Dämpferregelung mit 20 Zoll Audi 7 Doppelspeichen Alurad

Audi S5 8T & 8F

Liebe Mitglieder des Audi Forums,
ich habe mir einen Audi A5 Coupe mit einigen Extras gekauft. Ein Extra ist die Dynamiklenkung mit Dämpferregelung (BL1). Weil mir meine 17 Zollfelgen nicht mehr gefallen, wollte ich meinen Audi mit original Audi 20 Zoll Felgen nachrüsten. Ich habe mir diese Felgen auch gekauft, mit gutem Gewissen eine original Felge nicht beim Tüv eintragen zu müssen. Doch jetzt kommts. In einer ABE vom 29.09.2009 steht unter Auflage, dass ein A5 mit verstellbarem Fahrwerk diese Felgen nicht fahren darf.
Mein freundlicher Audi Händler kann mir auch keine eindeutige Aussage zu diesem Thema geben. Das wundert mich sehr, weil dort sollte man doch Bescheid wissen.
Jetzt brauche ich Eure Hilfe. Gibt es im Forum A5 Fahrer die mir bei diesem Problem helfen könnten?
Auf eure Antworten freue ich mich sehr. Ich hoffe, dass es doch noch Hoffnung für mich gibt die original 20 Zoll Doppelspeichen Felge in Verbindung mit der Dämpferregelung zu fahren.

Mit freundlichen Grüßen
AIDAAURA

24 Antworten

Bis vor kurzen hat es Audi im Konfigurator auch nicht zugelassen, die Dämpferregelung in Verbindung mit dem 20" Felgen zu bestellen.

Seit einigen Wochen geht das jedoch.

Zitat:

Original geschrieben von Aidaaura


Liebe Mitglieder des Audi Forums,
ich habe mir einen Audi A5 Coupe mit einigen Extras gekauft. Ein Extra ist die Dynamiklenkung mit Dämpferregelung (BL1). Weil mir meine 17 Zollfelgen nicht mehr gefallen, wollte ich meinen Audi mit original Audi 20 Zoll Felgen nachrüsten. Ich habe mir diese Felgen auch gekauft, mit gutem Gewissen eine original Felge nicht beim Tüv eintragen zu müssen. Doch jetzt kommts. In einer ABE vom 29.09.2009 steht unter Auflage, dass ein A5 mit verstellbarem Fahrwerk diese Felgen nicht fahren darf.
Mein freundlicher Audi Händler kann mir auch keine eindeutige Aussage zu diesem Thema geben. Das wundert mich sehr, weil dort sollte man doch Bescheid wissen.
Jetzt brauche ich Eure Hilfe. Gibt es im Forum A5 Fahrer die mir bei diesem Problem helfen könnten?
Auf eure Antworten freue ich mich sehr. Ich hoffe, dass es doch noch Hoffnung für mich gibt die original 20 Zoll Doppelspeichen Felge in Verbindung mit der Dämpferregelung zu fahren.

Mit freundlichen Grüßen
AIDAAURA

Zitat:

Original geschrieben von Black_SkorpionI


Bis vor kurzen hat es Audi im Konfigurator auch nicht zugelassen, die Dämpferregelung in Verbindung mit dem 20" Felgen zu bestellen.

Seit einigen Wochen geht das jedoch.

Hallo,

schon im Dezember 2008 habe ich meinen A5 in dieser Kombination neu bestellt!

Also "vor kurzem" ist natürlich relativ!

Gruß U.R.

Hallo Leidensgenosse,

die Problematik beschäftigt mich selbst seit mehreren Wochen.

Auf meine Anfrage hin, warum es denn nicht möglich wäre, teilte man mir mit, dass aufgrund eines anderen Einfederverhaltens der Dämpferregelung sich die Reifen bei 20" einseitig abfahren würden. Toll. Bei meinen Recherchen stieß ich auf insgesamt 5 andere - völlig abweichende - Begründungen des Audi-Service zu insoweit identischen Anfragen anderer User, die ebensowenig nachvollziehbar sind. Zufallsgenerator lässt grüßen. Mutmaßlich sind diese Antworten genauso kompetent und verlässlich wie frühere Aussagen in Bezug auf die Thematik "Dämpferregelung und Tieferlegung um 20 mm". Ich persönlich gehe mittlerweile davon aus, dass man die Lage einfach so einschätzt, ein komfortbetontes Fahrwerk mit 20" wäre dem Durchschnittskunden zu hart und bietet es daher von vorn herein nicht an.
Als ich Ende noch einmal Dezember nachhakte, weshalb es denn nun im Konfigurator möglich sei, beides zu kombinieren hieß es, das wäre ein Fehler im Konfigurator und man hätte dies an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Allerdings frage ich mich dann, weshalb diese Möglichkeit bis jetzt noch immer besteht und Fahrzeuge EZ ab 2010 mit beidem bei Mobile.de auftauchen. Noch stutziger macht mich der Umstand, dass die Kombi 20" und DR auf audi.ch und audi.at weiterhin nicht möglich ist. Kann ich daraus folgern, dass ein Fahrwerk mit DR aus D völlig andere Eigenschaften als diese aus AT und CH besitzt? 😕

Die einzigste Möglichkeit, beides zu verbinden, sehe ich mittlerweile in einer Einzelabnahme bei TÜV/DEKRA. Ein Audi-Händler wird nicht sonderlich viel zur Problemlösung beitragen können, da dieser wie der Kunde auch auf die schwammigen Aussagen der Zentrale angewiesen ist. Wie ich dem Forum entnommen habe, wurden von einigen Usern bereits erfolgreiche Nachrüstungen bis 8,5 x 20" ET 28 durchgeführt (allerdings in Form einer "regulären" Eintragung mit Gutachten). Ob diese in unserem Fall allerdings so einfach wird, weiß ich nicht. Bei meinen Recherchen bin ich bislang lediglich auf ein Gutachten einer Felge in 9x20, ET 30 mit Bereifung 265/30 gestoßen. Diese ist sowohl an A5 als auch S5 ohne Einschränkung eines Fahrwerktyps oder nennenswerte Auflagen eintragbar. Nicht einmal die Freigängigkeit ist zu prüfen. Womöglich könnte dies als Vergleichsgutachten herangezogen werden.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Vip3r86


Hallo Leidensgenosse,

die Problematik beschäftigt mich selbst seit mehreren Wochen.

Auf meine Anfrage hin, warum es denn nicht möglich wäre, teilte man mir mit, dass aufgrund eines anderen Einfederverhaltens der Dämpferregelung sich die Reifen bei 20" einseitig abfahren würden. Toll. Bei meinen Recherchen stieß ich auf insgesamt 5 andere - völlig abweichende - Begründungen des Audi-Service zu insoweit identischen Anfragen anderer User, die ebensowenig nachvollziehbar sind. Zufallsgenerator lässt grüßen. Mutmaßlich sind diese Antworten genauso kompetent und verlässlich wie frühere Aussagen in Bezug auf die Thematik "Dämpferregelung und Tieferlegung um 20 mm". Ich persönlich gehe mittlerweile davon aus, dass man die Lage einfach so einschätzt, ein komfortbetontes Fahrwerk mit 20" wäre dem Durchschnittskunden zu hart und bietet es daher von vorn herein nicht an.
Als ich Ende noch einmal Dezember nachhakte, weshalb es denn nun im Konfigurator möglich sei, beides zu kombinieren hieß es, das wäre ein Fehler im Konfigurator und man hätte dies an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Allerdings frage ich mich dann, weshalb diese Möglichkeit bis jetzt noch immer besteht und Fahrzeuge EZ ab 2010 mit beidem bei Mobile.de auftauchen. Noch stutziger macht mich der Umstand, dass die Kombi 20" und DR auf audi.ch und audi.at weiterhin nicht möglich ist. Kann ich daraus folgern, dass ein Fahrwerk mit DR aus D völlig andere Eigenschaften als diese aus AT und CH besitzt? 😕

Die einzigste Möglichkeit, beides zu verbinden, sehe ich mittlerweile in einer Einzelabnahme bei TÜV/DEKRA. Ein Audi-Händler wird nicht sonderlich viel zur Problemlösung beitragen können, da dieser wie der Kunde auch auf die schwammigen Aussagen der Zentrale angewiesen ist. Wie ich dem Forum entnommen habe, wurden von einigen Usern bereits erfolgreiche Nachrüstungen bis 8,5 x 20" ET 28 durchgeführt (allerdings in Form einer "regulären" Eintragung mit Gutachten). Ob diese in unserem Fall allerdings so einfach wird, weiß ich nicht. Bei meinen Recherchen bin ich bislang lediglich auf ein Gutachten einer Felge in 9x20, ET 30 mit Bereifung 265/30 gestoßen. Diese ist sowohl an A5 als auch S5 ohne Einschränkung eines Fahrwerktyps oder nennenswerte Auflagen eintragbar. Nicht einmal die Freigängigkeit ist zu prüfen. Womöglich könnte dies als Vergleichsgutachten herangezogen werden.

Hallo Leidensgenosse,

vielen Dank für die schnelle Info. Mich wundert es sehr, dass Audi so unterschiedliche Aussagen macht. Ich habe mich heute nochmals bei einem anderen Audi-Partner erkundigt. Man wollte mir exakt die gleichen 20 Zöller verkaufen für einen Preis von 4200 Euro. Des Weiteren bestätigt mir man mündlich, dass ich die original Audi 20 Zöller beim Tüv nicht eintragen muss. Auf meine Frage hin wo dieses den vermerkt sei bekam ich die Antwort es wäre in der EWG-Bescheinigung vermerkt. Diese EWG-Bescheinigung habe ich allerdings nicht.

Mittlerweile weiß ich überhaupt nicht mehr was richtig ist. Der Tüv allerdings beruft sich auf die Allgemeine Betriebserlaubnis und darin steht unter Auflage, dass ich die Felgen nicht fahren darf.

Also doch eine Fehlkauf?

Nochmals vielen Dank für den Beitrag. Ich hoffe das der rettende Hinweis noch kommt.

MfG Aidaaura

Ich habe das A5 Cabrio 2.0 TFSI Quattro mit 20", Audi Drive Select, Dynamiklenkung und Sportfahrwerk mit Dämpferregelung bestellt und habe einen Liefertermin in 11/2010.
Also bislang kam nichts Gegenteiliges von Audi....

Zitat:

Original geschrieben von Aidaaura



Zitat:

Original geschrieben von Vip3r86


Hallo Leidensgenosse,

die Problematik beschäftigt mich selbst seit mehreren Wochen.

Auf meine Anfrage hin, warum es denn nicht möglich wäre, teilte man mir mit, dass aufgrund eines anderen Einfederverhaltens der Dämpferregelung sich die Reifen bei 20" einseitig abfahren würden. Toll. Bei meinen Recherchen stieß ich auf insgesamt 5 andere - völlig abweichende - Begründungen des Audi-Service zu insoweit identischen Anfragen anderer User, die ebensowenig nachvollziehbar sind. Zufallsgenerator lässt grüßen. Mutmaßlich sind diese Antworten genauso kompetent und verlässlich wie frühere Aussagen in Bezug auf die Thematik "Dämpferregelung und Tieferlegung um 20 mm". Ich persönlich gehe mittlerweile davon aus, dass man die Lage einfach so einschätzt, ein komfortbetontes Fahrwerk mit 20" wäre dem Durchschnittskunden zu hart und bietet es daher von vorn herein nicht an.
Als ich Ende noch einmal Dezember nachhakte, weshalb es denn nun im Konfigurator möglich sei, beides zu kombinieren hieß es, das wäre ein Fehler im Konfigurator und man hätte dies an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Allerdings frage ich mich dann, weshalb diese Möglichkeit bis jetzt noch immer besteht und Fahrzeuge EZ ab 2010 mit beidem bei Mobile.de auftauchen. Noch stutziger macht mich der Umstand, dass die Kombi 20" und DR auf audi.ch und audi.at weiterhin nicht möglich ist. Kann ich daraus folgern, dass ein Fahrwerk mit DR aus D völlig andere Eigenschaften als diese aus AT und CH besitzt? 😕

Die einzigste Möglichkeit, beides zu verbinden, sehe ich mittlerweile in einer Einzelabnahme bei TÜV/DEKRA. Ein Audi-Händler wird nicht sonderlich viel zur Problemlösung beitragen können, da dieser wie der Kunde auch auf die schwammigen Aussagen der Zentrale angewiesen ist. Wie ich dem Forum entnommen habe, wurden von einigen Usern bereits erfolgreiche Nachrüstungen bis 8,5 x 20" ET 28 durchgeführt (allerdings in Form einer "regulären" Eintragung mit Gutachten). Ob diese in unserem Fall allerdings so einfach wird, weiß ich nicht. Bei meinen Recherchen bin ich bislang lediglich auf ein Gutachten einer Felge in 9x20, ET 30 mit Bereifung 265/30 gestoßen. Diese ist sowohl an A5 als auch S5 ohne Einschränkung eines Fahrwerktyps oder nennenswerte Auflagen eintragbar. Nicht einmal die Freigängigkeit ist zu prüfen. Womöglich könnte dies als Vergleichsgutachten herangezogen werden.

Hallo Leidensgenosse,
vielen Dank für die schnelle Info. Mich wundert es sehr, dass Audi so unterschiedliche Aussagen macht. Ich habe mich heute nochmals bei einem anderen Audi-Partner erkundigt. Man wollte mir exakt die gleichen 20 Zöller verkaufen für einen Preis von 4200 Euro. Des Weiteren bestätigt mir man mündlich, dass ich die original Audi 20 Zöller beim Tüv nicht eintragen muss. Auf meine Frage hin wo dieses den vermerkt sei bekam ich die Antwort es wäre in der EWG-Bescheinigung vermerkt. Diese EWG-Bescheinigung habe ich allerdings nicht.
Mittlerweile weiß ich überhaupt nicht mehr was richtig ist. Der Tüv allerdings beruft sich auf die Allgemeine Betriebserlaubnis und darin steht unter Auflage, dass ich die Felgen nicht fahren darf.
Also doch eine Fehlkauf?
Nochmals vielen Dank für den Beitrag. Ich hoffe das der rettende Hinweis noch kommt.
MfG Aidaaura

Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung liegt m.W. dem Fahrzeugbrief bei. Es handelt sich dabei um ein doppelseitiges A4-Blatt mit allen möglichen technischen Daten zum Fahrzeug, u.A. auch die zulässigen Rad-/Reifenkombinationen. Bei mir ist dort maximal 8,5x19 mit 255/35 aufgeführt.

Ich gehe davon aus, dass sich der TÜV dagegen auf die EG-Typengenehmigung beruft. Gibt es irgendeine Möglichkeit, diese einzusehen?

Zitat:

Original geschrieben von garfield75


Ich habe das A5 Cabrio 2.0 TFSI Quattro mit 20", Audi Drive Select, Dynamiklenkung und Sportfahrwerk mit Dämpferregelung bestellt und habe einen Liefertermin in 11/2010.
Also bislang kam nichts Gegenteiliges von Audi....

Hallo Garfield,

Audi muss etwas technisches geändert haben. Warum sonst ist es heute möglich diese Kombination ab Werk zu bestellen.

Leider habe ich diese Möglichkeit im Moment nicht.

Viele Grüße

War da früher als die Kombination 20" + Dämpferregelung nicht ging das Fahrwerk um 20 mm tiefer? Stand glaub ich zumindest dabei.

Jetzt ist es im Konfigurator verfügbar mit 20" aber man liest nix mehr von der Tieferlegung.

Das regelbare Fahrwerk war noch nie tiefer als das eines Serien-S5. Es handelte sich um einen Prospektirrtum seitens Audi, weshalb man diese Angabe wieder entfernt hat.

Ist der A5 und der S5 von der Fahrwerkhöhe gleich?

Ja, da gibt es keinerlei Unterschied. Es sei denn, der A5 ist mit dem S-Line-Fahrwerk ausgestattet. Dann liegt er noch 1 cm tiefer als ein S5.

Zitat:

Original geschrieben von Aidaaura



Zitat:

Original geschrieben von garfield75


Ich habe das A5 Cabrio 2.0 TFSI Quattro mit 20", Audi Drive Select, Dynamiklenkung und Sportfahrwerk mit Dämpferregelung bestellt und habe einen Liefertermin in 11/2010.
Also bislang kam nichts Gegenteiliges von Audi....
Hallo Garfield,
Audi muss etwas technisches geändert haben. Warum sonst ist es heute möglich diese Kombination ab Werk zu bestellen.

Nein, muss Audi nicht. Wo siehst du da den Zusammenhang? 🙄

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Twinni



Zitat:

Original geschrieben von Aidaaura


Hallo Garfield,
Audi muss etwas technisches geändert haben. Warum sonst ist es heute möglich diese Kombination ab Werk zu bestellen.

Nein, muss Audi nicht. Wo siehst du da den Zusammenhang? 🙄

Andreas

Hallo Andreas und Tobias,

ich war am Freitag bei meinem Audi Partner. An diesem Tag war der Tüv im Hause. Ich habe mit dem Serviceleiter und dem Tüv versucht eine Lösung für mein Problem zu finden. (Zur Erinnerung ich möchte 20 Zöller original Audi auf meinen A5 mit Dämpferregelung fahren)

Weil es mir sehr wichtig ist alle Vorschriften einzuhalten habe ich den Tüv auf folgendes hingewiesen:

In der EWG-Bescheinigung von meinem A5 steht, dass ich 8,5 X 19 fahren darf ohne etwas beim Tüv eintragen zu müssen. In der EG-Genehmigung von den Felgen steht unter Auflage das eine Verwendung in Verbindung mit einem verstellbaren Fahrwerk (1BL) nicht möglich ist.

Warum kann ich die Kombination bei einer neu Bestellung bestellen. Also nochmal, laut Audi ist es jetzt doch möglich?(Es muss sich etwas verändert haben)

Wir drei schauten uns nur an und konnten es nicht verstehen.

Fakt ist, dass der Tüv die Felgen nicht eintägt.

Was nun?????(ich hoffe, das einer von euch noch einen Joker hat)

Des Weiteren würde ich mein Fahrzeug ein wenig tiefer legen lassen.
Darf ich überhaupt mein Fahrzeug tiefer legen???(denkt an die Dämpferregelung)
Und wenn ja wieviel mm.
Viele Grüße
Frank

Deine Antwort
Ähnliche Themen