Codierungen hier sammeln

Audi A4 B8/8K

Hallo Zusammen,
ich möchte mich an dieser Stelle einmal bei den Teilnehmern bedanken, die sich die Mühe machen und Codierungen für die von vielen von uns so beliebten "Spielereien" wie Zeigerkalibrierung, TFL, Hidden Menü, etc. bereitstellen.

Da sicherlich von Woche zu Woche weitere Möglichketen herausgefundenwerden, möchte ich anregen,
die Codierungen hier zu sammeln. Macht Ihr mit?

Nochmals Danke und weiterhin viel Spaß beim tüfteln und nutzen....

Mad

Beste Antwort im Thema

So! Nun hab ich Zeit gefunden, das Dokument nochmal neu zu gestalten. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

- Credits an die, die es verdienen und Urheberrechtliches
- kleines how-to für VCDS
- unser aktueller Stand für's Coming/Leaving Home - Danke Fichtel72

greeetz!

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Zitat:

weiss evtl. wer, wie man die nebelschneinw. immer auf "an" stellen kann???? ohne das licht an ist ????
die gehen bei mir immer aus wenn ich kein licht an habe.

Hast Du mal in die StVo geschaut??? Würde Dir ein Problem im Leben nehmen;-) Ein Problem, das die Welt nicht braucht.

Zitat:

Original geschrieben von Italiaboy


.......weiss evtl. wer, wie man die nebelschneinw. immer auf "an" stellen kann???? ohne das licht an ist ????
die gehen bei mir immer aus wenn ich kein licht an habe......

Giuseppe

Schau mal nochmal ins Dokument, diesmal genauer. Bei den Optionen TFL (= Tagfahrlicht) steht doch eindeutig dabei, dass Mehrfahlauswahlmöglich sei, also auch die Nebler! Und die bleiben dann als TFL immer drin - ohnen Abblendlicht, wenn du es so willst!

Aber überleg dir vorher was du verantworten kannst, und was nicht, denn klar ist, das unsere Codierungen hier - zumindest einige - nicht auf die Straße dürfen! 😉

Was bedeutet "Zeigerausschlag bei Zündung"? Wie funktioniert es?

Zitat:

Original geschrieben von rlarsen


Was bedeutet "Zeigerausschlag bei Zündung"? Wie funktioniert es?

Die Spielerei, die du von Sportwagen oder zB dem A5 kennst: Zündung -> Zeiger wandert mal schnell ans Tacho-Ende und zurück!

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Danke 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von jeipee



Zitat:

weiss evtl. wer, wie man die nebelschneinw. immer auf "an" stellen kann???? ohne das licht an ist ????
die gehen bei mir immer aus wenn ich kein licht an habe.

Hast Du mal in die StVo geschaut??? Würde Dir ein Problem im Leben nehmen;-) Ein Problem, das die Welt nicht braucht.

In Österreich darf man für das Tagfahrlicht mit Nebelscheinwerfer ohne Begrenzungs und Abblendlicht fahren! Also für manche ev. interessant die kein LED Tagfahrlicht haben wobei auch die H7 fahrer ein TFL haben🙂

@special85

Schau mal nochmal ins Dokument, diesmal genauer. Bei den Optionen TFL (= Tagfahrlicht) steht doch eindeutig dabei, dass Mehrfahlauswahlmöglich sei, also auch die Nebler! Und die bleiben dann als TFL immer drin - ohnen Abblendlicht, wenn du es so willst!

 

Aber überleg dir vorher was du verantworten kannst, und was nicht, denn klar ist, das unsere Codierungen hier - zumindest einige - nicht auf die Straße dürfen! 😉

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welches dokument meinste dennn ????

ich glaube du hast mich nicht richtig verstanden......
ich willl meine nebelschneiw. einschalten können ohne das ich mein normales bi xenon licht an habe.
das kann jedes auto auf der ganzen welt das nebelschneinw. dran hat........ also muss es auch irgentwie möglich sein oder ????????
bei denn neuen audi modellen kann man nebelschneinw. nur aktivieren wenn man licht an hat.
dafür muss es doch ne codierung geben......bei come leaving home geht das ja auch!!!! da leutet das tagfahrlicht und die nebler zusammen!!!!

weiss einer wie ich meine bordpc wieder kriege?????????? der zeigt nur noch reichweite und uhrzeit.....

Gruß Giuseppe

Zitat:

Original geschrieben von Italiaboy


@special85
......welches dokument meinste dennn ????

ich glaube du hast mich nicht richtig verstanden......
ich willl meine nebelschneiw. einschalten können ohne das ich mein normales bi xenon licht an habe.
das kann jedes auto auf der ganzen welt das nebelschneinw. dran hat........ also muss es auch irgentwie möglich sein oder ????????
bei denn neuen audi modellen kann man nebelschneinw. nur aktivieren wenn man licht an hat.
dafür muss es doch ne codierung geben......bei come leaving home geht das ja auch!!!! da leutet das tagfahrlicht und die nebler zusammen!!!!
....

Eben! Sag ich doch:

http://www.motor-talk.de/.../...erungen-hier-sammeln-t1963013.html?...

Auf Seite 5 siehst du die Möglichkeiten. Dann kannst du dein TFL so einstellen, dass NEBLER (auch ohne Xenon-Licht) mit leuchten! Wenn du es aber während der Fahrt zu- oder abschalten willst, musst du zuerst den Bit finden, der das zulässt! Also: Entweder TFL fix mit Nebler einstellen, oder mit dem Abblendlicht, oder gar nicht! 😉

Oder zumindest Standlicht einschalten .. dann geht es ..

PS: Nur Nebler ohne Licht (Abblend oder Standlicht) "geht" bei keinem Auto .. Werksmässig ..

Gruß

Markus

@Fichtel72:
Richtig, Standlicht und Nebler ging schon bei älteren Modellen. Ich persönlich finde das unmöglich, Nebelbeleuchtung ist bei Nebel/schlechter Sicht zu benützen...ansonsten nicht. Ich finde das belästigend, wenn jemand hinter mir mit Nebelscheinwerfern fährt (auch noch falsch in der Höhe justiert). Es reicht schon, wenn so viele Deppen mit Nebelschlußleuchte bei Sichtweiten über 50 Metern mit 150 km/h über die Autobahn fliegen und der dahinter Augenschmerzen bekommt. Nebel=Sichtweite unter 50 Metern=Nebelschlußleuchte, aber das wird in den Fahrschulen wohl vergessen heutzutage zu lehren :-(
Meines Erachtens in Deutschland auch nur die Kombi Abblend+ Nebel zulässig.
Das Fehlen von TFL am Fahrzeug oder schlechtes Abblendlicht mit dem Zuschalten der Nebellampen zu kompensieren ist m.E. nicht der richtige Weg.

Abgesehen davon...jedem wie ihm schön ist :-)

Zitat:

Original geschrieben von matzi99


Nebel=Sichtweite unter 50 Metern=Nebelschlußleuchte, aber das wird in den Fahrschulen wohl vergessen heutzutage zu lehren :-(

Das Wichtigste hast Du vergessen 😉: Sichtweite unter 50 Metern -> Nebelschlußleuchte ->

max. 50km/h

. Eigentlich sollte bei Einschalten der Nebelschlußleuchte ein elektronischer Regelbegrenzer eingreifen und bei 50km/h abriegeln 😛.

Zitat:

Original geschrieben von matzi99


.......
Meines Erachtens in Deutschland auch nur die Kombi Abblend+ Nebel zulässig
.........

... gehört zwar nicht mehr zum Topic, kann man aber nicht so stehen lassen.

Hier mal ein Auszug aus dem §17 STVO Beleuchtung:

***********************************************************************
§ 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst
erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die
Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen
mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren
werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit
geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder
neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am
Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer
eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die
zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur
der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt
werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle
zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn
zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich
zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug
auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende
Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener
Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen
kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt
werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle,
einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke
dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften
abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige
Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich
verwendet werden.
(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge
mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte
mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.
(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt
werden. 😕
****************************************************************************

Gerade bei dichtem Nebel empfielt es sich, kein Abblendlicht einzuschalten, sondern nur die Begrenzungsleuchten (Standlicht) in Kombination mit den Nebelscheinwerfern. Das Abblendlicht wird sonst vom Nebel zu stark reflektiert und man blended sich dadurch selbst. Die Nebler sind dafür besser, weil sie die Fahrbahn breiter und flacher ausleuchten.
Unisurfer

Zitat:

Original geschrieben von pb.joker



Zitat:

Original geschrieben von matzi99


Nebel=Sichtweite unter 50 Metern=Nebelschlußleuchte, aber das wird in den Fahrschulen wohl vergessen heutzutage zu lehren :-(
Das Wichtigste hast Du vergessen 😉: Sichtweite unter 50 Metern -> Nebelschlußleuchte -> max. 50km/h. Eigentlich sollte bei Einschalten der Nebelschlußleuchte ein elektronischer Regelbegrenzer eingreifen und bei 50km/h abriegeln 😛.

Dann kommen aber die Anfragen: Bitte um Codierung zum abschalten des el. Begrenzers bei NSL... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von MadMarkus


Und hier - mit Dank an CroRacer für die Erstellung der Abbildung (und Dank an pin_ und hohirode für den Hinweis)
die PDF für die Bearbeitung der unterschiedlichen Optionen für das TFL. Bei mir hat es auf Anhieb funktioniert.
Für Probleme, Sorgen, Nöte wendet Euch bitte an CroRacer oder Euren Freundlichen. Ich nix verstehen von Technik ;-)

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=561992

Hallo,

ich habe heute beim Freundlichen die Codierung von Byte 3 vornehmen lassen, damit die LEDs bei Lichtschalterstellung "Standlicht" auf voller Helligkeit sind. Der Bit 2 sollte entsprechend der zitierten PDF auf 1, damit dies der Fall ist.

Hat bei mir leider nicht funktioniert. Hat dies etwas mit dem Hex-Wert zu tun. Der ist bei mir $95 statt $15. Anbei ein Ausdruck meines Freundlichen mit Vorher-Nacher-Codierung.

Ups. Doppelpost

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