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Dachbox, Dachlast, Zuladung etc

Skoda Octavia 3 (5E)
Themenstarteram 31. März 2018 um 7:54

Hallo zusammen,

 

Ich bin aktuell dabei, mir eine Dachbox für meinen Octavia 3 RS Kombi zu kaufen.

Ich habe davon aber keinerlei Ahnung.

Träger ist bereits vorhanden und ausgesucht habe ich mir die Thule Motion XT M.

Die Box hat eine Zuladung von 75KG und wiegt ca 17KG.

Der Octavia hat eine Dachlast von 75KG.

Zuladung plus Eigengewicht ergeben ja dann das maximale Gewicht.

Darf ich die Dachbox überhaupt fahren?

Wir würden ohnehin nie mehr als vllt 40KG reinpacken.

 

Also müsste ich die in irgendeiner Form ablasten lassen?

Beste Antwort im Thema
am 31. März 2018 um 12:03

1 Tag zu früh eingestellt?

10 weitere Antworten
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10 Antworten
am 31. März 2018 um 12:03

1 Tag zu früh eingestellt?

Zitat:

@Martin der Moardin schrieb am 31. März 2018 um 09:54:40 Uhr:

Hallo zusammen,

Ich bin aktuell dabei, mir eine Dachbox für meinen Octavia 3 RS Kombi zu kaufen.

Ich habe davon aber keinerlei Ahnung.

Träger ist bereits vorhanden und ausgesucht habe ich mir die Thule Motion XT M.

Die Box hat eine Zuladung von 75KG und wiegt ca 17KG.

Der Octavia hat eine Dachlast von 75KG.

Zuladung plus Eigengewicht ergeben ja dann das maximale Gewicht.

Darf ich die Dachbox überhaupt fahren?

nein, auf keinen Fall.

Dann erlischt sofort die Betriebserlaubnis des Autos und die Warnleuchte für Dachüberladung blinkt....

Außerdem hast du leichtsinniger Weise noch vergessen, das Gewicht der notwendigen Querträger zu berücksichtigen, was weitere Abzüge in der B-Note deines Beitrages nach sich zieht.

Schätze ich auch aber für Morgen ist der Gag nicht schlecht!

Da hätten einige angebissen.....

Alle Komponenten auf dem Dach haben maximale Lasten, das Dach selbst, der Träger und die Box. Keine davon darf überschritten werden.

 

Von der Dachlast müssen die Leergewichte des Trägers und der Box abgezogen werden und dann hast du das Gewicht, das in die Box darf.

 

Da du keine Ahnung von Trägern und Boxen hast:

Nach der Montage sollte man nach einigen km alle Schrauben nachziehen.

Eine Box ist nur ein besserer Regenschutz und keine Ladungssicherung. Das bedeutet das alles in der Box angegurtet werden muss, auch Sporttaschen mit Klamotten.

Themenstarteram 4. April 2018 um 3:33

Sorry, dass die Frage hier so auf Unverständnis trifft und für Gelächter sorgt, aber ich habe wirklich keine Ahnung von Dachboxen und ich habe mich vorher auch noch nie damit beschäftigen müssen.

Aber nun gut. Auch MT ist in meiner nicht aktiven Zeit wohl zu einer Plattform von Schlaumeiern geworden.

Schade drum.

Themenstarteram 4. April 2018 um 3:40

Zitat:

@lenny77 schrieb am 1. April 2018 um 21:48:55 Uhr:

Alle Komponenten auf dem Dach haben maximale Lasten, das Dach selbst, der Träger und die Box. Keine davon darf überschritten werden.

 

Von der Dachlast müssen die Leergewichte des Trägers und der Box abgezogen werden und dann hast du das Gewicht, das in die Box darf.

 

Da du keine Ahnung von Trägern und Boxen hast:

Nach der Montage sollte man nach einigen km alle Schrauben nachziehen.

Eine Box ist nur ein besserer Regenschutz und keine Ladungssicherung. Das bedeutet das alles in der Box angegurtet werden muss, auch Sporttaschen mit Klamotten.

Danke. Das war mir schon klar.

Im Grunde wollte ich nur wissen, ob ich grundsätzlich eine Dachbox nutzen darf, die eine höhere oder gleiche Maximalbeladung hat, wie die Dachlast des Autos.

Wenn ich ne Anhängelast von 1,5 Tonnen habe und mein Anhänger eine maximale Gesamtmasse von 2 Tonnen hat, darf ich den ja auch nicht ziehen, auch wenn ich ihn auf maximal 1,5 Tonnen belade.

So war mein Gedankengang ähnlich bei einer Dachbox.

Zitat:

Danke. Das war mir schon klar.

Im Grunde wollte ich nur wissen, ob ich grundsätzlich eine Dachbox nutzen darf, die eine höhere oder gleiche Maximalbeladung hat, wie die Dachlast des Autos.

Wenn ich ne Anhängelast von 1,5 Tonnen habe und mein Anhänger eine maximale Gesamtmasse von 2 Tonnen hat, darf ich den ja auch nicht ziehen, auch wenn ich ihn auf maximal 1,5 Tonnen belade.

So war mein Gedankengang ähnlich bei einer Dachbox.

Der Gedankengang zum Anhänger ist falsch.

Die Anhängelast ist definiert als die tatsächliche Masse eines Anhängers, den ein bestimmtes Kraftfahrzeug hinter sich herzieht / herziehen darf.

Deshalb darfst du in deinem Beispiel den Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.000kg ziehen wenn du ihn nur bis max. 1.500kg belädst.

Es gilt immer das tatsächliche Gewicht des Anhängers!

am 4. April 2018 um 8:25

Zitat:

@Martin der Moardin schrieb am 4. April 2018 um 05:40:26 Uhr:

Zitat:

@lenny77 schrieb am 1. April 2018 um 21:48:55 Uhr:

Alle Komponenten auf dem Dach haben maximale Lasten, das Dach selbst, der Träger und die Box. Keine davon darf überschritten werden.

 

Von der Dachlast müssen die Leergewichte des Trägers und der Box abgezogen werden und dann hast du das Gewicht, das in die Box darf.

 

Da du keine Ahnung von Trägern und Boxen hast:

Nach der Montage sollte man nach einigen km alle Schrauben nachziehen.

Eine Box ist nur ein besserer Regenschutz und keine Ladungssicherung. Das bedeutet das alles in der Box angegurtet werden muss, auch Sporttaschen mit Klamotten.

Danke. Das war mir schon klar.

Im Grunde wollte ich nur wissen, ob ich grundsätzlich eine Dachbox nutzen darf, die eine höhere oder gleiche Maximalbeladung hat, wie die Dachlast des Autos.

Wenn ich ne Anhängelast von 1,5 Tonnen habe und mein Anhänger eine maximale Gesamtmasse von 2 Tonnen hat, darf ich den ja auch nicht ziehen, auch wenn ich ihn auf maximal 1,5 Tonnen belade.

So war mein Gedankengang ähnlich bei einer Dachbox.

Also dein Auto darf auch einen Anhänger mit höherer zulässiger Gesamtmasse ziehe. Die tatsächliche Masse ist entscheidend.

Was du mit deinem Führerschein darfst ist etwas anderes. Da gibt es inzwischen einige Sonderregelungen beim Anhängerbetrieb.

 

Einen Dachboxen Führerschein gibt es zum Glück (noch) nicht.

Bei der Dachlast geht es immer um das tatsächliche Gewicht, die maximal zulässige Beladung einer Box darf ruhig höher sein als die tatsächliche Masse. Ein Ablasten o.ä. gibt es dem Sinne auch nicht.

Bei Anhängern und Führerschein Klasse 3 zählt auch nur das tatsächliche Gewicht des Anhängers für die Anhängelast. Bei neueren Führerscheinen gibt es kompliziertere Regeln mit zulässiger Gesamtmasse etc. - aber das nur am Rande.

Themenstarteram 4. April 2018 um 20:06

Zitat:

@lenny77 schrieb am 4. April 2018 um 13:37:34 Uhr:

Bei der Dachlast geht es immer um das tatsächliche Gewicht, die maximal zulässige Beladung einer Box darf ruhig höher sein als die tatsächliche Masse. Ein Ablasten o.ä. gibt es dem Sinne auch nicht.

Bei Anhängern und Führerschein Klasse 3 zählt auch nur das tatsächliche Gewicht des Anhängers für die Anhängelast. Bei neueren Führerscheinen gibt es kompliziertere Regeln mit zulässiger Gesamtmasse etc. - aber das nur am Rande.

Das hatte ich mir zwar gedacht, war mir aber nicht sicher.

Der ATU-Mann konnte mir da auch nicht weiterhelfen, außer, dass er der Ansicht war, dass wenn es eine Regelung gäbe, diese ohnehin von keinem kontrolliert werde.

Naja, das war mir dann aber doch zu schwammig.

 

Aber dann kann ich mir dank deiner ausführlichen Aufklärung morgen meine Box bestellen.

 

Danke für die Erläuterung.

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