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Cupra 290: Garantieverlängerung

Seat Leon 3 (5F) X-Perience
Themenstarteram 29. Juli 2016 um 8:09

Hallo zusammen,

ich denke über den Kauf eines neuen Cupra 290 nach. Damit ich den auch in zwei bis drei Jahren vernünftig als Privatperson verkaufen kann, erscheint mir die Verlängerung der Werksgarantie sinnvoll.

Da ich bisher über dieses Thema noch nie nachgedacht habe (wäre mein erster Neuwagen), wäre ich froh über eure Hinweise zu diesem Thema. Macht das grundsätzlich Sinn? Oder isses Blödsinn?

Dann interessieren mich natürlich auch verschiedene Möglichkeiten so eine Anschlussgarantie abzuschließen. Auf seat.de habe ich das berechnet und bin für eine Verlängerung um 3 Jahre bei 10k Kilometern im Jahr auf ca. 1.100 EUR gekommen. Ist das Schnitt oder geht's woanders besser? Die Händler mit denen ich bis jetzt gesprochen habe sagen alle "Können wir auch nur so anbieten".

Beste Antwort im Thema

Das habe ich auch schon durch. Die Garantieverlängerung rechnet sich eventuell, wenn man das Fahrzeug über den Zeitraum selber nutzen will. Eine Restgarantie von 1,5 Jahren hatte beim Verkauf meines damaligen Golf 4 keinen zusätzlichen Verkaufserlös gebracht.

Übrigens kaufe ich ein Neufahrzeug für mich, und nicht für den Zweit- oder Drittbesitzer.

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Du bekommst doch wenn du bis 2 wochen nach erstzulassung abschließt 25% rabatt oder sind die da mit drin?

Oder gibts das gar nicht mehr?

Hat sich ja irgendwie etwas verändert jetzt.meine frau zahlt das irgendwie monatlich.

Sinn macht das sicher da doch viele sachen wie wasser rückleuchte etc. wasser läuft in beifahrer türe usw auftreten und das nach 2 jahren....

wäre ärgerlich.

Ob es sich lohnt, muss man abwarten, bei meinem Golf davor (1.4 TSI, DQ200 Getriebe) war ich ganz froh, dass ich sie hatte. Ich habe zumindest nicht draufgezahlt. Der Cupra scheint in den wesentlichen Komponenten (Motor, Getriebe) nicht besonders auffällig zu sein, jedenfalls sind mir bis jetzt keine gravierenden Probleme bekannt. Bleiben noch andere typische Problemstellen wie die Rückleuchten (Undichtigkeit), Scheinwerfer (Weitenverstellung) und ggfs. Geräuschentwicklung (Knistern der Verkleidungen im Innenraum), wo man vielleicht doch ganz froh ist wenn die Garantie etwas länger läuft und/oder man zumindest noch mit Kulanz rechnen kann. Richtig schlau ist man immer erst hinterher.

Ich erinnere mich, dass das dritte Jahr Verlängerung überproportional teuer war, deswegen habe ich es bei 2 Jahren Anschluss belassen. Mir wurde damals ein Rabatt* auf die Garantie angeboten, die genauen Konditionen und Laufleistung habe ich aber gerade nicht im Kopf, sorry. Die Preise wurden inzwischen aber auch erhöht!

Wenn man sich dazu entschließt, ist es meiner Erfahrung nach sinnvoll, die Verlängerung gleich am Anfang im Voraus zu kaufen. Man kann das zwar auch später noch nachholen und Jahr um Jahr verlängern, aber dann wird es noch teurer.

*EDIT: habe auch die 25% im Kopf, die Schmittge nennt.

am 29. Juli 2016 um 8:40

Diese 25% gibt es seit diesen Jahr nicht mehr.

Seat hat die kompletten Garantiebedingungen was geändert.

Momentan bzw. ab demnächst sieht es wie folgt aus.

1. Garantieverlängerung ab Bestellung ist bald möglich.

Heißt man ordert direkt die Garantieverlängerung ab Werk mit und zahlt recht wenig.

2. Man entschließt sich später abzuschließen. Hier entscheidet dann wann man abschließt. Alle 6 Monate steigt der Preis. Dann wird natürlich noch nach Jahren, KM und Fahrzeug unterschieden.

am 29. Juli 2016 um 8:43

Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, aber ich bilde mir ein, dass es günstiger war die Garantie sofort abzuschließen anstatt später zu verlängern! ...bitte korrigiert mich im Falle das ich falsch liege ;)

 

allgemein zur Garantie: man weis nie was kommt, kein Fahrzeug ist gleich...somit würde ich es machen...sicher ist sicher!

 

Edit: CSchnuffi5 war schneller :p

Ich hatte ein 3tes Jahr Garantieverlängerung beim Kauf meines 290 mitherausgehandelt, kenne also die Kosten nicht direkt. Geld dafür hätte ich extra nicht auf den Tisch gelegt. Ich denke es wird immer schwieriger die endlosen Ausschlussliste zu vermeiden wenn das Fahrzeug älter wird, hier mal ein AUszug aus den Garantiebedingungen:

IV. Was ist nicht versichert?

1. Garantieverlängerung

Im Rahmen der Garantieverlängerung wird kein Ersatz geleis

tet für die nachfolgenden Positionen und alle damit im Zusam

menhang stehenden Kosten:

a) Nicht versicherte Gefahren

Wr leisten ohne Rücksicht auf andere mitwirkende Ursachen

keinen Ersatz für Schäden,

aa) die entstanden sind durch Fremdeinwirkung oder äußere

Einflüsse aller Art, wie z.B.:

(1) Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit

mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;

(2) mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbeson

dere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub oder Unterschla

gung;

(3) unmittelbare Einwirkung von Sturm, Steinschlag, Hagel,

Blitzschlag, Erdbeben, Überschwemmung, Brand oder Explo

sion;

(4) Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen,

Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe

oder Kernenergie;

(5) unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des

Fahrzeugs, wie z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben bzw.

den dazugehörigen Übungsfahrten oder durch Überladung;

(6) Tierbiss;

bb) die durch Verschleiß entstanden sind;

cc) die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden

sind, oder zu denen versucht wurde, arglistig über Tatsachen

zu täuschen, die in einem kausalen Zusammenhang zu dem

Eintritt des Schadens oder der Höhe der Entschädigung stehen

(z.B. Eingriffe am Kilometerzähler);

dd) für die ein Dritter eintrittspflichtig ist, bzw. deren Behebung

im Rahmen einer gewährten Kulanz erfolgt (ist);

ee) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion

des Fahrzeuges oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörtei

len (z.B. Umrüstung auf Gasbetrieb) verursacht worden sind,

die nicht vom Hersteller genehmigt oder nicht fachgerecht

eingebaut worden sind;

ff) die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass

(1) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum

Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind (z.B.)

Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe);

(2) eine Rückrufaktion des Herstellers nicht wahrgenommen

wurde;

(3) ein für eine Werkstatt erkennbarer Vorschaden nicht unver

züglich repariert wurde;

(4) das Fahrzeug unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder

gepflegt worden ist.

b) Nicht versicherte Teile

Nicht versichert sind:

aa) Teile, die nicht vom Hersteller genehmigt sind;

bb) Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeuges

vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutau

schen sind;

cc) Zünd- und Glühkerzen, es sei denn, ihr Ersatz ist technisch

erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem Zusammen

hang mit einem ersatzpflichtigen Schaden;

dd) Betriebsstoffe und Hilfsmittel, wie beispielsweise Öle, Ölfilter

und Frostschutzmittel, es sei denn, sie werden in unmittelbar

ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen

Schaden erforderlich;

ee) Kupplungsscheibe und Bremsbeläge, -trommel, -Scheiben

und -klotze, Felgen, Reifen;

ff) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen;

gg) nicht werkseitig eingebaute Teile, wie insbesondere nicht

werkseitig eingebaute Radios, CD-Spieler, CD-Wechsler, An

tennen, Unterhaltungselektronik, Navigationssystem, Telefon

und Freisprecheinrichtung, Audio- und Videosysteme, bewegli

ches und unbewegliches Mobiliar, z.B. bei Individualeinbauten

wie Camping-, Wohnmobil- und Businessausstattung;

hh) Datenträger (z.B. DVD, CD-ROM) für Navigationsgeräte;

ii) Hochvoltbatterie bei BEV- und PHEV-Fahrzeugen (BEV =

Battery Electric Vehicle / PHEV = Plug-in Hybrid Electric Vehicle).

c) Nicht versicherte Schäden und Arbeiten

Nicht ersetzt werden:

aa) Lack- und Korrosionsschäden;

bb) Verunreinigungen im Kraftstoffsystem, es sei denn, sie

treten in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem

nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden auf;

cc) mittelbare Schäden, wie z.B. Abschleppkosten, Ab- und

Einstellgebühren, Mietwagenkosten, Entschädigung für ent

gangene Nutzung u.a.;

dd) Wartungsarbeiten;

ee) Auswuchten der Räder;

ff) Test-, Mess-, Prüf- und Einstellarbeiten, es sei denn, sie

sind in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem

nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden erforder

lich;

gg) Überspannungsschäden.

2. Funktionsgarantie

Im Rahmen der Funktionsgarantie wird kein Ersatz geleistet

für die in der Garantieverlängerung nicht versicherten Positio

nen (Ziffer IV. 1, a) bis c) ) sowie für die nachfolgenden Teile

und Schäden und alle damit im Zusammenhang stehenden

Kosten:

a) Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke,

Federn, Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer, Batte

rien, Hochvoltbatterien bei BEV- und PHEV-Fahrzeugen (BEV =

Battery Electric Vehicle / PHEV = Plug-in Hybrid Electric

Vehicle), Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und au

ßen, wie z.B. Glühlampen, Lampen mit LED- und/oder Xenon-

Technik;

b) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfun

gen, Polsterung und Sitzbezüge;

c) Auspuffsystem mit Katalysator und Rußpartikelfilter;

d) werkseitig eingebautes bewegliches und unbewegliches

Mobiliar, z.B. Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil- und

Businessausstattung.

e) Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und

Klappergeräusche, Undichtigkeiten;

f) Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gum

miteile, Schläuche und Rohrleitungen, es sei denn, ihr Ersatz ist

technisch erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem

Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden;

g) Folgeschäden an nicht versicherten Teilen, die durch einen

ersatzpflichtigen Schaden eingetreten sind.

am 29. Juli 2016 um 8:48

Naja die Garantieverlängerung 1-3 Jahre ist so gesehen eine Werksgarantieverlängerung und unterscheidet sich nicht mehr von dieser.

Man muss diese aber Kündigen. Tut man dies nicht verlängert sich diese Automatisch zur Funktionsgarantie wo natürlich einiges mehr ausgenommen ist.

Zitat:

@CSchnuffi5 schrieb am 29. Juli 2016 um 10:48:37 Uhr:

Naja die Garantieverlängerung 1-3 Jahre ist so gesehen eine Werksgarantieverlängerung und unterscheidet sich nicht mehr von dieser.

Man muss diese aber Kündigen. Tut man dies nicht verlängert sich diese Automatisch zur Funktionsgarantie wo natürlich einiges mehr ausgenommen ist.

Habe ich vorsorglich an dem Tag gekündigt, zum Ende der Garantiezeit, als ich die Police bekommen habe... damit ich das nicht vergesse. Mach ich mit allen anderen Verträgen generell auch so, Telefon, Internet, PayTV, etc.. die Firmen kommen dann schon vor Ablauf der Termine um die Ecke mit guten Weiterführungsangeboten... brauchst an nichts mehr denken :-)

am 29. Juli 2016 um 9:06

Wie ist das mit dem kündigen gemeint? Wenn die Garantieverlängerung abläuft, dann hab ich doch gar keine Garantie mehr..oder!?

am 29. Juli 2016 um 9:15

Doch du schließt eine Versicherung mit der Verlängerung ab.

Diese Versicherung verlängert sich automatisch wenn man nicht kündigt.

Sie geht nach der Laufzeit automatisch in eine Funktionsgarantie über.

Also ich habe bei meinem Ibiza Cupra schon 3 Jahr Anschlussgarantie gemacht und habe es jetzt beim Cupra auch wieder. Müssten knapp 1,7k für 20tkm auf 3 Jahre sein. Diesen Preis hab ich zufällig mitbekommen zahlst du beim normalen Leon 1,8tsi wenn du 2 Wochen vor Ablauf der Werksgarantie abschließt pro Jahr!

am 29. Juli 2016 um 9:30

Okay das wusste ich noch nicht!

Die Garantiebedingungen stehen fest. Von CSSchnuffi ist alles richtig dargestellt. Die Händler haben keinen Spielraum da alles nach vorgegebenen Tabellen geht. Marge geht gegen NULL.

Leider kennt noch keiner die Konditionen, die wohl bald kommen sollen.

Also innerhalb der ersten 6Monate ab Erstzulassung kosten 3 weitere Jahre bei Max 100.000 Laufleistung etwas über €1.700

Das habe ich vor abzuschließen.

Ich glaube bei meinem Golf 6 hat der Spaß sogar noch mehr gekostet.

Bisher für mich aber ein Minusgeschäft, da der Wagen nur außerplanmäßige Reparaturen für ca €700 hatte.

Da der Cupra finanziert wird, ist es mir das Geld fürs Sicherheitsgefühl wert.

Für das Geld kann aber schon einiges kaputt gehen.

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