um eine Sichtkontrolle der Bereifung !

....die den Arbeitgeber nicht angeht, wie bereits erläutert.Der kann sich um den Unfallschutz in seiner Klitsche kümmern, was auf der Straße abgeht geht ihn nichts an - so einfach ist das.

Es geht hier aber nicht um die Strasse ,sondern um einen Firmenparkplatz !

Dieser könnte nur im Zusammenhang mit einer Steigung zu befahren sein !

Und wenn die Firma in diesen Zusammenhang, schon des Öfteren mal Bagatellunfälle ; Beulen usw. gegeben hat , dann denke Ich wohl, das Dies der FA was angeht

mfg trixi1262

PS:

Der TE hat sich immernoch nicht geäussert, wir können also über die Beweggrunde nur Spekulationen anstellen

Zitat:

Original geschrieben von trixi1262



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


....die den Arbeitgeber nicht angeht, wie bereits erläutert.Der kann sich um den Unfallschutz in seiner Klitsche kümmern, was auf der Straße abgeht geht ihn nichts an - so einfach ist das.

Es geht hier aber nicht um die Strasse ,sondern um einen Firmenparkplatz !
Dieser könnte nur im Zusammenhang mit einer Steigung zu befahren sein !
Und wenn die Firma in diesen Zusammenhang, schon des Öfteren mal Bagatellunfälle ; Beulen usw. gegeben hat , dann denke Ich wohl, das Dies der FA was angeht
mfg trixi1262
PS:
Der TE hat sich immernoch nicht geäussert, wir können also über die Beweggrunde nur Spekulationen anstellen

Dann ist er seiner " Sicherungspflicht " nicht nachgekommen, er hat dafür zu sorgen das seine Sklaven den Parkplatz unfallfrei benutzen können. Für so was hat der Laden meiner Tocher sogar einen Schneeräumer. Alternativ kann er natürlich auch Schilder aufstellen " Befahren nur mit Winterreifen " . Das kann ja an der Einfahrt ein mit allen Befugnissen bis zum Schußwaffengebrauch ausgestatteter Werkschützer kontrollieren, denn die Einfahrt verweigern darf er im Zuge des Hausrechts.😁

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Dann ist er seiner " Sicherungspflicht " nicht nachgekommen, er hat dafür zu sorgen das seine Sklaven den Parkplatz unfallfrei benutzen können.

Kann es sein, dass du ein leicht gestörtes Verhältnis zu Arbeitgebern hast? Es gibt auch AG die die Angestellten nicht wie Sklaven halten.

Aber vielleicht hat dir so einen Vorschlag die Arge noch nicht geschickt. Kommt bestimmt noch - keine Angst. *

Mfg Zille

* Passende Qualifikation vorrausgesetzt. Da seh ich bei dir das grösste Problem.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Kann es sein, dass du ein leicht gestörtes Verhältnis zu Arbeitgebern hast? Es gibt auch AG die die Angestellten nicht wie Sklaven halten.

* Passende Qualifikation vorrausgesetzt. Da seh ich bei dir das grösste Problem.

Ach, jetzt kommt das übliche persönliche Genöle wenn einem nichts mehr einfällt ? War ja zu erwarten.Um meine " Qualifikation " brauchst du dir mal keine Sorgen machen.Du hast ja keine, das brauchst du hier nicht immer zu beweisen. Und mit der ARGE scheinst du dich ja bestens auszukennen, nimm beim nächsten mal eine Zeitung mit. Verkürzt die Wartezeit. Hat vielleicht noch einer was zum Thema ?😮

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Der Kernpunkt ist schlicht und ergreifend, das der TE keine weiteren Angaben bezüglich des AG gemacht hat !
Es wäre auch denkbar, das der Parkplatz erst kürzlich den Mitarbeitern zur Verfügung steht.
Der Arbeitsplatz des Sicherheitsbeautragten erst geschaffen wurde auf Grund , gewisser Anzahl von Mitarbeitern ,Fragen,über Fragen !
Das Ordnungsamt auf Mängel hingewiesen hat, und, und ,und ?
mfg trixi1262

PS:
TE ist Online und lacht sich kaputt

Zitat:

Original geschrieben von trixi1262


Der Kernpunkt ist schlicht und ergreifend, das der TE keine weiteren Angaben bezüglich des AG gemacht hat !
Es wäre auch denkbar, das der Parkplatz erst kürzlich den Mitarbeitern zur Verfügung steht.
Der Arbeitsplatz des Sicherheitsbeautragten erst geschaffen wurde auf Grund , gewisser Anzahl von Mitarbeitern ,Fragen,über Fragen !
Das Ordnungsamt auf Mängel hingewiesen hat, und, und ,und ?
mfg trixi1262

Eben. Also wenden wir uns wichtigeren Dingen zu. Wie ist das Wetter bei dir ?

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom


Der Werkschutz ( nicht immer nur dickbäuchige Pförtner) darf sehrwohl PKW und LKW...am Verlassen des Geländes hindern, wenn z.B. die Sicherungsausstattung nicht zur Ladung passt.

er darf ihn nur solange hindern, bis die polizei eintrifft!

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©


Wenn der Arbeitnehmer von vornherein zustimmt, dass auf dem Firmengelände Kfz-Durchsuchungen zulässig sind, braucht der zuständige Mitarbeiter des Werkschutzes nicht mehr nach der Erlaubnis des Fahrers zu fragen.

wie ich bereits mehrfach schrieb, kann der fahrer jederzeit seine zustimmung zu der kontrolle zurückziehen und die kontrolle verweigern...dann sind wir wieder an dem punkt, wo der werksschutz den fahrer entweder fahren lassen muss oder die polizei

(nebst werksleitung und betriebsrat)

verständigt wird!

einfach sagen

"ey, du kommst hier nit raus"

und abzuwarten ist

(strafbare!)

nötigung....

Zitat:

Ich sehe auch nicht das Problem:

mit diesem problem wirst du spätestens dann konfrontiert sein, wenn du eine baustelle in einer fremdfirma betreust und selbst material wie werkzeugkisten

(wo u.a. dann auch plomben entfernt werden müssen)

, pläne, mischanweisungen oder auch ne simple digitalkamera im kofferraum hast - was andere

(auch zum schutze deines eigenen unternehmens)

nicht sehen können/dürfen/sollen...

und da kann der werksschutz sich dann auf den kopf stellen, handstände machen und mim nackten arsch fliegen fangen...das nutzt ihn alles nichts...da hilft dann (selbst in einem atomkraftwerk) nurnoch das hinzuziehen der polizei... 😉

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


wie ich bereits mehrfach schrieb,

Bei unseren Superschlauen kannst du schreiben was du willst, die begreifen es eh nicht 🙄😮

R129 Fan !

Zunehmend Bewölkt !🙂

Hier auch.Schönes Wetter vorbei 🙁

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Ach, jetzt kommt das übliche persönliche Genöle wenn einem nichts mehr einfällt ? War ja zu erwarten.Um meine " Qualifikation " brauchst du dir mal keine Sorgen machen.Du hast ja keine, das brauchst du hier nicht immer zu beweisen.

Ist doch immer so, entweder wird persönlich angegriffen oder Unsinn unterstellt.

10 Seiten Bla Bla und gegenseitige Anfeindungen wegen grünen und roten Zettelchen... 😁

Ich kauf mir heut nach der Arbeit gleich ma nen roten und nen grünen Block und bekleb morgen die Autos am Parkplatz, mal sehen ob dann hier genau so die Anarchie losbricht 😁

Zitat:

Original geschrieben von stef 320i


10 Seiten Bla Bla und gegenseitige Anfeindungen wegen grünen und roten Zettelchen... 😁

Ich kauf mir heut nach der Arbeit gleich ma nen roten und nen grünen Block und bekleb morgen die Autos am Parkplatz, mal sehen ob dann hier genau so die Anarchie losbricht 😁

Du wirst Terminiert, wenn du Dies machst !

Arni Kommt 😁😁😁

Das ist Sachbeschädigung im Sinne des § 303 StGB , siehe http://dejure.org./gesetze/StGB/303.html 😠😠

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