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Citigo - Garantieverlängerung: Werksgarantie-Konditionen identisch mit VW-Versicherung?

VW up! 1 (AA)
Themenstarteram 21. Februar 2017 um 18:13

Da hab ich wohl beim Kauf meines Citigo einen Fehler gemacht bzw. war falsch informiert:

Ich hatte die Garantieverlängerung zunächst nicht mit bestellt, weil ich dachte, die könnte ich noch bei Übergabe des Fahrzeugs beim Händler abschließen.

Irrtum! Die Garantieverlängerung muss, ganz wie bei Ausstattungsvarianten, gleich bei der Fahrzeugbestellung mit bestellt werden!!! Sie erscheint dann auch auf der Fahrzeug-Rechnung. Nur dann gilt der relativ günstige Preis von z.B. 349 Euro für 3 Jahre Verlängerung bei 50.000 Gesamtkilometern Limit.

Jetzt kann ich die Garantieverlängerung offensichtlich nur noch über die Volkswagen-Versicherung nachträglich abschließen, wodurch sich der Betrag auf rund 465 Euro bei o.g. Konditionen erhöht.

Der Händler behauptete bei Übergabe des Fahrzeugs und auf die nachträgliche Garantieverlängerung angesprochen, dass die nachträglich abgeschlossene Volkswagengarantie weniger Absicherung bietet, als die schon bei Fahrzeugbestellung direkt mit Skoda-Auto abgeschlossene "Werksgarantie-Verlängerung".

Im Internet fand ich zu eventuellen Leistungsunterschieden hierzu keine Angaben. Die telefonische Auskunft bei Volkswagen-Versicherung meinte, die Leistungen seien identisch.

Meine ersten Erlebnisse mit dem Citigo zeigen, dass das ASG fast schon unvernünftig oft Schaltvorgänge ausführt (ECO-Betrieb). Ich würde im Schaltwagen nicht mal ein Drittel so oft schalten und auch niemals derart niedertourig fahren (oft nur bei 1.500 bis 1.750 U/min). Bei dieser Schalthäufigkeit kann ich mir gut vorstellen, dass Ausrücklager, Kupplung und Getriebe schneller verschleißen, als bei einem Schaltwagen. Schon allein aus diesem Grund fühle ich mich sicherer mit einer Garantieverlängerung.

Zudem möchte ich das Auto möglichst lange fahren (ich fahre ca. 10.000km p.a. und sehr oft im Kurzstreckenbetrieb mit ca. 5km)

Meine Frage:

Nun habe ich betreffend Garantieverlängerung also zwei mündliche und sich zudem widersprechende Angaben! Kann mir bitte jemand sagen, was nun richtig ist und wenn Unterschiede bestehen, welche das nun sind?

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12 Antworten
am 21. Februar 2017 um 18:25

Zitat:

@Schnuffelauto schrieb am 21. Februar 2017 um 19:13:00 Uhr:

 

Im Internet fand ich zu eventuellen Leistungsunterschieden hierzu keine Angaben. Die telefonische Auskunft bei Volkswagen-Versicherung meinte, die Leistungen seien identisch.

Das würde ich auch fast vermuten. Ansonsten kann ich nur so viel sagen, dass die nachträglich abgeschlossene Garantie bei VW nur eine echte Schwachstelle hat, nämlich dass sie keine Korrosion übernimmt. Der Rest hat Neuwagengarantieniveau.

Zitat:

Bei dieser Schalthäufigkeit kann ich mir gut vorstellen, dass Ausrücklager, Kupplung und Getriebe schneller verschleißen, als bei einem Schaltwagen.

Dann müsste jedes Automatikgetriebe, gerade 8-Gang, auch schneller verschleißen.

Und, im ECO Betrieb soll der Wagen ja sparsam, also Niedertourig, unterwegs sein.

Themenstarteram 25. Februar 2017 um 18:37

Nein, eben nicht! Denn ein „normales” Automatikgetriebe arbeitet, wie ich gehört habe, mit zwei Kupplungen oder sogar stufenlos. Das ASG ist ein ganz normales Schaltgetriebe, bei dem die Schaltvorgänge, die sonst der Fahrer durchführt, statt dessen mittels Servomotoren durchgeführt werden. Folglich schaltet es bestenfalls genau so gut, wie ein sehr guter Fahrer.

Der Verschleiß je Schaltvorgang ist aber letztlich ähnlich. Also ist es nur logisch, dass die auffallend hohe Schalthäufigkeit des ASG mehr Verschleiß bewirken könnte, als bei einer manuellen Schaltung.

Bin aber gern bereit mich korrigieren zu lassen, wenn ich da etwas falsch verstanden haben sollte.

Lass dich da nicht verrückt machen ;)

Und ja, ein Automatikgetriebe funktioniert anders, aber man kann alles auf eine gewisse Belastung auslegen.

am 26. Februar 2017 um 19:39

Zitat:

@Schnuffelauto schrieb am 25. Februar 2017 um 19:37:28 Uhr:

Der Verschleiß je Schaltvorgang ist aber letztlich ähnlich. Also ist es nur logisch, dass die auffallend hohe Schalthäufigkeit des ASG mehr Verschleiß bewirken könnte, als bei einer manuellen Schaltung.

Das ist schon alles richtig, tendenziell wirst du mehr Ärger mit dem ASG haben. Da ist einfach mehr dran, was kaputt gehen würde.

Am Ende würde ich es aber trotzdem kaufen, wenn ich ein automatisches Getriebe haben wollen würde.

Themenstarteram 27. Februar 2017 um 8:46

@jupp78 Habs doch schon längst gekauft! Hier geht es nur darum, ob sich die Garantieverlängerung lohnt. Und die hab ich bis jetzt noch nicht "gekauft".

Themenstarteram 27. Februar 2017 um 10:30

---VOLL KRASS---!!! nenne ich die Konditionen, die Volkswagen mir jetzt für die Versicherung angeboten hat (und die ich nun doch annehmen musste).

1.) Hätte ich die Garantieverlängerung direkt bei der Fahrzeugbestellung mitbestellt, sodass Skoda-Werke der Vertragspartner ist, hätte es mich bei 36 Monaten Verlängerung und 50 Tkm Limit 349 Euro Einmal-Zahlung gekostet.

2.) Telefonisch hatte ich die Auskunft von Volkswagen erhalten, dass die gleiche Versicherung über VW Financial Services nachträglich innerhalb von 6 Monaten ab Kauf des Fahrzeug 469 Euro Einmalzahlung gekostet hätte.

3.) Jetzt habe ich die Versicherung abschließen wollen (www.garantieverlaengerung.de/vw-nw) Dort wird eine Versicherung bei 36 Monaten Laufzeit nur mit 100.000km Gesamtleistung angeboten, die natürlich wieder deutlich teurer ist und die ich so nicht wollte, da ich so viel nicht fahren werde.

Aber es gibt keine andere Auswahlmöglichkeit bei den Konditionen! Das finde ich frech! Nun würde der zweifelhafte Spaß mich 625 Euro Einmalzahlung kosten oder 10,54 Euro monatlich.

Ich habe nun Letzteres gewählt.

Ich rate nunmehr dringend jedem, sich über die Garantieverlängerung rechtzeitig bei rechtsverbindlicher Bestellung des Fahrzeug zu entscheiden, anderenfalls die finanzielle „Strafe” ziemlich hoch ausfällt.

Darüber hinaus hättest du beim Kauf auch noch den Rabatt auf die 349 Euro bekommen.

Eine Erfahrung musste ich darüber hinaus auch noch machen. Auch wenn man im Nachhinein nur ein Jahr Garantieverlängerung abschließt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht vorher gekündigt wird. Ich staunte vor einem Monat nicht schlecht, als ich über 500 Euro für das 4. Jahr eines Polo Gti zahlen sollte, welchen ich schon lange nicht mehr besitze. Glücklicherweise kam die Beitragsrechnung rechtzeitig, so dass ich noch kündigen konnte. Also aufpassen.

Themenstarteram 27. Februar 2017 um 12:09

Danke für den Hinweis!

Ich habe gerade die Bedingungen geprüft und finde deine Aussage voll bestätigt. Wenn man nicht kündigt, verlängert sich die Garantie stillschweigend. Aus der bisherigen Garantie wird dann aber automatisch eine bloße „Funktionsgarantie”, die zahlreiche Einschränkungen enthält und daher das Geld nicht wert ist!

Der Versicherungsvertrag ist ja mit seinem Beginn auf die Zukunft gerichtet, also auf das Datum, an dem die Werksgarantie endet. Genau so und mit gleichem Recht kann ich ja bereits jetzt eine Kündigung für die Zukunft aussprechen für das Datum, an dem die vereinbarte Garantieverlängerung endet! - Damit vermeide ich, dass ich die rechtzeitige Kündigung vergesse. (Ich muss bloß das Kündigungsschreiben gut archivieren. :-) )

Übrigens müsste es eigentlich möglich sein, den Versicherungsvertrag zu kündigen, wenn der Versicherungsgrund wegfällt, nämlich wenn ich das Fahrzeug verkaufe. Dazu steht im Vertrag, dass angeblich der Vertrag auf den neuen Besitzer „übergeht”!!! - Unglaublich und rechtlich IMHO unhaltbar!

siehe XIII Punkt 2: 2. Wird das Fahrzeug veräußert oder zwangsversteigert, geht der Vertrag grundsätzlich auf den Erwerber über.

Demgegenüber heißt es unter XIV Punkt 1. Der Vertrag läuft bis zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Vertrags durch Sie oder durch uns gekündigt wird.

Der VW-Konzern ist nicht nur wg. des Abgasskandals als dubioses Unternehmen einzuschätzen, sondern auch wegen solcher Machenschaften. Es rundet das Negativ-Bild nur ab!

Ich sag ja: Die dringende Empfehlung ist, eine Garantieverlängerung zusammen mit der rechtsverbindlichen Fahrzeugbestellung abzuschließen!

am 27. Februar 2017 um 12:26

Also irgendwie verstehe ich die Aufregung nicht ganz.

Oder regt ihr euch bei nahezu jeder anderen Versicherung auch so auf, dass diese sich automatisch verlängern, sofern sie nicht gekündigt werden?

Themenstarteram 27. Februar 2017 um 12:51

Es geht um die Summe des Eindrucks, den ich aufgrund meiner hier dargestellten Erlebnisse habe und nicht um den Einzel-Tatbestand, dass sich ein Versicherungsvertrag verlängert, wenn er nicht vorher gekündigt wird.

Sowohl im Online-Formular der Versicherung als auch auf den ersten Seiten der Vertragsbestätigung wird der Eindruck vermittelt, dass man eine Garantieerweiterung für z.B. 36 Monate abschließt und NICHT, dass automatisch danach eine „Funktionsgarantie” folgt Und die o.g. Klausel gemäß XIII Punkt 2 dürfte als „überraschende Klausel” rechtlich unhaltbar sein.

VW gibt hier insgesamt ein mieses Bild ab!

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 27. Februar 2017 um 13:26:42 Uhr:

Oder regt ihr euch bei nahezu jeder anderen Versicherung auch so auf, dass diese sich automatisch verlängern, sofern sie nicht gekündigt werden?

Nein, tue ich nicht. Die meisten anderen Versicherungen sind mehr oder weniger auf Dauer ausgelegt und verlängern sich daher automatisch. Wenn ich die Wahl habe eine Anschlussversicherung für 1, 2 oder 3 Jahre abzuschließen, gehe ich zumindest davon aus, dass ich mich hier für eine Option entscheide und diese nach der entsprechenden Zeit auch automatisch ausläuft. Ansonsten würde ich erwarten, dass diese immer nur für ein Jahr abschlossen wird, dann aber mit automatischer Verlängerung. Das wäre in meinen Augen transparenter.

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