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CIM Selbst wechseln

Opel Vectra C
Themenstarteram 6. Januar 2013 um 16:17

Hallo Leute, ich habe nen Problem mein CIM ist Platt nun habe ich mir im Netz ein neues besorgt UY mit Identischer nummer nun meine Frage kann ich das CIM selbst tauschen? Und einfach Zündschlösser tauschen und CIM Steuergerät? -Und es läuft oder erwarten mich größere Probelme? Einen der den Airbag ausbauen darf habe ich!

Beste Antwort im Thema

komm ... die Diskussion hatten wir hier letztens schon , führt zu nichts. Niemand konnte einen Paragraphen im Gesetz anführen wo das drinsteht, dass "man" das nicht darf... es betraf immer nur den gewerblichen Umgang ..... weitere Diskussion führt auch hier zu nichts .... ausser dass der Fred hier irgendwann geschlossen wird , was niemanden weiterhilft .... denn das Problem um das es hier geht ist der Tempomat ...

Mit dem Link zeige ich nur auf, daß Volvo es einem Privatmann wohl zutraut den AB selbst ein - u. aus zu bauen ... nicht mehr, nicht weniger .

Was hier einige so treiben mit dem ewigen "darfste aber nicht" , erinnert mich ein wenig an die Hexenverfolgung im Mittelalter ...

 

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suche kaputt :confused::confused::confused:

Ich such schon für dich Klick

Zitat:

Original geschrieben von steffen1305

Einen der den Airbag ausbauen darf habe ich!

Ein gewerblicher Hintergrund ist auch vorhanden?

am 6. Januar 2013 um 19:13

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von steffen1305

Einen der den Airbag ausbauen darf habe ich!

Ein gewerblicher Hintergrund ist auch vorhanden?

Was tut das zur Sach? Wenn er es darf / die Berechtigung hat!

Zitat:

Original geschrieben von Opa 2,2

Was tut das zur Sach? Wenn er es darf / die Berechtigung hat!

Das hat folgenden Hintergrund:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

am 6. Januar 2013 um 19:26

Gut erkannt! So wie ich es geschrieben hab! Wenn er es darf und die Berechtigung hat!

Oder meinst du das der Berechtigte der an seinem eigenen Waagen nach Feierabend schraubt sich selbst ne Rechnung schreibt?

MT like:)

Zitat:

Original geschrieben von Opa 2,2

Oder meinst du das der Berechtigte der an seinem eigenen Waagen nach Feierabend schraubt sich selbst ne Rechnung schreibt?

Wenn's mal schief laufen sollte und die Berufsgenossenschaft auf den Plan tritt, wird er sich diese Frage gefallen lassen müssen.

Wenn's ums Zahlen geht, ist das im Prinzip eine Steilvorlage für eine Verweigerung von BG-Leistungen.

am 6. Januar 2013 um 19:37

Ist schon richtig was du schreibst.Aber so spielt das Leben.

Jeder sollte seine Grenzen kennen.

Aber man(n) sollte auch nicht alles im Leben überbewerten.

Hallo

 

zurück zum Thema :

Tauschen ist nicht so einfach. Wenn du das alte nicht mehr brauchst kannst du es einfach ausbauen und dass neue wieder einbauen, aber :

Du musst das neue CIM programmieren lassen ( Wegfahrsperre ) und andere diverse Funktionen. Dazu brauchst du den Sec. Code und alle vorhandenen Schlüssel.

Andernfalls musst du dein Fahrzeug zum Händler " schleppen "

mfg

Soweit ich weiß muss das CIM, sofern es gebraucht ist, doch auch aus dem Spenderfahrzeug "entheiratet" werden, ansonsten kannst du es nicht bei dir einprogrammieren.

Zitat:

Original geschrieben von draine

Soweit ich weiß muss das CIM, sofern es gebraucht ist, doch auch aus dem Spenderfahrzeug "entheiratet" werden, ansonsten kannst du es nicht bei dir einprogrammieren.

Das stimmt schon dass du es entheiraten musst vom Spenderfahrzeug.

Der TE schreibt aber dass er ein neues ersteigert hat. Dies braucht er in dem Fall , falls es ein neues Teil ist nicht zu entheiraten.

Gilt nur bei gebrauchten.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Demir2

 

Das stimmt schon dass du es entheiraten musst vom Spenderfahrzeug.

Der TE schreibt aber dass er ein neues ersteigert hat. Dies braucht er in dem Fall , falls es ein neues Teil ist nicht zu entheiraten.

Gilt nur bei gebrauchten.

mfg

Ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen aber ich habe ihn so verstanden, das er sich bei ebay ein neues gebrauchtes besorgt hat. Denn neu gibt´s die Dinger nur beim FOH.

Ich würde eher sagen "Neu" und unverheiratet :D

http://www.ebay.de/.../310493918850?...

http://www.ebay.de/.../310533055963?...

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