Da ist mir jemand an mein Auto gefahren
Gestern fuhr mir so ein Idiot gegen mein geparktes Auto.
Der vordere linke Kotflügel und die Fahrertür müssen getauscht werden. Toll, nun habe ich also einen Unfallwagen.
Heute Morgen war ich gleich in der Werkstatt, die haben einen Gutachter gerufen. Er schätzt den Schaden auf ca. 3.000 €. Außerdem bekäme ich noch einen Ausgleich für die Wertminderung.
Habt ihr irgendwelche Tipps für, was ich noch beachten soll?
Beste Antwort im Thema
Sorry, ist aber jeder ein Idiot, der eine Kollision verursacht. Seid doch froh, dass nicht schlimmeres passiert ist.
Meinen Gruß: Klaus
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pfirschau
das ist eben der Punkt, mir sind schon drei Klienten einer würrtembergischen Versicherungsgesellschaft in meine jeweiligen Fahrzeuge gefahren und die Versicherung hat grundsätzlich erst dann bezahlt wenn sie einen Brief von einem Anwalt erhalten hat. Einmal sogar erst nach einem halben Jahr.... Seit dem Unfallgegner von dieser Versicherung sofort Polizei und Termin beim Anwalt.
Sorry, aber das ist in dem Fall wohl völlig übertrieben und erhöht nur die Kosten der zahlungspflichtigen Versicherung. Wer denkst Du finanziert das wohl letztendlich?
Hier hat es schon jemand gesagt: Abtretung an die Werkstatt und er hat mit dem gesamten Vorgang nix mehr am Hut. Dann ist auch wurscht wann und wie die Versicherung zahlt, das macht alles die Werkstatt.
Wichtig hierbei ist lediglich, dass bei in Anspruchnahme eines Unfallersatzwagens das "Kostenrisiko" bei der Werkstatt bleibt. Es gibt da diese "Traum-Tarife Unfallersatz" die die Versicherungen nicht mehr zu zahlen bereit sind. Hier kann man unter Hinweis darauf die Werkstatt auffordern, dass die einen "marktüblichen" Tarif für den Leihwagen nehmen müssen. Wenn die dann sagen "Alles klar", braucht man sich um nix weiter mehr zu kümmern.
War bei meinen letzten beiden "Vorfällen ebenfalls so. Einmal ist mir auch eine Tante ins parkende, 4 Wochen alte Auto gefahren (und ich musste dabei sogar zuschauen). Ich fühle also mit dem TE 😁
Hallo,
also bei mir war das damals so: Ich habe einen "Neuen Wagen" bekommen, da der Schaden laut Gutachter erheblich war. Trifft allerdings nur bei Neuwagen mit einem max. Alter von 12 Monaten zu.
Es ist mir damals in meinem A3 einer hinten drauf gefahren (Alter 5 Monate) Es war kein Totalschaden, glaube Schaden 10.000 Euro oder so!
Frag doch einfach mal deinen Versicherungsvertreter -> vielleicht kann der dir einige Tipps geben, wie man das Max. von der gegnerischen Versicherung bekommt.
Zitat:
Original geschrieben von einerwiekeiner
Gestern fuhr mir so ein Idiot gegen mein geparktes Auto.
Der vordere linke Kotflügel und die Fahrertür müssen getauscht werden. Toll, nun habe ich also einen Unfallwagen.
Heute Morgen war ich gleich in der Werkstatt, die haben einen Gutachter gerufen. Er schätzt den Schaden auf ca. 3.000 €. Außerdem bekäme ich noch einen Ausgleich für die Wertminderung.
Habt ihr irgendwelche Tipps für, was ich noch beachten soll?
Faszinierend.
Ein Neuwagenanspruch besteht dann, wenn das verunfallte Fahrzeug noch keine 3 Monate alt ist und!!!!! noch keine 1000 km gelaufen ist. So der BGH seit Jahrzehnten. Der Versicherungsvertreter kennt sich im Haftpflichtrecht in aller Regel nicht aus. Wenn, dann würde ich mich bei der Schadenabteilung der eigenen Haftpflichtversicherung erkundigen. Diese Leute haben alle mal mehr Fachkompetenz.
Meinen Gruß: Klaus
Zitat:
Original geschrieben von germania47
Faszinierend.
Ein Neuwagenanspruch besteht dann, wenn das verunfallte Fahrzeug noch keine 3 Monate alt ist und!!!!! noch keine 1000 km gelaufen ist. So der BGH seit Jahrzehnten. Der Versicherungsvertreter kennt sich im Haftpflichtrecht in aller Regel nicht aus. Wenn, dann würde ich mich bei der Schadenabteilung der eigenen Haftpflichtversicherung erkundigen. Diese Leute haben alle mal mehr Fachkompetenz.Meinen Gruß: Klaus
Hallo,
ich muss die Unterlagen mal raussuchen, aber das mit 3 Monaten und 1000km ist Blödsinn.
Den ich habs ja noch nach 5 Monaten und knapp 7000 km bekommen! Kann mich dunkel daran erinnert, dass da was von unter 12 Monaten stand, aber ich werds mal suchen und dann mal posten.
Aber das hilft den Themenstarter nicht weiter, weil er ja nur einen kleinen Blechschaden hat und ausser Nerven und einwenig Zeit nichts einbüsst. Ist nur schade, weil man sein Auto doch ein wenig liebt und irgendwie mitleidet. Geht zumindest mir so :-)
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Monat. Reparaturkosten müssen dann aber 15 % des Neuwertes überschreiten (mit den % will ich mich mal nicht festlegen) nit steinigen!
Zitat:
Original geschrieben von urtol8
Bei Selbstabwicklung kanns passieren, daß Du den Betrag aus eigener Tasche vorschießen mußt, wenns mit der Vers.Zahlung mal zwei, drei Wochen länger dauern sollte.
und wenn die vers. nicht zahlt (trotz klarer schuldfrage kann eine vers. sowas mal ein paar wochen bis monate rauszögern!) tritt die werkstatt an den te als auftraggeber herann!
Zitat:
Original geschrieben von MouseWare
Wichtig hierbei ist lediglich, dass bei in Anspruchnahme eines Unfallersatzwagens das "Kostenrisiko" bei der Werkstatt bleibt.
nö!
das kostenrisiko bleibt bei demjenigen der den auftrag dazu gibt...also dem te...und wenn die werkstatt 1000€ pro gefahrenem km will, und der te dies blind unterschreibt hat er pech gehabt!
Zitat:
Original geschrieben von A4_TDI
Bei klarer Sachlage direkt zu einem Anwalt zu gehen kostet nur unnötig Zeit und Geld.
ahso.....den ganzen schreibkram der jetzt kommt auszufüllen, zu kopieren und zur post zu bringen kostet kein geld und keine zeit?!
Hallo zusammen,
ich glaube ihr vermischt den Neuwagenanspruch und die Neuwertversicherung. Der Neuwagenanspruch unterliegt ganz besonderen, sehr eng gehaltenen Kriterien - habe keinen Zugriff auf meine Unterlagen, sonst würde ich die Bestimmungen posten. Die Neuwertversicherung, viele Versicherungen bieten das für 12 oder 18 Monate im privaten Bereich an, bedeutet, dass mir zusätzlich zum Zeitwert die Differenz zum Neuwagen "bezahlt" wird - allerdings nur im Falle eines Totalschadens. Und das macht sich insbesondere im ersten Jahr durch den hohen Wertverlust und bei Leasingfahrzeugen (Privatleasing) bezahlt. Handelt es sich um ein Geschäftsfahrzeug, wird die Neuwertversicherung nicht angeboten.
Gruß,
Martin
Zitat:
Original geschrieben von leoranch
Handelt es sich um ein Geschäftsfahrzeug, wird die Neuwertversicherung nicht angeboten.
auch für geschäftsleasingfahrzeuge werden "gap-risko" versicherungen angeboten, die zumindest den unterschied zwischen ausstehender leasingsumme und zeitwert ersetzen....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nö!Zitat:
Original geschrieben von MouseWare
Wichtig hierbei ist lediglich, dass bei in Anspruchnahme eines Unfallersatzwagens das "Kostenrisiko" bei der Werkstatt bleibt.
das kostenrisiko bleibt bei demjenigen der den auftrag dazu gibt...also dem te...und wenn die werkstatt 1000€ pro gefahrenem km will, und der te dies blind unterschreibt hat er pech gehabt!
Eben desswegen schrieb ich ja davon, diese Sache mit der Werkstatt vorab zu klären. Für den Fall dass die Versicherung den Tarif nicht bezahlen möchte, bleibt es dann das Problem der Werkstatt. Desshalb auch das Kostenrisiko in "" gesetzt.
Und zum Papierkram...die letzten beiden Unfälle dieser Art bestanden für mich daraus, das Auto zur Werkstatt zu bringen, eine Unterschrift zu leisten und mit dem Meister zu sprechen. Danach war das Auto wieder in Ordnung. Wo ist denn da "den ganzen schreibkram der jetzt kommt auszufüllen, zu kopieren und zur post zu bringen "? Es ist im Gegenteil sogar kostengünstiger und schneller als erstmal einen Anwalt einzuschalten. Da brauchst Du deutlich mehr Zeit (und die ist doch letztlich was zählt...für die Post wegzubringen hat man doch Angestellte die ohnehin zum Briefkasten laufen 😁 SCNR) und viel mehr Papier.
Zitat:
Original geschrieben von MouseWare
Für den Fall dass die Versicherung den Tarif nicht bezahlen möchte..
...du aber für diesen tarif unterschrieben hast, zahlst DU die verbliebenen kosten an die werkstatt! die werkstatt hat KEIN "kostenrisiko" die bekommen ihr geld bis auf den letzten cent!
Zitat:
Wo ist denn da "den ganzen schreibkram der jetzt kommt auszufüllen, zu kopieren und zur post zu bringen "?
wollte die versicherung keine unfallschilderung usw. vorab schriftlich bis zur deckungszusage, sowie die kontodaten für unkostenpauschale etc.?!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
...du aber für diesen tarif unterschrieben hast, zahlst DU die verbliebenen kosten an die werkstatt! die werkstatt hat KEIN "kostenrisiko" die bekommen ihr geld bis auf den letzten cent!Zitat:
Original geschrieben von MouseWare
Für den Fall dass die Versicherung den Tarif nicht bezahlen möchte..
Nein. Nicht wenn ich mit der Werkstatt ausmache, dass die die Tarif mit der Versicherung verhandeln. Einen Blanko-Scheck unterschreibe da nicht, so bequem bin ich dann doch nicht 😁
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wollte die versicherung keine unfallschilderung usw. vorab schriftlich bis zur deckungszusage, sowie die kontodaten für unkostenpauschale etc.?!Zitat:
Wo ist denn da "den ganzen schreibkram der jetzt kommt auszufüllen, zu kopieren und zur post zu bringen "?
Nun, als die Tante mir ins parkende Auto gefahren ist kam die Polizei und hat ihr die 20 € abgeknöpft...aber die Sachlage war klar, da wollte niemand was von mir wissen.
Als dann letztes Jahr der "Typ" auf dem Parkplatz zu gange war, ist der selbst zur Polizei und hat das gemeldet, weil ich nicht anwesend war (mir hatte aber ein Augenzeuge netterweise einen Zettel an den Scheibenwischer gesteckt, das er was beobachtet hat und der Verursacher weggefahren ist). Auch da habe ich nur die Abtretungserklärung unterzeichnet, da der Unfallverursacher seine Versicherung hinreichend ins Bild gesetzt.
Beide male ware ich am nächsten Tag immer beim Händler und zwei oder drei Tage später saß ich in meinem reparierten Auto. Es kann also auch mal einfach sein :-)
Ich hatte am Samstag Dienst. Habe dann meinen Wagen gewaschen und ihn gegen 16.00 Uhr wieder auf dem Parkplatz abgestellt. Am Sonntagmorgen gegen 7.00 Uhr bin ich nach Hause gefahren und habe Zuhause festgestellt das auf der Beifahrerseite der Kotflügel,die Frontschürze eingedrückt sind außerdem steht der Scheinwerfer etwas zu weit rein. Da habe ich direkt meinen Vorgesetzten angerufen ihm das erzählt aber er habe nix gemerkt. Es ist ein Hof wo eigendlich nur die Kollegen stehen die auch Dienst haben. Gestern alle( 10 Mann) !!! gefragt, aber keiner will was bemerkt haben. Ende vom Lied war heute beim :-) 2800 €. Geht jetzt auf Vollkasko- danke an dem IDIOTEN.... 500€ Selbstbeteiligung und ein paar Stufen steigen.....danke.....
Habe aus 5 Unfällen meines Fahrerlebens, bei denen ich Geschädigter war, gelernt:
Nie wieder ohne Anwalt!
Auch wenn die Sachlage noch so klar ist/scheint...