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Cupra 290: Garantieverlängerung
Hallo zusammen,
ich denke über den Kauf eines neuen Cupra 290 nach. Damit ich den auch in zwei bis drei Jahren vernünftig als Privatperson verkaufen kann, erscheint mir die Verlängerung der Werksgarantie sinnvoll.
Da ich bisher über dieses Thema noch nie nachgedacht habe (wäre mein erster Neuwagen), wäre ich froh über eure Hinweise zu diesem Thema. Macht das grundsätzlich Sinn? Oder isses Blödsinn?
Dann interessieren mich natürlich auch verschiedene Möglichkeiten so eine Anschlussgarantie abzuschließen. Auf seat.de habe ich das berechnet und bin für eine Verlängerung um 3 Jahre bei 10k Kilometern im Jahr auf ca. 1.100 EUR gekommen. Ist das Schnitt oder geht's woanders besser? Die Händler mit denen ich bis jetzt gesprochen habe sagen alle "Können wir auch nur so anbieten".
Beste Antwort im Thema
Das habe ich auch schon durch. Die Garantieverlängerung rechnet sich eventuell, wenn man das Fahrzeug über den Zeitraum selber nutzen will. Eine Restgarantie von 1,5 Jahren hatte beim Verkauf meines damaligen Golf 4 keinen zusätzlichen Verkaufserlös gebracht.
Übrigens kaufe ich ein Neufahrzeug für mich, und nicht für den Zweit- oder Drittbesitzer.
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38 Antworten
Du bekommst doch wenn du bis 2 wochen nach erstzulassung abschließt 25% rabatt oder sind die da mit drin?
Oder gibts das gar nicht mehr?
Hat sich ja irgendwie etwas verändert jetzt.meine frau zahlt das irgendwie monatlich.
Sinn macht das sicher da doch viele sachen wie wasser rückleuchte etc. wasser läuft in beifahrer türe usw auftreten und das nach 2 jahren....
wäre ärgerlich.
Ob es sich lohnt, muss man abwarten, bei meinem Golf davor (1.4 TSI, DQ200 Getriebe) war ich ganz froh, dass ich sie hatte. Ich habe zumindest nicht draufgezahlt. Der Cupra scheint in den wesentlichen Komponenten (Motor, Getriebe) nicht besonders auffällig zu sein, jedenfalls sind mir bis jetzt keine gravierenden Probleme bekannt. Bleiben noch andere typische Problemstellen wie die Rückleuchten (Undichtigkeit), Scheinwerfer (Weitenverstellung) und ggfs. Geräuschentwicklung (Knistern der Verkleidungen im Innenraum), wo man vielleicht doch ganz froh ist wenn die Garantie etwas länger läuft und/oder man zumindest noch mit Kulanz rechnen kann. Richtig schlau ist man immer erst hinterher.
Ich erinnere mich, dass das dritte Jahr Verlängerung überproportional teuer war, deswegen habe ich es bei 2 Jahren Anschluss belassen. Mir wurde damals ein Rabatt* auf die Garantie angeboten, die genauen Konditionen und Laufleistung habe ich aber gerade nicht im Kopf, sorry. Die Preise wurden inzwischen aber auch erhöht!
Wenn man sich dazu entschließt, ist es meiner Erfahrung nach sinnvoll, die Verlängerung gleich am Anfang im Voraus zu kaufen. Man kann das zwar auch später noch nachholen und Jahr um Jahr verlängern, aber dann wird es noch teurer.
*EDIT: habe auch die 25% im Kopf, die Schmittge nennt.
Diese 25% gibt es seit diesen Jahr nicht mehr.
Seat hat die kompletten Garantiebedingungen was geändert.
Momentan bzw. ab demnächst sieht es wie folgt aus.
1. Garantieverlängerung ab Bestellung ist bald möglich.
Heißt man ordert direkt die Garantieverlängerung ab Werk mit und zahlt recht wenig.
2. Man entschließt sich später abzuschließen. Hier entscheidet dann wann man abschließt. Alle 6 Monate steigt der Preis. Dann wird natürlich noch nach Jahren, KM und Fahrzeug unterschieden.
Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, aber ich bilde mir ein, dass es günstiger war die Garantie sofort abzuschließen anstatt später zu verlängern! ...bitte korrigiert mich im Falle das ich falsch liege ;)
allgemein zur Garantie: man weis nie was kommt, kein Fahrzeug ist gleich...somit würde ich es machen...sicher ist sicher!
Edit: CSchnuffi5 war schneller :p
Ich hatte ein 3tes Jahr Garantieverlängerung beim Kauf meines 290 mitherausgehandelt, kenne also die Kosten nicht direkt. Geld dafür hätte ich extra nicht auf den Tisch gelegt. Ich denke es wird immer schwieriger die endlosen Ausschlussliste zu vermeiden wenn das Fahrzeug älter wird, hier mal ein AUszug aus den Garantiebedingungen:
IV. Was ist nicht versichert?
1. Garantieverlängerung
Im Rahmen der Garantieverlängerung wird kein Ersatz geleis
tet für die nachfolgenden Positionen und alle damit im Zusam
menhang stehenden Kosten:
a) Nicht versicherte Gefahren
Wr leisten ohne Rücksicht auf andere mitwirkende Ursachen
keinen Ersatz für Schäden,
aa) die entstanden sind durch Fremdeinwirkung oder äußere
Einflüsse aller Art, wie z.B.:
(1) Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit
mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;
(2) mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbeson
dere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub oder Unterschla
gung;
(3) unmittelbare Einwirkung von Sturm, Steinschlag, Hagel,
Blitzschlag, Erdbeben, Überschwemmung, Brand oder Explo
sion;
(4) Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen,
Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe
oder Kernenergie;
(5) unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des
Fahrzeugs, wie z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben bzw.
den dazugehörigen Übungsfahrten oder durch Überladung;
(6) Tierbiss;
bb) die durch Verschleiß entstanden sind;
cc) die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden
sind, oder zu denen versucht wurde, arglistig über Tatsachen
zu täuschen, die in einem kausalen Zusammenhang zu dem
Eintritt des Schadens oder der Höhe der Entschädigung stehen
(z.B. Eingriffe am Kilometerzähler);
dd) für die ein Dritter eintrittspflichtig ist, bzw. deren Behebung
im Rahmen einer gewährten Kulanz erfolgt (ist);
ee) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion
des Fahrzeuges oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörtei
len (z.B. Umrüstung auf Gasbetrieb) verursacht worden sind,
die nicht vom Hersteller genehmigt oder nicht fachgerecht
eingebaut worden sind;
ff) die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass
(1) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum
Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind (z.B.)
Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe);
(2) eine Rückrufaktion des Herstellers nicht wahrgenommen
wurde;
(3) ein für eine Werkstatt erkennbarer Vorschaden nicht unver
züglich repariert wurde;
(4) das Fahrzeug unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder
gepflegt worden ist.
b) Nicht versicherte Teile
Nicht versichert sind:
aa) Teile, die nicht vom Hersteller genehmigt sind;
bb) Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeuges
vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutau
schen sind;
cc) Zünd- und Glühkerzen, es sei denn, ihr Ersatz ist technisch
erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem Zusammen
hang mit einem ersatzpflichtigen Schaden;
dd) Betriebsstoffe und Hilfsmittel, wie beispielsweise Öle, Ölfilter
und Frostschutzmittel, es sei denn, sie werden in unmittelbar
ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen
Schaden erforderlich;
ee) Kupplungsscheibe und Bremsbeläge, -trommel, -Scheiben
und -klotze, Felgen, Reifen;
ff) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen;
gg) nicht werkseitig eingebaute Teile, wie insbesondere nicht
werkseitig eingebaute Radios, CD-Spieler, CD-Wechsler, An
tennen, Unterhaltungselektronik, Navigationssystem, Telefon
und Freisprecheinrichtung, Audio- und Videosysteme, bewegli
ches und unbewegliches Mobiliar, z.B. bei Individualeinbauten
wie Camping-, Wohnmobil- und Businessausstattung;
hh) Datenträger (z.B. DVD, CD-ROM) für Navigationsgeräte;
ii) Hochvoltbatterie bei BEV- und PHEV-Fahrzeugen (BEV =
Battery Electric Vehicle / PHEV = Plug-in Hybrid Electric Vehicle).
c) Nicht versicherte Schäden und Arbeiten
Nicht ersetzt werden:
aa) Lack- und Korrosionsschäden;
bb) Verunreinigungen im Kraftstoffsystem, es sei denn, sie
treten in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem
nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden auf;
cc) mittelbare Schäden, wie z.B. Abschleppkosten, Ab- und
Einstellgebühren, Mietwagenkosten, Entschädigung für ent
gangene Nutzung u.a.;
dd) Wartungsarbeiten;
ee) Auswuchten der Räder;
ff) Test-, Mess-, Prüf- und Einstellarbeiten, es sei denn, sie
sind in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem
nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden erforder
lich;
gg) Überspannungsschäden.
2. Funktionsgarantie
Im Rahmen der Funktionsgarantie wird kein Ersatz geleistet
für die in der Garantieverlängerung nicht versicherten Positio
nen (Ziffer IV. 1, a) bis c) ) sowie für die nachfolgenden Teile
und Schäden und alle damit im Zusammenhang stehenden
Kosten:
a) Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke,
Federn, Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer, Batte
rien, Hochvoltbatterien bei BEV- und PHEV-Fahrzeugen (BEV =
Battery Electric Vehicle / PHEV = Plug-in Hybrid Electric
Vehicle), Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und au
ßen, wie z.B. Glühlampen, Lampen mit LED- und/oder Xenon-
Technik;
b) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfun
gen, Polsterung und Sitzbezüge;
c) Auspuffsystem mit Katalysator und Rußpartikelfilter;
d) werkseitig eingebautes bewegliches und unbewegliches
Mobiliar, z.B. Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil- und
Businessausstattung.
e) Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und
Klappergeräusche, Undichtigkeiten;
f) Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gum
miteile, Schläuche und Rohrleitungen, es sei denn, ihr Ersatz ist
technisch erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem
Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden;
g) Folgeschäden an nicht versicherten Teilen, die durch einen
ersatzpflichtigen Schaden eingetreten sind.
Naja die Garantieverlängerung 1-3 Jahre ist so gesehen eine Werksgarantieverlängerung und unterscheidet sich nicht mehr von dieser.
Man muss diese aber Kündigen. Tut man dies nicht verlängert sich diese Automatisch zur Funktionsgarantie wo natürlich einiges mehr ausgenommen ist.
Zitat:
@CSchnuffi5 schrieb am 29. Juli 2016 um 10:48:37 Uhr:
Naja die Garantieverlängerung 1-3 Jahre ist so gesehen eine Werksgarantieverlängerung und unterscheidet sich nicht mehr von dieser.
Man muss diese aber Kündigen. Tut man dies nicht verlängert sich diese Automatisch zur Funktionsgarantie wo natürlich einiges mehr ausgenommen ist.
Habe ich vorsorglich an dem Tag gekündigt, zum Ende der Garantiezeit, als ich die Police bekommen habe... damit ich das nicht vergesse. Mach ich mit allen anderen Verträgen generell auch so, Telefon, Internet, PayTV, etc.. die Firmen kommen dann schon vor Ablauf der Termine um die Ecke mit guten Weiterführungsangeboten... brauchst an nichts mehr denken :-)
Wie ist das mit dem kündigen gemeint? Wenn die Garantieverlängerung abläuft, dann hab ich doch gar keine Garantie mehr..oder!?
Doch du schließt eine Versicherung mit der Verlängerung ab.
Diese Versicherung verlängert sich automatisch wenn man nicht kündigt.
Sie geht nach der Laufzeit automatisch in eine Funktionsgarantie über.
Also ich habe bei meinem Ibiza Cupra schon 3 Jahr Anschlussgarantie gemacht und habe es jetzt beim Cupra auch wieder. Müssten knapp 1,7k für 20tkm auf 3 Jahre sein. Diesen Preis hab ich zufällig mitbekommen zahlst du beim normalen Leon 1,8tsi wenn du 2 Wochen vor Ablauf der Werksgarantie abschließt pro Jahr!
Okay das wusste ich noch nicht!
Die Garantiebedingungen stehen fest. Von CSSchnuffi ist alles richtig dargestellt. Die Händler haben keinen Spielraum da alles nach vorgegebenen Tabellen geht. Marge geht gegen NULL.
Leider kennt noch keiner die Konditionen, die wohl bald kommen sollen.
Also innerhalb der ersten 6Monate ab Erstzulassung kosten 3 weitere Jahre bei Max 100.000 Laufleistung etwas über €1.700
Das habe ich vor abzuschließen.
Ich glaube bei meinem Golf 6 hat der Spaß sogar noch mehr gekostet.
Bisher für mich aber ein Minusgeschäft, da der Wagen nur außerplanmäßige Reparaturen für ca €700 hatte.
Da der Cupra finanziert wird, ist es mir das Geld fürs Sicherheitsgefühl wert.
Für das Geld kann aber schon einiges kaputt gehen.