Codierungen für Tiguan 2

VW Tiguan 2 (AD)

Auch hier soll eine Übersicht /Sammlung der Dinge entstehen was alles codiert werden kann.

Wie auch schon in anderen Modellen gibt's eine Menge was man freischalten kann nachträglich.

Video/DVD während der Fahrt geht nach wie vor nur mit vcp

Eine Übersicht bekommt ihr hier:
https://onedrive.live.com/view.aspx?...

Beste Antwort im Thema

Auch hier soll eine Übersicht /Sammlung der Dinge entstehen was alles codiert werden kann.

Wie auch schon in anderen Modellen gibt's eine Menge was man freischalten kann nachträglich.

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Upps, sorry, da verstehe ich deine Worte nun nicht so ganz

Zitat:

@djduese83 schrieb am 22. November 2017 um 08:45:11 Uhr:


Ich denke nicht, dass die Mechaniker auf einem Blick direkt sehen, was vom Werk aus verbaut ist und was nicht

Soweit klar, da müssten sie wohl erst nachsehen

Zitat:

da der Kunde keinerlei Gewährleistungs- bzw. Kulanzansprüche auf nicht bezahlte Funktionen hat.

Ich denke in diesem Moment wissen sie gar nicht was vom Werk verbaut ist 😕

Auf der anderen Seite, wenn man die Werkstatt nicht darauf hinweist das eine Erweiterung "verbaut" ist (z.Bsp. ChipTuning oder Codieranpassung) und sie ist dann weg hat man wohl die A...Karte gezogen.

Der Mechaniker wird es, wenn er am Fahrzeug ist, nicht sehen, was der Kunde alles mitbestellt hat.
Der Servicetechniker/Werkstattleiter, der die Rechnung schreibt, wird es sehr wahrscheinlich prüfen, ob Funktion X überhaupt offiziell erworben wurde. Ist es das nicht, wird er es in Rechnung stellen. Wurde es offiziell erworben und das Auto befindet sich noch in der Gewährleistung, wird er dieses über die Gewährleistung verrechnen und dem Kunde das kostenlos machen.

Na sehe ich nicht ganz so, Die Werkstatt hat den Auftrag den Wagen nach einem Unfall wieder herzustellen. Sie kann nicht davon ausgehen das alles im original Auslieferungszustand vorzufinden ist. Die Versicherung zahlt den entstandenen Schaden (auch Zubehörteile). Das wär dann ja auch so wie wenn eine Standheizung nachgerüstet wurde, die beim Unfall beschädigt wird und bei der Reparatur die Werkstatt die Standheizung nicht mehr in Betrieb nehmen kann weil sie den Fehler nicht findet. Die Zusatzkosten für eine längere Fehlersuche muss die Werkstatt mit der Versicherung klären. In dem Fall gehe ich mal von aus, dass die Versicherung die Zusatzkosten abgelehnt hat und jetzt die Werkstatt die zusätzlichen Kosten auf den Kunden abwälzen will.

Wieso sollte die Freischaltung nicht gekaufter/bezahlter Funktionen unterstützt werden.

Würdest du jemanden bei der Demontage/dem Diebstahl deiner Felgen unterstützen? Prinzip ist das selbe, auch wenn der Vergleich hinkt.

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Zitat:

@TBAx schrieb am 22. November 2017 um 11:11:21 Uhr:


Wieso sollte die Freischaltung nicht gekaufter/bezahlter Funktionen unterstützt werden.

Du gehst nun von Dingen aus die beim HERSTELLER gekauft wurden. Aber auch andere Veränderungen am Fahrzeug, Soft- oder Hardware sind im Eigentum des Kunden. Abgesehen von nachträglichem Codieren am Fahrzeug (der Besitzer darf an seinem Eigentum manipulieren wie er es möchte - Rechtliche Konsequenzen bleiben mal aussen vor) könnte ja ein (bei einem Dritthersteller) BEZAHLTES Chiptuning vorhanden sein. Mit welchem Recht darf die Werkstatt dieses wissentlich löschen bzw unbrauchbar machen? Da ist vorher die Erlaubniss einzuholen.

Zitat:

Würdest du jemanden bei der Demontage/dem Diebstahl deiner Felgen unterstützen? Prinzip ist das selbe, auch wenn der Vergleich hinkt.

Stimmt, der Vergleich hinkt sehr denn den "Diebstahl" (entwenden/unbrauchbar machen eines "Zubehörteiles"😉 begeht in diesem Fall die Werkstatt.

Das ist doch unerheblich, die Werkstatt hat von der Versicherung den Auftrag den Wagen so herzustellen wie vor dem Unfall und nicht den Auslieferungszustand ab Werk!
Keiner fragt doch bei einer nachgerüsteten Standheizung wo und wie ich die erworben habe. Auch wenn sie vom LKW gefallen sein sollte. Die Versicherung reguliert den Schaden im Ist-Zustand vor dem Unfall.

Die Werkstatt kann nur den Zustand herstellen, wie er auf deren Server gespeichert ist. Da VW nicht davon ausgeht, dass jemand an den Steuergeräten rumwerkelt, und dieses aus diesem Grunde vorher auch nicht prüft, wird im Zweifelsfall der Werkszustand eingespielt.

Wenn du an deinem Auto das aktive Reifendruckkontrollsystem nachrüstest und dann die Sensoren in den Reifen hast, kannst du nicht von der Werkstatt verlangen, dass sie beim Erneuern von Reifen erst prüfen, ob du nachträglich Sensoren eingebaut hast. Da wird kurz in der Ausstattungsliste auf dem Server geschaut. Da keines eingetragen ist, kann es sein, dass sie dir die Sensoren zerstören. Wer trägt die Schuld? Du, weil du die Werkstatt nicht darauf hingewiesen hast.
Und bei einem Schaden und der Reparatur, so wie hier immer gesprochen wird, ist der Kunde ebenfalls in der Pflicht, alle nicht sofort erkennbaren Veränderungen mitzuteilen. Wenn der Auftrag über die Versicherung in der Werkstatt einging, hätte der Kunde zunächst die Versicherung informieren müssen, dass da was gemacht wurde, damit die die Werkstatt informieren können.

Überlegt doch mal über den zeitlichen Faktor, wenn eine Werkstatt bei jedem Auto erst aufs kleinste genau prüfen müsste, ob was verändert wurde... Wer soll die Kosten davon übernehmen, die Werkstatt? Das Werkstattprogramm zeigt einem Mechaniker nicht eine Veränderung gegenüber des Werkszustandes an, somit müsste der Mechaniker erst durch alle Steuergeräte durchklicken, jede einzelne Codierung mit der des Werkszustandes vergleichen. Wenn an den Codierungen nichts anderes ist, müssten sie dann erstmal alle zusätzlichen baulichen Veränderungen begutachten....
Der Kunde hätte den zeitlichen Aufwand deutlich reduzieren können, indem er vorher informiert hätte, das was verändert wurde. Dann sehe die Sache vielleicht anders aus. Aber so musste die Werkstatt erstmal lange prüfen, woran es liegt, denn die meisten Mechaniker in den Werkstätten sind keine Codierprofis, da die mit den Codierungen, so wie ihr das in VCDS und Co macht, gar nichts zu tun haben.

@GTI7-PP-BP Wie soll die Werkstatt denn ohne vorherige Auskunft des Kunden den Zustand vor dem Unfall ermitteln? Die gehen nicht hin, und machen von jedem Steuergerät ein Backup, was sie dann wieder einspielen. Und warum? Weil VW das gar nicht wünscht, dass da jemand anderes dran rumfummelt.

Beispiel Tuning: Du lässt dir eine andere Software draufspielen, die Versicherung ist informiert. Die Versicherung zahlt bei VW trotzdem nur die von VW aufgespielte Originalsoftware. Um deine angepasste Software wieder zu bekommen, musst du wieder zu dem Tuner, welcher die die Software aufgespielt hat. Die Kosten dafür muss die Versicherung dann tragen. Oder meinst du deine Werkstatt besorgt sich dann die Software des Tuners, um dir den Zustand wieder einzuspielen?

Die Werkstatt hatte nun Kosten, aufgrund einer Veränderung deinerseits am Auto. Diese Zeit will die Werkstatt natürlich erstattet haben, da die nicht Schuld daran sind. Wo ist das Problem? Keine Werkstatt arbeitet bei sowas für umsonst.

Zitat:

@djduese83 schrieb am 22. November 2017 um 12:08:52 Uhr:


Die Werkstatt kann nur den Zustand herstellen, wie er auf deren Server gespeichert ist. Da VW nicht davon ausgeht, dass jemand an den Steuergeräten rumwerkelt, und dieses aus diesem Grunde vorher auch nicht prüft, wird im Zweifelsfall der Werkszustand eingespielt.

Richtig, hier geht es um eine von VW unautorisierte Änderung der Systemsoftware, nicht um die Nachrüstung einer Standheizung. Und da wird der 🙂 nicht hingehen und alle Parameter einzeln von Hand checken sondern pauschal alles (automatisiert) wieder auf VW-Vorgabe setzen.

Zitat:

@djduese83 schrieb am 22. November 2017 um 12:08:52 Uhr:


Die Werkstatt kann nur den Zustand herstellen, wie er auf deren Server gespeichert ist. Da VW nicht davon ausgeht, dass jemand an den Steuergeräten rumwerkelt, und dieses aus diesem Grunde vorher auch nicht prüft, wird im Zweifelsfall der Werkszustand eingespielt.

Das wird sie wohl zuerst machen, muss dann aber den Fehler korrigieren.

Zitat:

Wenn du an deinem Auto das aktive Reifendruckkontrollsystem nachrüstest und dann die Sensoren in den Reifen hast, kannst du nicht von der Werkstatt verlangen, dass sie beim Erneuern von Reifen erst prüfen, ob du nachträglich Sensoren eingebaut hast.

Doch das muss sie. Sie kann nicht einfach fremdes Eigentum zerstören und dann sagen "Haben wir nichts mit zu tun weil nicht original bei uns gekauft!"

Zitat:

Und bei einem Schaden und der Reparatur, so wie hier immer gesprochen wird, ist der Kunde ebenfalls in der Pflicht, alle nicht sofort erkennbaren Veränderungen mitzuteilen. Wenn der Auftrag über die Versicherung in der Werkstatt einging, hätte der Kunde zunächst die Versicherung informieren müssen, dass da was gemacht wurde, damit die die Werkstatt informieren können.

Auch das sehe ich nicht so. Der Gutachter nimmt den Schaden auf, nicht die Werkstatt.

Zitat:

Der Kunde hätte den zeitlichen Aufwand deutlich reduzieren können, indem er vorher informiert hätte, das was verändert wurde.

Da stimme ich dir zu, wenn vorher bekannt gewesen wäre hätte man "teure" Zeit sparen können.

Zitat:

@GTI7-PP-BP Wie soll die Werkstatt denn ohne vorherige Auskunft des Kunden den Zustand vor dem Unfall ermitteln?

Indem sie nachfragt. Sie kann nicht davon ausgehen das jeder Wagen noch im original Auslieferungszustand ist.

Zitat:

Oder meinst du deine Werkstatt besorgt sich dann die Software des Tuners, um dir den Zustand wieder einzuspielen?

Wenn sie nicht in der Lage ist den Zustand vor dem Unfall wieder herzustellen, muss sie das natürlich mit der Versicherung klären.

Zitat:

Die Werkstatt hatte nun Kosten, aufgrund einer Veränderung deinerseits am Auto. Diese Zeit will die Werkstatt natürlich erstattet haben, da die nicht Schuld daran sind. Wo ist das Problem? Keine Werkstatt arbeitet bei sowas für umsonst.

Die Kosten hat aber nicht der Versicherungsnehmer verursacht sondern der Unfallgegner. Wenn der Werkstatt der Umstand auffällt muss sie den Gutachter informieren und der ändert sein Gutachten darauf hin und ergänzt die Tatsache. Eine VZK sollte für eine Original VW Werkstatt kein Problem sein, die sie soweit ich weiß als Zubehör sogar anbietet.

[OT]
Super übersichtlich - perfekt zitiert, sehr gut lesbar und auseinander zu halten! 🙂 (Das meine ich ernst!)
[/OT]

Ich würde sagen zurück zum Thema?

Zitat:

@GTI7-PP-BP schrieb am 22. November 2017 um 13:02:30 Uhr:


Auch das sehe ich nicht so. Der Gutachter nimmt den Schaden auf, nicht die Werkstatt.

Und wo nimmt der Gutachter die Ausstattung her vom Fahrzeug? Genau, von VW. Und da taucht diese nicht auf! Und Softwareveränderungen kann der Gutachter nicht sehen.

Zitat:

@GTI7-PP-BP schrieb am 22. November 2017 um 13:02:30 Uhr:


Da stimme ich dir zu, wenn vorher bekannt gewesen wäre hätte man "teure" Zeit sparen können.

Hier gibst du selber deinen Fehler zu!

Zitat:

@GTI7-PP-BP schrieb am 22. November 2017 um 13:02:30 Uhr:


Indem sie nachfragt. Sie kann nicht davon ausgehen das jeder Wagen noch im original Auslieferungszustand ist.

Die Werkstatt hat ein Gutachten, indem jede Zusatzausstattung erwähnt wird. Zusätzlich hat die Werkstatt die Serienausstattung auf dem Server liegen. Sie ruft nicht zuvor nochmal jeden Kunden einzeln an.

Zitat:

@GTI7-PP-BP schrieb am 22. November 2017 um 13:02:30 Uhr:


Die Kosten hat aber nicht der Versicherungsnehmer verursacht sondern der Unfallgegner. Wenn der Werkstatt der Umstand auffällt muss sie den Gutachter informieren und der ändert sein Gutachten darauf hin und ergänzt die Tatsache. Eine VZK sollte für eine Original VW Werkstatt kein Problem sein, die sie soweit ich weiß als Zubehör sogar anbietet.

Der Unfallverursacher kann nichts dafür, dass du deine Veränderungen am Auto nicht bei VW kundgetan hast

Aber mach was du für richtig hälst. Meiner Meinung nach hättest du die Zusatzausstattung selbstständig angeben müssen. Und das vorher.
Das war es meinerseits zu dem Thema

Die vze geht wieder. Codierung der kamera war ab werk codiert

*****************edit*******************

Gut da sind wir zweier Meinung. Das ist ja nicht schlimm. Ich bin der Meinung, dass der Geschädigte ein Anrecht hat auf Wiederherstellung. Sicherlich muss man in solchen speziellen Fragen eine Rechtsberatung hinzuziehen.

@mika85 Super! 🙂

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