Chiptuning 2.0 TDI - Eure Meinung
Hallo liebe Community,
ich fahre einen A4 B8 2.0 TDI 143 PS mit ca. 100.000 km Laufleistung und hatte schon länger vor mein Auto chippen zu lassen.
Deshalb war ich heute bei einem ABT Stützpunkt in meiner Nähe, bei diesem eine Leistungssteigerung auf 170 PS und 370 nm Drehmoment angeboten wird.
Ursprünglich hatte ich nicht vor überhaupt zu ABT zu gehen, aber der Tuner meines Vertrauens bietet leider keine TÜV-Abnahme für den 143 PS TDI an, da Nachfrage zu gering und Gutachten teuer 🙁
Eigentlich war für mich die Sache schon gegessen als mir der zuständige Mitarbeiter einen Preis von ca. 1900 € nannte, ich hörte aber trotzdem weiter zu und da wurde es interessant.
Laut Aussagen des Mitarbeiters müsse er mich auf folgendes hinweisen:
-Die Motorlebensdauer kann durch das Tuning auf ca. die Hälfte verkürzt werden
-Das Getriebeöl muss alle 30.000 km gewechselt werden, da dieses sehr stark belastet wird
-Der Einbau benötigt einen kompletten Tag arbeit inkl. TÜV
-Der Preis kann weiter steigen, falls noch andere Kleinteile eingebaut werden müssen
Bisher dachte ich immer, dass mein Motor +30 PS und +50 nm gut vertragen müsste, aber der Termin heute hat mich schon sehr abgeschreckt.
Mich würde deshalb Eure Meinung zu den oben genannten Punkten interessieren.
Haltet ihr ein Chiptuning bei 100.000km noch für ratsam?
Außerdem wäre es Klasse falls jemand einen seriösen Tuner im Raum Augsburg kennt, bei dem ich nicht knapp 2000 € hinblättern muss.
Ich sage schon mal vielen Dank 🙂
Grüße
Alex
Beste Antwort im Thema
Ich sehe schon den nächsten neuen Thread "Motorschaden durch P-Box? -> Kulanz?"
Tausende von €uros für einen Wagen zahlen aber dann am falschen Ende sparen ...
195 Antworten
gerade mal ein bischen bei chip4power gestöbert.
ich weiß nicht, chip tuner die bei benzin sauger z.b golf 4 1,4 liter 75 ps ein chiptuning auf 90 ps anbieten
wirken auf mich nicht gerade seriös.
Rechtsfragen beim Chip-Tuning:
Beispielsfall
Fall: Ein GTI wird während eines bestehenden (Haftpflicht-) Versicherungsvertrages von dem Halter des Fahrzeugs einer Chip-Tuningmaßnahme unterzogen mit dem Ergebnis, dass der Motor eine Leistungssteigerung von 112 PS auf 125 PS erfährt. Eine Mitteilung an den Versicherer erfolgt nicht. Auf der zweiten Spritztour mit dem "frisierten" Fahrzeug kommt es zu einem vom Halter des GTI allein verursachten Unfall mit einem anderen Kfz. Der Versicherer des GTI hat zufällig Kenntnis von der durch Chip-Tuning herbeigeführten Leistungssteigerung erlangt und prüft, welche Rechtsfolgen durch die Tuningmaßnahme eingetreten sind.
Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch Chip-Tuning
Maßgeblich für die Frage, ob die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs wegen einer Chip-Tuningmaßnahme erlischt, ist die Rechtslage nach § 19 Absatz 2, Satz 2 StVZO. Nach der dortigen Nr. 2 erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern wird in der Rechtsprechung angenommen, wenn durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird. Eine solche Gefährdung kann als Folge einer Chip-Tuningmaßnahme nur unter besonderen Umständen angenommen werden, z.B. wenn eine extreme Leistungssteigerung des Motors um 50 % oder mehr herbeigeführt wird, ohne dass eine entsprechende Anpassung der Bremsen, Reifen oder anderer Fahrzeugteile erfolgt. Eine solche Gefährdung ist im Beispielsfall nicht gegeben. Die in dem Unfall des Beispielsfalls verwirklichte Gefährdung ist mangels entsprechender Anhaltspunkte nicht auf die Änderung am Fahrzeug zurückzuführen. Bei Chip-Tuningmaßnahmen mit moderater Leistungssteigerung um ca. 10 %, wie im Beispielsfall, kann eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern i.S.d. § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 2 StVZO in der Regel nicht (ohne weiteres) angenommen werden.
Änderung des Abgas- oder Geräuschverhaltens durch Chip-Tuning
Die Betriebserlaubnis kann in Folge einer Chip-Tuningmaßnahme nach § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 3 StVZO erlöschen, wenn durch die Änderung das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Die Leistungssteigerung kann beim Chip-Tuning im wesentlichen nur durch eine erhöhte Kraftstoffzufuhr und Kraftstoffverbrennung im Motor oder durch eine auf Grund der Tuningmaßnahme mögliche, höhere Drehzahl des Motors erreicht werden. Als Folge der Änderung liegt daher regelmäßig eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens i.S.d. § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 2 StVZO vor mit der weiteren Folge, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. In dem Beispielsfall ist daher von einem Erlöschen der Betriebserlaubnis des GTI wegen einer Verschlechterung des Abgas- und/ oder Geräuschverhaltens i.S.d. § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 3 StVZO auszugehen. Gemäß § 19 Absatz 2, Satz 3 StVZO gilt für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis § 21 StVZO entsprechend. Eine neue Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge kann nach § 21 StVZO nur nach einer mit erheblichen Kosten verbundenen (Voll-) Begutachtung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erfolgen. Im Ergebnis ist im Beispielsfall, ebenso wie beim sonstigen, typischen Bastler-Eingriff, davon auszugehen, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs als Folge der Chip-Tuningmaßnahme erloschen ist und auch nicht nach erfolgter Vollbegutachtung gemäß § 21 StVZO neu entsteht.
Der ordnungsgemäße Eingriff im Zulassungsrecht
Ein "ordnungsgemäßer Eingriff" liegt etwa bei Bausätzen vor, die aus einer Mehrzahl von Teilen bestehen und neben einem modifizierten Chip weitere Bauteile wie Auspuffanlage u.ä. enthalten, um die Eigenschaften des Fahrzeugs insgesamt an die gesteigerte Motorleistung anzupassen. Solche Bausätze werden in Serie gefertigt und im Handel angeboten. Für die in Tuningbausätzen enthaltenen Chips für das Motortuning kann ein Teilegutachten i.S.d. § 19 Absatz 3 Nr. 4 StVZO i.V.m. Anlage XIX zur StVZO eingeholt werden. Sofern ein solches Teilegutachten für den im Rahmen einer Chip-Tuningmaßnahme einzubauenden Chip vorliegt, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn der im Gutachten angegebene Verwendungszweck eingehalten wird und unverzüglich eine Abnahme des Ein- oder Anbaus gem. § 19 Absatz 3 Nr. 4 lit. c) StVZO erfolgt. Gemäß § 19 Absatz 4 Nr. 2 StVZO ist das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Sofern diese rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden, ist die Chip-Tuningmaßnahme in Gestalt des ordnungsgemäßen Eingriffs unter zulassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht problematisch.
Meldepflicht gemäß § 27 StVZO
Zulassungsrechtliche Meldepflichten von Fahrzeugeigentümern und Fahrzeughaltern regelt § 27 StVZO. Änderungen der Motorenleistung, auch wenn diese auf Grund einer Chip-Tuningmaßnahme eintreten, sind nach § 27 Absatz 1a Nr. 1 i.V.m. § 27 Absatz 1, Satz 3 StVZO durch den Eigentümer des Fahrzeugs oder, sofern dieser nicht zugleich Halter ist, auch durch den Halter, unverzüglich der Zulassungsstelle zu melden. Kommt der Verantwortliche der entsprechenden Verpflichtung nicht nach, so kann die Zulassungsbehörde gem. § 27 Absatz 1, Satz 5 StVZO den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen. In der Praxis werden Chip-Tuningmaßnahmen im Rahmen der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO in aller Regel nicht entdeckt und somit auch nicht beanstandet, weil sie optisch kaum wahrnehmbar sind und darüberhinaus nur mit erheblichem, technischen Aufwand nachgewiesen werden können. Dies gilt auch für Bastler-Eingriffe wie im Beispielsfall. Auch im Rahmen der Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO ergeben sich in der Praxis allenfalls im Extremfall Anhaltspunkte für eine durchgeführte Chip-Tuningmaßnahme.
Ordnungswidrigkeiten gemäß § 69a Absatz 2 StVZO
Im Falle einer Chip-Tuningmaßnahme, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, wie beim Bastler-Eingriff im Beispielsfall, entfällt auch die Zulassung des Fahrzeugs, weil die Betriebserlaubnis gem. § 18 Absatz 1 StVZO ein notwendiger Bestandteil der Zulassung ist. Ordnungswidrig handelt, wer ein Kfz entgegen § 18 Absatz 1 StVZO ohne die erforderliche Zulassung auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzt. Die laufende Nr. 178 des Bußgeldkatalogs sieht für eine entsprechende Zuwiderhandlung ein Regelbußgeld in Höhe von 50 Euro vor, und nach der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) werden drei Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kommt ein Fahrverbot gemäß § 25 StVG in Betracht. Ordnungswidrig nach § 24 StVG handelt, wer entgegen § 19 Absatz 4 Nr. 2 StVZO nach erfolgter Änderung, etwa durch Einbau eines getunten Chip aus einem Tuning-Bausatz, das vorhandene Teilegutachten für den getunten Chip nicht mitführt oder aushändigt. Die laufende Nr. 174 des Bußgeldkatalogs sieht für eine entsprechende Zuwiderhandlung ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 Euro vor.
Ich empfehle hier die eingehende Lektüre der § 315b sowie § 315c StGB, "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" sowie "Gefährdung des Straßenverkehrs". Diese bilden im übrigen auch die Rechtsgrundlage für die Polizei, bei begründetem Verdacht das Fahrzeug zur unverzüglichen Gefahrenabwehr vor Ort sicherzustellen und/oder stillzulegen im Rahmen des Polizeiaufgabengesetzes.
Speziell die Teilnahme an sog. "illegalen Straßenrennen" wird in der gängigen Rechtssprechung als Straßenverkehrsgefährdung im Sinne des §315c StGB angesehen. Hierbei wird nahezu durchgehend vorsätzliches Handeln unterstellt, d.h. schon bei Bekanntwerden eines solchen "Rennens" kann die Polizei vorab im Zuge der Gefahrenabwehr die Fahrzeuge sicherstellen. In der Regel erfolgt ggf. eine zwangsweise Zuführung des Fahrzeugs zur Begutachtung.
Ich warne davor, diese nicht eingetragenen "Chip-Tuning"-Leistungssteigerungen zu bagatellisieren!
Zitat:
Original geschrieben von hohirode
sofort den "Mitarbeiter" wechseln.....ich hatte im ersten 143 TDI vom 8K ein Abt Tuning.....was der da erzählt ...Hilfe. Aber alles 30 mal erzählen ?!....bitte Suche nutzen..alles dazu bereits von mir beschrieben, incl. Daten, Einbauzeit und Fakten.Zitat:
Original geschrieben von alex200789
Laut Aussagen des Mitarbeiters müsse er mich auf folgendes hinweisen:-Die Motorlebensdauer kann durch das Tuning auf ca. die Hälfte verkürzt werden
-Das Getriebeöl muss alle 30.000 km gewechselt werden, da dieses sehr stark belastet wird
-Der Einbau benötigt einen kompletten Tag arbeit inkl. TÜV
-Der Preis kann weiter steigen, falls noch andere Kleinteile eingebaut werden müssen
Hi,
um mal wieder auf das Thema zurückzukommen.
Habe eben mit einem anderen ABT Stützpunkt telefoniert wie zu anfangs.
Mit ein bisschen nachverhandeln würde der Spaß nun 1200 € inkl. Montage und TÜV kosten (Wow schonmal 800 € günstiger 😁 ).
Der Mitarbeiter meinte, dass Sie generell auf Fahrzeuge älter als 2 Jahre, 20% Rabatt geben können, nicht nur an den Power-Tagen.
Bisjetz haben die 2.0 TDI CR einen guten Eindruck hinterlassen wurde mir gesagt.
Viele Grüße
Alex
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@ Alex welcher Punkt war das ?
Zitat:
Original geschrieben von A38PA
@ Alex welcher Punkt war das ?
Hallo,
das war der Stützpunkt "Autohaus Bierschneider" in 92360 Mühlhausen.
Grüße
Alex
@alex und A38
wünsche euch echt das beste mit ABT und KW
;o)
heigö
ps.lasst beide mal ergebnisse hören hinterher...auch nach einem jahr
@alex und A38
wünsche euch echt das beste mit ABT und KW
;o)
heigö
ps.lasst beide mal ergebnisse hören hinterher...auch nach einem jahr
Guten Abend,
ich habe nun am 18.10.13 meinen A4 8K (ca. 102000 km Laufleistung) auf 170 PS und 370 nm von ABT chippen lassen (kein Leistungsprüfstand).
Da das Fahrzeug keine Werksgarantie mehr hat, habe ich 20 % bekommen, mit ein bisschen nachverhandeln lag ich dann bei 1200 € inkl. Montage und TÜV.
Ursprünglich standen 3 Tuner zur Auswahl:
Wendland
SKN
ABT
Wendland bot für diese Motorisierung leider keinen TÜV an, deshalb fiel das schon mal weg.
Bei SKN hätte ich dank unseres Forenmitglieds "heigobeia" auch noch zusätzlichen Rabatt auf das Tuning bekommen, wenn dieses in der Zentrale in Benstorf durchgeführt wird - Vielen Dank nochmal an der Stelle an Dich 🙂.
Da ich leider 600 km von Benstorf entfernt wohne und der Mitarbeiter von SKN-München ziemlich unfreundlich war, fiel dies auch weg und somit blieb nur noch ABT übrig.
Durchgeführt wurde das ganze beim ABT-Stützpunkt in Mühlhausen, dort waren auch die zuständigen Mitarbeiter sehr kompetent und freundlich.
Hätte uns der TÜV nicht warten lassen, wäre das Tuning im Hause ABT relativ flott vonstatten gegangen, Steuergerät auf - Software überspielt - Steuergerät zu - TÜV Segen- und fertig.
Das ganze hat nun mit warten ca. 2,5 Stunden gedauert und dann ging es an die Probefahrt.
Wie soll ich es nun beschreiben,
2ter Gang Vollgas - man spürt das höhere Drehmoment deutlich, er zieht richtig gut an.
3ter Gang - der Durchzug geht super weiter (ungechippt war hier der gute Durchzug gefühlt schon vorbei).
4ter Gang - er zieht immer noch gut an, ist das schön 🙂.
5,6ter Gang - zwar nicht mehr der beste Durchzug, aber man spürt deutlich, dass es voran geht.
Bei Autobahnfahrten zieht er selbst bei hohen Geschwindigkeiten noch gut an, wenn der Motor auf Drehzahl ist (davon war vorher nur zu träumen).
Habe vorhin gerade noch eine etwas "sportlichere" Fahrt mit insgesamt 3 Insassen im Auto gemacht.
Auf die Autobahn, alle Gänge richtig ausgefahren, hui hui hui das macht jetzt richtig viel Spaß 🙂
Gerade im oberen Drehzahlbereich sind nun mehr Leistungsreserven vorhanden, man benötigt aber weiterhin ca. 1800 u/min, damit er auf Touren kommt.
Die Maximalgeschwindigkeit konnte ich leider nicht testen, dass ließ der Verkehr nicht zu.
Man darf natürlich keine Leistungsexplosion erwarten, ein Rennauto wird aus dem A4 nicht.
Er lässt sich aber dennoch souveräner fahren, da durch die Bank einfach mehr Power da ist.
Kupplungsrutschen, erhöhte Ladeluftgeräusche oder raueren Motorlauf konnte ich bisjetzt nicht feststellen, dass wird die Zeit zeigen.
Alles in allem wirkt das ABT-Tuning für mich vernünftig und nicht übertrieben.
Die 1200 € würde ich jederzeit wieder investieren, denn missen möchte ich die Leistung nicht mehr 😉
Ob der Preis für ein simples "Softwareupdate" ohne Leistungsprüfstand oder sonstiges gerechtfertigt ist, lässt sich natürlich ein wenig streiten, aber mir war es das Wert.
Ich hoffe, dass ich euch mit meinem Bericht ein wenig helfen konnte und wünsche allen noch einen schönen Abend.
Grüße
Alex
PS: Das Drive-Select spürt man nun auch um einiges deutlicher, alle Fahrten wurden im "Dynamic" Modus gemacht.
viel spaß und glück damit
;o)
danke für den support
Hallo Jungs, ich hätte mal an euch eine Frage!!
Die wäre, ist es schädlich wenn ich mein Audi Chip tuning machen lasse? Würde wohl 40-45PS mehr bekommen.
Danke 😉
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Chip Tuning Audi A4 B8 2,0tdi' überführt.]
Empfehlenswert find ich es nicht. Wen du Leistung willst ist der chip "zu teuer" für die paar Pferdchen... Einziges plus: dein spritverbrauch soll wohl etwas weniger sein. Ich empfehle immer analoge Leistungssteigerung. Turbo und co. Kostet auch Geld und ist effektiver.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Chip Tuning Audi A4 B8 2,0tdi' überführt.]
Zu der Thematik, die man ja gerne immer mal liest, wie auch hier, habe ich mal eine bescheidene Frage:
Warum kaufen Interessierte an einer Leistungssteigerung nicht gleich ab Werk den stärkeren Motor?
Da reden wir oftmals auch "nur" über 2000-3000 Euro mehr und alles ist ok, kein Stress bei Garantie, Verkehrsordnung, etc.?
Noch eine Frage: Wenn ich mir so die Datenblätter ansehe, dann kommt kein Datenblatt bei in etwa gleichen PS an Seriendaten ran? z.B. Vmax?
Wenn nun also jemand sagt, er "tune" seinen Wagen per Chip von 143 PS auf 170 PS ( 30 PS, wie man hier ja auch las ), warum sind die Seriendaten des stärkeren Motors bei gleichen PS besser?
Sinngemäß müssten diese ja in etwa gleich sein.
Meine Vermutung wäre, dass diese Tuner das Tuning im hochtourigen Bereich eben doch deutlich rausnehmen z.B..
Aus Neugier schaut man sich diese Themen ja gerne an und stöbert auch mal etwas, ich selbst mache sowas ( Chippen ) sicher nicht, aber vielleicht mag ja wer auf meine Fragen eingehen. 🙂