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Chirp Modul einbauen

Mercedes C-Klasse W204

Hallo,
hat diese Modul schon jemand eingebaut bzw. einbauen lassen?
http://www.ebay.de/.../400264875778?...
Wie Aufwendig ist so ein Einbau?
Der Ton wäre mir angenehmer als die Mercedeshupe (mir ist bekannt das ich sie deaktivieren kann).
Gruss Ralf

Beste Antwort im Thema

@ Hooters61:
Och nöö, bitte öffentlich und wenn möglich mit Bildern.
Dann haben mehr Leute etwas davon.
Gruß, Rudi

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Man kann die EDW auch nachrüsten wie ein Chirpmodul.
Die Anpassungen gehen nur per Diagnose.
In meinem Blog habe ich schon einiges geschrieben, oder im 212 Forum unter Nachrüstung.

Hab gerade noch einmal die BA gewälzt, wenn es in Deutschland verboten wäre über das Menü die Akustikwarnung zu aktivieren, dann würde ein Hinweis in der BA enthalten sein.
Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass etwas derartiges angeboten wird, wenn es nicht zulässig ist.
Ich bin kein Jurist, doch die genannten Paragraphen schließen es für mich nicht explizit aus. Typisch für § dass sie nicht eineindeutig sind.

Zitat:

Original geschrieben von mattberlin


Hab gerade noch einmal die BA gewälzt, wenn es in Deutschland verboten wäre über das Menü die Akustikwarnung zu aktivieren, dann würde ein Hinweis in der BA enthalten sein.
Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass etwas derartiges angeboten wird, wenn es nicht zulässig ist.
Ich bin kein Jurist, doch die genannten Paragraphen schließen es für mich nicht explizit aus. Typisch für § dass sie nicht eineindeutig sind.

Hi !

Sag ich doch , auch wenn es der "Jurist" Drahkke nicht einsieht !

Schönen Abend im neuen Jahr !

Zitat:

Original geschrieben von mattberlin


Hab gerade noch einmal die BA gewälzt, wenn es in Deutschland verboten wäre über das Menü die Akustikwarnung zu aktivieren, dann würde ein Hinweis in der BA enthalten sein.

Für eine Hinweispflicht in der BA gibt es keine Rechtsgrundlage.

Hier noch ein Link zur Info:

http://www.motor-talk.de/.../...taler-soundgeber-sg1-t3564335.html?...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von mattberlin


Hab gerade noch einmal die BA gewälzt, wenn es in Deutschland verboten wäre über das Menü die Akustikwarnung zu aktivieren, dann würde ein Hinweis in der BA enthalten sein.

Für eine Hinweispflicht in der BA gibt es keine Rechtsgrundlage.
Hier noch ein Link zur Info:
http://www.motor-talk.de/.../...taler-soundgeber-sg1-t3564335.html?...

Wenn ich das "Ding" original drinne hab kann ich es benutzen solange ich will o. auch nicht ! Da mußt du nicht nach alten Threads ausschau halten , nur um "Recht" zu haben !

:confused:

§ 38b StVZO Anhang (74/61/EWG)
9.9 Zustandsanzeige
9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS (scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.
9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein . Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.

Hallo,
selbst wenn es gesetzeswidrig ist, was ich nicht glaube da Serie, es wäre David gegen Goliath.
P.s. Mich nervt dieser Hupton ja selbst, ist voll aufdringlich.
Aus diesem Grund suche ich ja eine dezente Lösung.
Gruss Ralf

Ähm, §38b regelt Alarmsysteme.
Wir reden hier m.W. über den Schließton. Dass dabei ggf. eine Alarmanlage mit aktiviert wird mag sein.
Also man kann mir eine gewisse Verpflichtung auferlegen, die BA zu studieren wenn ich ein Auto führe.
Die STVZO zu kennen ist Sache der Hersteller.
Wenn kein Hinweis in einer aktuellen BA des Herstellers zu finden ist, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass es verboten ist.
Die Hersteller sicheren sich doch sonst ab wo es geht.

Aber von Gerüchten und Meinungen wird dem TE nicht geholfen.
Wo könnte man bei derartigen Fällen denn als Bürger eine Auskunft erhalten? Gibt es da Anlaufstellen???
Nebenbei war ich bisher nicht erpicht auf den Piepton. Die aktuelle C-Klasse schließt jedoch so leise, dass mir das typische Geräusch "und zu ist die Kiste" irgendwie fehlt.

Zitat:

Original geschrieben von mattberlin


Wo könnte man bei derartigen Fällen denn als Bürger eine Auskunft erhalten? Gibt es da Anlaufstellen???

Für entsprechende Auskünfte könnte man sich an folgende Stellen wenden:

- den eigenen Fahrzeughändler

- die örtliche Polizeidienststelle

- die Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ etc.)

um nur einige Möglichkeiten zu nennen.

Danke.
Meine bisherigen Erfahrungen mit Anfragen bei den von Dir genannten Organisationen lassen die Vermutung zu, die Antwort wäre sehr unbefriedigend. Vermutlich wäre der Weg über einer der Automobilzeitschriften am Ende zielführender.
Naja, rein hypothetisch betrachtet natürlich.

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