Chiptuning
Hallo liebe Leute,
fahre ein Mercedes C200 bj2009 Cdi ,w204 kombi,136ps.
Habe den vor vier Monaten vom Händler gekauft. Der Käufer ist mein Schwager und der Halter mein Vater. Jetzt folgendes, vor Zwei tagen ging mir die Motorelektronikleuchte an, deswegen war ich bei meinem Mechaniker um es checken zu lassen. Als er im Motorraum nach fehler suchte, entdeckte er einen Chiptuning. Dies habe ich soweit geprüft, und weiss das es nirgendwo eingetragen ist. Beim Kauf wurde von Chiptuning nichts gesagt.
Meine Fragen an euch:
stimmt es das wenn der Käufer auch nicht Halter ist, ist dem Händler keine Ansprüche mehr zu stellen?
Haben wir dennoch das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten?
Welche vorgehensweise würdet ihr mir empfehlen?
Was ihr noch wissen solltet, hatte einen wildunfall und dadurch einen Frontschaden, der aber schon Fachgerecht gerichtet wurde.
Ich freue mich auf eure Antworten
23 Antworten
Klingt fast wie eine Musterklausur für Jurastudenten. Gut an der Sache ist schon mal, dass der Halter (der hier ja nicht identisch ist mit dem Käufer) als Zeuge des Anspruchstellers für allerlei Umstände in Betracht kommt, die im Rahmen etwaiger Ansprüche streitig werden könnten. Diese schöne Konstellation hat man ja nicht immer.
Schon mal bei dem oder den Voreigentümern nach dem Chip gefragt?
Und warum soll denn der Vertrag rückabgewickelt werden? Fährt der Wagen mit dem Chip schlecht? Würde nicht auch eine Minderung ausreichen?
Hallo schönen Abend,
heute habe ich mit dem Händler telefoniert. Die sind bereit das Auto zurückzunehmen. Habe aber viel überlegt, und denke das ist keine so kluge idee.
Kaufpreis: 10.480€
Mit 173000km hab ich es gekauft und jetzt sind 185000km drauf.
10.480€ * 12000km / 250000km- 77000km=
1633€ für die gefahrene km, dann kommt das mit dem wildschaden, da gehe ich auch von einer Wertminderung von 1000 bis 2000€ aus was er bestimmt runter gehen wird.
Das wird heißen, er wird versuchen so gute 3 bis 4000€ vom eigentlichen Kaufpreis von 10.480€ abzuziehen.
Was bekomme ich,: 6 bis 7000€ und erst seit vier Monate habe ich den Wagen.
Sowohl die eine Summe, wie auch die andere Summe, halte ich für zu hoch gegriffen.
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Zitat:
@Samytheone1 schrieb am 9. März 2017 um 18:52:32 Uhr:
Hallo schönen Abend,heute habe ich mit dem Händler telefoniert. Die sind bereit das Auto zurückzunehmen. Habe aber viel überlegt, und denke das ist keine so kluge idee.
Kaufpreis: 10.480€
Mit 173000km hab ich es gekauft und jetzt sind 185000km drauf.10.480€ * 12000km / 250000km- 77000km=
1633€ für die gefahrene km, dann kommt das mit dem wildschaden, da gehe ich auch von einer Wertminderung von 1000 bis 2000€ aus was er bestimmt runter gehen wird.
Das wird heißen, er wird versuchen so gute 3 bis 4000€ vom eigentlichen Kaufpreis von 10.480€ abzuziehen.
Was bekomme ich,: 6 bis 7000€ und erst seit vier Monate habe ich den Wagen.
Die Rechnungen sind in keiner Hinsicht nachvollziehbar, es sei denn, der Wildschaden hat die halbe Front aber ganz mächtig zerdeppert. Normalerweise müsste der durch die Wildschadenreparatur verursachte merkantile Minderwert im damaligen Schadengutachten stehen - falls es überhaupt einen nennenswerten Minderwert gibt. Nehmen wir mal "blind" an, dass es im schlimmsten Fall 650,00 € sind.
Lass Dir einfach vom Händler ausrechnen, zu welchem Preis der Vertrag rückabgewickelt werden würde.
Und zu Deinen Minderungsvorstellungen: Fast 30 % Minderung wegen eines Chips, dessen Nachteil erst noch dargelegt werden müsste - das ist schon eine sehr sportliche Annahme. Falls Du 1.000,00 € und einen kostenlosen Service aushandelst, wäre das ein sehr gutes Ergebnis.
ich habe sowieso noch nicht verstanden, warum der Kaufvertrag überhaupt rückabgewickelt werden soll ?!?
Naja, nicht jeder ist Freund von Chiptuning. In wie weit es die Lebensdauer verkürzt, ist ja durchaus diskutabel. Von der Position aus, ist es ein Mangel.
Da es nicht eingetragen ist, fährst Du ohne Betriebserlaubnis, und feststellen ob Du Chiptuning gemacht hast. Kann man nachträglich feststellen, auch wenn Du das Teil aus gebaut hast.
Zitat:
@cruiser-Dirk schrieb am 10. März 2017 um 15:35:47 Uhr:
ich habe sowieso noch nicht verstanden, warum der Kaufvertrag überhaupt rückabgewickelt werden soll ?!?
Na wegen der Kohle! 🙂