CDI 350 BT - KBA Software Update für Euro 6
Hallo zusammen,
ich habe heute den (Rückruf-) Brief von Mercedes Benz bekommen mit der Aufforderung zum Software-Update. Mercedes sondert mit diesem Schreiben ja viel nichtsagendes Bla bla ab.😠
Mehrere Fragen beschäftigen mich dazu:
1. Kein Datum genannt. Bis wann muss das Update gemacht worden sein? Vorm nächsten TÜV?
2. Sind schon gesicherte negative Auswirkungen bekannt? (Nur Auswirkung auf AdBlue Verbrauch oder auch Gefahr von Versottung des AGR-Ventils wie bei Euro 5 Diesel?)
3. Kann man sich dagegen wehren?
4. Könnte die Software theoretisch vor dem Update von einem Codierer gesichert werden und danach wieder aufgespielt werden?
Vielen Dank schon mal.
Grüße
Stephan
Beste Antwort im Thema
Das hab ich ja auch alles gelesen aber meine Fragen beantwortet das bisher geschriebene noch nicht.
Ich werde das Update dann auf jeden Fall hinauszögern bis zum nächsten TÜV in 12/21.
Möglicherweise ist er dann schon ersetzt oder es gibt zumindest mehr Erfahrungsberichte auf die man dann entsprechend reagieren kann.
Bis dahin werde ich bei jedem Servicetermin das Update schriftlich untersagen.
92 Antworten
Zitat:
@kazbeck schrieb am 28. Januar 2020 um 22:11:46 Uhr:
Zitat:
Der TÜV kann weder bei seiner Abgasmessungen noch beim Fehlerauslesen im Rahmen der Tüv-Prüfung feststellen ob hier das aktuelle Update aufgespielt wurde oder nicht , der Tüv wird sich am angebrachten Aufkleber an der B-Säule orientieren, dieser muss nach dem Update angebracht werden.
Das ist genau der Punkt. Mir geht es um die Nachweisbarkeit bei der Hauptuntersuchung! Nach dem Motte: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn es nur ein banaler Aufkleber ist, kann man den doch irgendwie bekommen für "Trinkgeld" Beziehungen etc.
Noch gibt es keine Referenzfälle in der Automobilgeschichte in BRD, wo im großen Stil Autos stillgelgt worden sind. Sehr viel heiße Luft bis jetzt...
Fazit: Abwarten und Aussitzen (wie unsere Kanzlerin)
Wenn's wirklich ernst werden sollte, versuchen an diesen Aufkleber zu kommen...
ES gibt Beispiele bei VW, wo Verweigerern die Fahrzeuge stillgelegt wurden. Im großen Stil? So viele Verweigerer gab es nicht. Wenn es viele gegeben hätte, wären viele stillgelegt worden!
Ich glaube auch nicht, dass der Aufkleber allein als Nachweis reicht!
Insbesondere: Ich bin nicht damit einverstanden, dass mir jemand einen Aufkleber in den Innenraum pappt!
Hat denn schon irgendjemand dieses Update für die 258PS Maschine durchführen lassen? Wäre mal interessant - losgelöst von der Haltbarkeitsdiskussion - Erfahrungswerte zu Fahrleistungen und Verbrauch zu erhalten
Zitat:
@mjbralitz schrieb am 29. Januar 2020 um 05:59:00 Uhr:
Zitat:
@kazbeck schrieb am 28. Januar 2020 um 22:11:46 Uhr:
Das ist genau der Punkt. Mir geht es um die Nachweisbarkeit bei der Hauptuntersuchung! Nach dem Motte: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn es nur ein banaler Aufkleber ist, kann man den doch irgendwie bekommen für "Trinkgeld" Beziehungen etc.
Noch gibt es keine Referenzfälle in der Automobilgeschichte in BRD, wo im großen Stil Autos stillgelgt worden sind. Sehr viel heiße Luft bis jetzt...
Fazit: Abwarten und Aussitzen (wie unsere Kanzlerin)
Wenn's wirklich ernst werden sollte, versuchen an diesen Aufkleber zu kommen...
ES gibt Beispiele bei VW, wo Verweigerern die Fahrzeuge stillgelegt wurden. Im großen Stil? So viele Verweigerer gab es nicht. Wenn es viele gegeben hätte, wären viele stillgelegt worden!
Ich glaube auch nicht, dass der Aufkleber allein als Nachweis reicht!
Insbesondere: Ich bin nicht damit einverstanden, dass mir jemand einen Aufkleber in den Innenraum pappt!
Es gibt aber auch Stilllegungsanordnungen, die von Gerichten kassiert wurden, da der Halter gegen VW klagt und somit nach einem Update wichtige Beweismittel (alter Softwarestand) vernichtet worden wären. Da das private Interesse über behördlichen in diesem Falle überwog, mussten mehrere Landkreise ihre Stilllegungsanordnungen zurücknehmen.
Es sagt keiner das die Ingenieure saublöd sind , das hat nichts mit Intelligenz zu tun .
Es gibt ausser dem Aufkleber keine äusseren Erkennungszeichen am Fahrzeug das ein Update durchgeführt wurde.
Die Abgase besonders NOX war vor dem Update schon gut nur leider nicht dauerhaft im Fahrbetrieb, jetzt ist das Abgas besonders NOX auch im Fahrbetrieb gut .
Bei den gemessenen Abgasen durch die heute bei den Prüforganisationen bei der AU verwendeten Geräten ist es nicht möglich zu erkennen ob das Fahrzeug ein aktuelles Update bekommen hat, die Messgeräte merken nicht einmal das Chiptuning und das ausprogramieren der AGR welches beides abgasrelevant ist. Schaut doch einfach mal euren letzten AU Zettel an was da alles gemessen wird , das ist Stand Euro 1 .
Ein fehlender DPF würde selbstverständlich erkannt werden , davon redet hier aber keiner .
Die Prüfung der Steuergeräte über die OBD mittels HU-Adapter Prüfung ist nur zum erkennen ob die Steuergeräte Fehler gespeichert haben ,alles nur oberflächlich wie die OBD Baumarkt Lesegeräte.
Hier werden keine Abgasrelevante Werte ermittelt, wie den auch , jeder Hersteller braut sein eigenes Süppchen und hat seine eigenen Diagnosegeräte für tausende Euros , nun soll der TÜV mit seinem orangen Handgerät plötzlich alle Automarken und deren Steuergeräte prüfen können , ha , ha , ha .
https://www.focus.de/.../...-beim-tuev-fuer-alle-autos_id_7749055.html
Mercedes kann sehr wohl in der Datenkarte und Historie der Kundendienstmassnahmen sehen was, wann und wo eingespielt wurde .
Mit dem original Diagnosegerät lässt sich selbstverständlich auch in jedem einzelnen Steuergerät sehen auf welchem Softwarestand dieses ist , mehr auch nicht , da steht nicht Motorabgas wurde saubergemacht , das ist alles in Codes verschlüsselt .
Keiner sieht hier Veränderungen oder was beim Update genau verändert wird , hier haben die Hersteller die Hand darüber, vielleicht auch gut so .
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Zitat von mjbralitz
Insbesondere: Ich bin nicht damit einverstanden, dass mir jemand einen Aufkleber in den Innenraum pappt!
Ob du damit einverstanden bist oder nicht interessiert das KBA nicht, im KBA-Schreiben steht eindeutig der Aufkleber ist an der linken B-Säule zu platzieren .
Hast du eigentlich die Grüne Plakette im Sichtbaren Bereich der Windschutzscheibe eingeklebt ?
Ich glaube die Antwort zu kennen .
Bis zum Stilllegen über das Ordnungsamt ist es noch ein weiter langer Weg , im Moment sind die Schreiben für das Update versendet , die Kontrolle durch das KBA wird ende des Jahres erfolgen .
Zitat:
@Nachbar-andi schrieb am 29. Januar 2020 um 11:39:05 Uhr:
Zitat von mjbralitz
Insbesondere: Ich bin nicht damit einverstanden, dass mir jemand einen Aufkleber in den Innenraum pappt!Ob du damit einverstanden bist oder nicht interessiert das KBA nicht, im KBA-Schreiben steht eindeutig der Aufkleber ist an der linken B-Säule zu platzieren .
Hast du eigentlich die Grüne Plakette im Sichtbaren Bereich der Windschutzscheibe eingeklebt ?
Ich glaube die Antwort zu kennen .Bis zum Stilllegen über das Ordnungsamt ist es noch ein weiter langer Weg , im Moment sind die Schreiben für das Update versendet , die Kontrolle durch das KBA wird ende des Jahres erfolgen .
Ich hatte gerade einen Anruf der Mercedes Werkstatt. Sie laden mich zum Termin ein. Tenor: Unser Schreiben ist freiwillig, später kommt aber das verpflichtende vom KBA. Soweit ist das woll richtig, ich kann die Einladung von MB auschlagen. Aber dann kommt eben später (wann auch immer?) die Verpflichtung vom KBA. Für den Aufkleber Grüne Plakette in der Frontscheibe gibt es gesetzliche Grundlagen (Verordnungzum Erlass und zur Änderung von Vorschriftenüber die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge) da ist die Kennzeichnungspflicht in der Frontscheibe geregelt. Für den Aufkleber auf der B oder A - Säule kenne ich keine Grundlage! Meiner Meinung nach, müstte ich neue ABE ausgehändigt bekommen und die notfalls immer mitführen oder in den Papieren nachtragen. Das ist meien Antwort dazu! 😉
Da ich nach Aussagen meiner Frau ein Klugscheißer bin: 😁 Ordnungsamt (örtliche Gemeinde) wird auch nicht stillegen, das ordnet die Zulassungsbehörde (Behörde des Landkreises) an. Sie kratzen dann aber auch nicht die Plaketten selbst ab, das macht dann meist die Polizei im Zuge der Amtshilfe.
Ich werde in der Woche ab 17.02. mich mit der Werkstatt in Verbindung setzen und mich beraten lassen. Danach entscheide ich über das Update. Momentan bin ich der Meinung es durchführen zu lassen. Meine Entscheidungen in der Vergangenheit waren nicht immer alles super, manchmal waren sie auch sehr schlecht. Mal schauen, wozu diese dann zählen wird. 😉
Zitat:
@mjbralitz schrieb am 29. Januar 2020 um 14:08:33 Uhr:
Zitat:
@Nachbar-andi schrieb am 29. Januar 2020 um 11:39:05 Uhr:
Zitat von mjbralitz
Insbesondere: Ich bin nicht damit einverstanden, dass mir jemand einen Aufkleber in den Innenraum pappt!Ob du damit einverstanden bist oder nicht interessiert das KBA nicht, im KBA-Schreiben steht eindeutig der Aufkleber ist an der linken B-Säule zu platzieren .
Hast du eigentlich die Grüne Plakette im Sichtbaren Bereich der Windschutzscheibe eingeklebt ?
Ich glaube die Antwort zu kennen .Bis zum Stilllegen über das Ordnungsamt ist es noch ein weiter langer Weg , im Moment sind die Schreiben für das Update versendet , die Kontrolle durch das KBA wird ende des Jahres erfolgen .
Ich hatte gerade einen Anruf der Mercedes Werkstatt. Sie laden mich zum Termin ein. Tenor: Unser Schreiben ist freiwillig, später kommt aber das verpflichtende vom KBA. Soweit ist das woll richtig, ich kann die Einladung von MB auschlagen. Aber dann kommt eben später (wann auch immer?) die Verpflichtung vom KBA. Für den Aufkleber Grüne Plakette in der Frontscheibe gibt es gesetzliche Grundlagen (Verordnungzum Erlass und zur Änderung von Vorschriftenüber die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge) da ist die Kennzeichnungspflicht in der Frontscheibe geregelt. Für den Aufkleber auf der B oder A - Säule kenne ich keine Grundlage! Meiner Meinung nach, müstte ich neue ABE ausgehändigt bekommen und die notfalls immer mitführen oder in den Papieren nachtragen. Das ist meien Antwort dazu! 😉
Da ich nach Aussagen meiner Frau ein Klugscheißer bin: 😁 Ordnungsamt (örtliche Gemeinde) wird auch nicht stillegen, das ordnet die Zulassungsbehörde (Behörde des Landkreises) an. Sie kratzen dann aber auch nicht die Plaketten selbst ab, das macht dann meist die Polizei im Zuge der Amtshilfe.Ich werde in der Woche ab 17.02. mich mit der Werkstatt in Verbindung setzen und mich beraten lassen. Danach entscheide ich über das Update. Momentan bin ich der Meinung es durchführen zu lassen. Meine Entscheidungen in der Vergangenheit waren nicht immer alles super, manchmal waren sie auch sehr schlecht. Mal schauen, wozu diese dann zählen wird. 😉
Ich gebe Dir in allen punkten Recht .
Du wirst sicherlich richtig entscheiden .
Hallo Gemeinde,
Nachbar-andi hat die Komponenten des Software Updates recht gut beschrieben.
Im Prinzip geht es um: AGR Rate drastisch erhöht, Einspritzmengen und -Zeitpunkte, Anpassung Harnstoff Raten, Thermofenster verkleinern, Reinigungszyklen DPF, natürlich alles unter Anpassung der Peripherie, sprich sonstiger Steuergeräte.
Diese Aussage ist Bullshit: Der TÜV kann weder bei seiner Abgasmessungen noch beim Fehlerauslesen im Rahmen der Tüv-Prüfung feststellen ob hier das aktuelle Update aufgespielt wurde oder nicht , der Tüv wird sich am angebrachten Aufkleber an der B-Säule orientieren, dieser muss nach dem Update angebracht werden.
Richtig ist: Beim Auslesen des Fahrzeuges über die OBD Schnittstelle wird die Software Version angezeigt, man sieht sofort ob Update oder nicht. Der Aufkleber ist nur für Kontrollen, bei denen nicht ausgelesen wird, z.B. Verkehrskontrollen durch die Polizei.
Einen Fahrbericht habe ich unter dem Diesel Rückruf Thread bereits gepostet.
Durch das Update werden einige Bauteile etwas mehr "gefährdet", wie stark hängt von der jeweiligen Fahrweise und den dabei herrschenden Betriebszuständen ab. AGR Ventil, Einspritzdüsen, Turbolader, Ansaugbrücke, DPF, um hier mal die wichtigsten zu benennen.
Nein, das Update kann nicht rückgängig gemacht werden ! Es wird gemunkelt (noch nicht endgültig verifiziert), dass jede versuchte Änderung an Software bzw. Softwaredaten nach dem Update sofort mit dem Notlaufprogramm quittiert wird ! Außer beim Einspielen offizieller Patches vom Hersteller, natürlich. Der Versuch, die AGR Rate per Software zu manipulieren, ging bereits mächtig in de Hose.....
Grüße, Martin
Zitat:
@Erdoel schrieb am 30. Januar 2020 um 09:48:03 Uhr:
Hallo Gemeinde,Nachbar-andi hat die Komponenten des Software Updates recht gut beschrieben.
Im Prinzip geht es um: AGR Rate drastisch erhöht, Einspritzmengen und -Zeitpunkte, Anpassung Harnstoff Raten, Thermofenster verkleinern, Reinigungszyklen DPF, natürlich alles unter Anpassung der Peripherie, sprich sonstiger Steuergeräte.Diese Aussage ist Bullshit: Der TÜV kann weder bei seiner Abgasmessungen noch beim Fehlerauslesen im Rahmen der Tüv-Prüfung feststellen ob hier das aktuelle Update aufgespielt wurde oder nicht , der Tüv wird sich am angebrachten Aufkleber an der B-Säule orientieren, dieser muss nach dem Update angebracht werden.
Richtig ist: Beim Auslesen des Fahrzeuges über die OBD Schnittstelle wird die Software Version angezeigt, man sieht sofort ob Update oder nicht. Der Aufkleber ist nur für Kontrollen, bei denen nicht ausgelesen wird, z.B. Verkehrskontrollen durch die Polizei.Einen Fahrbericht habe ich unter dem Diesel Rückruf Thread bereits gepostet.
Durch das Update werden einige Bauteile etwas mehr "gefährdet", wie stark hängt von der jeweiligen Fahrweise und den dabei herrschenden Betriebszuständen ab. AGR Ventil, Einspritzdüsen, Turbolader, Ansaugbrücke, DPF, um hier mal die wichtigsten zu benennen.
Nein, das Update kann nicht rückgängig gemacht werden ! Es wird gemunkelt (noch nicht endgültig verifiziert), dass jede versuchte Änderung an Software bzw. Softwaredaten nach dem Update sofort mit dem Notlaufprogramm quittiert wird ! Außer beim Einspielen offizieller Patches vom Hersteller, natürlich. Der Versuch, die AGR Rate per Software zu manipulieren, ging bereits mächtig in de Hose.....
Grüße, Martin
Hallo Martin ,
entschuldige wenn ich sage Du liegts mit deiner Aussage Bullshit falsch .
Ich bin mir ganz sicher das der TÜV keine Softwarestände sieht , durch meine guten Kontakte zum TÜV -Süd wurde mir dies inoffiziell bestätigt , offiziell sieht und merkt der TÜV alles sogar CHIP-Tuning , alles Show, jeder Kunde soll die Tüvprüfer für Götter Halter .
Ich will hier nicht schlecht über den TÜV oder seine Mitarbeiter reden , nur mit dem Handwerkszeug an Geräten können die nicht mehr .
Ich bezweifele auch das die Polizei informiert ist bzw. das zur Ihrer Kontrolle dies dazu gehört auf Updateaufkleber zu achten , hier sind wir ganz weit weg von reality , ist auch nicht deren Aufgabe
Deine Erläuterungen bzgl. der Veränderungen durch das Update sind soweit mit meinen Infos übereinstimmend.
Wo ich Dir widersprechen muss ist , eine verändern der AGR Rate Richtung 0% bzw. kpl. Stillegen der AGR durch Manipulation im Steuergerät fällt nicht auf, keine Fehler hinterlegt .
Mit der Mercedes Diagnose lässt sich dies natürlich sofort anhand der Istwerte erkennen .
Der TÜV hat diese Software nicht um soweit zuschauen.
Die richtigen Software-Jungs machen diese Aus Programmierungen schon länger .
Die Fahrzeuge laufen absolut unauffällig , subjektiv sollen diese sogar besser laufen ( Verbrauch ,Geräusche, Drehmoment).
Ich kenne mehrere OM 651 und OM 626 sowie 642 wo dies durchgeführt wurde auch nach dem Update .
Dies ist Illegal und nicht mein Fall.
Der TÜV wird sich ganz sicher NICHT am Aufkleber orientieren, weil ich mir dann nämlich einfach selber einen Drucken werde. Bei VW wurden die FINs der aktualisierten Autos ans KBA oder TÜV gemeldet und bei er HU wird die FIN eingegeben und wenn da ein Fenster aufpoppt daß keine Aktualisierung erfolgt ist, bekommst keine Plakette.
Genauso wird das vermutlich auch hier laufen (PS. die #1 auf dem Aufkleber macht nicht gerade Hoffnung auf eine dauerhafte Lösung).
Es wird auch nicht nur mit höherer AB-Dosierung getan sein, weil der SCR-Kat zu weit vom Motor entfernt sitzt um schnell warm zu werden. Daher wird die NOx-Entstehung verringert --> höhere AGR-Rate (und ich Depp hab extra den 258PSler genommen um mit der heißeren Verbrennung weniger AGR fahren zu müssen, das hatte die Werbung versprochen als Verbesserung zum 252PSler).
Einen Erfahrungsbericht zum 350er mit Allrad gibt's hier:
https://www.motor-talk.de/.../rueckruf-diesel-update-t6367173.html?...
Allerdings ist das möglicherweise übertrieben bzw. was schief gelaufen. Mein 350er Bluetec ist ja jetzt im niedertourigen Bereich schon sehr limitiert und ab 230 merkt man deutlich daß die Leistung weniger wird. Allerdings habe ich den erst seit Mai 2019, gut möglich daß der schon ein "Zwischenupdate" bekommen hat (das muß ich mal rausfinden).
Zum Thema 100,-€: Das soll wohl nur ein Witz sein, für 'nen Hunderter bekommst die Auftragsbestäigung ausgedruckt, die Karre wird rein und wieder raus geschoben und schon sind die 100,-€ weg. Da ist hiermit drauf geschissen. Die Entschädigung für den höheren Verschleiß wird ein Gericht festlegen und nicht auf Almosenbasis von Mercedes definiert.
Gruß Metalhead
Hallo Gemeinde,
@Nachbar-andi:
Einspruch, Euer Ehren ! Sobald das Update durch das KBA Schreiben rechtsverbindlich zur Pflicht wird, wird es zum TÜV Procedere gehören, die Soll-Softwareversion mit der Ist-Softwareversion zu vergleichen. Nichtübereinstimmung => Kein TÜV Testat, keine Plakette. Selbstverständlich bekommt der TÜV alle relevanten Fahrzeugdaten inklusive der Versionierung der "Mastersoftware" angezeigt.
Die Updates (für jeden Fahrzeugtyp, jede Getriebe-, Antriebs- und Motorversion, ja selbst für einige Ausstattungsvarianten, auch für sämtliche Kombinationen dieser Features, gibt es jeweils eigene Update Files !) greifen sehr tief in die Fahrzeugsoft- und Hardware ein. Sie beinhalten eine Menge Prüfalgorythmen, die bei Nichtübereinstimmung der Soll- zu den Istwerten sofort auf Fehler = Notlaufprogramm gehen. Die Mercedes Jungs haben da, um das KBA Okay für diese Lösungen zu erhalten, mehrere Male Richtung Absicherung nachbessern müssen.
Da ist nix mehr mit einfacher Veränderung der AGR Rate, wenn das Update installiert ist.
Ohne Update war das einfach, das stimmt......
Gruß, Martin
Hab jetzt vor das Fahrzeug ins EU Ausland zu exportieren und dort anzumelden. Spare dabei sogar noch und ich fahre min. 2 mal im jahr über die grenze.
Zitat:
@Brumm19 schrieb am 30. Januar 2020 um 16:56:40 Uhr:
Hab jetzt vor das Fahrzeug ins EU Ausland zu exportieren und dort anzumelden. Spare dabei sogar noch und ich fahre min. 2 mal im jahr über die grenze.
Das ist Steuerhinterziehung wenn du weiter in Deutschland bleibst. 😉
Gruß Metalhead
Nee hab dort ein kleines Hotel wo ich es als Firmenfahrzeug anmelde und fahre dann einmal mehr damit über die grenze