ForumTouran
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Touran
  6. Touran
  7. Codierung und Garantie

Codierung und Garantie

VW Touran 2 (5T)
Themenstarteram 29. Januar 2017 um 10:48

Hallo zusamnen,

 

seit einer geraumen Weile verfolge ich den Codierungsthread mit großem Interesse. Allein was so schon machbar ist erscheint beeindruckend; ich selbst verstehe davon leider nicht viel. Mit diesem Thema wende ich mich an diejenigen, das Codieren beherrschen und auch jene, die schon etwas codieren haben lassen. Den entsprechenden Thread zu VCDS halte ich eher für technisch geprägt und möchte da nicht hiermit dazwischenfunken. Es mag auch sein, dass dies alles bereits anderswo geklärt wurde, aber leider habe ich nicht wirklich etwas dazu gefunden.

 

Als ich ganz unbedarft hinsichtlich der beim 7-Sitzer nicht auf Knopfdruck im Cockpit bedienbaren Heckklappe und einer Änderungsmöglichkeit fragte, wurde mir sowohl bei der Abholung in WOB als auch vom Händler mitgeteilt, dass dies aus Sicherheitsgründen seitens VW nicht machbar sei. Jede "anderweitige" Manipulation der Software führe sowohl zum Erlöschen der ABE als auch dem jedweder Garantieansprüche. Gleichzeitig versicherte man mir, dass die Software bei jedem Werkstattaufenthalt auf Manipulationen überprüft werde. Solche würden dann zwar nicht an die Behörden weitergegeben, aber zumindest entsprechend vermerkt.

 

Grundsätzlich hätte ich ja gern auch das Ein- oder Andere angepasst, insbesondere die Heckklappenfunktion. Allerdings möchte ich weder mit einem Auto umherfahren, bei dem die Zulassung wegen fehlender ABE erloschen ist, noch meine Werks- und Anschlussgarantie verlieren. Wie geht Ihr damit um, bzw. wie regelt Ihr das mit dem :), bzw. der Werkstatt?

 

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Hallo,

grundsätzlich gilt es zu unterscheiden, ob eine Änderung der Software oder Codierung unter anderem zu den folgenden Kategorien gehört:

  • Homologation: Direkte oder indirekte Änderung des Kraftstoffverbrauchs und des Abgassverhaltens, wie zum Beispiel das permanente auscodieren der Start-Stopp-Funktion oder Änderungen Abgassrückführung. Diese Anpassungen müssten Abgenommen werden, da sie zumindest in Deutschland eine Art der Steuerhinterziehung darstellen. Zur Erinnerung, Start-Stopp bringt im aktuell zulassungsrelevanten NEFZ einige Gramm CO2.
  • Sicherheitsrelevant bzgl. StVO: Entfernen der Wisch-Waschfunktion bei direkten Scheinwerfern (z.B. Xenon oder LED ohne Reflektor).
  • Sicherheitsrelevant: Auskodieren der Gurtwarnung oder ähnliches. Auskodieren des Kreuzungslichts durch die Nebelscheinwerfer.
  • Komfort: Die Heckklappe, wenn man den Einklemmschutz mal außer acht lässt.

Je nach Kategorie gilt: Wo kein Kläger, da kein Angeklagter.

Grade unsere VWs stehen aktuell unser etwas genauerer Beobachtung bzgl. Abgassverhalten - sollte man nie vergessen, wenn man hier etwas dreht.

Sollte man aber in der Dunkelheit einen Fußganger übersehen und das Fahrzeug muss untersucht werden, dann wird das Kreuzungslicht sowohl für VW als auch für die Versicherung interessant. Der Unfall wäre ggf. vermeidbar gewesen.

Sollte sich doch mal ein Kind in der dritten Reihe die Finger einklemmen, dann braucht man als "vermeintlicher 5-Sitzer" gar nicht zum Händler fahren. Das ist klar eigenes Verschulden. Sollte das Heckdeckelsteuergerät ausfallen und während der Garantiezeit reklamiert werden, dann wird natürlich mit dem lt. Werk ausgelieferten Einstellungen verglichen. Es kann zu Diskussionen kommen.

Einen generellen Soll-Ist-Vergleich gibt es jedoch nicht (mehr).

Liebe Grüße

47 weitere Antworten
Ähnliche Themen
47 Antworten

Zitat:

@sprousa schrieb am 22. Februar 2018 um 16:59:02 Uhr:

Aber woher kommt denn die Änderung? Das versteh ich jetzt nicht. Wenn du nicht drin rumpfuschen lassen hast, kanns ja nur VW selbst gewesen sein.

Die Änderungen bzgl. des Piepsens kommen von mir (VCDS, gekauft, nicht mit China Dongle).

Ich habe ja ein paar kleine Sachen verändert / verändern lassen. Ein Teil davon habe ich gemacht (wie das piepsen oder die Anzeige der Gebläsestufe im Automatikbetrieb) und ein Teil ein VW Haus (z.B. Coming- / Leaving Home auf Nebelscheinwerfern).

Ich habe nichts im MSG vergenommen, gar nichts. So viel ist da mit VCDS auch nicht zu machen.

Man wirft mir vor, dass das MSG getauscht worden sei, da es nun eine andere Seriennummer hätte.

Ich entgegnete ihm, dass ich es nicht getauscht habe.

Die Änderung könnte auch softwareseitiger Natur sein.

Auf die Frage warum man sowas machen sollte, wusste mein Servicemensch keine Antwort.

Ich habe VW offen gelegt was alles per VCDS / VW Autohaus geändert wurde und damit haben sie kein Problem.

VW (Ingeneure in Wolfsburg) hängt sich daran auf, dass das MSG nicht das Originale ist.

Alles Andere sei kein Problem, da es sich nicht um Tuningmaßnahmen handle.

 

Zitat:

@sprousa schrieb am 22. Februar 2018 um 16:59:02 Uhr:

Ob das rechtens ist, die bezahlte Anschlußgarantie zu kündigen in dem Maß, halte ich mal für fragwürdig. Natürlich ist es unter anderen Umständen durchaus verständlich...

VW (Wolfsburg) beharrt darauf, dass das MSG nicht das Originale ist, bzw. die Serienummer geändert wurde.

Ich bat das Autohaus, wenn denn keine weiteren Änderungen vorhanden sind, die alte S/N wiederherzustellen. Das ginge angeblich nicht, aber ich / die Tuningfirma bei der ich gewesen sein soll bin / ist dazu in der Lage.

Anfangs hieß es noch, im System stünde, dass ich den Wagen selbst bei VW hätte tunen lassen,

wovon ich nichts wusste. Als die offizelle VW Tuningfirma (welche auch immer das ist) wohl bestätigte, dass ich nicht dort war, war ich es wieder selbst.

 

Zitat:

@sprousa schrieb am 22. Februar 2018 um 16:59:02 Uhr:

Dahingehend überleg ich auch, ob es soviel Sinn macht mit Originalteilen z.b. DLA, Laneassist und die VZE nachzurüsten. Sollte man jemals wegen eines Fehlers in diesen System einen Unfall auflösen, ist man der Gelackmeierte, z.b. wenn das DLA den Gegner blendet, es zum Unfall kommt und bei der Überprüfung eben der KRam gefunden wird.

Ich habe VZE "nachgerüstet", jedoch per VCDS, da ich die Hardware dazu ohnehin verbaut hatte.

Das ist werksseitig vergessen worden, obwohl es bestellt war. Ich habe keine neue Hardware verbaut.

 

Zitat:

@sprousa schrieb am 22. Februar 2018 um 16:59:02 Uhr:

Gibt es denn seitens VW da eine Möglichkeit "offiziell" Frontkamera usw nachzurüsten? oder wird das eh von vorneherein ausgeschlossen?

Man hat es bei mir versucht nachträglich zu aktivieren, das hat man aber nicht geschafft. Daher habe ich es mit VCDS gemacht. Dafür muss man auch nicht ins MSG.

Zitat:

@Kiemengolf schrieb am 23. Februar 2018 um 09:08:45 Uhr:

Bei einer reinen Codierung und nicht mal im Motor STG. Kann ich mir kaum vorstellen, dass deswegen die Garantie erlischt. Ich wäre zum Anwalt gegangen.

Die Aschlussgarantie (Erstzulassung 02.2015) ist wegen des Tunings am MSG gekündigt worden, der Rest war denen egal. Nur das MSG sei ausschlaggebend gem. VW.

Zitat:

@timeliner schrieb am 23. Februar 2018 um 11:49:06 Uhr:

Das ist mal eine Ansage... *codierwunschzettelzerknüll* :mad:

(Trotzdem frage ich mich auch woher das "Piepen" kommt?)

Weil ich es mit VCDS codiert habe. Aber wie bereits erwähnt, das hat VW für unkritisch befunden.

Zitat:

@timeliner schrieb am 23. Februar 2018 um 12:19:19 Uhr:

Jups... durch das Piepen werden wohl kaum Lenkgetriebe und Wischwasserpumpe kaputt gegangen sein.

Weitere Leistungsausschlüsse

Ansprüche gegenüber dem Garantiegeber aus dieser Anschlussgarantie sind schließlich ausgeschlossen, wenn der Mangel dadurch entstanden ist,

dass:

• ...oder das Fahrzeug in einer von der Volkswagen AG nicht genehmigten Weise verändert worden ist (z. B. Tuning)

 

Eines ist ja man sicher... wenn einer weiß wie man etwas manipuliert dann VW! :D:D:D

Bisher bezieht man sich nur auf das angebliche Motortuning. So eng scheint man das nicht zu sehen.

Nur die Software sagt, dass die Serienummer von meinem MSG nicht mit der übereinstimmt, die vom Werk aus vorhanden sein soll.

Ich war da aber nicht dran.

am 23. Februar 2018 um 14:53

Bekommst du dein Geld für die Garantie zurück?

So... Neugikeiten von VW..

Ich wollte erstmal die Fragen / Beiträge von euch soweit ich konnte kommentieren.

Heute Morgen rief mein Servicemensch an und sagte, dass das Lenkgetriebe normalerweise aus Kulanzgründen getauscht werden würde, da es bei ~47.000km nicht kaputt gehen dürfte.

Jedoch lehnt VW wegen der Tuningvorwürfe (egal ob begründet oder nicht) die Kulanz ab.

Die Anschlussgarantiemenschen übernehem die Kosten jedoch, da VW Wolfsburg nach Prüfung der Daten aus dem Fahrzeug nicht genau sagen kann ob etwas verändert wurde oder nicht. Es gäbe Hinweise, jedoch keine belastbaren Faken. Also im Zweifel für den Kunden, dir Reparatur von ca. 3.000€ wird übernommen.

Da habe ich mich natürlich gefreut.

Zwei Stunden später rief mich mein Servicemensch erneut an:

Überraschung, das war ein Versehen seitens VW, man wolle nocheinmal genauer schauen.

Das sei jetzt höher aufgehangen worden.

Das man mir schon eine Zusage erteilt hätte, ist für Wolfsburg nicht von Belang.

Das ganze soll jetzt ein (vielleicht zwei) Wochen dauern, vielleicht auch schneller.

Wenn ich das Fahrzeug wieder haben möchte, dann geht das nur gegen Zahlung der Reparaturkosten.

Ich habe dem Servicemenschen gesagt, dass sie das Auto ruhig behalten sollen, ich habe mir ja nichts vorzuwerfen.

Es ist mir übrigens durchaus bewusst, dass Recht haben und Recht bekommen eine Frage des Geldes ist.

Dennoch möchte ich nicht, dass da ein gewisses Geschmäckle dran kommt wenn ich das Auto abhole.

Ich könnte ja etwas vertuschen wollen, dass gar nicht da ist.

Sollte Wolfsburg noch etwas von dem Auto brauchen, sollen sie das auch schnell bekommen.

Mein Servicemensch gibt sich wirklich große Mühe um mir zu helfen.

Man sollte jedoch bedenken, dass den Autohäusern auch in vielerlei Hinsicht die Hände gebunden sind.

Die Anschlussgarantie muss / soll das bezahlen (eine eigenständige VW Firma) und VW (Wolfsburg) muss dafür bestätigen, dass keine unzulässigen (an besten gar keine) Änderungen am MSG vorgenommen wurden.

Das Autohaus führt nur die handwerklichen Arbeiten aus und muss schauen, dass es sein Geld bekommt.

Und wenn es Unstimmigkeiten gibt, dann müssen die durch "externe" Stellen geklärt werden.

Zitat:

@Lemieux schrieb am 23. Februar 2018 um 15:53:18 Uhr:

Bekommst du dein Geld für die Garantie zurück?

Ich habe nicht gefragt, ich vermute aber nicht.

Das ist ja der Sinn dieser Art "Versicherung".

Wenn du z.B. 20 Jahre keinen Autounfall hattest und dann deine Fahrerlaubnis abgeben musst / abgibst, dann erhälst du ja auch dein Geld nicht wieder.

Es steht ja im Raum, dass ich mich vertragswidrig verhalten habe.

Dadurch darf dem Versicherer natürlich kein Schaden entstehen.

am 23. Februar 2018 um 15:15

Das hört sich aber alles extremst unschlüssig an.

Kann sich durch deinen VCDS-Eingriff die Nummer ändern? Oder ist man damit überhaupt in der lage, die nummer zu ändern?

Woanders warst du mit deinem Fahrzeug nicht? Wer hatte den bisher Zugang zum Steuergerät? Wohl nur bei der Inspektion dann, wenn du sagst, das Auto war nie bei nem Tuner usw?

Für mich klingt das eher entweder danach, dass sie einfach versuchen einen eigenen Fehler auf dich abzuwälzen und die im Autohaus beim Rumschrauben was getürkt haben, oder in der Produktion ist ein Fehler unterlaufen und man hat ein falsches Gerät verbaut oder du hast doch mehr gemacht als du sagst :D

Wenn du dir da sicher bist, nichts selbst verbockt zu haben mit den oben genannten Möglichkeiten, würde ich mal mit ner Rechtsschutz sprechen. Natürlich ist die Garantie eine freiwillige LEistung seitens VW, aber das so lapidar dir in die Schuhe zu schieben, würde ich mir nicht gefallen lassen. Vor allem, wenn ja ersichtlich ist, dass du trotz "faslcher" nummer keine andere Software usw drauf hast, die in irgnedeiner Form mit den Defekten zu tun hat.

Ist halt auch echt wieder so eine typische Nummer in Deutschland. Kunde ist König, aber nur solang der Kaiser (VW) net anwesend ist.

Man kann also nicht nachweisen, dass "getuned" wurde, nur, dass irgendwas net stimmt. Gleichzeitig stehen deine Änderungen im Raum, die aber ja doch dann nix mit dem defekt zu tun haben können und irgendwie ignriert werden. Im Zweifel also für den Angeklagten, aber irgendwie auch nicht.

Ist ja echt praktisch. Kaufst ein neues Auto mit Anschlußgarantie, codierst dir 2 kleine Sachen rein und wirst wegen einem nicht zusammenhängendem Defekt zu Kasse gebeten. Sehr nice. Ich glaub, da lass ich das dann auch wirklich gleich sein, die doofe Kamera samt Windschutzscheibe nachzurüsten.

Also ich möchte bezweifeln, dass man mit vcds die Seriennummer vom Motor STG ändern kann.

Zitat:

@sprousa schrieb am 23. Februar 2018 um 16:15:40 Uhr:

Das hört sich aber alles extremst unschlüssig an.

Kann sich durch deinen VCDS-Eingriff die Nummer ändern? Oder ist man damit überhaupt in der lage, die nummer zu ändern?

Woanders warst du mit deinem Fahrzeug nicht? Wer hatte den bisher Zugang zum Steuergerät? Wohl nur bei der Inspektion dann, wenn du sagst, das Auto war nie bei nem Tuner usw?

Mein Servicemensch meint, mit VCDS könnte ich sogar den Kilometerstand zurückdrehen wenn ich wollte. Das halte ich aber jetzt mal für ausgeschlossen.

Damit sind so "banale" Sachen wie VIM (Video in Motion) nichteinmal möglich. Um den Kilometerstand eines modernen Fahrzeuges so zu ändern, dass es nicht (elektronisch) nachweisbar ist, bedarf es sicher mehr als VCDS.

Zumal ich nicht am MSG war.

Das Auto war nur in dem VW Haus indem ich die Werksbestellung angestossen habe, welches mittlerweile geschlossen hat und in meinem "neuen" VW Autohaus in meiner Nähe.

Es war für ein paar Mängel mal ab und an bei dem nun geschlossenen VW Autohaus indem man auch mehrmals versucht hat diverse Konfigurationen umzusetzen.

Aber alles nur "Spielerein" wie VZE, Coming- / Leaving home auf Nebler und so weiter.

Ein paar Sachen haben geklappt, mache erst später und manches gar nicht.

Zitat:

@sprousa schrieb am 23. Februar 2018 um 16:15:40 Uhr:

Für mich klingt das eher entweder danach, dass sie einfach versuchen einen eigenen Fehler auf dich abzuwälzen und die im Autohaus beim Rumschrauben was getürkt haben, oder in der Produktion ist ein Fehler unterlaufen und man hat ein falsches Gerät verbaut oder du hast doch mehr gemacht als du sagst :D

Alles was ich und / oder VW verändert hat, findest du in dieser Liste wieder.

Natürlich haben wir nicht alles codiert, nur ein paar Sachen davon:

Aktuell mögliche Codierungen mit VCDS

Zitat:

@sprousa schrieb am 23. Februar 2018 um 16:15:40 Uhr:

Wenn du dir da sicher bist, nichts selbst verbockt zu haben mit den oben genannten Möglichkeiten, würde ich mal mit ner Rechtsschutz sprechen. Natürlich ist die Garantie eine freiwillige LEistung seitens VW, aber das so lapidar dir in die Schuhe zu schieben, würde ich mir nicht gefallen lassen. Vor allem, wenn ja ersichtlich ist, dass du trotz "faslcher" nummer keine andere Software usw drauf hast, die in irgnedeiner Form mit den Defekten zu tun hat.

Ich Esel war noch nie in der Situation eine Rechtsschutzversicherung zu brauchen.

Ich werde, wenn das ausgestanden ist, egal ob zu meinen Gunsten oder nicht, eine abschließen.

Zitat:

@sprousa schrieb am 23. Februar 2018 um 16:15:40 Uhr:

Man kann also nicht nachweisen, dass "getuned" wurde, nur, dass irgendwas net stimmt. Gleichzeitig stehen deine Änderungen im Raum, die aber ja doch dann nix mit dem defekt zu tun haben können und irgendwie ignriert werden. Im Zweifel also für den Angeklagten, aber irgendwie auch nicht.

Ist ja echt praktisch. Kaufst ein neues Auto mit Anschlußgarantie, codierst dir 2 kleine Sachen rein und wirst wegen einem nicht zusammenhängendem Defekt zu Kasse gebeten. Sehr nice. Ich glaub, da lass ich das dann auch wirklich gleich sein, die doofe Kamera samt Windschutzscheibe nachzurüsten.

Das ist es ja.

Alle Änderungen die wir (ich und / oder VW) vorgenommen haben und von denen ich weiß, sind denen völlig egal. Es geht ausschließlich um das Motorsteuergerät.

Das hat eine andere Serienummer und es sind womöglich "irgendwelche" Änderungen (selbst das ist ja nicht bewiesen, das wird im Moment noch vermutet) vorgenommen worden.

Man geht ja soweit mir zu unterstellen, dass ich es ausgetauscht hätte.

Ich bat den VW-Mensch es auszubauen und zu schauen ob es offen war. Wollte er vorerst nicht machen, da es schon zu viel (unbezahlte) Zeit in Anspruch genommen hätte.

Ich habe ihn gefragt, ob man nicht am Typenschild des MSG ablesen könnte, ob das MSG stimmt.

Da meinte er, das man nur die Teilenummer vergleichen könnte und die wäre ja bei einem neuen (passenden) MSG gleich.

Zitat:

@Kiemengolf schrieb am 23. Februar 2018 um 19:38:53 Uhr:

Also ich möchte bezweifeln, dass man mit vcds die Seriennummer vom Motor STG ändern kann.

Das glaube ich auch nicht so recht.

Aber die Menschen im VW Autohaus sind ja offiziell auch keine Experten in dieser Hinsicht.

Von daher werden die erstmal vom schlimmsten ausgehen.

Wenn ich mir einen 08/15 OBD II Adapter kaufe, um damit auf dem Handy ein paar Sachen auszulesen und die fänden das Teil bei der Inspektion, weil ich es vergessen hätte, dann stünde dieses Gerät im Verdacht etwas verändert zu haben.

Drücke ich da eine Kartoffel in den Anschluss, dann wäre diese erstmal Schuld.

Ich kann denen Ihre Unwissenheit ja nicht vorwerfen, ich weiß ja auch nicht alles.

Dafür gibt es ja die Experten in Wolfsburg.

Wäre mir neu, dass man das Motorsteuergerät tauschen kann, ohne eine Online-Verbindung zu dem VW Servern zu haben. Ohne Anlernen der Wegfahrsperre rührt sich der Motor keine 100 Umdrehungen...

am 23. Februar 2018 um 21:05

Naja, also einerseits blöd für dich, aber immerhin nett, dass die sonstigen Codierungen ihnen ja scheinbar egal gewesen sind, wenn es nur um die bescheuerte Seriennnummer des MSGs geht.

Wird man wenigstens rehabilitiert, wenn sie festgestellt haben, dass du keine Schuld hast? :D

Zitat:

@startracker_77 schrieb am 23. Februar 2018 um 20:16:46 Uhr:

Wäre mir neu, dass man das Motorsteuergerät tauschen kann, ohne eine Online-Verbindung zu dem VW Servern zu haben. Ohne Anlernen der Wegfahrsperre rührt sich der Motor keine 100 Umdrehungen...

Tja. VW sieht das anders...

Ich werde mir das, im Falle einer Entscheidung gegen meine Interessen, zeigen lassen.

Dann könnte ich die Informationen im Netz anbieten, um meine Werkstattkosten zu subventionieren :D

Zitat:

@sprousa schrieb am 23. Februar 2018 um 22:05:57 Uhr:

Naja, also einerseits blöd für dich, aber immerhin nett, dass die sonstigen Codierungen ihnen ja scheinbar egal gewesen sind, wenn es nur um die bescheuerte Seriennnummer des MSGs geht.

Wird man wenigstens rehabilitiert, wenn sie festgestellt haben, dass du keine Schuld hast? :D

Schön, dass ich dir helfen konnte :p

Nein, leider nicht. Soweit waren wir heute schon.

Da gibt es wohl einen Eintrag der sich "TD1" nennt. Der steht für das Chiptuning des Motors.

Dieser Eintrag wird automatisch beim auslesen des Fahrzeuges erzeugt, sobald etwas nicht stimmt.

Bei mir soll das seit August 2015 so sein. 6 Monate nach Abholung aus dem Werk.

Dieser "TD1" Wert stand bei mir auf "aktiv".

Heute wurde er dann auf "inaktiv" gesetzt.

Und wenn es blöd läuft, bald wieder auf "aktiv".

Normalerweise soll der Eintrag gar nicht zu sehen sein.

Also freut sich der nächste Erwerber meines VW, dass er den Preis drücken kann, da das Auto ja irgendwann mal getunt gewesen sein muss...

Wer geht denn nicht mit der FIN seines zukünftigen KfZ zum Händler und lässt sich die Historie zeigen?

Hi gibt es dazu schon Neuigkeiten. Ich will mir auch paar Sachen codieren jedoch ist mein Wagen auch nur 6 Monate alt. Ich hab halt echt Schiss die Werksgarantie zu verlieren. Wollte mir eventuell anklappbare Spiegel nachrüsten.. VW verlangt dafür 800€.

Nachrüstung alles zusammen ca 200€ ... bei dem Wetter macht man es aber nicht. zu kalt noch

Hallole liebe Forianer,

ich hätte da auch mal eine Frage bzgl. Codierung mir VCDS oder ODIS.

Habe vor einem Monat meinen neuen Touran bekommen mit DLA, ACC usw...

Habe komischerweise beobachtet dass nach dem 3.-ten mal wo der Turi der Meinung war dass er selbständig bremsen muss, also in mein Fahrverhalten eingreifen muss, dass mein ACC und Front Assist ausgefallen sind. Automatisch funzt das Kurvenlicht und DLA auch nicht mehr. Habe Fehlerspeicher gelöscht aber will sich nicht mehr aktivieren. Habe die Fehlermeldungen im MSG, im ACC und 5F Informationselektronik drin stehen.

Habe gelesen dass man Akku abklemmen muss für eine halbe Stunde, dann wieder anklemmen und Fehlerspeicher löschen. Soweit so gut, aber danach hatte ich mehr Lämpchen an als auf dem Weihnachtsbaum. ABS,ESP,Airbag, MSG, Getriebe usw...alles an.

Habe alles wieder durch anlernen und Grundeinstellung weg bekommen, aber das DLA, ACC und Front Assist bekomme ich nicht weg.

Will jetzt zu VW und fahren und daher meine Frage wäre: Wie schaut es aus mit der Garantie?

Evtl. oder ich bin mir ziemlich sicher hier gibt es auch Mitarbeiter die beim Konzern schaffen, habe ich etwas in dieser Hinsicht zu befürchten, da das erneute anlernen von Kamera und Front Radar um die 1000 Euronen kosten soll. Geht es auf Garantie oder muss ich in die eigene Tasche greifen?

Finde es Sch***e dass nach 3x eingreifen in das Fahrverhalten sich diese Assistenten abschalten und durch VW wieder freigeschaltet werden müssen.

Bin mal gespannt auf eure Antworten.

Warum gehst du nicht gleich zum Händler? Kann mir nicht vorstellen das sich die Assistenten nach 3mal Eingreifen selbst deaktivieren, wie kommst du darauf?!

Bei Mehfachauslösung ohne Zündungswechsel wird ACC deaktiviert und man muss es mittels Diagnosetester wieder freischalten. Ist so.

Deine Antwort
Ähnliche Themen